DWKS-Kompass-SiegelDie Welt Klar Sehen

Corona Ausschuss - Der Gesellschaftsvertrag - Wer kennt die interessanten Besonderheiten?22.09.2022

CORONA AUSSCHUSS

Abschrift

Abschrift des Videos vom 22.09.202227 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

dass beide mit diesen Paragrafen argumentieren, um den anderen komplett zu entmachten. Also wir haben hier quasi nicht nur einen Ehestreit unter Gesellschaften, wir haben hier einen Machtkampf um die Alleinherrschaft des Corona-Ausschusses. Wie hoch ist denn das Kapital beim Corona-Ausschuss? Ja, 500 Euro. Das heißt, das kann man ja wohl nicht ernsthaft als eine Stiftung bezeichnen. Was sind denn das für Geschäftsführer, die dieses ABC, was jeder normale Unternehmer auswendig kann, die das nicht kennen? Klar sehen, clever denken, frei handeln. Hallo liebe Zuschauer, willkommen auf meinem Kanal, die Welt klar sehen. Wir hatten ja in den letzten Zeiten so ein bisschen Turbulenz beim Corona-Ausschuss. Da gab es ja schon die erste Etappe im Rosenkrieg zwischen Viviane Fischer und Dr. Reiner Fuellmich. Sie hatte ihn vor die Tür gesetzt, er hat sich beschwert. Dann wollte er eigentlich gestern Abend Fragen beantworten bei BittlTV, auch kritische Fragen beantworten.

Und dann hat aber Viviane Fischer eben dazwischen gefunkt und hat in einem 10 Minuten Video Offenbarung von sich gegeben, wo man als Außenstehender nur die Ohren schlackern konnte. Das können Sie sich aber alles in dem Video dort anschauen. So, dann wurde dieses Video dann eben auch abgespielt und Herr Dr. Reiner Fuellmich musste sich jetzt dazu äußern und hat es dann auch getan auf seine Weise. So, das haben Elia T. und ich später ja noch im Bonus-Stream teilweise kommentiert, aber da kommt es jetzt hier nicht darauf an, sondern worauf es ankommt ist, heute eine ganz andere Frage zu stellen. So, als erstes habe ich einfach mal angefangen zu recherchieren bei einem kostenlosen Datenanbieter, Northdata. Wir haben ja eben die Angaben, wie die Firma heißt und dementsprechend kann man dort auch recherchieren. So, ich kriege dann eben heraus, dass sie einen Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht Charlottenburg haben. SCA heißt wohl so viel wie Stiftung Corona-Ausschuss, aber eben auf Englisch und UG heißt Unternehmer.

Gesellschaft so so weit so gut das Schöne hier bei diesem Datenanbieter ist dass er Netzwerke der betroffenen Personen zeigt ja und da sehen wir eben ja zwei Personen das sind der Reiner Fuellmich und die Ulrike Viviane Fischer so und die sind in zwei Gesellschaften sind sie gemeinsam nämlich einmal in der 2020 News UG das ist dort wo Viviane Fischer ihr erstes Statement schriftlich abgelassen hatte sozusagen ihre Presseerklärung. Und dann gibt es eben noch weitere Gesellschaften, die mit ihr zu tun haben, die Lux Verwaltungs GmbH und die Ovis Calidus Natürliche Gesundheit, also auch Unternehmergesellschaft. Und dann sind aber beide zusammen auch in dem Corona-Ausschuss, also SCA Investigative Committee. So, und insofern sehen wir also, wie sie miteinander verflochten sind. So weit, so gut. Für uns ist jetzt eben maßgeblich das Grüne, also der Corona-Ausschuss und was ja auf der anderen Seite ist, also ganz rechts da oben, die Lux GmbH und KUKA.G, die ist liquidiert, die hat keinerlei Bedeutung für unsere Zwecke.

Ja, und mit diesen Daten kann man sich natürlich auf die Suche machen und gucken, was gibt es für Informationen dazu. Da gibt es dieses wunderschöne öffentliche Institut, das gemeinsame Registerportal der Länder. Und dort kann man bestimmte Auskünfte kostenfrei erhalten. Sprich, alles, was ich jetzt gleich zeige, ist öffentlich verfügbare Information. Also kein Betriebsgeheimnis, keine Sachen, die unter dem Tisch irgendwie gemacht werden. Nein, das ist öffentlich. Das kann sich jedermann besorgen. So, also suche ich jetzt mal in der Suchmaske dieses Registerportals nach der Registerart, der Nummer und dem Register gerecht. So weit, so gut. So, dann kriege ich ein Ergebnis raus und dieses Ergebnis sieht so aus. Das heißt, hier haben wir im Registerportal jetzt eine Auflistung, so ein Treffer gefunden, nämlich genau die gesuchte Firma. So, da gibt es unten verschiedene Möglichkeiten, wie man sich die Dokumente jetzt darstellen lassen kann nach bestimmten Kategorien. So, und ich habe mal eben alle Dokumente mir angucken wollen. Ja, und da gibt es eben so einige.

Gesellschaftsvertrag, Liste der Gesellschafter und so weiter und so fort. Das sind die Kategorien. Wenn wir da jetzt mal reinschauen, dann kriege ich das jetzt aufgelistet, was tatsächlich in diesen Kategorien drin ist. Das ist jetzt also eine Handvoll Dokumente. Ja, und die kann man für insgesamt 0 Euro, das finde ich ein gutes staatliches Angebot, sich runterladen. So, das habe ich dann auch gemacht. Ja, und was haben wir denn für Ergebnisse? Also ich möchte mal jetzt nicht alle Dokumente vorlesen oder zeigen, sondern nur das, was wirklich auch von Belang ist in der ganzen Diskussion. Was haben die da intern miteinander? Wie stehen die zueinander? Und, und, und. Das Wichtigste ist, sie sind eben ein Corona-Ausschuss und sie sitzen bei der Rechtsanwältin Viviane Fischer in Berlin. Interessant ist die Gründung, 13.05.2021. Das heißt, sie sind also im Mai 2021 gegründet worden.

Wir erinnern uns, dass der Corona-Ausschuss, soweit er in der Öffentlichkeit auftrat, eigentlich schon im Juni oder Juli 2020 tätig war. Das heißt, dort waren sie noch nicht eingetragen ins Handelsregister, sprich die Rechtsform, in der sie das dann betrieben haben. war dann wohl Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das heißt, jeder haftet als Privatperson für den anderen mit. Geschäftsführer sind Ulrike Viviane Fischer und Dr. Reiner Fuellmich. Beide sind allein vertretungsbefugt. Das heißt, theoretisch kann also jeder eigene Entscheidungen fällen und eben zumindest für die Gesellschaft sprechen. Interessant wird es jetzt bei dem Unternehmensgegenstand. Der Unternehmensgegenstand hat mehrere Punkte. Davon möchte ich mal die vorlesen, nämlich die unmittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung.

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Förderung von Bildung und Erziehung. Förderung von Kunst und Kultur. Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung. durch umfassende Befassung mit den demokratischen Grundprinzipien, deren objektive neutrale Würdigung durch Vorträge zum Verständnis des staatlichen Aufbaus, Darstellung des Föderalismusprinzips, der Gewaltenteilung und der Wahlgrundsätze. Und das letzte Punkt, Förderung der öffentlichen Diskussionskultur, Wissensgenerierung und Wissensvermittlung durch Durchführung von Untersuchungsausschüssen. Das nenne ich mal ein vollmundiges Programm. Also im Grunde genommen ist das ein unheimlich umfangreiches, ambitioniertes Bildungsprogramm. Das kann man sich natürlich auf die Fahnen schreiben. Die Frage ist, will man es denn umsetzen? Schauen wir mal.

Ja, es geht also wie folgt weiter. Man will die Ziele der Gesellschaft, das waren ja nur die Ziele, die sollen verwirklicht werden, jetzt mit bestimmten Taten, nämlich durch Durchführung von sechs verschiedenen Sachen. Von Forschungsvorhaben und wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet des Coronavirus, staatliches Krisenmanagement und seiner Folgen, sowie der Pandemic Preparedness, die zeitnah veröffentlicht werden. B von Projekten und Veranstaltungen zur Wissensvermittlung über den Coronavirus, das staatliche Krisenmanagement nebst Folgen sowie die Pandemic Preparedness. C von Kunstprojekten zum Thema Coronavirus, staatliches Krisenmanagement nebst Folgen sowie der Pandemic Preparedness. D von Diskursveranstaltungen zum Thema Coronavirus, staatliches Krisenmanagement nebst Folgen. sowie der Pandemic Preparedness E von Vortragsreihen, Seminaren, Workshops, Konferenzen zu den Themen Coronavirus, Lockdown, Pandemic Preparedness und F Gründung einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen gemeinnützigen Stiftung, welche die gleichen gemeinnützigen Zwecke und Ziele wie die vorstehenden Absätze 1 und 2a bis e verfolgt.

Also so wie die viele angefangen haben, so sind auch die Umsetzungen. Das heißt, das ist ja eine regelrechte Mammutaufgabe, die sich dieser Ausschuss bestehend aus zwei Geschäftsführern vorgenommen hat. Und die Frage ist ja, geht das? Oder zumindest, was haben sie sich vorgestellt? Schauen wir mal rein. Die Gesellschaft strebt an, als gemeinnützige Gesellschaft anerkannt zu werden und verfolgt daher ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft, sprich das ehrenamtliche Tätigkeit. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Gesellschaft erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Und die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Also wie kann man das jetzt bewerten? Also sie ist selbstlos tätig, hat gemeinnützige Zwecke, möchte auch als gemeinnützige Gesellschaft anerkannt werden, hat eben ehrenamtliche Gesellschafter. Es sind allerdings nur zwei, die da Gesellschafter sind. Es darf auch keine Ausgaben gemacht werden, die irgendwie dem Zweck fremd sind, geschweige denn, dass irgendwer hohe Vergütung bekommt. Und wenn man dann ausscheidet, kriegt man nur seine Gesellschaftsanteile und seine Sacheinlagen und das war's dann. Aber alles, was man tut, muss auf jeden Fall dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen.

Also bisher finde ich das eigentlich super. Es wird dann im nächsten Kapitel dargestellt, oder Absatz, dass sie für diese monumentale Aufgabe immerhin ein Stammkapital in Höhe von 500 Euro, in Worten Euro 500, eingelegt haben. Und zwar für jeden Euro haben sie einen Kapitaleinteil gebildet. Nämlich einmal Dr. Reiner Fuellmich hat 250 Kapitalanteile von der Nummer 1 bis 250. Allein Euro macht zusammen 250 und die übrigen bis 500 hat Viviane Fischer. Und dieses Kapital wurde auch sofort eingelegt. Ja, nun mag sich manch einer fragen, hoppla, mit 500 Euro und weltumspannende, zumindest Deutschland umspannende Zielsetzung und auch Arbeiten, das geht doch gar nicht, ne? Beide sind ehrenamtlich tätig. Das heißt, wir sehen hier an dieser Stelle, ohne Fremdmittelzufluss von außen geht es gar nicht. Also diese Gesellschaft ist ja quasi, außer dass sie das Gründungskapital eingelegt hat, hat die ja gar kein eigenes Geld. Sie braucht also auf jeden Fall Geld von außen. Das muss jetzt nicht negativ bewertet werden, sondern es ist einfach nur mal eine Feststellung. Schauen wir mal weiter.

Die nächste wichtige Punkt ist, dass die Gesellschaft der Versammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte des Stammkapitals vertreten ist. So, da beide gleich viel Stammkapital haben, ist es also so, dass wenn jetzt eine Versammlung einberufen wird, ja, wir müssten ja theoretisch beide entscheiden. So, aber wenn nur einer erscheint, dann kann dieser eine auch alleine eben rechtsverbindliche Beschlüsse fällen. Fehlt es daran, so ist innerhalb von vier Wochen eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die immer beschlussfähig ist. Darauf ist in der Ladung hinzuweisen. Beschlüsse können die Gesellschafter nur in einer Gesellschafterversammlung oder gemäß GmbH schriftlich gefasst werden. Das bedeutet, wenn wir jetzt mal zurückgehen auf die Anfangssituation, dass Viviane Fischer Dr. Reiner Fuellmich den Zugang zu den Räumlichkeiten verwehrt hat und ihn quasi von weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen hat. Konnte sie das überhaupt?

nach dem Vertrag ja, zumindest soweit wir ihn bisher gelesen haben, nicht. Denn um diese eine so schwerwiegende Maßnahme zu treffen, hätte sie ja jetzt einen Gesellschaftsbeschluss beschließen müssen. Und da hätte er doch wohl sicherlich mit seiner Stimme dagegen gestimmt. Das heißt... Hier sehen wir also, dass zum Beispiel in dem ersten Statement hatte Dr. Reiner Fuellmich gesagt, sie hat sich gegen den Gesellschaftsvertrag verhalten. Ja, würde ich jetzt an der Stelle auch sagen, einen solchen Beschluss kann sie, jedenfalls nach dem Passus, gar nicht alleine treffen. Schauen wir mal weiter. Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht was anderes vorgeschrieben ist. Das heißt, jeder hat jetzt seine 250 Anteile und so weiter. Das ist alles in Ordnung. Dann gibt es ein paar. rein formale Regeln, so interessant ist für uns § 7 Ziffer 3. Dort heißt es, Beschlüsse können durch Klage angefochten werden. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlussprotokolls erhoben werden. Das heißt, hier haben wir jetzt ganz klar die zweite Fallgestaltung. Entweder gibt es gar keinen Beschluss.

weil eben Viviane Fischer gar keine Einladung zu einem Gesellschaft der Versammlung einberufen hat, dann ist ihre Aussperrung in dem Sinne gesellschaftsrechtlich nach meinem Rechtsverständnis unzulässig. Da hätte dann Dr. Fuellmich recht. Oder aber sie hat zwar eingeladen, So, er ist aber nicht gekommen und dann hat sich alleine zunächst einmal rechtswirksam beschlossen, aber er könnte dann innerhalb von vier Wochen, nachdem er das Beschlussprotokoll erhalten hat, was jetzt hier wohl durch öffentliche Kundgabe ja quasi eine mündliche Übergabe ist, ob das jetzt juristisch mit dem Passus 1, das weiß ich nicht. Aber sprich, er müsste innerhalb von vier Wochen Klage erheben, dass dieser Beschluss nicht rechtswirksam ist. Also soweit hätten wir also schon mal die Stimmverhältnisse. Das bedeutet aber auch umgekehrt, dass in dem Moment, wo die beiden sich jetzt trennen, dann ist ja eigentlich keiner von beiden beschlussfähig. Das heißt, faktisch muss man ganz klar sagen, was auch immer Viviane Fischer beschließt,

Sie muss ja zunächst einmal den Dr. Fuellmich mit einladen und entweder kommt er nicht und dann beschließt sie alleine und dann ficht er den Beschluss an. Ob er dann begründet den anfechten kann, ist noch eine andere Geschichte. Aber im Grunde genommen ist dadurch, dass die beiden sich jetzt so verhärtet haben, der Corona-Ausschuss juristisch gesehen nicht handlungsfähig. Auch wenn jeder allein vertretungsberechtigt ist, aber für Sachen, die eines Gesellschaftsbeschlusses bedürfen, werden die im Grunde genommen sich nicht auf einen Nenner zusammen vereinbaren können. Ein ganz interessanter Passus ist hier und der wird vielleicht einige überraschen, die jetzt das Video sehen, nämlich Paragraf 11, die Einziehung. Es ist möglich und das ist bei Kapitalgesellschaften nicht ungewöhnlich, nämlich dass Geschäftsteile eingezogen werden können und zwar sogar ohne Zustimmung. Gemäß Ziffer 2, wenn, jetzt kommen verschiedene Fälle, entweder ein Gesellschafter gekündigt hat, logisch, ein Gesellschafter geht raus, ja, und er sagt, die Gesellschaft, ja, Moment mal, bitte Gesellschaftsanteile zurückgeben, ja. So, oder B, wenn bei ihm das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder Mangelsinsolvenzmasse eben entsteht.

abgelehnt wird oder er eben ein Vermögensverzeichnis an Eidestadt zu versichern hat, das spricht die eidesstattliche Erklärung, oder aber wenn sein Geschäftsanteil gefändet oder in diesem vollstreckt wird und so weiter. So, interessant ist, und da kommen wir jetzt in die aktuelle Gegenwart, ist Ziffer D. Also die Einziehung von Geschäftsanteilen ist zulässig, auch ohne Zustimmung, wenn, Ziffer D., Ein Gesellschaft, das sich eines so schweren Verstoßes gegen Gesellschaftspflichten schuldig gemacht hat, dass den übrigen Gesellschaftern die Fortsetzung der Gesellschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt. Also ich lese nochmal vor. Ein so schwerer Verstoß gegen Gesellschafterpflichten, dass eine Fortsetzung der Gesellschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann oder sonst ein wichtiger Grund. Ja, und genau das hat doch der Dr. Fuellmich in seinem ersten Statement gesagt.

sie gegen ihre Gesellschafterpflichten verstoßen hat und zwar in schwerwiegender Weise, weil sie ihm den Zugang verwehrt hat, weil sie ihn rausgeschmissen hat. Das heißt, er hat im Grunde genommen auf diesem Passus 11 Absatz 2 Ziffer D hat er referiert oder sich bezogen nach dem Motto, Du versuchst mir meinen Gesellschaftsanteil wegzunehmen, das geht aber gar nicht, sondern ich nehme dir jetzt deinen weg. Das heißt, was wir hier im Hintergrund vermutlich haben, da spekuliere ich jetzt mal, dass beide mit diesen Paragraphen argumentieren, um den anderen komplett zu entmachten und ihm quasi vorzuwerfen, dass er für die Gesellschaft nicht mehr tragbar ist. Und in dem Moment, wo das glaubwürdig wird, zum Beispiel prozessual, belegt werden könnte oder entschieden werden würde, müsste der andere seine Geschäftsanteile zurückgeben und der Sieger wäre der alleinige Herr des Corona-Ausschusses. Also wir haben hier quasi nicht nur einen Ehestreit unter Gesellschaften, wir haben hier einen Machtkampf um die Alleinherrschaft des Corona-Ausschusses. Und dann ist vielleicht auch ganz interessant,

Wenn wir mal noch einen Schritt weiter gehen, nämlich es hat dann auch noch Änderungen an der Gründungsurkunde gegeben. Darum steht jetzt Corona-Enquete-UG. Dazu muss man sagen, die haben eigentlich noch zwei weitere Gesellschaften gegründet. Also irgendwie war in der ersten Name wohl nicht passend. Da gab es auch ein bisschen Änderungen am Gesellschaftsvertragstext, aber das ist letztendlich alles Kleingraben gewesen. Und man hatte versucht, diese zweite Gesellschaft zu gründen. Und in diesem Dokument, dieser Gründungsurkunde, da hat der entsprechende Notar oder Rechtsanwalt hat dort noch was eingetragen. Und das lesen wir mal in die Vorbemerkung unter Römisch 1. Die Einzahlungen auf das Stammkapital sind erfolgt. Also das wäre jetzt auch wieder der große Betrag von 500 Euro gewesen. Und die Gesellschaft wurde zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. Sie wurde also an Kapitaleinlage bezahlt und an Meldung losgeschickt. Aber die Gesellschaft wurde noch nicht im Handelsregister eingetragen. Das war jetzt im Mai 2022, also ein Jahr nach der Gründung der ersten Gesellschaft, da Unternehmensgegenstand und Firmierung laut Handelsregister problematisch sind.

Ja, was genau darunter zu verstehen ist, weiß jetzt nur die Behörde. Da mag der eine denken, da haben sie vielleicht einen Anmeldefehler gemacht und der andere wird denken, naja, das ist vielleicht die Behördenwillkür. Mittlerweile ist auch beim Handelsregister bekannt geworden, mit wem das zu tun ist. Aber so einen wollen sie nicht anmelden. Wenn jetzt diese Version, diese Interpretation stimmen sollte, dann muss ich sagen, hat der Staat oder hier das Handelsregister sich ja eigenartig verhalten. Denn ich glaube, damit würden sie auf lange Sicht nicht durchkommen, weil die erste Gesellschaft, die ja genau denselben Zweck hat, das ist ja wortwörtlich quasi identisch, die ist eingetragen und dann soll die zweite, die genau dasselbe beantragt, nicht eingetragen werden. Ich glaube, da könnte man jetzt als Eintragungswilliger, als Enquete-UG oder wie sie heißen, Corona-Enquete, könnte man sicherlich darauf pochen und sagen, Moment mal, das verletzt den Gleichheitsgrundsatz und, und, und. Aber schauen wir mal.

Und dann haben sie eben diese zweite Gesellschaft, die sie nicht kriegen konnten, die haben sie dann eben umbenannt in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma SCA Investigative Committee UG Unternehmergesellschaft. Jetzt muss man zu dem Begriff Unternehmergesellschaft noch sagen, was ist denn das eigentlich? Das kennt ja kaum jemand. Das ist im Grunde genommen eine Billig GmbH Gesellschaft. Gesellschaft heißt ja Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Haftung ist in der Regel auf 50.000 Euro beschränkt und man muss mindestens 25.000 Euro Gründungskapital einlegen. Aber es gab Konkurrenz aus Großbritannien, wo es in die Limited auch eine beschränkte Gesellschaft gab und da konnte man mit einem Pfund reingehen. Das hat man dann in Deutschland gemerkt, dass viele Leute, die eben kleinere Unternehmer sind, die gründen dann lieber eine Limited, weil man die weltweit auch gründen kann, für einen Euro oder einen Pfund, statt eben 25.000 Euro in Deutschland einzulegen. Und da hat der Gesetzgeber irgendwann mal darauf reagiert und hat gesagt, okay, sowas machen wir auch, nämlich die Unternehmergesellschaft. Und theoretisch kann man auch eine Unternehmergesellschaft mit einem Euro gründen.

Ja gut, natürlich haftet die wie eine GmbH eben bis zu 50.000 Euro und dann müssen gegebenenfalls die Geschäftsführer dann eben nachschießen. So weit, so gut. Das heißt, wir haben also hier eben eine Billig GmbH, die noch ein paar rechtliche Besonderheiten hat, aber ansonsten eigentlich doch eine GmbH ist nur ein bisschen abgespeckter Form. Und man will jetzt mit 500 Euro also die Welt retten. Okay, ist sehr lobenswert. Und bisher scheitern sie aber daran, dass sie eben eine weitere Gesellschaft nicht einrichten können. Und da war doch noch was. Was war denn da noch mit der Stiftung? Das gucken wir uns nochmal genauer an. Die Gesellschaft strebt an, als gemeinnützige Stiftung Gesellschaft anerkannt zu werden. So, weil sie eben steuerbegünstigte Zwecke und so weiter, ist selbstlos und so weiter. Das heißt, sie wollen eine Stiftung werden. Ja, schauen wir doch dazu einfach mal auf die Webseite vom Corona-Ausschuss. Und zwar in corona-ausschuss.de gibt es ein Impressum. Da heißt es Anbieter-Kennzeichnung nach Telemediengesetz SCA Investigative Committee.

Und dann steht da eben die Adresse und wer der Verantwortliche ist. Soweit okay. Was hier aber nicht steht, und das ist nach meiner Meinung eine falsche Firmierung, also auch ein justiziabler Fehler, da steht nicht UG haftungsbeschränkt. Und das müssten Sie eigentlich machen. Sie müssen richtig firmieren. Das heißt, hier haben Sie die wettbewerbsrechtlichen Richtlinien nach meiner Meinung grob wahrlässig nicht eingehalten. Ja, schauen wir mal weiter. Also was haben Sie denn noch auf Ihrer Webseite so stehen? Also da steht ja Impressum Stiftung Corona-Ausschuss. Das, was dort steht, steht auch oben hier auf der Seite drauf. Das heißt, Sie vermitteln jetzt den Eindruck, als ob Sie eine Stiftung wären. Wir haben aber gerade doch festgestellt in Ihrer Satzung, Sie beabsichtigen die Gemeinnützigkeit. Nun könnte man sagen, okay, vielleicht ist es ja eine nicht gemeinnützige Stiftung.

Wenn das so wäre, dann ist die Frage, was ist denn überhaupt eine Stiftung? Hier mal zum Beispiel ein Begriff in einem Online-Lexikon von Gabler. Dort heißt es, eine Stiftung ist die Zuwendung von Vermögenswerten für bestimmte, oft gemeinnützige oder wohltätige Zwecke, eben das Stiftungsgeschäft. Der Stifter setzt ein Kuratorium, ein Stiftungsrat rein und so weiter. Das heißt, hier ist also das Grundprinzip, es muss Geld da sein. Das heißt, das Wesen einer Stiftung ist, dass ein Kapital vorhanden ist, das dieser Stiftung zur Verfügung gestellt wird und aus diesem Kapital soll dann der Stiftungszweck erfüllt werden. Jetzt ist die Frage, Wie hoch ist denn das Kapital beim Corona-Ausschuss? Ja, 500 Euro. Das heißt, das kann man ja wohl nicht ernsthaft als eine Stiftung bezeichnen. Und wir können auch noch mal eine andere Quelle uns angucken.

Zum Beispiel hier steht es bei Wikipedia. Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mithilfe eines Vermögens eine vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Okay, und haben wir sonst noch was? Ja, da gibt es noch die Landesstiftungsgesetze. Das heißt, für jedes Bundesland gibt es ein eigenes Gesetz. Das hilft uns hier aber an der Stelle nicht weiter. Sondern was wir hier haben, ist im Grunde genommen ja eine... Fehlinformation. Ein Unternehmen mit 500 Euro Eigenkapital, mit eingelegtem Eigenkapital, bezeichnet sich als Stiftung. Mit 500 Euro kann man aber gar nichts machen. Das ist ja gerade die Sicherheit des Unternehmens, die Einlage, um überhaupt das Geschäft eröffnen zu können. Und insofern wird ja auch verständlich, dass also jetzt das Handelsregister an der Stelle sagt, Mit dem Zweck sollen wir mal dahingestellt sein, aber mit der Firmierung sind Sie nicht so ganz einverstanden. Wie hieß der Passus nochmal?

Die Gesellschaft wurde aber noch nicht im Handelsregister eingetragen, da Unternehmensgegenstand und Firmierung laut Handelsregister problematisch sind. Logisch, das Handelsregister sagt, wie, Sie wollen eine Stiftung sein, haben 500 Euro Stammkapital, das meinen Sie doch wohl nicht ernst. Was bedeutet denn das? Das bedeutet doch, dass die niemals eine Stiftung sein können. Sie müssten dazu ja Kapital haben. Und nun haben wir doch gestern gehört, um welche großen Summen es geht. Ja, warum wird das jetzt nicht zum Beispiel als Stiftungskapital angelegt? Also das sind ja Fragen, die ich mir jetzt einfach mal so spontan stelle. Es gibt ja noch einen weiteren Aspekt dabei. Es ist ja nicht nur, dass es handelsregistermäßig quasi eine unsaubere Sache ist, ein unterkapitalisiertes Unternehmen als Stiftung zu bezeichnen. Es ist ja auch nach meiner Kenntnis ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Man muss ja richtig firmieren. Also A, firmieren Sie nicht mit UG haftungsbeschränkt, wie es das Gesetz fortschreibt. Das ist schon mal ein Verstoß.

Fehler, der abmahnfähig ist und B, dürfen Sie sich doch nicht Stiftung nennen, wenn Sie gar keine sind. Das heißt, was haben wir denn hier? Zwei Star-Anwälte, die die Welt retten wollen, mit riesengroßen Zielen. Also nochmal zur Erinnerung, was wollen Sie denn eigentlich? Was sind Ihre Ziele? Förderung von Wissenschaft, Forschung, öffentliche Gesundheitswesen, Gesundheitspflege, Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur, demokratische Staatwesen, Durchführung von Untersuchungsausschüssen. Das alles wollen die machen. Das heißt, die wollen die Welt eines Besseren belehren und kennen nicht die einfachste Grundregel im deutschen Gesellschaftsrecht, das man richtig zu firmieren hat, was eine Stiftung ist, also bei aller Liebe, liebe Fans. dieses Corona-Ausschusses, was sind denn das für Geschäftsführer, die dieses ABC, was jeder normale Unternehmer auswendig kann, die das nicht kennen. So, und jetzt kann bitte niemand sagen, der andere ist in Schuld. Der eine ist nie da und der andere kümmert sich nicht drum. Ne, die sind beide Gesellschafter. Beide haften für das, was da ist. So, beide machen das jetzt wie lange? Seit

der Gründung des Unternehmens, das wann war? Am 13.05.21. Das heißt, seit anderthalb Jahren ist dieser Zustand da und es ist den beiden noch nicht aufgefallen. Könnte es vielleicht sein, dass wenn sie nicht völlig unter Demenz leiden, beide, Das Absicht ist, dass man absichtlich als Stiftung firmiert, um einen Eindruck von Wohltätigkeit zu vermitteln, der gar nicht da ist. Um einen Eindruck von Kapitalkräftigkeit zu vermitteln, den die Gesellschaft für sich selbst gar nicht hat. Um einen Eindruck von Stärke zu vermitteln, die der Zusatz UG haftungsbeschränkt nicht hat. Das sind Fragen über Fragen, die man sich stellen kann. Ich werde diese Fragen nicht beantworten können. Diese Fragen kann man den beiden Geschäftsführern stellen und bin gespannt, was sie dafür beantworten haben. Ich bedanke mich, dass Sie zugeschaut haben und wenn Ihnen dieses kleine Video gefallen hat, dann bitte die Welt klar sehen, abonnieren und tschüss.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Corona Ausschuss - Der Gesellschaftsvertrag - Wer kennt die interessanten Besonderheiten?“, Die Welt Klar Sehen, 22.09.2022.

iWas dabei übertragen wird

Erst der Klick startet das Video und baut dabei eine Verbindung zu YouTube auf. Bis dahin wird nichts von dort geladen — auch dieses Vorschaubild liegt auf dem Server von dieweltklarsehen.de. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung

Auch als Podcast: Spotify · Apple Podcasts · Amazon Music · Deezer · podcast.de · Podcast Index

Analyse des Gesellschaftsvertrags der Stiftung Corona-Ausschuss anhand öffentlich einsehbarer Registerdokumente. Im Zentrum steht der Machtkampf zwischen Reiner Fuellmich und Viviane Fischer sowie die irreführende Firmierung als Stiftung trotz nur 500 Euro Stammkapital.

Alle Videos aus 2022 · Zum Videoportal