Die Menschenwürde ist unantastbar! - Was bedeutet das praktisch? - Was können SIE konkret tun?28.07.2020
Abschrift
Abschrift des Videos vom 28.07.202018 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Hallo Hamburg! Mein Name ist Uwe Loose. Ich lebe auch in dieser tollen Stadt Hamburg und freue mich, dass ich jetzt hier bin und die Möglichkeit habe, bei dieser Demonstration ein paar Gedanken beizutragen. Ich möchte heute das Thema fortführen, das ich am 27. Juni mit einem Vortrag auf einer Demo in Dresden begonnen habe. Sie finden diese Rede bei YouTube mit dem Suchbegriff Uwe Loose, Loose mit Doppel-O, Menschenwürde. In meinem damaligen Vortrag hatte ich gezeigt, dass die Einschränkungen der Grundrechte in der Corona-Krise mit dem Grundrecht auf Lebensschutz begründet wurden. Gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes, Zitat, jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das heißt, der Lebensschutz ist das Hauptargument, mit dem alle anderen, die nicht direkt von der Krankheit betroffen sind, Einschränkungen ihrer Grundrechte erleiden müssen. Ich hatte damals auch dargelegt, dass der Lebensschutz im Verfassungsrecht nicht das höchste Grundrecht ist, sondern die Menschenwürde. Meine Schlussfolgerungen waren sinngemäß diese.
Bei der aktuellen Gefahrenlage sind die Corona-Schutzmaßnahmen eine übertriebene staatliche Gesundheitsfürsorge und eine völlig unnötige Bevormundung der Bürger. Die Fortführung der Schutzmaßnahmen ist eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte und verletzt deswegen auch Die Menschenwürde aller Bürger. Doch was genau ist die Menschenwürde? Darauf möchte ich heute als erstes eingehen. Im ersten Artikel unseres Grundgesetzes wird formuliert, die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Für diese Würde gibt es eine rein juristische Interpretation, die ich in meinem früheren Vortrag erwähnt habe. Diese ist für rechtliche Zwecke gut geeignet, aber für Nicht-Juristen schwer verständlich. Lassen Sie mich daher einen praktischen Ansatz zum Verständnis wählen, nämlich die Betrachtung aus der subjektiven Perspektive eines Menschen. Im Zusammenleben mit Menschen muss ich ständig mit anderen Menschen Absprachen treffen, wer wann was machen oder lassen soll. Ich kann zum Beispiel mit einem Händler verabreden, ich gebe dir einen Geldbetrag und du gibst mir eine Ware. Oder mit meinem Lebenspartner, du kümmerst dich um die Kinder und ich kümmere mich um das Geldverdienen. Solche Vereinbarungen setzen immer etwas Unausgesprochenes voraus. Ich unterstelle erstens, dass sowohl ich als auch mein Vertragspartner lebendige, individuelle Subjekte mit einem freien Willen sind. Ich unterstelle zweitens, dass ich und mein Vertragspartner es ernst meinen mit unseren Versprechen, denn sonst wären diese Versprechen sinnlos.
Mein Leben in der Gesellschaft kann also nur dann funktionieren, wenn diese unausgesprochenen Voraussetzungen erfüllt sind. Und dieses Unausgesprochene, das immer vorausgesetzt wird, das ist die Menschenwürde. Wir können uns diese mit Formulierungen aus der alltäglichen Sprache aber leicht begreifbar machen. Ich bin ein lebendiges Individuum, einmalig. Mit freiem Willen und Verantwortlichkeit. Du bist ein lebendiges, einmaliges Individuum. Mit freiem Willen und Verantwortlichkeit. Und genau dann, wenn ich diese beiden Vorstellungen im Umgang mit mir selbst und mit anderen Menschen berücksichtige, immer dann achte ich die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist also nicht nur das oberste rechtliche Prinzip in unserem Grundgesetz, sondern auch das oberste Gesetz, das festlegt, was jeder Mensch in dem tiefsten Grund seines biologischen Lebens ist. Die Menschenwürde entsteht daher mit dem Beginn des biologischen Lebens eines Menschen. Und sie will sich selbst, also ihr Innerstes, in freier Selbstbestimmung zum Ausdruck bringen.
Und diese freie Selbstbestimmung manifestiert sich in dem Willen des Individuums, Gebrauch von gesellschaftlichen Freiheitsrechten, das sind in Deutschland die Grundrechte, machen zu wollen. Falls aber die Gesellschaft, in der ich lebe, mir solche Freiheitsrechte nur sehr eingeschränkt gewährleistet, ändert das nichts an der Tatsache, dass ich als Mensch einmalig bin und einen freien Willen habe. Ich kann nur dann, wenn die Gesellschaft mich derart einschränkt, diesen Willen nicht mehr so ausüben, wie ich das gern tun würde. Meine Menschenwürde selbst bleibt aber grundsätzlich von solchen Einschränkungen unberührt. Und jetzt wird auch verständlich, warum unser Grundgesetz formuliert, die Würde des Menschen ist unantastbar.
Doch was ist, wenn die Menschenwürde nicht geachtet und geschützt wird? Denn auch wenn die Menschenwürde unantastbar ist, ist es doch möglich, dass sie nicht geachtet wird. Doch was genau ist damit gemeint? Wenn ein anderer Mensch oder der Staat mich anschaut, was sieht er dann? Er kann mich sehen als ein einzigartiges Individuum, mein freien Willen respektierend, und angemessen berücksichtigen. Dann achtet er meine Menschenwürde. Er kann mich aber auch als eine anonyme Nummer betrachten und meinen Willen als unmaßgeblich abtun. Dann behandelt er mich wie eine Sache, der er nur Befehle geben muss, welche diese Sache, also ich, widerspruchslos zu erfüllen habe. Auf diese Weise missachtet er meine Menschenwürde.
Doch wenn andere Menschen oder der Staat dauerhaft in diesem Modus sind, dann sind für sie alle meine Willensäußerungen wie Wünsche, Ängste und Hoffnungen nur sinnloses, rein automatisches Gebrabbel wie von einer Spielzeugpuppe mit eingebautem Sprachmodul. Und auf das Geplärre einer Puppe muss nun wirklich niemand Rücksicht nehmen. Man wird mich deswegen so behandeln, wie wir es alle üblicherweise mit Objekten machen. Ich zum Beispiel prüfe von Zeit zu Zeit die Objekte in meinem Besitz. Was nützt mir dieses Objekt noch? Wozu kann ich es gebrauchen? Und wenn dieses Objekt irgendwann seinen Nutzen für mich erfüllt hat, kann es da liegen bleiben und verrotten oder es wird von mir fachgerecht entsorgt. Eine systematische Missachtung der Menschenwürde führt daher zwangsläufig zu einer Verdinglichung von Menschen. Sie billigt Menschen nur noch einen zeitweiligen Wert zu, so wie sich dieser aus einer betriebswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnung ergibt. Jede Missachtung der Menschenwürde ist daher herzlos, unmenschlich und asozial.
Nun können wir auch verstehen, warum es dem Grundgesetzgeber so wichtig war, gleich als zweiten Satz zu formulieren, alle staatliche Gewalt ist verpflichtet, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Würde der Staat diese Pflicht nicht erfüllen, dann würde er zulassen, dass einige Bürger wie Objekte, also Menschen, unwürdig behandelt werden. Das wäre der Anfang vom Ende jeder bürgerlichen Gesellschaft. Denn dort gäbe es mindestens zwei Klassen von Bürgern. Im Extremfall würden einige als vollwertige Menschen anerkannt werden und andere würde man als Nichtmenschen klassifizieren. Und zwischen diesen beiden Polen sind sehr viele Abstufungen von Wertklassen denkbar. Menschen wären jedenfalls nicht mehr alle gleichwertig. sondern es gäbe Menschen, die mehr wert sind als andere und weniger wertvolle. Das wäre praktisch gleichzeitig der Beginn einer neuen Staatsform. Und in dieser gibt es irgendwann vermutlich gar keine verantwortlichen Subjekte mehr, sondern nur noch beliebig vom Staat manipulierbare Objekte ohne einen individuellen Wert.
In diesem Staat würde nur noch gelten, was der Staat sagt und was die Bürger wollen. Wäre irrelevant. Das wäre ein lupenreines totalitäres System. Woran könnte man totalitäre Tendenzen eines Staates erkennen? Meines Erachtens gibt es zwei Möglichkeiten. Variante 1 ist, dass der Staat anfängt, die Menschenwürde seiner Bürger systematisch zu verletzen. Variante 2 ist, dass er den freien Willen seiner Bürger systematisch nicht zur Kenntnis nimmt. In Fall 1 beginnt der Staat, die Bürger in Menschenklassen einzuteilen. den er unterschiedliche Werte als Menschen und unterschiedliche Rechte als Bürger zuordnet. Das könnte zum Beispiel sein, eine Unterteilung in Männer und Frauen, Schwarze und Weiße, Arier und Juden, Einwohner und Einwanderer, aber auch Staatsdiener und Untertanen. Und was ist mit einem Staat?
der seine Bürger in besonders schützenswerte Kranke und Risikopatienten auf der einen Seite und nicht Erkrankte und potenzielle Gefährder auf der anderen Seite einteilt. Und wenn er dann sagt, die Schutzinteressen der kranken Menschen wären vorrangig gegenüber den Interessen der Gesunden, wenn das Wohl der Kranken über das Wohl der Gesunden gestellt wird, dann ist das eine klare Missachtung der Menschenwürde aller gesunden Menschen. Jede staatliche Handlung, die Menschen in Wertklassen einteilt, ist nach unserem Grundgesetz verfassungswidrig. Was ist also... Wenn in Deutschland 83 Millionen Einwohner Masken tragen und Abstand halten sollen, obwohl davon nur 0,24% Infizierte sind und nur 0,012% der Bevölkerung daran verstorben sind. Wenn insgesamt nur 0,25% der Bevölkerung überhaupt von dem Virus betroffen sind,
kann es niemals verhältnismäßig sein, dass die anderen 99,75% sich deswegen stark einschränken müssen und die gesamte Volkswirtschaft gegen die Wand gefahren wird. Die Ausdehnung der Schutzvorschriften auf die gesamte Bevölkerung halte ich daher vom ersten Tag an für insgesamt verfassungswidrig. Die andere Weise, die Menschenwürde zu missachten, ist die freie Willensäußerung der Bürger nicht zu respektieren. Unser Staat informiert uns seit Beginn der Krise nur sehr, sehr einseitig über die Epidemie. Er verhindert eine umfassende wissenschaftliche Debatte, indem er jeden Kritiker systematisch und öffentlich als Verschwörungstheoretiker diffamiert. Damit wirkt der Staat in manipulativer Weise auf unseren freien Willensentschluss ein.
Das ist eine staatliche Meinungspropaganda und ein eklatanter Missbrauch der Staatsmacht. Das ist für mich eine klare Verletzung unserer Menschenwürde und deswegen verfassungswidrig. Unser Staat zwingt uns Schutzmaßnahmen auf, wie die Maskenpflicht und das Abstandhalten angeblich zu unserem gesundheitlichen Wohl. Doch wenn Bürger das nicht wollen und gleichzeitig eine medizinische Notwendigkeit nicht objektiv beweisbar ist, dann sind diese Maßnahmen unverhältnismäßig und eine nicht mehr akzeptable Verletzung unseres freien Willens. Solche Schutzmaßnahmen sind für mich eine Missachtung unserer Menschenwürde und deswegen verfassungswidrig. Unser Staat will uns vor Infektionen mit Covid-19 schützen, weil es für uns lebensgefährlich sei. Es stört den Staat aber nicht, wenn wir uns lebenslang zu wenig bewegen, ungesund ernähren
übermäßig Alkohol trinken, am gefährlichen Autoverkehr teilnehmen, lebensgefährliche Berufe und Sportarten ausüben oder uns mit den saisonalen Grippeviren infizieren. Der Staat hat kein Recht für alle Bürger zu entscheiden, welche Lebensrisiken wir eingehen wollen. Diese staatliche Bevormundung ist meines Erachtens eine systematische Missachtung unseres freien Willens und damit unserer Menschenwürde. Sie ist deswegen verfassungswidrig. Unser Staat drangsaliert seine Bürger, statt seine oberste Pflicht zu erfüllen, die da lautet nach dem Grundgesetz, sie, die Menschenwürde, zu achten und zu schützen, ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Aber unser Staat hat mit seinem Verhalten seit Beginn der Corona-Krise immer wieder gezeigt, dass er anscheinend nicht das Interesse hat, die Menschenwürde seiner Bürger zu achten und zu schützen. Ganz im Gegenteil.
wendet er alle staatliche Gewalt an, um unseren freien Willen mit einer 24 Stunden rund um Medienpropaganda zu manipulieren. Um anerkannte, aber Corona-klinische Wissenschaftler in der Öffentlichkeit zu diffamieren. Um uns seine Weltsicht von der angeblich großen Gefährlichkeit des Virus und einer zweiten oder dritten Infektionswelle aufzuzwingen. Um uns mit Handy-Apps dauerhaft in Überwachungssysteme einzubinden. Und um alle Bürger auf eine Impfung vorzubereiten, die nichts anderes ist als ein Genexperiment am Menschen mit unbekannten Langzeitwirkungen.
Was können wir also tun, wenn der Staat seine oberste Pflicht offensichtlich nicht mehr erfüllen will? Jeder Staat hat nämlich die Gewalt über die äußeren Machtmittel, wie die Gesetzgebung und zum Beispiel die Polizei als Ordnungskraft. Doch kein Staat hat irgendeine Gewalt über das Innerste seiner Bürger. Und das ist, wie wir schon wissen, die Menschenwürde, die unantastbar ist. Der Staat kann also einem Menschen zwar alle Grundrechte nehmen, er kann die Würde dieses Menschen missachten, aber er kann rein gar nichts gegen die Menschenwürde selbst tun. Die Menschenwürde ist aber nicht nur jedem äußeren Zugriff entzogen und nicht nur die Grundlage jeder individuellen menschlichen Existenz, sie ist auch die oberste Grundlage des Staates.
Wenn die Menschenwürde der Ursprung von zwei so fundamentalen Realitäten ist, dann kann sie nicht nur eine rein juristische Sache sein. Sie muss selbst eine sehr reale Existenz haben. Sie muss die Quelle einer Kraft mit einem sehr, sehr hohen Energiepotenzial sein. Und dieses Kraftzentrum befindet sich offensichtlich Tief im Innern eines jeden Menschen. Daher steht diese Kraftquelle jedem von uns zur möglichen Verfügung. Und zwar rund um die Uhr. Immer dann, wenn wir Menschen mit diesem inneren Kraftzentrum, also unserer Menschenwürde, Kontakt aufnehmen, dann sind wir von innen her stark und unantastbar. für alle äußeren Widrigkeiten, dann können weder der Staat noch andere Menschen dauerhaft Gewalt unter uns ausüben. Doch wie können wir uns konkret die Macht dieses Kraftzentrums, also unserer eigenen Menschenwürde, konkret nutzbar machen? Der Weg ist ganz einfach.
Wir müssen uns nur bewusst dafür entscheiden, unsere bewusste Aufmerksamkeit innerlich mit unserer eigenen Menschenwürde zu verbinden und dann diese Verbindung dauerhaft aufrechterhalten. Und wie genau müssen wir vorgehen, um das zu tun? Indem wir uns wieder daran erinnern, was wir als Menschen wirklich sind. Ich frage mich also als Individuum, wer oder was bin ich als Bürger wirklich? Und die Antwort kennen wir ja schon. Ich bin ein lebendiges, einmaliges Individuum mit freiem Willen und Verantwortung. Oder in Kurzform, ich bin ein freier Mensch, einzigartig und stark. Ich wiederhole nochmal, ich bin ein freier Mensch, einzigartig und stark. Das ist das Bekenntnis zu unserer persönlichen Menschenwürde und unserer höchstpersönlichen inneren Kraftquelle. Damit können wir uns gegen jeden Angriff auf unsere Menschenwürde innerlich beeinflussen,
immunisieren und bleiben immer innerlich unantastbar. Lassen Sie uns dieses Bekenntnis zu uns selbst, dieses Bekenntnis zu unserer eigenen Würde einmal hier auf diesem Platz öffentlich bekennen. Lassen Sie uns den Mut haben, laut zu sagen, wer wir wirklich sind. Sprechen Sie mir bitte einfach nach. Ich bin ein freier Mensch, einzigartig und stark. Wir sind ein freier Mensch, einzigartig und stark. Ich bin ein freier Mensch, einzigartig und stark. Wir sind ein freier Mensch, einzigartig und stark. einzigartig und stark. Ich bin ein freier Mensch, einzigartig und stark. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Die Menschenwürde ist unantastbar! - Was bedeutet das praktisch? - Was können SIE konkret tun?“, Die Welt Klar Sehen, 28.07.2020.
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Rede von Uwe Loose bei einer Demonstration in Hamburg (Querdenken 40, Juli 2020), Fortführung seiner Dresden-Rede vom 27.06.2020. Er erklärt die Menschenwürde aus subjektiver Perspektive, deutet die Corona-Maßnahmen als verfassungswidrige Missachtung von Menschenwürde und freiem Willen und gibt eine praktische Anleitung zur inneren Selbststärkung.
