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Schon wieder Weimar! Amtsgericht untersagt für 2 Schulen Masken- u. Abstandsgebot sowie Schnelltests15.04.2021

CORONA-STORY

Abschrift

Abschrift des Videos vom 15.04.20217 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

klar sehen clever denken frei handeln hallo liebe zuschauer willkommen auf meinem kanal heute möchte ich wieder ein rechtliches thema mit ihnen besprechen und zwar etwas was wir ja ich sag mal vor drei monaten schon mal hatten denn was hatten wir denn da da gab es ja den merkwürdigen fall Vom Amtsgericht Weimar, wo ein Richter erklärt hat, dass bestimmte Corona-Maßnahmen beim ersten Lockdown verfassungswidrig seien. Ja, wenn Sie das genauer wissen wollen, worum es da geht, dann schauen Sie bitte hier in meinem Video. So, und nun hat aber Weimar nachgelegt, diesmal allerdings ein anderer Richter und der... erklärt, dass jetzt die neuen Corona-Regeln, die ab Montag dieser Woche gelten sollten, dass die ebenfalls verfassungswidrig seien und eine Verletzung des Kindeswohls. Wie das geht, warum er das machen konnte, um was er genau beschlossen hat, das werden wir gleich sehen.

So, worum geht es also? Es geht darum, dass das Amtsgericht Weimar erklärt mit einem Beschluss in Beile der einstweiligen Anordnung, dass den Leitungenlehrern einer bestimmten Schule und einer Grundschule sowie deren vorgesetzten Schulleitung untersagt wird, den Kindern bestimmte Dinge anzuordnen und vorzuschreiben. Worum geht es da? Es geht darum, Gesichtsmasken aller Art zu tragen. Es geht darum, die Mindestabstände einzuhalten und es geht darum, an Schnelltests teilzunehmen. Ferner wird den Schulen geboten, für alle Kinder und Schüler den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten und die Entscheidung wird mit sofortiger Wirksamkeit angeordnet. Ja, das ist natürlich ein Hammer. Das heißt, wir können uns natürlich die Frage stellen, wie soll denn das gehen? Wie kann jetzt ein einzelner Amtsrichter das für zwei Schulen so einfach bestimmen? Das schauen wir mal an.

Laut der Verwaltungsgerichtsordnung kann jemand auch schon bevor er eine Klage erhebt einen Antrag stellen, wenn nämlich eine bestimmte Voraussetzung gegeben ist. Das heißt, dass ein bestimmtes Recht nicht verwirklicht wird oder vereitelt wird. beziehungsweise erschwert wird. Und das geht mittels einer Anordnung, die dann getroffen werden kann. Und zwar dann, wenn es nötig erscheint. Was ist dafür zuständig? Das ist das Gericht und das Gericht des ersten Rechtszuges, sprich also da, was für diese Problematik grundsätzlich zuständig ist. Und dieses Gericht entscheidet durch Beschluss. Genau das ist hier passiert. Hier gibt es also gemäß dem zuständigen Familienrecht § 49 kann eine vorläufige Maßnahme getroffen werden, soweit diese gerechtfertigt ist und ein dringendes Bedürfnis besteht.

für sofortiges Tätigwerden besteht. Dann kann Beteiligten eine Handlung geboten oder verboten sein und das Gericht kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen. Und zwar ist das quasi eine Art von vorläufigen Rechtsschutz und damit sitzt das Gericht im Eilverfahren durch. Das ist jetzt schon eine Interpretation von Rechtsanwälten. Das kann unter Umständen bedeuten, dass eine Klage dann gar nicht mehr notwendig ist. Das hat den Vorteil, dass man schnell Rechtsschutz bekommen kann, ohne dass man Beweise benötigt, weil nämlich man lediglich aufgrund, also das Gericht wird lediglich aufgrund von Hinweisen tätig und befragt in der Regel die andere Partei nicht. Das kann man sich auch gut vorstellen, ja, denn wenn Not am Mann ist, kann man ja nicht warten, ob man die andere Partei erreicht und die ist vielleicht in Urlaub oder stellt sich quer, also... Das muss ja sofort entschieden werden, insbesondere auch bei Kindesangelegenheiten. Also wenn jetzt ein Kind verprügelt wird oder eine Frau oder ein Kind wird vergewaltigt, da kann man ja nicht als Gericht dann ewig warten, bis der Täter, der vermutliche Täter mal bereit ist, sich zu äußern.

Ja, es hat also den Vorteil, gegebenenfalls kann man das quasi außergerichtlich klären oder vor einem Hauptverfahren, hat aber auch den Nachteil, dass vielleicht das Gericht da gar keine besondere Dringlichkeit drin sieht. Und vor allen Dingen, selbst wenn das Gericht dem Antragsteller zustimmt, muss ja die andere Partei, die in der Regel abwesend ist, also die Beschuldigte sozusagen, die muss ja informiert werden und diese Informationspflicht Die liegt dann alleine bei dem Antragsteller. Und der muss natürlich die im Rechtsverkehr üblichen Formvorschriften einhalten. Und sollte der der Meinung sein, dass das eben alles falsch ist, dass er fälschlicherweise beschuldigt wird, dann kann er Widerspruch einlegen und falls jemand Schaden entstanden ist, auch Schadenersatzanspruch stellen. So, doch kommen wir nun zu dem, was in dem amtsgerichtlichen Verfahren los ist. Das hier ist das Inhaltsverzeichnis und da geht es erstmal um Allgemeines, wo dann wird beschrieben, welche Vorschriften im Freistaat Thüringen gelten. Dann schildert die Mutter, was sie so für Sorgen hat.

So, dann kommt, begründet sie rechtlich, warum das nach ihrer Meinung alles unrechtens ist. So, dann erklärt das Gericht, was es in dem bisherigen Ablauf schon getan hat. So, dann gibt es eine Stellungnahme eines Verfahrensbeistandes. Also das Gericht hat eine Rechtsanwältin den Kindern beigestellt. Es sind hier zwei Kinder. Dann gibt es drei Gutachten. Und dann entscheidet das Gericht, warum es sich so entschieden hat. Nämlich erstens, dass das völlig richtig war, dass es da angeregt wurde von der Mutter und das Familiengericht auch zuständig ist. Und es kommt zu der Schlussfolgerung, dass eben Masken tragen keinen Nutzen hätten. Und das gilt auch für die Abstandsvorschriften für Kinder und auch für Dritte. Ferner, dass die PCR-Tests und Schnelltests ungeeignet zur Messung des Infektionsgeschehens sind und dass das Testen sogar das Recht auf informelle Selbstbestimmung durch Schnelltests in den Schulen verletzt, weil es eben eine medizinische Information ist, die normalerweise nur den Patienten und den Arzt was angeht und dass die Kinder grundsätzlich ein Recht auf Bildung und Schulunterricht haben.

Und aus all dem folgt dann eben der Beschluss des Gerichtes, so wie ich ihn vorhin genannt habe. Ja, wenn Sie mehr darüber wissen, wie das Gericht eigentlich argumentiert und was die Mutter so vorgetragen hat, sprich sich selber ein Urteil bilden wollen, ob Sie der Meinung des Gerichtes folgen können oder nicht, dann schauen Sie sich bitte mein Folgevideo an, Analysebeschluss. Dort werde ich da ein bisschen näher drauf eingehen. In diesem Video werde ich allerdings die Gutachten im Detail nicht besprechen. Aber schauen Sie sich das jetzt ruhig mal an und dann lassen Sie sich mal überraschen. Klar sehen, clever denken, frei handeln.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Schon wieder Weimar! Amtsgericht untersagt für 2 Schulen Masken- u. Abstandsgebot sowie Schnelltests“, Die Welt Klar Sehen, 15.04.2021.

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Analyse eines Beschlusses des Amtsgerichts Weimar (Familiengericht), das per einstweiliger Anordnung zwei Schulen Masken- und Abstandsgebot sowie Schnelltests untersagt und Präsenzunterricht anordnet. Erläutert die familienrechtliche Eilverfahrens-Grundlage und die Begründung des Gerichts.

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