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Corona Sammelklage / Class Action in USA - Ist der Mandantenvertrag legal oder insgesamt nichtig?18.09.2022

FUELLMICHs SAMMELKLAGE

Abschrift

Abschrift des Videos vom 18.09.202276 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Ich betrachte es für mich subjektiv eigentlich als eine Frechheit, einem mündigen Unternehmer einen solchen Vertrag vorzulegen. Daumen runter, no. Dieser Vertrag ist für mich ein so klares No-Go, wie ich noch nie in meinen 30 Jahren Berufsleben einen Vertrag als No-Go gesehen habe. Ich befürchte, also das ist echt mal ein ernst gemeinter Tipp, die 800 Euro könnt ihr euch schenken, die sind futsch, da wird nichts von übrig bleiben für euch. Kann man machen, aber es sollte einem bewusst sein, dass man damit wahrscheinlich nicht zu seinem Geld kommt.

Wir machen einfach eine Vertretung für anonyme, nein, unterstützende Anwälte und sagen nicht, wer die sind. Die anonymen Anwälte, die haben dann die Haftung und die müssen dann das Geld auch zurückzahlen und wir sind nur Vertreter. Am besten, wir suchen uns auch dafür einen Strohmann, der keine Reputation zu verlieren hat. Das ist ein reiner Beratungsvertrag, da ist gar nicht eine Klage mit inkludiert, kann es ja auch gar nicht sein für einen Pauschalbetrag. In der Gesamtschau, Bewertung und Auslegung dieses Vertrages, muss ich einfach zum Ergebnis kommen,

der ist so unklar gemacht, dass er in meinen Augen nicht stich ist. Also klar sehen, clever denken, frei handeln. Hallo liebe Zuschauer, willkommen auf meinem Kanal, Die Welt Klar Sehen. Wie Sie schon dem Vorspann entnehmen konnten, möchte ich heute mal eine alte Kamelle von vor zwei Jahren aufwärmen. Wissen Sie, wann die anfing? Ich fing exakt an mit einem Video von mir, nämlich diesem am 09.09.2020. War das nicht der Tag jetzt im Jahr 2022, an dem Viviane Fischer verkündet hat, dass Dr. Reiner Fuellmich rausgeschmissen wurde? Zwei Jahre auf den Tag genau.

Ja, und ich hatte in diesem Video dann aber gesagt, das hört sich irgendwie ganz gut an mit dem Vertrag, mit der Idee, wobei ich den Vertrag damals noch gar nicht kannte und habe ihn erstmal so prophylaktisch empfohlen. Dann gab es auf meinem Kanal mit meinen Followern einige Nachfragen und ich habe dann drei Tage später am 12.09.2020 die Sache dann nochmal behandelt, die ganzen Argumente und habe mich da auch nochmal früher ausgesprochen.

Und dann habe ich gesagt, okay, bevor du dich zu weit aus dem Fenster hängst und von Sachen redest, die du nicht kannst, musst du dir mal selber den Vertrag holen und habe mich bei den Corona-Sammelklageanwälten sozusagen beworben oder gemeldet, damit die mir mal den Vertrag schicken. Und das habe ich dann eben tatsächlich nach einiger Zeit auch bekommen. Warum dieses alte Video, insbesondere die Besprechung des Vertrages, wieder aktuell? Warum? Weil ja die drei Klageanwälte in Berlin, die Hafenanwälte, die haben ja nun mit vorgestrigen Datum eben Rechtsmaßnahmen gegen ihren Mäzen und Mentor Dr. Föhmig eingereicht.

Und man muss das ja mal verstehen, was das bedeutet. Es bedeutet, dass obwohl der Vertrag ja eigentlich nur den Marcel Templin benannt, hat doch im Innenverhältnis Verträge zwischen den drei Hafenanwälten und dem Dr. Füllmich existieren müssen. Denn wenn das nicht so wäre, hätten sie ja gar keine Rechtsgrundlage gegen ihn juristisch vorzugehen. Der zweite Aspekt ist, dass die Kasse der Sammelklage ja auch gar nicht mehr in Berlin ist, wo sie früher bei Rechtsanwalt Templin war, sondern die wird jetzt auch verwaltet von Dr. Füllmich.

Das heißt, es ist ja unvorstellbar und unlogisch anzunehmen, dass die sich zerstreiten und dann Dr. Füllmich freiwillig die Kasse übergeben. Das heißt also, es muss da eine interne Vereinbarung gegeben haben, wonach Dr. Füllmich von Anfang an der Hauptempfänger des Geldes war. Und der Rechtsanwalt Tim Plien zusammen mit seinen beiden Büropartnern eben eigentlich, ich sage mal, so eine Art Stromanfunktion hatte.

Ja, und insofern glaube ich, wir sollten uns doch mal nochmal mein altes Video vom 21. Oktober 2020 anschauen, weil das war tatsächlich das erste Video, was jemals diesen Vertrag analysiert hat. Das sind alle anderen, die haben sich hinten dran gehängt oder einfach Ohren und Augen zugeklappt. Also schauen wir mal rein. Ich möchte Sie heute zum dritten Mal mit dem Thema die Multi-Milliarden-Klage gegen Professor Drosten ansprechen.

Und zwar bin ich jetzt einen Schritt weiter als in den letzten Videos. Denn ich hatte ja zweimal den Daumen hoch gehoben und empfohlen, aber mich selber der Klage noch nicht angeschlossen. so und jetzt habe ich mal das erwogen und einen Antrag gestellt und als ich dann gesehen habe, was ich für Informationen bekommen habe, das alles so für mich verarbeitet habe, habe ich dann entschieden, nein, da möchte ich nicht daran teilnehmen und warum ich zu dieser Einschätzung gekommen bin, das möchte ich Ihnen jetzt darlegen. Ja, also ich habe ja Post bekommen von der Schaden

Ersatzklagenseite. Die ist verfasst von Rechtsanwalt Marcel Templin. Da erhalte ich also jetzt meine notwendigen Unterlagen, das sind meine Vergütungs- und Mandatsvereinbarung und die Kostenrechnung. Okay, was soll ich tun? Ich soll bitte unterzeichnen und beweisen Sie den Rechnungsbetrag. Was ist, wenn ich nichts mache? Dann gilt die Regelung, wenn nach zehn Tagen die bezeichnete Vereinbarung nicht vorliegt und auch kein Rechnungseingang verbucht

werden kann, löschen wir ihre Daten vollständig. Das heißt also hier ist es eine typische Vorauszahlungsklausel. Ich muss erstmal zahlen und wenn ich nicht zahle passiert gar nichts. Wer ist hier Absender? Haben wir Marcel Templin Kreuzbergstraße. Dann war noch dabei eine Rechnung. Die Rechnung kommt aus im selben Hause. Adresse angegeben, Fax angegeben, E-Mail, Homepage, aber Telefonnummer. Hier müsste jetzt eigentlich noch die Telefonnummer stehen. Da gucke ich doch noch mal hier in dem Anschreiben.

Steht da was? Nein, da steht ja auch nichts. Das heißt, die Telefonnummer steht hier nicht. Dann haben wir hier meine Kundentrechnungsnummer. Da würde ich mal sagen, sehen wie man so im kaufmännischen üblicherweise mit vorangestellten kennklassen nummern geht bin ich jetzt kunde 966 oder mandant 966 habe auch die 966 berechnung so auch hier haben wir im puta lediglich die

adresse keine rufnummer nichts ja das hatte mich doch ein bisschen verblüfft dass ich von meinem anwalt marcel templin gar nicht auf anhieb deine schreiben eine telefonnummer finde daraufhin habe habe ich mal in einem Telefonbuchverzeichnis im Internet gesucht, nichts gefunden. Dann in anderen Telefonbuchverzeichnissen nichts gefunden. Daraufhin habe ich mal bei meinem Telefonprovider die Telefonauskunft angerufen.

Die konnten mir leider auch nichts mitteilen. Unbekannt an der Adresse kein Anwaltsbüro mit dem Namen Templin. Auch in Marcel Templin bundesweit nicht mit einer Telefonnummer eingetragen. Das fand ich doch ein bisschen merkwürdig. Dann denke ich mir, okay, dann guckst du mal, dass du mal eine Standardrecherche machst, was du an anderer Stelle im Internet findest, bei qualifizierten Quellen, also nicht auf irgendwelchen selbstgemachten Homepages, sondern bei amtlichen Stellen zum Beispiel. Und wenn ich schon mal dabei bin, dann mache ich das doch gleich für alle Anwälte im Corona-Ausschuss.

So, und dann habe ich hier mal angefangen mit dem Dr. Reiner Fuellmich, der hat also einen YouTube-Channel, so dann ist er natürlich auf der Corona-Schadenersatzklage-Seite, er hat eine Homepage, er ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen seit 1992, die Adresse, die dort angegeben ist für seine Kanzlei, ist übereinstimmend mit dem, was er auf seiner Homepage stehen hat. Er ist seit 1993 auch in der Anwaltskammer Kalifornien, ist auch beim Deutschen Anwaltverein drin, gibt an, bei zwei ausländischen Juristenvereinigungen Mitglied zu sein, konnte ich aber nicht prüfen, weil deren Verzeichnisse nicht öffentlich sind.

Dann habe ich ebenfalls Telefonbuchrecherchen gemacht. Da kann man vorwärts oder rückwärts suchen. Da gibt es keine Angaben für diese Rufnummer, die auf der Homepage ist. Das heißt, selbst wenn ich die Nummer angebe, die auf der Homepage steht und eine Rückwärtssuche mache, wird dieses Büro nicht gefunden. Bei meiner Telefonauskunft Vodafone erklärt man mir, dass es zwar ein Branchenverzeichnis gibt, aber in dem ist nur eine Faxnummer eingetragen, aber kein Telefon. Finde ich jetzt erstaunlich

für einen Anwalt, der international tätig ist, dass er keinen Telefonbucheintrag hat. Ja, ich habe mal dort angerufen, da war aber gerade keiner da, gab aber eine professionelle Ansage. Da habe ich mal geguckt, was man über den Firmensitz bei Google herausfinden kann. Da gab es aber nichts Besonderes. Dann habe ich mal geschaut, was ist mit der Katrin Behn. Die ist eigentlich nur über die Corona-Schadenersatzklage-Seite bekannt. Mehr ist über die gar

nicht herauszufinden. Sie wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer mit der Adresse aber Dr. Füllmich seit 2000 geführt, aber auf der Seite von Dr. Füllmich ist sie ohne Namen genannt. Das heißt, da ist nur ein Bild. Bei der Suche nach der guten Frau ist es genauso, man findet sie nicht im Telefonbuch, egal wie man sucht. Dann habe ich den Dritten, den Tobias

Das Weißenborn, der hat einen Xing-Eintrag, aber gut, Xing-Einträge sagen jetzt nichts aus. Das trägt man ja selber ein, was man dort veröffentlichen will. Sprich, den kennt man eigentlich auch nur über die Corona-Schadenersatzseite. Wird laut der Bundesrechtsanwaltskammer ebenfalls bei Dr. Füllmich geführt, hat aber auch eine eigene Webseite. Und wenn man da mal recherchiert, dann ist es ebenfalls so, man findet für den Namen keine Rufnummer. Es gibt aber eine Rufnummer, wenn man bei der Anwaltskammer niemand annimmt und danach rückwärts sucht, die führt aber an eine ganz andere Adresse, nicht da, wo er sein Büro hat.

Ja, ansonsten habe ich jetzt nicht dann noch weiter nachgehakt bei der Vodafone-Auskunft. Warum? Weil es ist ja eh quasi bei Dr. Füllmich. Insofern gilt dasselbe und ebenso für die Google-Abfragen. Dann kommen wir zu den ersten, zu den drei Berliner Rechtsanwälten, Antonia Fischer. Da habe ich einen Xing-Eintrag gefunden, aber da gibt es mehrere, die Antonia Fischer sich benennen, kein Bild haben und sonst keine Beschreibung.

Das heißt, ob sie eine von diesen ist, das ist unprüfbar. Bei LinkedIn ist nichts. Dann ist sie eben auch auf der Schadenersatzklage-Seite geführt. Sie nennen sich dort Hafenanwälte. Wir haben auch eine Homepage, die laut Bundesrechtsanwaltskammer seit 2012 aktiv ist. Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt zwei Adressen an. Eine davon ist wie auf der Homepage, die andere ist eine andere Anwaltskanzlei. Dort habe ich mal geguckt, das ist eine international tätige Sozietät, da ist sie aber nicht mehr aktiv. Zumindest kann ich keinen Eintrag dort finden.

Ja, bei den Telefonbuchrecherchen kann man sie leider auch nicht finden. Da gibt es auch weder für die Namen noch für die Adresse ein positives Ergebnis. Auch bei der Rückwärtssuche nicht. Das heißt, wenn ich also die Nummer eingebe, die auf der Homepage der behaften Anwälte steht, gibt es da keine Antwort. keine Antwort. Dann habe ich bei der Telefonauskunft Vodafone angerufen. Auch dort ist unter der

Adresse in der ganzen Straße niemanden mit Fischer, Antonia Fischer oder Rechtsanwalt geschweige denn in diesem Haus bekannt. Dann habe ich dort mal angerufen und da war zu dem Zeitpunkt, als ich angerufen habe, aber keinerlei Telefonansage die geschäftlicher Art war, sondern das Handy wurde ausdrücklich weitergeleitet oder der Anruf wurde weitergeleitet auf eine Mobiltelefon-Mailbox. Dort war aber auch keine Namensnennung. Das heißt, wessen Handy das war,

auf den die Anrufweiterschaltung lief, ist unklar. Ja, dann habe ich mir mal bei Google mir das angeguckt und hier haben wir mal eine Frontansicht von dem Bürohaus oder von dem Haus, In dem Antonia Fischer ihr Büro hat. Das ist nicht so das typische Büro, wie ich es jetzt erwarten würde für eine Anwältin, die in einer Billionenklage international tätig werden will.

Ich komme ja aus der Immobilienbranche und bewerte, ich würde sagen, das hier ist ein einfacher Betonplattenbau aus den 60er Jahren. Ein sogenanntes Wohn- und Geschäftshaus, überwiegend eben Wohnungen drin und unten ein paar einfache Läden. Okay, aber das muss ja nichts über anwaltliche Qualität aussagen. Anwalt Nummer 5, Dr. Justus P. Hoffmann, der ist auch eigentlich vorwiegend über die Corona-Schadenersatzseite bekannt, ist laut Bundesrechtsanwaltskammer erst noch nicht mal seit einem Jahr eingetragen.

Wird dort angegeben mit beiden Adressen, also der anderen Anwaltskanzlei als auch dem Tempelhofer Damm 228 und wird dort als Bürogemeinschaft bei Antonia Fischer geführt. Auch dort habe ich jetzt nicht weiter recherchiert, weil die Daten, die Telefondaten sind ja dieselben wie bei Antonia Fischer, sprich wir wissen es nicht. So, dann kommen wir zum sechsten Anwalt, Marcel Templin, der hat einen eigenen YouTube-Channel, einen LinkedIn-Eintrag, aber solche Einträge sind ja eben selbst gemacht, das heißt, die haben keine objektive Aussagekraft, ansonsten ist er eben auch auf der Schadenersatzseite, wird auch geführt, wird dort ausdrücklich benannt als bei hartenanwälte.de, hat aber dort kein Bild und keine Namensnennung, also sprich auf der Homepage wird er dort nicht benannt.

Laut der Bundesrechtsanwaltskammer ist er seit 2011 Anwalt und dann hat er einmal eben die Adresse bei Antonia Fischer, weil er ja im Bürogemeinschaft bei Antonia Fischer ist, laut der Bundesrechtsanwaltskammer. Laut seinem Briefkopf und E-Mail hat er aber sein Büro an der Kreuzbergstraße 72. Dort habe ich aber weder im Telefonbuchbecherchen noch bei meiner Vodafone Telefonauskunft eine Bestätigung gefunden, dass dort bekannt sei weder ein Herr Fischer, noch ein M. Fischer, noch ein Rechtsanwaltsbüro Fischer, nichts dergleichen.

Das ist dann jetzt erstmal ein bisschen erstaunlich gewesen für mich, dass also von den sechs Anwälten, die meine Interessen weltweit vertreten wollen, ich bei fünfen erhebliche Schwierigkeiten habe zu identifizieren, dass die Telefonnummer, die sie angeben, überhaupt eine legitime ist. Das heißt, dass die überhaupt existiert. Also man kann ja auch andersrum fragen, warum haben fünf von sechs Rechtsanwälten keinen Telefonbrucheintrag? Das finde ich ungewöhnlich für Rechtsanwälte.

Dann ist die Frage, warum drei von diesen sechs Rechtsanwälten, nämlich alle drei Berliner, in einem Bürohaus sitzen, was auch nicht identifiziert werden kann. Und einer von denen ein anderer anderes ergibt, was auch nicht identifiziert werden kann. Dafür mag es Gründe geben, die ich nicht verstehe, aber ich muss auch sagen, nach 30 Jahren Berufstätigkeit eine derartige Häufung von Unbekanntheit bei Geschäftspartnern habe ich bisher noch nicht erlebt. Nun schauen wir mal, was denn die Rechtsanwaltsvereinbarung beinhaltet, oder Rechtsberatungs- und Vergütungsvereinbarung.

Ja, aber bevor wir das schauen, möchte ich das erstmal kurz nochmal nachbesprechen. Das habe ich vor zwei Jahren so gesagt und ich möchte es heute nochmal präzisieren und präsentieren. Ich habe noch nie eine derartige Häufung von nicht identifizierbaren Geschäftspartnern gehabt. Ich habe ein paar Tage später mit Elia T. bei ihm das Telefonspiel mal durchexerziert mit der Vodafone-Auskunft online. Tausende von Zuschauern haben sich das angeguckt, wie verzweifelt die Dame am Telefon bei Vodafone versucht hat, einen Herrn Fischer zu suchen, eine Frau Fischer zu suchen, einen Herrn Templin zu suchen und so weiter und so fort.

Das heißt, Rechtsanwälte, die noch nicht einmal im Telefonbuch bekannt sind, was soll man denn davon halten? Selbst der gute Dr. Füllmich, der angeblich so viele Jahre erfolgreich ist, selbst der hat keine Telefonnummer, die man abfragen kann, sondern er gibt eine an. Aber ob die überhaupt in Göttingen ist oder ob die nicht weitergeleitet wird nach Chicago, Timbuktu oder auf seine Ranch, das weiß ja kein Mensch. Das heißt, auch im Nachhinein betrachtet, ist das alles und zwar bei allen sechs Anwälten nach den äußeren Anzeichen äußerst dürftig.

Das heißt, da fehlt es an dem notwendigen Maß von professioneller Selbstdarstellung. International tätige Anwälte, die sitzen nicht in irgendwelchen Betonbunkern, die machen nicht Bürogemeinschaften und die haben nicht Büros, die nicht identifizierbar sind, selbst wenn man intensiv danach sucht, sondern die sitzen in Toplagen in den Innenstädten. Die haben immer eine Sekretärin, die ans Telefon geht, die haben eine super Webseite, die haben tausend Kommunikationsmöglichkeiten, wie man sie schnell und sofort erreichen kann, weil sie ja Geschäfte machen möchten.

Aber bei diesen Anwälten ist ja noch nicht einmal nachvollziehbar, was die jemals gemacht haben, ob sie in dem, was sie gemacht haben, überhaupt erfolgreich waren. So, wir haben ja in einem anderen Video schon erfahren, dass Dr. Füllmich was Sammelklagen betrifft, ja nur einmal vor ungefähr 20 Jahren, bei dem sogenannten Tittenprozess, den er selbst mehrfach so genannt hat, also diese Brustimplantatsgeschichte, eine Frau zu einer Sammelklage in den USA vermittelt hat. Das war seine Tätigkeit. Und was haben die anderen gemacht? Welche Erfahrung haben die mit Sammelklagen oder welchen Klagen auch immer in Deutschland? Da ist sogar einer dabei in Berlin, der hat gerade erst ein Jahr vorher seinen Abschluss als Rechtsanwalt gemacht.

Ja, also ich bitte Sie, der hat doch gar keine Berufserfahrung. So, und mit solchen Leuten soll ich damals und alle anderen darauf vertrauen, dass die meine Interessen vertreten? Also ganz ehrlich, das ist doch völlig hirnverbrannt, alleine schon von diesen Eckdaten. So, aber lassen wir uns mal schauen, was der Vertrag dann erwarten lässt, wenn das schon die Personen sind, die mich vertreten sollen. beinhaltet oder Rechtsberatungs- und Vergütungsvereinbarung. Da bin ich also Auftraggeber,

nämlich mit meinem Unternehmen Immobilienbewertung Uwe Loose. Und Auftragnehmer ist der Rechtsanwalt Marc Templin. In Vertretung der ihn unterstützenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das heißt, ich mache ja gar nicht mit Herrn Templin einen Vertrag, weil er ja nur ein Vertreter ist. Nun würde ich aber doch gerne wissen, wer denn, wen er denn vertritt. Diese Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden hier in diesem Vertrag nirgends genannt. Das heißt, ich mache jetzt einen Vertrag mit Rechtsanwälten, die ich gar nicht

kenne. Ich weiß also gar nicht, ob die nicht vielleicht mal ihre Anzahl wechseln, was die machen und und und. Also einen Vertrag mit Unbekannten, den soll ich jetzt machen. Gut, Dann wollen wir mal schauen, nämlich ein Mandat wird erteilt und zwar was zur rechtlichen Beratung und Zusammenhang mit der Geltendmachung der Schadenersatzmaßnahmen, Schadenersatz in Folge der Corona-Maßnahmen. Dazu zählt insbesondere die außergerichtliche Vertretung und Aufnahme von Verhandlungen mit Forderungsgegnern und deren Bevollmächtigten in Deutschland.

Also da bin ich jetzt ein bisschen verwundert, weil in den Videos von Dr. Füllmich haben wir immer wieder gelesen oder gesehen, wir wollen ja in den USA klagen. Aber hier heißt es ja, insbesondere außergerichtliche Vertretung von Aufnahme von Verhandlungen und so weiter in Deutschland. Ja, dann würde ich doch gerne mal wissen, wer sind denn nun die Beklagten, mit denen man in Verhandlungen treten will. Und dann Korrespondenz und Zuarbeit mit Rechtsanwälten in den Vereinigten

Staaten. Korrespondenz und Zuarbeit heißt, dass man selber ja mit dem Verfahren gar nichts zu tun hat, sondern man schreibt denen was und gibt denen Informationen und das war es dann. Also Also auch nur, soweit es zur Vorbereitung und Durchsetzung der Schadenersatzansprüche erforderlich ist. Der Auftrag umfasst auch die Einleitung und Durchführung gerichtlicher Verfahren in den USA, wenn diese mangels Erfolg der außergerichtlichen Tätigkeit erforderlich werden. Also das ist jetzt natürlich ein Widerspruch.

Also einmal heißt es, man will nur den Rechtsanwälten in den USA korrespondieren und zuarbeiten. Und dann auf einmal heißt es Einleitung und Durchführung gerichtlicher Verfahren. Wer soll die jetzt durchführen? Wenn ich einen Vertrag mit Marcel Templin mache, verstehe ich aus dieser Klausel, dass er diese Verfahren durchführen will. Und vor allen Dingen, wann jetzt in Deutschland sollen die durchgeführt werden? Das sind ja Fragen, die sich hier stellen. Für die Vergütung eben die 800 Euro plus Mehrwertsteuer und so weiter. Ach ja, da gibt es noch die Höhe 10% Erfolgshonorar, das ist aber ja bekannt und nach meiner Meinung auch eigentlich eine feine Sache für die Anwälte als Motivation.

So, interessant ist was jetzt noch, dass die Haftung begrenzt wird auf eine Million für einfache Fahrlässigkeit, für Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Ja, aber dann würde ich ja gerne mal wissen, wie hoch denn die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist. Und leichte Fahrlässigkeit ist ja ganz schnell mal passiert, so bei einer Million Euro. Okay, ist das jetzt so wirklich die richtige Größenordnung, wenn man eine Klage machen will, wo vielleicht 100.000 Leute dabei sind.

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er endet aber spätestens, wenn die Angelegenheit nach objektiver Sicht aus für beendet angesehen werden kann. Was ist denn jetzt eine objektive Sicht? Wer kann das tatsächlich beurteilen? Der Vertrag kann von jedem Partner mit jeder Zeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Das finde ich jetzt ein bisschen überraschend. Wieso kann mein Rechtsanwalt mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dafür einen triftigen Grund zu haben?

Das verstehe ich jetzt nicht. Bedeutet das jetzt, dass wenn ich morgen 800 Euro plus Mehrwertsteuer überweise, ich dann übermorgen meinen Vertrag kündigen kann mit sofortiger Wirkung? Ja, also das ist erklärungsbedürftig. Ja, und das ist im Grunde genommen auch das Wesentliche dieses Vertrages. Dieser Vertrag ist kurz und bündig. Das ist sicherlich von Vorteil. Also da kann man ja nichts anderes sagen. und hat bei mir aber doch zu etlichen Fragezeichen im Kopf geführt.

Ja, also dieser Vertrag, man sieht ja, das ist schon ohne, dass man dafür nachdenkt, das kann ja auch alles nicht wahr sein. Wie kann man solche unscharfen, unklaren Klausulierungen dort drin haben, die eigentlich nichtssagend sind? Das ist doch im Grunde genommen eine Generalvollmacht, ohne dass der Mandant irgendeinen Einfluss hat. Aber gut, manch einer sagt, Hauptsache irgendeiner macht was. Ich gebe jetzt eine blanke Vollmacht, denn genau das ist dieser Vertrag, eine blanke

Vollmacht. Aber mal schauen, wenn man genauer hinguckt, was gibt es denn dann eigentlich für Probleme? Also mich interessiert zum Beispiel, wie viele Kläger werden überhaupt benötigt, bevor die Klage in Gang kommen kann. Das ist ja deswegen interessant, weil wenn ich jetzt schon mein Geld einzahle und die Klage kommt gar nicht zustande, dann würde ich ja gerne mein Geld wieder zurückhaben wollen. Ab welchem Streitwert ist die Klage für US-Kanzleien interessant? Das geht eigentlich genau in dasselbe, weil die Anzahl der Kläger bestimmt natürlich die Anzahl des Honorars,

was verfügbar ist und der Streitwert ist jetzt die andere Seite der Medaille. Dann ist die Frage, wer sind denn eigentlich die US-Kanzleien? Bisher hat Dr. Füllmich sich da bedeckt gehalten, was ich aber gar nicht verstehen kann. Das Argument, dann werden die vielleicht von der Regierung ausgekauft, das ist ja ein bisschen pauschal. Als ob jetzt jede Regierung, jede Anwaltskanzlei in den USA sich grundsätzlich von der Regierung auskaufen lassen würde. Also würden die nicht vielleicht ein besseres Geschäft machen, wenn sie einen solchen publikumswirksamen Auftrag übernehmen und damit so renommiert werden, dass sie auch nach der Corona-Krise noch zehn weitere Aufträge dieser Art kriegen.

Also insofern, das Argument ist für mich unklausibel. Das heißt, hier möchte ich als Auftraggeber wissen, wer sind die Kanzleien, mit denen in der Verhandlung ist und unter welchen Voraussetzungen werden die tätig. Was noch markanter ist, Dr. Füllmich ist die Gallionsfigur der gesamten Klagebewegung. Er ist in jeder Menge von Videos zu sehen, aber er taucht in diesem Vertrag überhaupt gar nicht auf. Und genau dasselbe gilt für die anderen Anwälte.

Keiner von den anderen fünf wird in diesem Vertrag genannt. Das heißt, wieso soll ich jetzt glauben, dass die meine Interessen durchsetzen, wenn sie doch gar nicht meine Vertragspartner sind. Und Verträge gelten ja nur für diejenigen, die dort namentlich benannt sind. Und das können doch nicht anonyme, ihn unterstützende Rechtsanwälte sein. Das geht doch wohl nicht. Denn wenn die anonym bleiben würden, dann habe ich doch als Kläger zu denen überhaupt gar keine vernünftige Rechtsbeziehung.

Und wenn die jetzt zum Beispiel den Rechtsanwalt Templin falsch beraten und er deswegen Fehler macht, dann ist doch eigentlich der Fehler auf der Seite dieser Rechtsanwälte. Das heißt, ich kann die doch gar nicht haftbar machen. Bleibt also Marc Templin oder Marcel Templin, muss ich mal sagen, hier steht immer Marc, Marcel Templin, bleibt dann übrig. Die Frage ist, was hat denn der eigentlich für Erfahrung in den USA? Also der ist jetzt seit 2011 Anwalt und kümmert sich um bestimmte Dinge in Deutschland.

Ich habe jetzt nicht nachvollziehen können, dass er irgendwelche US-Erfahrung hat. Dann haben wir Eben die Besonderheit, dass tatsächlich zunächst einmal Verhandlungen in Deutschland geführt werden. Von denen habe ich bisher noch gar nichts gehört. Bisher habe ich immer nur gehört, ja, es dauert mit den Klagevorbereitungen in den USA, aber in Deutschland außergerichtliche Verhandlungen zu führen kann doch nicht so lange dauern. Und da möchte ich doch gerne mal wissen, mit wem wird denn da verhandelt, über welche Schadenssummen?

Die zum Thema Zuarbeit mit Anwälten, was das ja eigentlich bedeutet, dass man dort gar nichts mitmischt, sondern lediglich Informationszuträger ist. Um wann denn dann Verfahren in Deutschland durchgeführt werden sollen, also werden die durchgeführt gleichzeitig oder wenn die Klage in den USA gewonnen ist oder wenn die Klage in den USA verloren ist? Dazu hätte ich doch gerne mal genaueres gewusst. Denn wann gelten denn zum Beispiel Verhandlungen in Deutschland als gescheitert? Wenn ich von meiner Forderung von 100% nur 99% bekomme oder wenn ich nur 1% bekomme oder bei 50%, 30%, 40% oder 60%?

Also das müsste doch mal definiert werden, denn sonst liegt es ja in der völligen Willkür des beauftragten Anwalts zu entscheiden, wann eine Verhandlung gescheitert ist. Und dann sollte auch mal genauer erklärt werden, wie denn die Zuarbeit für die US-Anwälte gemeint ist. Was heißt denn Zuarbeit eigentlich? Und was ist denn erforderlich? Wer bestimmt denn, was erforderlich ist? Wann sollen denn die Ansprüche in Deutschland gerichtlich geltend gemacht werden, in welcher Klagephase?

So, dann haben wir die Phasen, wenn man mal aus dem Schriftsatz das rausnimmt, gibt es quasi sieben Phasen. Die rechtliche Beratung, die außergerichtlichen Verhandlungen in Deutschland, Korrespondenz und Zuarbeit für US-Anwälte, Vorbereitung von Schadenersatzansprüchen in den USA, Durchsetzung der Schadenersatzansprüche in den USA, Einleitung gerichtlicher Verfahren in Deutschland, Durchführung gerichtlicher Verfahren in Deutschland. Ja, nun möchte ich gerne mal wissen, wie lange sollte das alles dauern? Und zwar wird man doch

als erfahrener Anwalt in den USA-Prozessen, also die Frage geht an Dr. Fröhmig, sie werden noch beantworten können und damit auch die Corona-Schadenersatzrechtsanwälte und Herr Marcel Templin, mit welchen Zeiträumen erfahrungsgemäß bei solchen Prozessen für jeder einzelne dieser Phasen zu rechnen ist. Ein Jahr, zwei Jahre, hundert Jahre oder Monate und Und vor allen Dingen erklären Sie mir doch bitte als Mandanten, wann objektiv feststellbar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass man in die nächste Phase gehen kann.

Und welche negativen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man objektiv feststellen kann, dass es da nicht weiter durchführbar ist. Kommen wir zur Vergütung. Die Vergütung 800 Euro netto plus 10% Erfolgshonorar gilt für alle sieben Phasen. So, wie Dr. Füllmich neulich kundtat, will er ja auch gegen die WHO noch klagen. Nun frage ich mich mal, wie das möglich sein soll mit 800 Euro insgesamt. Denn wenn ich dann in Deutschland nachher eine Einzelklage mache und die geht um ein paar tausend Euro, dann sind ja schon die Prozesskosten für das Gerichtsverfahren höher als 800 Euro.

Und jetzt will ich also mit 800 Euro nicht nur meine Prozesskosten in Deutschland abdecken, sondern auch noch die internationalen, die ich in den USA gegen die Charité in das Land Berlin führe und später noch gegen die Klage gegen die WHO. Das scheint mir ein bisschen sehr sportlich formuliert zu sein. Ja, was passiert denn eigentlich, wenn die Klage vorher zum Stillstand kommt? Denn die Vergütung ist ein Betrag, den ich mal mit 100 Prozent betrachte und der also quasi für

alle maximal denkbaren Phasen gelten soll. Und wenn jetzt also vorher schon was passiert, zum Beispiel ein Vergleich oder eben der Prozess schnell gewonnen wird, dann brauche ich ja diese sieben Phasen alle gar nicht und dann habe ich weniger. Wie viel von meinen 800 Euro erhalte ich dann zurück. In dem Vertrag ist aber nichts dergleichen von Rückzahlung formuliert. Dann eine andere Haftungsfrage. Was ist denn mit den US-Anwälten? Wer haftet denn für deren Fehler?

Wie wird sichergestellt, dass ich als deutscher Kläger gegebenenfalls auch gegen die US-Anwälte klagen kann, wenn die meine Interessen nicht richtig vertreten? Dann ist die Haftung bei Rechtsanwalt Mark Templin für einfache Versäumnisse auf eine Million beschränkt. Ja, da hätte ich gerne mal gewusst, bei welcher Versicherungsgesellschaft, mit welcher Versicherungsnummer. Das ist nichts ungewöhnliches. Das ist eine legitime Frage, die jeder Auftraggeber seinem Auftragnehmer stellen kann und die mir auch schon oft gestellt wurde.

So, und dann möchte ich gerne auch mal die Gesamtschadenhöhe wissen und wie viele Fälle pro Jahr diese Versicherung abschließt, denn Faktum ist, bei den Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, die ich kenne, ist es meistens so, da ist es zum Beispiel, ja, pro E-Einzelfall 500.000, aber maximal eine Million pro Jahr und das bedeutet dann, wenn Sie jetzt drei Fälle haben oder aber mehr als eine Million mit den Zweien, dann schmeißt Sie die Versicherung aus dem Vertrag raus, das heißt, alles, was darüber hinausgeht, ist dann schon mal gar nicht versichert

Und dann müsste dann der Rechtsanwalt Marcel Templin mit seinem Privatvermögen haften. Das scheint mir ein bisschen problematisch, wenn hier vielleicht 100.000 Leute klagen und alleine deren Einzahlung sind 80 Millionen Euro netto. Also vor allen Dingen die Frage, was ist denn, wenn eben die grobe Fahrlässigkeit ist, wie wird denn da gehaftet? Also hier scheint mir die Haftungsklausel, die hier vorgestellt wird, völlig mangelhaft zu sein.

Die kann in einem Schadensfall überhaupt gar nicht nennenswert greifen. Da werden ein paar Leute dann ausbezahlt werden können und alle anderen werden leer ausgeben. Ja, wann ist der Vertrag zu Ende? Ja, nach objektiver Sicht, da muss ich jetzt ein bisschen schmunzeln. Also das Wort objektiv ist so heiß diskutiert in jedem Lebensbereich, dass man sagen kann, das gibt es eigentlich nicht. Also wenn irgendetwas subjektiv ist, dann ist das Wort objektive Sicht. Also insofern müsste das deutlich präzisiert werden, was damit gemeint ist.

Dann kann der Auftragnehmer jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Das finde ich eine äußerst ungewöhnliche Klausel, dass der Auftragnehmer ohne Angabe von berechtigten Gründen sofort kündigen kann. Das scheint mir schlichtweg gar nicht mit der deutschen Rechtsprechung konform zu sein. Ich weiß nicht, ob so eine Klausel nicht sogar sittenwidrig ist. Das heißt, dann ist die Frage, in welcher Höhe bzw. nach welchem Schlüssel erfolgt dann die Rückzahlung des noch nicht verbrauchten Honorars. Das hatte ich vorher schon besprochen. Was passiert denn zum Beispiel, wenn die Klage gar nicht zustande kommt?

Dann haben jetzt also x-tausend Leute 800 Euro netto eingezahlt. Aber die Klage kommt nicht zustande, weil zum Beispiel kein Vergleich in Deutschland erfolgt, weil zum Beispiel keine Kanzlei in den USA sich findet. Dann ist ja von den 100%, mit denen ich ja eigentlich bis zur WHO durchklagen wollte, ja nicht alles verbraucht. Dann hätte ich doch gerne den Anteil zurück. Ja, wir sehen also hier auch, wenn man in die Details des Vertrages reinguckt,

er wird immer windiger. Für mich ist das auch heute, jetzt zwei Jahre später, immer noch ein äußerst unseriöser Vertrag. Ich habe ja damals schon die Vermutung geäußert, dass er wohl sittenwidrig ist. Wir haben im Vorspann gehört, dass Rechtsanwalt Kaller meint, er sei nichtig. Also ich denke, das ist ein Vertrag zu Lasten der Mandanten oder mal volkstümlich ausgedrückt. Das ist ein typischer für mich Abzocker-Vertrag, wo der Auftragnehmer, in dem Fall der Rechtsanwalt mit seinen unbekannten Hintermännern, die er vertritt, alle Rechte hat.

und der Auftraggeber, sprich der Einzahler von den 800 Euro netto, hat alle Pflichten und weiß nichts, kriegt nichts und weiß nur eins, dass er sein Geld auf jeden Fall los sein wird. Also das ist für mich derart von hoch unseriös, dass ich weiß noch, was ich damals überlegt habe, ob ich nicht eine Strafanzeige stelle. Und dann dachte ich mir, was soll ich die Strafanzeige stellen? Ich werde da ja eh nicht Mitglied. Und wie sich im Nachhinein gezeigt hat, Die meisten Leute fanden das ja toll, dass sie 800 Euro ausgegeben haben und haben mich ja beschimpft für mein Video, wie ich darauf käme, eben den Vertrag zu kritisieren. Also insofern lasst die Dummen doch ihr Geld loswerden. Es ist ja nicht weg. Es geht ja nur in andere Taschen. Also es ist doch alles in Ordnung, oder nicht?

Ja, also das ist jetzt so meine kleine Analyse. Und zu welcher Würdigung komme ich? Also ich kann sagen, ich bin berufsbedingt, habe ich selber 1500 Honorarverträge veranlasst, nämlich meine Aufträge. Ich habe durch meine Tätigkeit als Bewerter ungefähr vielleicht 5000 Verträge analysieren müssen in 30 Jahren, inwieweit sie für die Bewertung relevant sind. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ein gewisses Gefühl, was in einem Vertrag rund ist und was nicht rund ist, das glaube ich, das habe ich schon.

Und einen Dienstleistungsvertrag, einen Rechtsberatungsvertrag, der so zu Lasten meiner Rechte als Kläger ist, habe ich in 30 Jahren noch nicht erlebt. Also das ist ja nicht nur ein Schweizer Käse, sondern mit vielen Löchern drin, wo viele Fragen sind, sondern das ist ein ein Vertrag, der eigentlich eine, ich möchte mal sagen, eine Generalvollmacht ist,

dass ich 800 Euro netto zahlen darf und dafür jemand anderem, nämlich meinem Herrn Rechtsanwalt Marcel Templin, die Vollmacht gebe, zu tun, was er für richtig hält, ohne dass ich irgendwelche präzisen Möglichkeiten hätte, zu überprüfen, dass das, was er tut, auch angemessen ist. Das heißt, ich habe gar keine Möglichkeit, meinen Anwalt richtig zu beaufsichtigen. Dann gibt es eine Versicherung, die quasi so klein ist, dass sie irrelevant ist. Dann habe ich mit Auftragnehmern zu tun, die namentlich nicht genannt werden.

Nein, also ganz ehrlich, das ist kein Vertrag, der bei mir auch nur die Mindestkriterien an Seriosität erfüllt. Also dieser Vertrag ist für mich überhaupt nicht akzeptabel. Der ist sowas von inakzeptabel, dass ich noch nicht mal Lust habe, mich mit denjenigen, die diesen Vertrag aufgesetzt haben, hinzusetzen, um über eine Nachbesserung dieses Vertrages zu reden. Ganz Zum Gegenteil, ich betrachte es für mich subjektiv eigentlich als eine Frechheit, einem mündigen Unternehmer einen solchen Vertrag vorzulegen. Das lässt bei mir erhebliche Zweifel daran auftauchen, ob diejenigen, die mein Wohl wollen, denn wer mein Wohl will, der kann nicht sich in einem Vertrag verstecken unter Anwälte, die nicht genannt werden.

Er kann nicht Klauseln mir aufs Auge drucken, wo er alle Rechte hat, ich aber alle Pflichten. Das ist ein unfairer Vertrag. Das ist ein Vertrag zu meinen Lasten alleine. Und so einen Vertrag werde ich sicherlich nicht unterschreiben. Das heißt, abweichend von meinen ersten beiden Videos, wo ich gesagt habe, Daumen hoch, Daumen hoch, sage ich jetzt ein ganz anderes Urteil, nämlich ganz eindeutig Daumen runter. No, dieser Vertrag ist für mich ein so klares No-Go, wie ich noch nie in meinen 30 Jahren Berufsleben einen Vertrag als No-Go gesehen habe.

Aber ja, Sie mögen das jetzt vielleicht ein bisschen für überzogen halten als Urteil. Das will ich auch gar nicht außer Acht lassen. Aber ich möchte auch zur Kenntnis geben, ich bin doch derjenige, der zahlen soll. Ich bin derjenige, der der Auftraggeber ist. Und wenn mir jemand so einen Vertrag vorlegen würde, und das wäre nicht die Corona-Klage zum Beispiel, ich soll eine Waschmaschine kaufen, dann würde ich zu ihm sagen, wissen Sie was, Sie meinen das doch wohl nicht im Ernst. Wollen Sie mich für dumm verkaufen oder für wen halten Sie mich? Kommen Sie wieder, wenn Sie einen richtigen Vertrag haben, der meine Interessen auch entsprechend würdigt.

Ja, das ist meine Meinung. Die mag vielleicht falsch sein. Die mag vielleicht den Verfassern dieses Vertrages auch nicht gerecht werden. Aber dann muss ich sagen, ich möchte mit diesen Verfassern keinen Vertrag schließen. Und die können gerne auf mich zukommen, wenn sie einen Vertrag machen, der meine Rechte so würdigt und berücksichtigt, wie es sich für dieses Thema gehört. Und bis dahin warte ich. Also ich möchte mit diesen Verfassern keinen Vertrag machen, ganz ehrlich. Wir sind für zwei Jahre weiter. Wenn wir sehen, was jetzt so die letzten 14 Tage passiert ist, was jetzt offenbar geworden ist, dann ist doch meine Vorsicht damals, meine Einschätzung doch zu 100 Prozent zu treffen.

Also, dass jetzt Dr. Frömmig sich noch irgendwie rausreden kann, dass alle anderen schuld sind, obwohl er der große Meister und Zampa nur war, das kann doch nur jemand glauben, der nicht alle Tassen im Schrank hat. Und dass jetzt alle sich von ihm distanzieren ist auch klar, aber ich sag mal so, zumindest die drei in Berlin sind doch Mitwisser, wenn nicht gar zumindest moralisch Mittäter. ob das justiziabel ist, sei mal dahingestellt. Ich glaube, das waren einfach unerfahrene Anwälte,

die dachten, na, der Füllmich, der schafft das schon, das ist ein toller Mann. Und die haben es viel zu spät mitgekriegt, dass er vielleicht doch nicht so toll ist. Aber dann ist trotzdem die Frage, warum haben die nicht vorher die Reißleine gezogen? Warum haben die zwei Jahre lang die Klappe gehalten? Das Gleiche gilt auch für Viviane Fischer, das Gleiche gilt für Wolfgang Warum haben alle die Klappe gehalten? Obwohl ich schon im September, Oktober 2020 eindeutig gezeigt habe, dieser Vertrag ist scheiße, der ist nicht das Papier wert, auf dem die Tinte dort draufsteht. Das ist ein Abzocker Papier.

So, das habe ich, nicht nur ich gesehen, das haben ja auch noch zwei Anwälte gesehen, die klipp und klar gesagt haben, den Vertrag kannst du abhaken. So, das haben sogar drei Anwälte gesehen, der Bankkalle hat es erst ein Jahr später mitgekriegt. So, also ich bitte Sie, wie viele Tomaten muss man auf den Augen haben, um wie viele Moorrüben in den Ohren, um auf so einen Vertrag reinzufallen. Um wie dreist, um wie frech muss man sein, um so einen Vertrag tausenden von Leuten fortzusetzen,

Und durch die Welt zu tanzen und zu erzählen, in drei Wochen kommt die Klage, in zwei bis drei Wochen, meine Kollegen und und und. Und alle Mitwisser sagen nichts. Und alle Fans hoffen und hoffen und hoffen, da sage ich mal, gut Nacht Deutschland, das sind die Bürger, die wir brauchen. Und diejenigen, die nicht ganz so blöde sein wollen, sich von Abzockern ihr Geld aus der Tasche ziehen zu lassen, bitte diesen Kanal abonnieren. Da kommen immer mal wieder interessante Themen. Diesmal ist es füllmich. Wer weiß, was nächste oder übernächste Woche ist. Tschüss.

Klar sehen, clever denken, frei handeln.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Corona Sammelklage / Class Action in USA - Ist der Mandantenvertrag legal oder insgesamt nichtig?“, Die Welt Klar Sehen, 18.09.2022.

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Uwe Loose spielt sein Video vom 21.10.2020 zur Corona-Sammelklage vollstaendig erneut ein und geht die Rechtsberatungs- und Verguetungsvereinbarung Klausel fuer Klausel durch. Anlass sind die Rechtsschritte der drei Berliner Hafenanwaelte gegen Reiner Fuellmich zwei Tage zuvor.

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