dieBasis - Klage wegen Nichtigkeit der Vorstandswahlen (12/2021) - Wie lief der Gerichtstermin?16.12.2022
Abschrift
Abschrift des Videos vom 16.12.202221 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Hallo liebe Zuschauer, willkommen auf meinem Kanal, Die Welt Klar Sehen. Heute geht es in eine Fortsetzung. Erinnern Sie sich, vor ungefähr 10 Tagen habe ich ja darüber gesprochen, dass die Vorstandswahl aus Dezember 2021 quasi angefochten wurde und jemand geklagt hat, um sie auf Nichtigkeit, ja die Nichtigkeit eben einzuklagen. Wie ist nun der Stand der Dinge der Gerichtsverhandlung, die am letzten Dienstag stattfinden sollte? Darum geht es heute.
Klar sehen, clever denken, frei handeln. Ja, also worum es genau geht, müssen wir uns vielleicht nochmal kurz daran erinnern, weil die meisten von Ihnen sind ja keine Parteimitglieder. Das heißt, da wollen wir uns mal kurz mal reinschauen, wer überhaupt die Beteiligten sind. Also, es gibt einen Rechtsstreit, der eben für die Klägerin geführt wird. Ich wurde schon gefragt, wer ist denn die Klägerin? Ist das die Basis? Nein, die klagt ja nicht gegen sich selbst.
Das ist ein Mitglied, deren Name ist mir auch bekannt, aber da ich das Dokument schon hier mit Schwärzung bezüglich des Klagklägerinnen Namens erhalten habe, werde ich diesen Namen natürlich nicht kundtun. Das bringt mich übrigens zu einem interessanten Thema. Ich wurde von einzelnen Menschen aus der Basis kontaktiert, die mir gesagt haben, das finden sie unverschämt, dass ich hier den Klagetext, das Klageschreiben bespreche und nicht die ganzen Namen rausgelöscht habe.
Und das kann ich durchaus verstehen, weil man denkt ja immer an Datenschutz und Persönlichkeitsrechte und das ist auch alles so korrekt, wobei man aber sagen muss, in öffentlichen Prozessen und in bestimmten Rechtsdokumenten hat die Rechtsprechung in den meisten Fällen ganz anders entschieden. Das heißt, so einfach, so holzschnittartig zu sagen, mein Name darf nicht im Internet auftauchen, das ist so ein bisschen naiv und geht an der Rechtswirklichkeit auch vorbei.
Also man kann nicht als Kläger oder als Zeuge in einem Prozess, der öffentlich geführt wird, sagen, ich möchte nicht, dass mein Name erscheint. Dann darf man eben nicht klagen und dann darf man auch nicht Zeuge werden, sofern man sich jetzt als Zeuge zum Beispiel freiwillig meldet. Und das gleiche gilt für Personen, die irgendwie auf dem Parteitag irgendetwas machen. Solche Dinge sind keine Geheimnisse. Das heißt, auch die Basispartei, die doch für transparent steht, ist kein Geheimbund.
Ja, und wenn man für transparent ist, dann sollte man, das sage ich jetzt mal gefälligst, auch die Eier in der Hose haben, egal ob man Mann oder Frau ist und zudem, was man öffentlich anzettelt, zum Beispiel im Rahmen einer Klage, kann nicht rumheulen wie so ein Kleinkind und sagt, mein Name soll aber nicht genannt werden. Ja, der wird dann schon genannt, also entweder Hü oder Hot, aber nicht wie so ein unreifes Menschlein, beides gleichzeitig wollen, aber das eine dann noch ablehnen und sagen, nee, so geht das nicht.
Also da bitte ich doch mal ein bisschen mehr Rationalität reinbringen. Und vor allen Dingen, bevor Sie sich bei mir beklagen, prüfen Sie doch einfach mal die Rechtslage. Also erst gucken, sich erst informieren, dann meckern. Also erst denken, dann handeln, nicht nachdenken. Also erst handeln und rumschreien und nachher nachdenken. Oh, was habe ich denn eigentlich gesagt? Ja, schauen wir jetzt also mal in den Text mal genauer rein. Also es gibt ja eine Klägerin und was möchte die? Die möchte eben, dass die Wahl auf dem Online-Parteitag 5. Dezember 2022, wobei hier natürlich dann 21 stehen muss, auch hier muss natürlich 21 stehen, wo eben insgesamt 1, 2, 3, 4, 5, 6 Leute in dem Bundesvorstand gewählt wurden,
dass jede einzelne Wahl für nichtig erklärt wird und dass auch die Wahlergebnisse samt der Briefwahl vom 18. Januar, auch hier steht wieder, hier ist aber richtig, 22, ebenfalls für unwirksam erklärt werden. So, die Begründung, das hatte ich ja alle schon ausführlich erklärt, das ist ja in dem Video von der letzten Woche, Da schauen Sie vielleicht einfach nochmal rein. Ich blende das nochmal ein, damit Sie bei Interesse dort reingucken können.
So, das heißt, was ist denn nun passiert? Also am Dienstag, den 12.12. sollte eben dieser Termin vor dem Landgericht sein. Wobei ich sagen muss, ich weiß jetzt nicht, wer zur Terminsladung eingeladen wurde. Wir haben ja eben quasi sechs Personen im Bundesvorstand, deren Wahl angefochten wurde. Möglicherweise hat das Gericht alle sechs eingeladen, vielleicht aber auch nur ein oder zwei. Es waren ja auch Zeugen benannt, ob das Gericht Zeugen eingeladen hat, ja oder nein.
Nein, ja, das weiß ich nicht. Das Dokument liegt mir nicht vor und persönlich muss ich ganz ehrlich sagen, es hat mich auch nicht interessiert, wer eingeladen ist und die Frage ist, was ist auf dem Termin eigentlich abgelaufen? Ja, was ist also nun passiert? Also soweit ich nun zu Ohren bekommen habe, ist eigentlich gar nichts passiert. Das heißt, die Gegenseite ist unvollständig erschienen. Also die Rechtsvertretung war wohl da, aber es waren die Beklagten, die waren nicht da.
Ja, und das heißt, das ist so eine prozisstaktische Maßnahme, wonach man eben quasi das Versäumnisurteil riskieren könnte, um das ganze Prozedere in die Länge zu ziehen. Und damit wir uns mal kurz informieren, was es mit diesem Versäumnisurteil so auf sich hat, schauen wir mal in eine typische Belehrung rein, die bei solchen Terminen von Gerichten den Geladenen zukommen lässt.
Also ich habe es gerade aktuell, weil ich war gestern auch auf einem Gerichtstermin, allerdings als Zeuge, in einer privaten, also jetzt nicht für mich privat, sondern in einem Erbschaftsstreit und war dort als Parteigutachter. Gut, aber wollen wir mal hier zum Text gehen. Belehrung gemäß Paragraf 78, 215 ZBO. Vor den Landgerichten herrscht Anwaltszwang. Daher kann nur ein Rechtsanwalt oder im Einvernehmen mit einem Rechtsanwalt und so weiter,
kann dort jemand sein Recht ausüben. Also nur der kann zum Prozessbevollmächtigten gestellt werden. Handlungen, die die Partei selbst vornimmt, sind prozessrechtlich unwirksam. Also ganz klarer Fall, der Rechtsanwalt, das ist derjenige, der andere vom Landgericht nicht in die Partei setzt, also der Kläger oder der Beklagte, wird für die Partei kein Rechtsanwalt tätig, kann gegen sie ein versäumtes Urteil ergehen. Die Parteien werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Nichterscheinen im Termin zu einem Verlust des Prozesses führen kann.
Gegen die nicht erschienene Partei, den Fall haben wir ja jetzt, kann auf Antrag des Gegners ein Versäumnisurteil erlassen oder eine Entscheidung nach Aktenlage getroffen werden, gemäß den entsprechenden Paragraphen der ZBO, der Zivilprozessordnung. In diesem Fall hat die säumige Partei auch die Gerichtskosten und die notwendigen Kosten der Gegenseite zu tragen. Aus dem Versäumnisurteil oder dem Urteil nach Lage der Akten kann der Gegner der säumigen Partei gegen diese die Zwangsvollstreckung betreiben.
Ja, also insofern die Rechtslage ist doch da relativ einfach. Und es ist hier natürlich, stellt sich die Frage, wenn noch keiner kommt, wieso sind dann von der Gegenseite gleich zwei Anwälte da? Ja, natürlich um die Kosten für das Gerichtsverfahren hochzutreiben. Also das ist quasi so eine kleine Schikane-Maßnahme. Nun hat dann wohl die Rechtsanwältin der Klägerin, also des Parteimitgliedes, hat dann eben ein Versäumnisurteil beantragt und das bedeutet, dass im Grunde genommen jetzt das Gericht so ein Urteil auch stellen könnte.
Und wenn jetzt ein solches Urteil gefällt wird, dann können die Beklagten oder der Beklagte, die können natürlich dann Einspruch einlegen. Das heißt, danach geht das Ganze wieder von vorne los. Also dieses Urteil ist zwar vorläufig vollstreckbar, aber im Einspruchverfahren kann man ja genau wieder argumentieren, als ob dieses Versäumnisurteil quasi gar nicht gewesen wäre. Es ging ja darum, dass quasi im Grunde genommen die Beklagten auf die anwaltlichen Schreiben überhaupt gar nicht reagiert haben. Das heißt, die hätten eigentlich ihre Fristen, wo sie antworten sollen, haben sie nicht beantwortet, haben nichts gemacht und dadurch laufen sie jetzt in das Risiko des Versäumnisurteils rein.
So, und jetzt aber, nachdem Sie Zeit geschunden haben, da können Sie sich dann in einigen Monaten, wenn das Gericht mal einen neuen Termin ansetzt, dann können Sie mal anfangen zu argumentieren. Und das bedeutet jetzt mal hinsichtlich dessen, dass wir ja von sechs Vorständen aus dem Bundesvorstand reden, also von Menschen, die eigentlich ein Musterbeispiel für die Grundsätze der ethischen, moralischen Prinzipien dieser Partei sein sollen.
Für Transparenz, für Aufklärung und und und finde ich das schon erstaunlich, dass man hier so eine Blockade Politik macht, die also überhaupt nichts mit Transparenz und Aufklärung zu tun hat und und und. Und vor allen Dingen wird das ja vermutlich auch Auswirkungen auf den politischen weiteren Weg der Partei zumindest teilweise haben kann. Denn die Frage ist, wer sollte nun eigentlich jetzt als Vorstand eingetragen werden ins Wahlregister, wenn man da gewählt wird, wenn das doch jetzt angefochten wird.
Das sind also Dinge, die für die Partei natürlich unschön sind. Ich meine, ich bin jetzt ein Parteirecht, hier ist nicht so ganz Firmen drin. Das heißt, wir sehen also nur, dass hier ein Grabenkampf in Gange ist, dass man sich der Beantwortung und Klärung der Situation mit prozestaktischen Mitteln, die also jetzt nicht unüblich sind, Ja, aber man hat sich denen entzogen und möchte das Ganze in die Zukunft vertagen.
Ja, was die Zukunft bringen wird, das werden wir dann sehen. Ob das eine Auswirkung auf die nächste Bundesvorstandswahl haben könnte, das werden wir dann auch sehen. Ja, soweit mein heutiges Update. Also viel Lärm um nichts. Sprich, die Klägerin rennt den Klägern hinterher und die sitzen da und sagen, ja, dann komm doch mal. Ja, auch eine nette kollegiale, parteikollegiale Vorgehensweise.
Ja, schreiben Sie Ihre Meinung, Ihre Kommentare unten mit rein, diskutieren Sie, was Sie dafür und dagegen halten. Bis zum nächsten Mal, Die Welt Klar Sehen. Klar sehen, clever denken, frei handeln.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „dieBasis - Klage wegen Nichtigkeit der Vorstandswahlen (12/2021) - Wie lief der Gerichtstermin?“, Die Welt Klar Sehen, 16.12.2022.
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Uwe Loose berichtet, wie der Gerichtstermin zur Klage eines Parteimitglieds auf Nichtigkeit der Bundesvorstandswahlen von dieBasis aus dem Dezember 2021 verlaufen ist, und erklärt das Versäumnisurteil.
