Die Menschenwürde ist vorrangig gegenüber dem Grundrecht auf Lebens- und Gesundheitsschutz28.07.2020
Abschrift
Abschrift des Videos vom 28.07.202021 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Hallo Dresden, mein Name ist Uwe Loose, ich komme aus Hamburg und ich freue mich, hier zu sein in dieser wunderschönen Stadt. Und dass ich die Möglichkeit habe, dieser Demonstration mit ein paar Gedanken beizutragen. Wir alle wissen, Corona schränkt die Grundrechte ein, und zwar in vielfältiger Art und Weise. Aber haben wir uns auch mal wieder Gedanken gemacht, warum das so ist? Wie ist das überhaupt möglich? Wirklich, gemäß unserem Grundgesetz dürfen Grundrechte nur eingeschränkt werden, wenn es erforderlich ist.
Das heißt, es muss ein wirklich zwingender Grund da sein. Wenn die Einschränkung stattfindet, müssen die Mittel geeignet sein. Ungeeignete Mittel, die nicht helfen, das Ziel zu erreichen, sind nicht erlaubt. Und die Mittel müssen verhältnismäßig sein. Ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewährleistet, funktioniert es auch nicht. Und das alles darf nicht einfach so vom Gesetzgeber bzw. von der Regierung oder vom Staat veranlasst werden,
sondern nur im Rahmen eines Gesetzes. Und wenn eine von diesen vier Bedingungen nicht erfüllt ist, handelt es sich um ein nicht verfassungsgemäßes Verhalten. Tatsächlich gibt es für die Corona-Krise eine gesetzliche Grundlage. Die Einschränkung der Grundrechte wegen Infektionskrankheiten findet sich in § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes.
Danach dürfen Behörden Notwendiges tun, um die Verbreitung einer Krankheit zu verhindern. So weit, so gut. Jetzt ist die Frage, wo ist die Begründung? Die Begründung wird genannt, und das kennen wir alle aus Funk und Fernsehen seit Monaten, Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes, jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das heißt, der Lebensschutz, das ist das Argument, mit dem alle anderen, die nicht davon betroffen sind, Einschränkungen erleiden müssen.
Die Frage ist, ist das das letzte und höchste Wort, was überhaupt vorstellbar ist? Oder geht es auch anders? Am 24.04. dieses Jahres hat der Bundestagspräsident Herr Schäuble erklärt in einem Interview, ich zitiere, aber wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz des Lebens zurückzutreten, dann muss ich sagen, das ist in dieser Absolutheit nicht richtig.
Grundrechte beschränken sich gegenseitig. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar, aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen. Er sagte weiter, der Staat müsse für alle die bestmögliche gesundheitliche Versorgung gewährleisten. Und Zitat, aber Menschen werden auch weiter an Corona sterben. Hier haben wir also einen Bezug auf die Menschenwürde, die nach Meinung von Herrn Schäuble wichtiger ist als der Schutz des Lebens.
Was bedeutet das? In Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes steht der Satz, den viele kennen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Okay, aber was sagt das für uns? Ist das eine juristische Formel? Irgendein Spruch, den Juristen sich ausgedacht haben? Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 in einem ganz berühmten Urteil Folgendes dazu gesagt zur Menschenwürde.
Sinngemäß ist die Menschenwürde das tragende Konstitutionsprinzip und der oberste Wert der Verfassung. jeder mensch besitzt als person diese würde ohne rücksicht auf seine eigenschaften seine körperlichen und seinen geistigen zustand seine leistung und seinen sozialen status die menschen würde kann keinem menschen genommen werden der staat darf nicht viele menschen leben gegen ein einzelnes abwägen jedes menschenleben ist gleich wertvoll jeder
Jeder Mensch besitzt die gleiche Würde. Jeder Einzelne hat daher einen Anspruch, dass sich der Staat schützend vor sein Leben stellt. Und mit dieser öffentlich angestoßenen Diskussion war es nicht zu Ende. Wir haben davon nichts mitgekriegt, aber im politischen Bereich wird darüber diskutiert. Denn drei Wochen später, am 15.05. sagte der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Uwe Voskuhle, Zitat, Was Herr Schäuble gesagt hat, ist aus juristischer Sicht richtig. Der Höchstwert der Verfassung sei die Menschenwürde, die ist unantastbar und alle anderen Grundrechte sind einschränkbar, auch das Recht auf Leben.
Was bedeutet das für die Corona-Krise? Wie ist das zu interpretieren? Am 10.04. sagte der Verfassungsrechtler Professor Uwe Volkmann in einem Interview, es kann nicht das Ziel der gegenwärtigen Politik sein, Ansteckung und damit die Ausbreitung der Krankheit um jeden Preis zu vermeiden. Ein solcher Krankheitsvermeidungsabsolutismus ist kein Ziel, das sich sinnvollerweise erreichen lässt.
Und am 29.04. sagt eine Medizinethikerin in einem Interview, der Lebensschutz leitet sich aus der Menschenwürde ab. Ihn allerdings absolut zu setzen, hätte relativ absurde Folgerungen. Die Schlussfolgerung, die wir hieraus ziehen können, ist, Gesundheitsschutz als oberste Doktrin ist umfänglich gar nicht realisierbar. Aber selbst wenn es einen Weg gäbe, das umfänglich oder nur näherungsweise zu realisieren, würde es zu absurden Ergebnissen führen.
Außerdem wäre es verfassungsrechtlich unzulässig, da der Vorrang der Menschenwürde missachtet wird. Zwei Minuten, eine Minute. Ja, ich sehe. Wie ist die Faktenlage? Die Faktenlage ist, dass seit Mitte März sowohl die Infektionszahlen und kurze Zeit später auch die Sterbezahlen stark gefallen sind. und dann und dann auf niedrigem niveau stabilisiert sind das heißt das gleiche
gilt nicht nur in deutschland auch im ausland darauf schluss folgern wir die epidemie beziehungsweise pandemie ist offen die technik hat versagt aber wir machen weiter Einschränkung. Ja, ihr Lieben, ihr seht, bei Wind und Wetter. Kommt näher! Kommt näher!
Nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nur unter dem Sturm. Nur so schnell, wie Markus fährt. Gehen wir zusammen! Nehmt hier bitte den Zeug mit! Vorsicht! Vorsicht! Lasst uns mal durch! Die Schutzmaßnahmen in diesem Umfang, eine Aufregung erhalten, ist nicht mehr erforderlich, sondern sinnlos.
Die Weiterführung von Schutzmaßnahmen in diesem Umfang ist eine übertriebene Fürsorge des Staates und eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte aller Menschen. Und weil sie unverhältnismäßig ist, ist sie vermutlich auch verfassungsrechtlich unzulässig und eine Verletzung der Menschenwürde gemäß Grundgesetz Absatz 1 in diesem Land.
Und sachgerecht wäre vielmehr, sofort alle Schutzmaßnahmen rückzunehmen und auf das Maß zu beschränken, was nach dem Infektionsschutzgesetz unbedingt notwendig ist. Ich rufe daher die Politiker auf und die Medien. Die Bürger in Deutschland wollen keine 24 Stunden Rundumbeschallung mit panikerregenden Horrormeldungen. Die Bürger in Deutschland wollen seriöse, wissenschaftliche Berichterstattung.
Die Menschen in Deutschland haben entsetzt, dass man sie seit Monaten in pauschalen Kategorien nach medizinischen Gesichtspunkten versucht einzuteilen. Wir Menschen sind nicht nur mögliche Infizierte, mögliche Erkrankte und potenzielle Todeskandidaten oder gar Reserter aller anderen Mitmenschen. Lassen wir uns daher darauf bedienen, was wir Menschen wirklich sind.
Jeder einzelne Mensch in Deutschland und weltweit ist ein unverwechselbares, einzigartiges Gebiet mit unveräußerlichen Freiheitsrechten, um sein So-Sein in der Gesellschaft auf eine einzigartige Weise auszudrücken. Die Würde des Menschen ist unantastbar und der Mensch, der Staat ist das Licht, um sich zu achten und zu schützen. Es ist höchste Zeit, dass der Staat seine bevormundende und übertriebene Gesundheitsfürsorge beendet
und sich stattdessen darauf gewinnen, was seine oberste und vornehmste Pflicht nach unserem Grundgesetz ist. Und das ist, die Menschenwürde aller Bürger zu achten und aktiv zu schützen. Dankeschön. Bravo! Bravo!
Noch ein Hinweis. Nächste Woche wollen wir eine Familien-Demo machen. Das bedeutet, wir wollen hier schön mit Familien, mit Kindern, aber es können auch andere dazukommen, wollen wir neu platzieren zum Kultusministerium. Jetzt 36 hier mit Technik, mit Luftverlauf, ich bin dran, noch einen Clown zu organisieren. Es gibt viel Zeit für die Kinder. Nächsten Samstag.
Kommt mit Wackis, kommt mit euren Kindern, macht alles, was ihr habt. Das ist nicht los. Das ist nicht los. Das ist nicht los.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Die Menschenwürde ist vorrangig gegenüber dem Grundrecht auf Lebens- und Gesundheitsschutz“, Die Welt Klar Sehen, 28.07.2020.
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Mitschnitt einer Rede von Uwe Loose auf einer Demonstration in Dresden. Er argumentiert verfassungsrechtlich, dass die Menschenwürde (Art. 1 GG) als höchster Wert über dem Recht auf Leben (Art. 2 GG) steht und die Corona-Schutzmaßnahmen daher unverhältnismäßig und verfassungswidrig seien.
