Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2026
Voreingestellt: das Wahlergebnis vom 20.09.2026 — vorläufiges amtliches Ergebnis des Landeswahlleiters Mecklenburg-Vorpommern, Zweitstimmen und alle 36 Direktmandate.
Bedienung, Datenstand, Rechenweg und Grenzen
Tragen Sie die Prozentwerte ein — die resultierende Sitzverteilung wird sofort angezeigt. Die Zeile „Sonstige“ wird automatisch befüllt, um stets auf die 100 Prozent zu kommen.
Voreingestellt ist seit dem 21. September 2026 das Wahlergebnis selbst — keine Umfrage mehr: die Zweitstimmenanteile des vorläufigen amtlichen Ergebnisses vom Wahlabend (AfD 38,2 · SPD 35,5 · Linke 6,5 · Grüne 5,7 · CDU 4,9 · BSW 4,8 Prozent). Die Wahlkreis-Vorgabe ist ebenfalls keine Schätzung mehr, sondern das gezählte Ergebnis: Die AfD hat 22 der 36 Wahlkreise direkt gewonnen, die SPD 14. Beide Werte sind aus der amtlichen Wahlbezirksdatei des Landeswahlleiters nachgerechnet — 3.948 Wahlbezirke, Erststimmen je Wahlkreis. Mit dieser Vorgabe gibt der Rechner die amtliche Sitzverteilung zahlengenau wieder: AfD 32, SPD 29, Linke 5, Grüne 5 bei 71 Sitzen.
Dafür ist der Rechner jetzt da: Verändern Sie einen Wert und sehen Sie, was daran gehangen hätte. Die CDU ist mit 4,9 Prozent an der Hürde gescheitert — ein Zehntel mehr, und der Landtag sieht anders aus. Dasselbe gilt für das BSW mit 4,8 Prozent und für jeden einzelnen Wahlkreis.
Gerechnet wird nach dem Verfahren des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern: Fünf-Prozent-Hürde, Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer, Überhang mit gedeckeltem Ausgleich — nachzulesen in § 58 LKWG M-V. Die Regelgröße des Landtags beträgt 71 Sitze (Artikel 20 Absatz 2 der Landesverfassung), gewählt werden 36 Wahlkreise direkt.
Es handelt sich um ein Analysemodell, nicht um eine amtliche Sitzberechnung und nicht um eine Prognose. Maßgeblich ist allein der Landeswahlausschuss. Die Wahlkreis-Vorgabe ist eine Annahme — ändern Sie sie ruhig. Bei exakt gleichen Nachkommastellen entscheidet nach dem Gesetz das Los; dieser Rechner nimmt dann die obere Zeile der Tabelle.
Eine Modellgrenze, offen benannt: § 58 Absatz 2 Satz 2 nimmt die Zweitstimmen jener Wähler aus der Rechnung, die einen erfolgreichen Einzelbewerber oder den Bewerber einer Partei ohne zugelassene Landesliste gewählt haben. Das setzt Erst-/Zweitstimmen-Kombinationsdaten voraus und lässt sich aus Prozentwerten nicht berechnen. In Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Fall seit 1990 nicht eingetreten; der Rechner rechnet ohne ihn.
Die farbigen Punkte vor den Parteinamen sind Erkennungsfarben in Anlehnung an die üblichen Wahlgrafiken, keine Parteilogos.
Das Wahlergebnis
Was zeigt diese Grafik?
Alle Parteien, so wie Sie sie eingetragen haben. Blass dargestellt ist, wer an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.
Das Ergebnis
- Stimmen, die nicht gezählt werden
- –
- Parteien, die rausfallen
- –
- Größe des Landtags
- –
- Zusätzliche Mandate (Überhang und Ausgleich)
- –
- Absolute Mehrheit ab
- –
- Absolute Mehrheit erreicht?
- –
Der Landtag
Was zeigt diese Grafik?
Nur die Parteien, die über der Hürde geblieben sind — das ist das Parlament, das aus Ihren Zahlen entsteht.
Wer könnte regieren?
Was zeigt dieser Rechner?
Eine Mehrheit ist eine Rechenaufgabe — eine Regierung ist es nicht. Klicken Sie die Parteien an, die Sie zusammenstellen wollen: Die Grafik zeigt sofort, ob die Sitze für eine Mehrheit reichen. Darunter steht, was die Beteiligten dazu öffentlich gesagt haben — mit Sprecher, Wortlaut und Datum. Wo niemand etwas gesagt hat, steht das ausdrücklich da: eine fehlende Erklärung ist keine Zustimmung.
Detailanalyse: alle Bündnisse mit Belegen
Der Rechner oben beantwortet eine Frage, die Sie stellen. Hier unten rechnet er von sich aus jede mögliche Kombination durch, sortiert sie nach tragfähig, ausgeschlossen und Minderheitsregierung und legt zu jeder die Belege bei.
Die Regel dahinter — und was beim Ausprobieren zu beachten ist
Eine Partei bekommt die absolute Mehrheit der Sitze, sobald mehr Stimmen verfallen als 100 minus ihr doppeltes Ergebnis. Jede Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, hebt den Sitzanteil aller übrigen — am stärksten den der stärksten Partei. Genau das zeigt dieser Rechner: Ändern Sie eine kleine Partei auf einen Wert knapp unter 5 Prozent und beobachten Sie, was mit den Sitzen der anderen passiert.
Leere Zellen in der Sitze-Spalte bedeuten: Diese Partei ist an der Hürde gescheitert und bekommt keinen einzigen Sitz. Eine Ausnahme kennt das Gesetz: Wer einen Wahlkreis direkt gewinnt, behält diesen Sitz auch unter fünf Prozent — er wird dann vorweg von den 71 Sitzen abgezogen (§ 58 Absatz 2 Satz 3). „Sonstige“ ist ein Sammelposten aus vielen kleinen Parteien, von denen jede einzeln unter 5 Prozent bleibt — diese Zeile bekommt deshalb nie Sitze, zählt aber bei den gültigen Stimmen mit. Ihr Prozentwert wird automatisch ermittelt: 100 minus die Summe der sechs Parteien.
Der gedeckelte Ausgleich ist die Eigenheit dieses Landes. 2021 wuchs der Landtag von 71 auf 79 Sitze: Die SPD gewann 34 der 36 Wahlkreise — drei mehr, als ihr nach Zweitstimmen zustanden. Diese drei Überhangmandate behielt sie, die übrigen Parteien bekamen Ausgleichsmandate, und weil die Zwischensumme 78 gerade war, kam ein Sitz hinzu. Der Ausgleich darf aber höchstens doppelt so groß sein wie der Überhang: Gewinnt eine Partei sehr viele Wahlkreise mit eher wenigen Zweitstimmen, wird der Ausgleich gekappt — und ihr Sitzanteil liegt dann spürbar über ihrem Stimmenanteil. Probieren Sie es aus.
Ein Hinweis zum Ausprobieren. Wenn Sie nur einen einzigen Wert erhöhen, holt sich diese Partei die Stimmen rechnerisch bei „Sonstige“ — also bei Parteien, die ohnehin an der Hürde scheitern. Das ist ein möglicher, aber nicht der übliche Fall. Wollen Sie eine echte Wählerwanderung abbilden, senken Sie zusätzlich die Partei, die diese Stimmen abgibt. Das Ergebnis unterscheidet sich spürbar: Stimmen aus dem Sammelposten vergrößern die Menge der zählenden Stimmen, Stimmen von einer anderen Landtagspartei nicht.
