Keine "Lex-COVID-19" für Corona-Maßnahmen | Das Ende des verfassungsrechtlichen Tunnelblicks05.05.2023
Abschrift
Abschrift des Videos vom 05.05.2023124 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Hallo liebe Zuschauer, willkommen auf meinem Kanal, Die Welt Klar Sehen. Heute geht es um ein interessantes Thema, wo wir vielleicht einen Abschluss finden für die Corona-Krise, für ihre Aufarbeitung. Das ist ein juristisches Thema und deswegen habe ich mir auch einen Gast eingeladen, der ja ein Jurist ist. Und zwar den Gordon van Caller. Hallo Gordon, wie geht es dir? Ja, hallo Uwe, soweit ganz gut. Vielen Dank für die Einladung auf deinen Kanal, den ich auch gerne verfolge, weil du auch immer sehr sachliche Berichte machst und wir sind natürlich am sachlichen Thema. Hier einen ganz tollen Aufsatz aus einer Juristenzeitschrift und von daher freue ich mich auf das Gespräch.
Ja, freundlich, dass du meinen Kanal abonnierst. Ich bin auch Abonnent deines Kanals und war ja eben schon dreimal Gast bei dir. Heute bist du eben mal bei mir, weil ich deine Expertise auch benötige für dieses Thema. Ja, und bevor wir aber ins Thema einsteigen, zwei Worte zu dir, weil meine Teilnehmer, die kennen dich ja noch nicht. Du bist ja noch nicht hier Gast gewesen und vielleicht schauen wir da einfach mal, wer du überhaupt bist.
Du bist ja Rechtsanwalt, du hast eine Homepage, Rechtsanwalt Punk Color in Köln und ja Fachmann für Arbeitsrecht, Medienrecht und Strafrecht. Das ist also deine Haupttätigkeit und seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Also insofern bist du ja ein alter Hase, der eben ja auch ein Praktiker in bestimmten Bereichen ist. Aber seit der Corona-Krise hast du ja auch dich in der Protestbewegung aktiv bewegt. Das darf für unter anderem eine eigene Homepage, nämlich die Herzensanwalt.de.
Und dort gibt es also eine ganze Menge zu vielen verschiedenen Themen. Also kann ich nur sagen, das ist doch alles ganz gut und interessant aufbereitet. Lohnt sich reinzuschauen. Genauso wie hier in den YouTube-Kanal, der auch Herzensanwalt heißt. Und dort sind, ja, ich weiß gar nicht, wie viele Videos du überhaupt hast, aber da gibt es doch so einiges und regelmäßig auch Livestreams und Podcasts und, und, und, und.
Das heißt, du bist da also doch sehr aktiv. Aber heute reden wir ja nicht von deiner Protestaktivität, sondern wir reden ja eigentlich mehr von deinen anwaltlichen Qualitäten, die wir jetzt benötigen. Und zwar warum? Weil wir ja einen Text, den du ausfindig gemacht hast, danke für diesen Hinweis, dass wir dann darüber gemeinsam sprechen können. Und zwar geht es ja um einen Aufsatz in einer Zeitschrift, die neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht.
Dort hat ein Rechtsanwalt einen Artikel verfasst, der eben heißt, keine Lex Covid-19 für Corona-Maßnahmen und in dieser Zeitung hat er jetzt den ersten Teil abgedruckt. Das sind 13 Seiten, wo er aus juristischer Sicht eben die Abarbeitung der Corona-Maßnahmen jetzt im Nachhinein würdigt. Ja, und das wollen wir dann im Detail besprechen, wobei wir, bevor wir das machen, vielleicht nochmal kurz reinschauen, was das überhaupt für eine Zeitschrift ist, die neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, ja, und das ist eben eine Zeitung, die es seit 1982 gibt und eine Fachzeitschrift ist,
in der Entscheidung vom EGMR, Europäischer Medienrecht, EuGH, Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, im Verwaltungsgericht sowie Aufsätze und andere Beiträge veröffentlicht. Es ist eine juristische Wochenzeitschrift oder arbeitet zumindest mit einer solchen zusammen und erscheint zweimal im Monat mit 3500 Exemplaren. Also wir reden hier von einer wirklich renommierten Zeitschrift und insofern wird der Artikel, der hier erscheint, sicherlich auch eine Auswirkung haben.
So der Verfasser ist eben der Rechtsanwalt Wolter Hoppenberg aus der Kanzlei und der Rechtsanwalt ist der Sebastian Lucenti. So und was macht der? Bau und Immobilienwirtschaft ist sein Thema, privates Bau- und Architektenrecht, Schwerpunkt im Bauprojektmanagement. Autor zu verschiedenen Themen privaten Bau- und Architektenrechts und hat eben verschiedene Fachartikel veröffentlicht.
Ja, kann jemand, das ist jetzt meine Frage an Gordon, kann jemand, der Bau- und Architektenrecht ist, so einen Artikel überhaupt schreiben? Hat er die fachliche Kompetenz dazu? Ja, ich denke schon. Das ist ja wie bei Medizinern. Also da kann man sich auch in alle Themen reinarbeiten, wenn er jetzt ein anderes Fachgebiet hat. Ich habe auch mehrere Fachgebiete, kann man sich natürlich auch ins Infektionsschutzgesetz reinarbeiten. Das musste ich ja leider auch in den letzten Jahren tun. Ganz freiwillig war das ja nicht mehr. Ich wäre froh gewesen, wenn mir das erspart geblieben wäre. Du hast ja schon gezeigt, ich habe zwei Webseiten, kann ich auch mal erklären, warum das so ist.
Weil ich mich ganz am Anfang auch schon geäußert hatte zu den Schutzgesetzen, die dann kamen mit der pandemischen Lage und da habe ich ja auch direkt Ärger mit der Kammer bekommen. Ich durfte mich so nicht äußern. Insgesamt waren das drei Kammerverfahren, die dann alle letzten Endes eingestellt worden sind, aber um da wirklich einem vorzubeugen zwischen privater Meinung und anwaltlicher Tätigkeit, habe ich das dann so gesplittet und deswegen die Idee mit Herzensanwalt, das kam glaube ich damals mal vom Nana Lifestyler, der Name,
Den habe ich dann so, weil die Leute mich dann so benannt haben, habe ich den dann übernommen. Und da sind dann halt eher meine private Meinungen zu sehen, was nicht so viel mit meiner Anwaltstätigkeit zu tun hat. Aber insofern natürlich kann auch ein Kollege, der im Baurecht ist, hier auch viel zum Verwaltungsrecht sagen. Und das ist ja gerade die Kunst eines Juristen, sich immer neue Themengebiete reinzuarbeiten. Es war ja für uns alle neu, was hier passiert ist. Ja, das ist ja, ich glaube, die wenigsten kannten ein Infektionsschutzgesetz. Also ich kannte es nicht.
Ja, also ich kannte es auch nicht, weil man hat man schon mit Infektionen zu tun, außer den üblichen, ja ich sag mal, Erkältungen und Grippen. Und ansonsten las man immer nur was in der Zeitung von irgendwelchen merkwürdigen Pandemien, wo dann aber nur zehn Leute dran starben, so ungefähr, ja. So weltweit. Dann hat man gesagt, okay, was soll das Ganze, ja. Gut, aber lass uns mal sagen, dass es ganz viele Änderungen gab. Im Laufe der Zeit gab es, glaube ich, mindestens drei Änderungen des Infektionsschutzgesetzes plus die ganze Verordnungswut und so weiter.
Du meinst jetzt während der Corona-Zeit. Da gab es eine sehr lange Liste. Ich hatte das neulich mal bei Wikipedia mir angeguckt. Ich glaube, da waren alleine die Landesverordnungen, die sind x-mal geändert worden. Das sind insgesamt 300 Vorschriften, die sich im Laufe der Zeit nur in Deutschland schon angesiedelt haben. Also sprich, das kann ja kein Mensch überhaupt verstehen. Ich möchte dann mal so ein bisschen in das Thema einsteigen und zwar eben in diesem Text. Dieser Text von dem Herrn Lucenti, der hat eben drei Teile und im ersten Teil, wo wir hier sehen Einleitung, so was macht er dort?
Er bespricht eigentlich ja in Kurzform die Zeiträume und die Maßnahmen, wann sie denn coronamäßig da sind. Was vielleicht ganz interessant ist, dass er erwähnt, dass also Coronaviren schon vier Arten vorher existierten, nämlich NL63, OC43 und so weiter. Und das dann im März 2003 wurde nochmal eins erfunden oder gefunden. Und dann gab es dann im SARS-CoV-1 und zu guter Letzt SARS-CoV-2. Also das heißt, ganz neu waren die Corona-Viren eben nicht.
Und das erwähnt er so als Anfang und dann geht es eben los mit den ganzen Maßnahmen, was da so alles gelaufen ist. Und in Teil 2, da beschäftigt er sich eigentlich mit dem ganzen medizinischen Komplex. Also hier heißt es dann Systemfehler der staatlichen Corona-Maßnahmen im Kontext des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dazu meine Frage an den Fachmann. Was heißt denn der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz?
Ja, ich wollte nochmal kurz sagen, also der Artikel ist deswegen so toll, weil er so eine unglaublich gute Zusammenfassung von all dem ist. Der Autor hat ja hier 140 Fußnoten, auf die er sich beruft. Also da hat sich jemand richtig Mühe gemacht. Ich muss sagen, ich bin neulich bei mir im Büro mal geguckt. Ich habe dann drei oder vier Corona-Ordner ganz am Anfang gesammelt und die stehen ja jetzt immer noch. Dann habe ich es irgendwann aufgegeben, dass das Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da möchte ich vorab nochmal sagen, warum dieser Artikel so interessant ist, ist, der Autor hat sich wirklich tiefgehend mit der Materie beschäftigt.
sind 140 Fußnoten, die er hier verarbeitet hat. Und da ist das so eine tolle Übersicht geworden, medizinisch, aber auch rechtlich. Und da ist natürlich immer insbesondere dieser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den du jetzt angesprochen hast, Teil der juristischen Prüfung gewesen, auch vom Verfassungsgericht. Und Verhältnismäßigkeit bedeutet im juristischen Sinne, es ist immer die Prüfung geeignet. Ist das Mittel geeignet? Ist es Ist es erforderlich und ist es verhältnismäßig im engeren Sinne?
Da kommen wir nachher noch drauf zu sprechen. Bei der Geeignetheit scheitert es eigentlich nie. Alle Mittel sind immer irgendwie geeignet, außerdem sind sie völlig daneben. Und bei der Erforderlichkeit können es dann schon Probleme geben. Und dann eben diese Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne, also eine Abwägungsentscheidung, wo immer mehr Rechtsgüter gegenüberstehen. Das ist ja immer so. Also es gibt das eine Grundrecht, das andere Grundrecht und dann muss man natürlich ermitteln, das eine greift hier ein, das andere greift da ein und wie steht das im Verhältnis.
Das ist immer diese juristische Verhältnismäßigkeitsprüfung, zu der wir ja auch noch kommen werden. Und da im dritten Teil dieses Artikels würde ich mal vorschlagen, dass wir damit anfangen. Da macht sich der Autor mal Gedanken zum Prüfungsmaßstab der Gerichte, des Verfassungsgerichts, aber auch der einzelnen Verwaltungsgerichte, was die hier in der Zeit getan haben und verweist dort direkt auf ein Urteil des Verfassungsgerichts vom 24.10.2002 bereits.
Und da geht es um den Prüfungsmaßstab. Also der Prüfungsmaßstab. Und da kritisiert er Folgendes. Die Gerichte müssen natürlich, um überhaupt erstmal eine Verhältnismäßigkeit prüfen zu können, erstmal ein Sachverhalt feststellen. Also das heißt, erstmal in der Uni ist es ja so, da kriege ich einen feststehenden Sachverhalt.
Steht drin, das und das ist Tatsache. Das unterscheidet sich jetzt natürlich im Anwalts- und Juristenleben von der Uni insofern, dass ja nicht immer unbedingt klar ist, was ist denn hier überhaupt Sache. Und da ist dann halt die Frage, was ist denn hier zuzuziehen an Informationen, um diesen wirklichen Sachverhalt überhaupt mal klarzustellen. Und da bemängelt er, dass die Gerichte hier Folgendes gemacht haben, die haben einfach nur so eine Art Vertretbarkeitskontrolle gemacht. Das heißt, wie gesagt, der Gesetzgeber hat hier bestimmte Zahlen vorgelegt, die meistens sogar von ihm selbst stammen, also vom RKI.
Und hat aber es unterlassen, da wirklich weiter irgendwie in die Tiefe zu gehen. Es gab auch nie mündliche Verhandlungen, wo andere Experten eingeladen worden wären. Und das kritisiert er. Ja, und also er sagt dann, dass die Überprüfung des Erkenntnisstandes dann hier notwendig gewesen ist. Er sagt nämlich, der Gesetzgeber kann das schon machen, wenn ein Sachverhalt relativ klar ist. Dann kann ein Gesetzgeber hingehen und sagen, das ist relativ klar, da brauchen wir keine weiteren Ermittlungen und darauf basierend machen wir dann jetzt neue Gesetze.
Aber hier ist es eben nicht so gewesen, dass wir es mit einer völlig klaren Situation zu tun gehabt haben, sondern im Gegenteil, mit einer unklaren Situation, die er ja am Anfang beleuchtet hat, da kommen wir dann noch zu, wie es überhaupt mit den Zahlen aussieht. Und in einer solchen unklaren Situation, sagt er, ist es dann eben nach dem Prüfungsmaßstab eben erforderlich, dass eben entsprechend die Gerichte hier hätten noch weiter einsteigen müssen in die Prüfung des Sachverhalts. Also sie hätten erstmal ermitteln sollen, stimmt das denn überhaupt alles so, was hier vorgetragen wird und in dem Sinne die Maßnahmen, die man oder Gesetze oder Verordnungen, die man getroffen hat, auf welchen Tatsachen beruhen die denn überhaupt?
Und dann kommt der Rückschluss zu dem ersten Teil, wo er ja sagt, es sind am Anfang ja nur Modellrechnungen gemacht worden. Also man hat sich praktisch nur auf so Modelle berufen und da hat er eine sehr, sehr interessante Tabelle eingebaut, direkt am Anfang, was man hier sehen kann. Und diese Tabelle sagt eben, was passiert bei Infektionszahlen. Wir kennen das, dieser R-Wert hatten wir am Anfang, R1, R2. Und da hat man dann zum Beispiel gesagt, am 23.03. bei einem R-Wert von 2 hätten wir 16.000 Infektionen. Und die Sterbezahl, wie die dann liegen würde bei 0,30% und so weiter. Todesfälle bei einem R-Wert von 2 wären dann ungefähr 50.000. Damit müssten wir rechnen.
Das sind diese Modellrechnungen und derjenige, der diese Modellrechnung gemacht hat, der stammt, glaube ich, aus dem Verkehrsbereich im Grunde genommen, also gar nicht aus dem Medizinbereich. Und die tatsächlichen Todesfälle, die lagen dann damals bei 55. Also 50.000 angenommen, 50, 55 Todesfälle gab es dann in Wirklichkeit. Und das ist natürlich schon ein enormer Unterschied, wo man dann sagen muss, da muss man weiter ermitteln. Und da kann es nicht sein, dass ein Gesetzgeber einfach nur so eine Modellhochrechnung macht und dann eben alle nach Hause schickt oder Lockdown. So, das dazu.
Ja, danke für die, ich sag mal jetzt schon mal thematische Grundeinleitung, Gordon. Ich kann dem nur zustimmen, was jetzt die Modellrechnung betrifft und zwar auch, dass ich ja von berufsfähigen Immobilienbewertern bin und dort habe ich tatsächlich mit Modellen zu tun, nämlich mit Modellen, die aus der Ableitung von vergangenen Immobilienverkäufen resultieren. und daraus statistische Verfahren abgeleitet werden, mit denen man die Gegenwart beurteilen
kann und vielleicht sogar auch die Zukunft nach dem Motto, was ist der Wert der Immobilie heute wert oder in einer Woche oder vielleicht auch möglicherweise in einem Monat oder in einem anderen Zeitraum. Aber das weiß man natürlich nicht und das Wesen bei solchen Modellen ist, ist, dass sie eben eine Art Brille darstellen, mit der man in die Welt reinguckt. Also man kann sich das vorstellen, als ob man jetzt eine Brille mit rot gefärbten Gläsern hätte und egal wo man hinguckt, immer ist die Welt rot. Und der Nachbar, der hat aber die Brille mit blauen Gläsern und für den ist die Welt immer blau.
Jetzt können die beiden herrlich darüber streiten, ist die Welt nun rot oder ist sie blau? So, und dann gehen wir zum Gericht und der Richter, der hat aber ein schwarz-weiß karierter Glas in seiner Brille Und er sagt, sie haben beide Unrecht. In Wirklichkeit ist die Welt ein Schachbrett. Ich sehe es doch deutlich vor mir. Das heißt, eine Modelle, eine Brille sozusagen, ist nicht die Realität, sondern es ist ein Hilfsmittel, ein Raster, eine Denkübung, um aus der Realität ein Verständnis zu gewinnen.
Und diese Modelle, wenn sie denn auf der Vergangenheit beruhen, dann können sie die Vergangenheit beschreiben. Mit der Gegenwart wird es schon schwieriger und mit der Zukunft wird es erst recht schwieriger. Erinnern Sie sich an das Thema mit dem Schachbrett und dem Reiskorn, wo man erst ein Reiskorn auf das erste Feld legt, aufs nächste zwei, das übernächste vierte, dann acht. dann werden das auf einmal ganz schnell mehr. Und wenn das jetzt zum Beispiel statt Reiskörner eben Infizierte seien,
zum Beispiel Grippe-Infizierte, dann wäre es so, dass also nach 10 Tagen wäre aus einem Grippe-Infizierten bei einer Vermehrungsquote von 2, also Verdopplung pro Tag, wären es schon 1000. Und nach 20 Tagen wäre es schon mehr als eine Million. Und nach 30 Tagen wäre es schon mehr als eine Milliarde. Und nach 33 Tagen wären es schon 8 Milliarden. Ja, das heißt also, wenn sich jetzt ein Virus, ja, oder was auch immer es ist, ja, 33 Tage lang doppelt vermehrt und was jetzt die Infizierten betrifft, wären also noch 33 Tage alle Menschen infiziert.
So weit, so gut. Aber passiert das denn auch die nächsten 33 Tage? Wer weiß das denn? In der Gegenwart weiß das keiner. Wenn es nur einmal in den 33 Tagen nicht passiert und es keine Verdopplungsquote gibt, sondern einfach nur normal bleibt, dann sind es nur noch 32 Verdopplungen, sprich am Ende kommen nicht 8 Milliarden, sondern 4 Milliarden raus. Passiert das zweimal, dass es nicht funktioniert, dann sind es bloß noch 2 Milliarden, beim dritten Mal nur noch 1 Milliarde. So, und 1 Milliarde ist ein Achtel von 8 Milliarden, das heißt es sind nur noch 12,5 Prozent der Infizierten, die man ursprünglich prognostiziert hatte.
Ja, so und das ist ja auch ganz erstaunlich. Also drei Aussetzer bei 33, also 10% Unschärfe, 10% Fehler führt schon dazu, dass quasi 90% der Prognose gar nicht erst eintreffen. Und das wird also quasi immer unwahrscheinlicher, je länger es in die Zukunft geht. Und das kann man sich vorstellen, zum Beispiel auch am Münzwurf, das ist genau das Umgekehrte, nämlich die Wahrscheinlichkeit. Nehmen Sie eine Münze, werfen Sie hoch, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kopf kommt? Ja, ein Halb. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie zweimal hintereinander Kopf werfen? Ja, ein Halb mal ein Halb, ein Viertel und dreimal ein Achtel und viermal ein Sechzehntel und so weiter.
Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass etwas sich 33 Tage lang verdoppelt, ist unendlich klein. Nicht unendlich klein, aber sehr, sehr, sehr klein. Und deswegen muss man bei solchen Prognosen, die über mehrere Zeiträume hinweggehen, äußerst vorsichtig sein. Je länger der Zeitraum ist, desto unsicherer wird die Prognose. Also es braucht nur ein Fitzelchen nicht zu stimmen und schon ist alles umgeworfen. Nicht alles umgeworfen, aber zumindest kommen nicht mehr die Zahlen raus, die man ursprünglich hatte.
Und wenn man dann noch bedenkt, dass in solchen Modellen eben Prämissen sind, die man selber setzt und Ableitungsregeln, die man auch selber setzt, sprich frei erfindet, dann merkt man, wie wichtig es ist, dass solche Modelle nicht im luftleeren Raum konzipiert werden, Zum Beispiel am Computer, mit Excel oder wie auch sonst, sondern die müssen mit der Realität in Abgleich gebracht werden. Die müssen so gemacht werden, dass sie zumindest erstmal die Vergangenheit korrekt beschreiben. Und wenn sie die Vergangenheit korrekt beschreiben, dann besteht eine gewisse Chance, Wahrscheinlichkeit, dass sie die Gegenwart auch korrekt beschreiben können und möglicherweise auch die Zukunft.
Aber es wird immer unwahrscheinlicher, je weiter die Zukunft vom heutigen Tag entfernt liegt. Also insofern ist es ganz wichtig, bei Modellen nicht zu vergessen, ein Modell ist nicht die Wirklichkeit und kann auch die Wirklichkeit nicht vorhersagen. Ein Modell ist lediglich die Folge von Wirklichkeit. Ein Modell ohne Wirklichkeitsbezug, ohne Fakten, die geprüft werden. Die ständige Nachbesserung des Modells ist ein Modell völlig wertlos.
Absolut richtig. Und da muss man auch sagen, dass die Zahlen oder die Bezeichnungen, die hier genommen worden sind, in meinen Augen mehr Realität verschleiert haben. Am Anfang war es halt dieser berühmte R-Wert, von dem immer gesprochen wurde. Und irgendwann nannte man das dann Inzidenzwerte, also eine Hochrechnung auf 100.000, wo dann der normale Bürger eigentlich überhaupt keinen Überblick mehr gehabt hat. Was bedeutet das, wenn man hier mit Prozentzahlen arbeiten würde? Dann hört sich das schon ganz anders an.
Ja, also da wurden ja eben auch Vorhersagen vom Robert-Koch-Institut auch gemacht. Tägliche Todeszahlen 2,65 Prozent und so weiter haben wir hier auch in dem Artikel. Also so bis zu fast drei Prozent wurden hier vorausgesagt. Drei Prozent ist natürlich viel, ja, aber die Metastudie, die sich dann später zeigte vom Statistiker hier auch Professor Eleonides, die lag weit unter dem, was das RKI da vorausgesagt hatte, nämlich anfänglich bei 0,23 Prozent und in einer verbesserten Studie von Eleonides nachher nur bei 0,15 Prozent.
Das sind natürlich ganz andere Zahlen. Also wenn ich jetzt höre 0,15 Prozent sterben bei so einer Krankheit, ja, dann würde ich jetzt für mich persönlich schon mal sagen, so trifft es mich wahrscheinlich nicht. Wenn ich aber von irgendeinem R- oder Inzidenzwert höre, der mir eigentlich überhaupt nichts aussagt, schürt das auch eine gewisse Panik, würde ich sagen. Und so geht er dann ja auch weiter durch neben den Modellrechnungen, dass er dann hier die Ermittlungen sozusagen anprangert. Und zwar geht es los mit dem berühmten PCR-Test.
Das ist auf Seite 5, wo er dann sagt, es gab also diese Teste sozusagen nicht geeicht, nennen wir es mal so. Also weil alle Infektionen, die über 30 lagen, konnten überhaupt kein replikationsfähiges Virus mehr beinhalten, was irgendwie hätte angezüchtet werden können. Wie hoch diese CT-Werte dann aber gewesen sind, wüsste man nicht.
Also das ist praktisch ein Test, der ist nicht geeicht. Ja, also man kann natürlich irgendein Virus feststellen, aber ob der noch replikationsfähig ist, das weiß man natürlich nicht. Ich kann mich erinnern, da gab es dann eine Pressekonferenz mit Merkel damals, die dann gesagt hat, letzten Endes wüsste man es nicht, ob der eben dann noch im Ansteigen begriffen ist oder im Fallen begriffen ist oder sowas. Aber das sind natürlich alles so Zahlen. Also wenn man so einen Test dann nimmt, der ja auch dann für Todeszahlen als Beleg genommen worden ist, als einziger Beleg, ohne dass man kausal hätte feststellen können, dass der Tod wirklich auf dem Virus beruht, sondern ausschließlich auf so einem positiven PCR-Test mit wie viel CT-Wert auch immer, dann bekommt man eben keine vernünftige Zahlenbasis.
Das ist das, was der Autor hier sagt. Die Zahlenbasis ist eben völlig unklar, wenn man sich auf diesen Test verlässt und dieser Test noch nicht mal irgendeine Voraussetzung hat, wo man dann sagt, 24 CT-Werte oder er hätte ja auch bei 40 liegen können. Und das ist praktisch nur rot oder grün, so ungefähr rot oder grün und das reicht eben nicht. Also das bemängelt ja eben auch die Verschleierung der Zahlen und der CT-Werte hat er sich halt auseinandergesetzt und letzten Endes dann eben auch die Todeszahlen, die ja insofern nicht belegt sind,
sondern ausschließlich nur mit dem positiven Test, auch nach dem Tod bereits, wenn jemand gestorben ist und war positiv mit so einem Test, dann muss er wohl an Covid verstorben sein. Und das ist natürlich keine ernsthafte Zahlenbasis neben den anfänglich angesprochenen Prognosen. Da muss man sich schon irgendwie ein bisschen mehr Mühe geben, würde ich sagen. Ja, also ich finde gerade diese Zahlen sind ja eigentlich die Grundlage einer, ich sag mal, wissenschaftlichen Analyse. Also ich kann ja verstehen, dass man am Anfang einer Epidemie erstmal nichts weiß. Es ist ja ein unbekanntes Virus, aber umso wichtiger ist es doch, dass man dann eben die Erhebung dort auch macht.
So und wir wussten ja also spätestens seit September oder November, als es da in Wuhan losging, dass da irgendwas in der Mache ist. Und dann ist ja eben schon im Januar hat man bei uns, hat man bei der WHO oder die Chinesen haben bei der WHO eben das angemeldet quasi oder bekannt gegeben. Und dann hieß es bei uns noch, nee, ist alles kein Problem. Das heißt, wir haben ja quasi bis zum letzten Drücker gewartet, bevor dann unsere Politiker erklärt haben, dass es doch eben eine
Pandemie sei. Und dann ging es aber dann im Grunde genommen ja auch wirklich richtig los. Und die Zahlen stimmten aber von Anfang an nicht mehr. So wie gerade in dieser Tabelle, die eben der Rechtsanwalt Lucenti darstellte, habe ich das ja auch mal gemacht. Und jetzt muss ich mal gucken, ob ich das hier mal finde. Zwar ist es nicht so wie der Lucenti, sondern ich habe ja selber mal Videos auf meinem Kanal gemacht. Auf meinem Kanal habe ich dann schon seinerzeit ein Video gemacht,
Das heißt, meine Excel-Tabelle beweist, die Panikmache des RKI ist sachlich völlig unbegründet. Das war im Juni 2020. Da habe ich bei Eliathe gesessen und habe also die Zahlen des RKI runtergerechnet und zwar hinsichtlich der Frage, ob denn überhaupt ein realistisches Risiko besteht und zwar eben aufgrund der Zahlen, die das RKI angegeben hat. Das heißt, es war für mich vornherein klar, dass die Zahlen schlichtweg unstimmig waren und die waren unvollständig. Es fehlten zum Beispiel die Zahlen der Genesenen. Es wurden immer nur Zahlen aufaddiert, aber die Genesenen wurden nicht runteraddiert.
Das heißt, dadurch wurde natürlich künstlich die Zahl der Infizierten aufgeblasen. Es ist so, als ob man bei der Bilanz immer nur die Einnahmen rechnet, aber nie die Ausgaben. Also das wäre natürlich, das wäre doch völliger Unsinn. Naja, und da stellte sich dann eben heraus, dass ich ein bisschen andere Betrachtungsweise wählte, nämlich wie ist es, wie wahrscheinlich ist es, dass man überhaupt infiziert wird und an einer Infektion stirbt. Ja, so, denn wenn jetzt zum Beispiel, ich sag mal, in ganz Hamburg zehn Infizierte sind, ja, aber 1,9 Millionen Leute wohnen, wie soll man jetzt diesen einen von zehn Infizierten begegnen oder allen ziehen, ja, also wie viele Kontakte hat man am Tag, also das geht irgendwie quasi gar nicht auf, so und das habe ich in einer Excel-Tabelle dann eben abgebildet.
Also sprich, die Zahlen, die waren von Anfang an für jeden, der nur halbwegs seinen Verstand benutzen konnte, waren die völlig unplausibel und ja grob, ja ich sag mal, grobschlechtig. Mit denen konnte man noch gar nichts anfangen. Ja gut, am Anfang weiß man ja wirklich nicht, wie sich so ein Virus entwickelt, aber nach einer gewissen Zeit hat man eigentlich das sehen können, dass es eben nicht so dramatisch war, wie es dann in den Medien gemacht worden ist. Wenn wir weiter in dem Artikel gehen, beispielsweise jetzt zu den Krankenhäusern.
Wir hatten ja erst den R-Wert, dann diese Inzidenzwerte und dann kam er als Faktor dazu für die Überlastung des Gesundheitssystems. Das war ja letztendlich die Begründung für die Maßnahmen, die hier damit der Gießkerne erfolgt sind. Da kommen wir noch zu, waren dann eben die Belegungszahlen der Krankenhäuser. Und hier sagt der Autor eben, dass die Krankenhäuser ebenso angelegt sind auf eine hohe Auslastung und dass sie sonst nicht wirtschaftlich arbeiten können. Also es ist hier schon normal sozusagen, dass die Kapazitätsauslastung setzt schon 80 Prozent voraus, damit die überhaupt wirtschaftlich arbeiten können. Und dass dann die Krankenhäuser im Winter voll waren, das ist mir auch noch als eigene Erfahrung bekannt aus dem Jahr 2008, wo wir 18, Entschuldigung, wo wir diese Grippewelle hatten.
Da war meine Frau auch im Krankenhaus, sollte dann auf eine Intensivstation, die waren alle belegt und sie kam dann deswegen auf eine Narkoseaufwachstation, weil da auch eine sehr gute Überprüfung stattfinden kann. Also diese Überlastung der Krankenhäuser, die hat es schon immer gegeben in den Jahren zuvor. Das ist überhaupt nichts Erstaunliches. Und es wurde dann eben, wie er sagt, hier mit den Maßnahmen, die dann getroffen worden sind, sogar ein falscher Anreiz gesetzt.
Da sagt er hier, im Zuge des dritten Bevölkerungsschutzgesetzes förderte die Gesetzgeber nicht mehr die Vorhaltung von freien Intensivbetten, sondern hier ging es um regionale Auslastung und dann wurde sogar ein Bonus bezahlt hier, wenn da 75 Prozent überschritten worden sind. Also praktisch eher ein Anreiz dazu, die Bude immer voll zu haben. Das ist ja ein völlig falscher Anreiz, anstatt genau das zu fördern, was hier erforderlich ist, eben freie Betten und eben auch entsprechend Personal. Daran hat es ja auch gemangelt. Bis heute haben wir die Diskussion, dass die Leute, warum werden die nicht einfach besser bezahlt?
Wenn ich Pflegekräfte brauche, dann bezahle ich die besser, um da Leute reinzukriegen. Aber es ist genau das Gegenteil erfolgt. Und das kann es natürlich auch nicht sein. Also das ist auch schon eine falsche, wie soll man sagen, Weichenstellung hier gewesen von Seiten des Gesetzgebers, dass er das eben nicht gefördert hat, dass entsprechend mehr Personal zur Verfügung stand und mehr freie Betten. Sondern es wurde hier genau das Gegenteil gemacht. Genau das Gegenteil wurde gemacht von dem, was eigentlich zu erwarten gewesen wäre.
Ja, und das ist natürlich völlig unverständlich. Denn der Gesetzgeber hätte jetzt anlässlich der pandemischen Notlage ja alles tun müssen, um die Krankenhäuser aufzurüsten, wenn er denn sagt, es besteht eben eine Gefahr der Überlastung des öffentlichen Gesundheitssystems. Und da muss man natürlich gucken, warum wurde das immer so argumentiert. Und nach meiner Rechtskenntnis ist es eben so, dass das allgemeine Lebensrisiko, was Menschen haben, das ist ja gar nicht versicherbar und dafür ist der Staat ja auch gar nicht zuständig.
Ja, das heißt, ja, haben wir ja eben schon gesagt, dass da falsche Anreize gesetzt worden sind, dass man dann, weil man dafür Geld bekommen hat, sogar eher wahrscheinlich abgebaut hat, anstatt Intensivbetten aufzustellen und so weiter. Ja, achso, meine Frage war falsch. Ich wollte noch darauf hinweisen, dass wir ja auch tatsächlich ein Krankenhausabbau quasi hatten. Also sprich, es war ja nicht nur der finanzielle Anreiz für die, ich sag mal, schon vorhandenen Betten, sondern es wurden ja brutto die Anzahl der Intensivbetten reduziert.
Ich glaube in 2021 um 7000 Betten und in 2022 nochmal um weitere 2000 Betten. Und da komme ich mal dazu, dass man sich fragen muss, ja das ist doch völlig absurd. Wieso erklärt man einerseits, wir haben eine medizinische Notstandssituation, die uns droht und gleichzeitig werden Krankenhausbetten abgebaut. Das widerspricht sich doch. Also ich meine, sogar Krankenhäuser werden geschlossen. Die Anzahl der Krankenhäuser hat auch abgenommen. Und dazu kann ich etwas sagen.
Ja, von Berufs wegen habe ich ja auch mit Immobilienbewertung zu tun. Und da habe ich unter anderem auch mal einen sehr großen Krankenhauskomplex vor gar nicht so allzu langer Zeit zu bewerten gehabt und musste mich in die Fachmaterie einarbeiten. Wie funktioniert das überhaupt mit Krankenhäusern? Was ist wichtig? Was sind die werttreibenden Faktoren? Wie ist der Krankenhausmarkt als solcher? Und daraus ging ganz eindeutig hervor, dass seit etlichen Jahren, ungefähr seit zehn Jahren, eine Kommerzialisierung des Krankenhausbetriebes da ist und die Krankenhäuser zunehmend immer mehr ganz genau mit einem spitzen Stift rechnen müssen.
Und die brauchen einfach eine bestimmte Auslastung. Und aus der Branchenliteratur ergab sich, dass also die Renditen für so einen Krankenhausbetrieb ja bei ein bis zwei Prozent liegen. Das heißt, da kann man noch nicht mal ordentlich Geld mitverdienen als Investor. Und dementsprechend kann man natürlich verstehen, dass die ganz, ganz mit einem spitzen Stift rechnen. Genau. Und da wurde ja von Seiten des Gesetzgebers auch geholfen. Ich kann da auch noch eine persönliche Erfahrung mal reinbringen. In Köln soll jetzt ja auch ein Krankenhaus geschlossen werden in Hohlweide. Eine Freundin von mir ist auch Krankenschwester, die war auch in der Pandemie tätig und gerade in der ersten Phase aus 2020, wo ja die erste ganz schlimme Wuhan-Variante unterwegs war, da hat sie mir gesagt, also die Betten, die sind hier leer.
Also die war nicht belegt und die Kosten des Freihalten dieser Betten kostet jeden Tag 750 Euro, jeden Tag ein leeres Bett. Und es war da keine Überlastung, das ist ein persönlicher Eindruck jetzt. Aber ich wollte jetzt zu der berühmten Verhältnismäßigkeitsprüfung kommen, lieber Uwe, die du ganz am Anfang schon angesprochen hast. Und zwar stellt sich jetzt auch erst mal die Frage nach dem legitimen Zweck. Und das ist natürlich völlig klar, das hat das Verfassungsgericht auch gesagt.
Natürlich ist es ein legitimer Zweck, Maßnahmen zu ergreifen, um Gesundheit von Menschen zu schützen. Das ist wirklich klar. So, dann geht es um die Geeignetheit der Mittel. Also ich möchte vielleicht dazu auch was sagen, bevor du mit deinem Monolog oder deiner Erläuterung hier weitermachst. Ich hatte ja im Juli oder Juni 2020 auch mal einen Vortrag gemacht zum Thema Menschenwürde und gegenüber Gesundheitsschutz, also genau dieses Thema, was ist eigentlich höherwertiger und mich dann auch auf entsprechende Fachjuristen, die da Vorlagen gegeben haben, eingelassen.
Und da wurde auch auf ein BGH-Urteil Bezug genommen, was damals ganz federführend war, nämlich da ging es um eine Flugzeugentführungsgeschichte. Also wenn jetzt zum Beispiel jemand ein Flugzeug entführt und da sitzen 100 Leute drin und der droht jetzt dieses Flugzeug irgendwo als Kamikaze-Flieger abstürzen zu lassen, zum Beispiel in eine Wohnsiedlung stürzen zu lassen. Da war die Frage, darf jetzt der Staat mithilfe seiner militärischen Luftwaffe dieses Flugzeug abschießen? Nach dem Motto, wenn da jetzt ein Hochhauskomplex reinstürzt, sterben vielleicht 500 Leute und es sitzen aber nur 100 im Flugzeug.
Ja, und ist es korrekt, wenn man diese 100 opfert, um die 500 zu retten? Und da hat der BGH damals ganz eindeutig gesagt, nein, es darf das Wohl des Einzelnen nicht durch das Wohl der Allgemeinheit oder der Mehrheit aufgerechnet werden. Also es ist nicht quantitativ zu betrachten. Ich darf nicht einen opfern, um zwei zu retten. Das ist unzulässig. Und ich glaube, das ist eine ähnliche Marschrichtung wie hier eben in dem Skript.
Ja, da geht es ja um die Frage, Abwägung Leben gegen Leben. Diese Frage stellte sich ja insbesondere immer bei denen, wie hieß das immer, wo sie dann gesagt haben, da muss man einen abschalten. Das wurde ja auch groß in der Presse immer gefahren, das Thema, wie heißt das nochmal, Uwe? Triage. Ja, genau. Obwohl es die nie gab. Wo man dann hätte abwägen müssen, muss ich jetzt einen Älteren opfern, um Jungen zu retten oder sowas. In Wirklichkeit gab es die Situation ja gar nicht.
Aber ja gut, kommen wir doch zu dieser Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und zwar gut, legitimer Zweck, Gesundheitsschutz ist klar, ist legitimer Zweck, kann Gesetzgeber machen. Und dann gibt es geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne. Am Ende. Geeignet habe ich eben schon gesagt, ist aber bei jeder juristischen Klausur so, ist eigentlich immer. Jede Maßnahme ist irgendwie geeignet. Also das ist nie ein besonderes Korrektiv, sagt er hier. So, dann geht es weiter mit der Erforderlichkeit, Erforderlichkeit der Mittel. Also was ist denn da überhaupt erforderlich gewesen? Da haben wir ja jetzt schon auch in den Medien gehört, beispielsweise diese Schulschließung, haben sie im Nachhinein gesagt, die war gar nicht erforderlich.
Also diese Mittel, die waren nicht erforderlich. Oder beispielsweise 3G-Maßnahmen im Einzelhandel. War das erforderlich? Also flächendeckende Hilfsangebot. Und was hätte man an der Stelle denn vielleicht auch an anderen Sachen tun können? Ja, da spricht ja hier spezifische Schutzmaßnahmen für die zumeist hochbetagten Personen in Krankenhäusern, Altenheimen und die größeren Risiko ausgesetzt gewesen sind. Warum hat man sich nicht darauf fokussiert? Warum hat man nicht gesagt, da muss geschützt werden und nicht jetzt sozusagen mit der Gießkanne Maßnahmen, die man ja überhaupt nicht einschätzen kann, dass die überhaupt bringen, wie beispielsweise Schulschließungen.
Man hätte wirklich sagen sollen, die Älteren müssen wir natürlich irgendwie schützen. Da ist zu wenig getan worden. Also praktisch mit der Gießkanne diese Maßnahmen gemacht, ohne irgendwie zu sehen, was bringen diese Maßnahmen. Und da spricht er auch insbesondere von einem Maßnahmenbündel, dass das beurteilt werden muss, die Maßnahmen insgesamt. Das müsste man eben auch beurteilen und nicht immer nur die einzelne Maßnahme irgendwie sehen. Und er sagte, hier hat es jedenfalls einem schlüssigen Gesamtkonzept gefehlt.
Also es gab kein wirkliches Konzept, das wird mal hier gemacht, jetzt machen wir mal die Schulen zu, jetzt machen wir mal Maskenpflicht drinnen, jetzt machen wir mal Maskenpflicht draußen, ohne zu wissen, was das überhaupt bringt. Also das Ganze ist überhaupt nicht schlüssig gewesen, sondern einfach irgendwelche Einzelmaßnahmen, wo man immer irgendwie darauf gehofft hat, die würden es ja irgendwie vielleicht dann irgendwie bringen. Und ja, das ist natürlich dann die Frage, ob das so funktioniert.
Und bei der Abwägung sagt er, da wäre es natürlich auch erforderlich gewesen, jetzt nicht nur die Maßnahmen zu sehen als solche, sondern eben auch die Folgeschäden. Also das bedeutet, du machst eine Maßnahme, aber damit schädigst du ja auch Leute. Beispielsweise ist es ja dazugekommen, es gab hier mehr Vergewaltigungen, es gab irgendwie an Kindern zu Hause, gab es irgendwie mehr Gewalttätigkeiten. alle möglichen Auswirkungen, die diese Maßnahmen eben gehabt haben.
Und die sind hier von den Gerichten eigentlich nie einbezogen worden, in diese Berechnung der Verhältnismäßigkeitsprüfung, wobei man das natürlich auch berücksichtigen muss. Also eine Maßnahme bringt vielleicht was, führt aber auch auf der anderen Seite wiederum zu einem Schaden. Und neben dem, was ich jetzt genannt habe, kommt noch die soziale Störung bei Kindern dazu. Dazu dann die Sprachentwicklungsstörung bei kleinen Kindern, die eine Maske tragen mussten, was jetzt ja auch alles deutlich geworden ist, wovon jetzt auch alles berichtet worden ist.
Das hätte man sich damals aber auch schon zumindest mal denken können und hätte man in eine solche Prüfung mit einbeziehen müssen, aber dass es nie erfolgt. Und das kritisiert der Autor hier nochmal stark. Also zu dieser Kritik, da möchte ich was sagen. Jetzt könnte man sagen, da ist ja Architekt oder eben Baurechtler, der kann ja viel über Medizin erzählen und erzählen, was alles hätte sein können und was wurde nicht gemacht. So Tatsache ist aber, dass es ja doch ganz anders gelaufen ist. Denn die Regierung hat ja im letzten Frühjahr oder noch früher eben eine Expertenkommission in Gang gesetzt, die genau diese Evaluierung der Maßnahmen ja durchführen sollte.
Und die hat dann eben im Juni letzten Jahres ihren Bericht vorgelegt. Und diesen Bericht, den habe ich dann mal videomäßig verarbeitet, sogar in mehreren Folgen, nämlich was die Expertenkommission eigentlich festgestellt hat. Und da können Sie sich das angucken, das ist ganz informativ, dass eigentlich überhaupt gar nichts herausgefunden wurde. Da haben die also mit, ich glaube, über zwei Dutzend Experten da gesessen und haben 30.000 Analysen, die es weltweit gibt, mal grob erarbeitet.
Genauer genommen konnten sie es nicht verarbeiten, weil sie keine Kapazitäten dafür hatten. Sie haben herausgefunden, dass sie eigentlich überhaupt nichts wissen, dass sie überhaupt nicht sicher sind und dass alles im Ungewissen bleibt. Natürlich ist es wichtig, dass man geimpft wird und zwar weltweit und deutschlandweit. Das ist natürlich wichtig. Aber zum Thema Impfung selbst haben sie kein Wort gesagt. Das war außerhalb ihres Auftragsvolumens bzw. außerhalb dessen, was sie meinten, was ihr Auftrag sei. Und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse, also der Vergleich von Vor- und Nachteilen, das war da überhaupt schon mal gar nicht drin.
Das heißt, sie konnten weder sagen, was die Maßnahmen genutzt haben, noch welchen Schaden sie angerichtet haben, sofern es einen solchen gegeben hat. Also das war alles äußerst dürftig. Eben hier erläutert, nämlich nach welchem Raster man juristisch vorgehen muss, um eben solche Grundrechtseinschränkungen zu würdigen und zu beurteilen. Da können wir sagen, der Autor kommt dann zum Fazit, dass er sagt, der Gesetzgeber und die Exekutive haben bei der Beurteilung der Gefährdungssituation durch Covid-19 und der Auswahl der Mittel durch außer Achtlassung rationaler, differenzierter Grundüberlegungen eine Vielzahl vermeidbarer systematischer Fehler begangen.
So, das sagt er. Also die Gefahrenprognose, die hier stattgefunden hat, war mehr oder weniger unsinnig. Man hat sich eben nur auf wenige Experten verlassen. Wie ja schon gesagt, dass diese Kommission, die da jetzt eingesetzt worden ist, die Gerichte haben dadurch geglänzt, in Anführungszeichen, dass sie keine vernünftige Sachverhaltsprüfung gemacht haben. Auch die Verwaltungsgerichte haben die Sachverhalte eben einfach so als gegeben angenommen, haben keine anderen Experten gehört, was so eben nach dem anfänglich zitierten Urteil vom Verfassungsgericht eben auch nicht statthaft gewesen wäre.
Man hätte selbstverständlich andere Leute einbeziehen müssen, andere Experten einladen müssen. Mündliche Verhandlungen gab es ja nie. Ich habe da auch immer noch einen Fall, Ausgangssperre in Köln vor Gericht, der wird bis heute nicht bearbeitet. Seit zwei Jahren sitzt der Richter da dran und tut nichts. Eben auch diese berühmte Sachverhaltsermittlung, die findet gar nicht statt. Neulich hat er mir geschrieben, er würde jetzt per Gerichtsentscheid einfach mal so entscheiden. Dann habe ich ihn zurückgeschrieben, Herr Richter, Sie haben ja nicht mal ein Sachverhalt ermittelt. Sie haben nicht mal ermittelt, diese CT-Werte, wie war das überhaupt mit den Tests, welche Tests waren das?
Wie war die konkrete Belegung in den Krankenhäusern? Wer ist da wirklich an Covid kausal gestorben und so weiter? Genau das, was der Autor hier so wunderbar zusammengefasst hat, das sind genau die Fragen, die offen sind. Und dann kommt er zum Schluss noch darauf, ja, die richterliche Sachverhaltsprüfung soll mit offenen Augen begangen werden. Das ist unabdingbar eine Voraussetzung für eine funktionierende Verhältnismäßigkeitsprüfung. Und wenn der Richter also den Sachverhalt gar nicht prüft,
dann kann er eigentlich gar keine Verhältnismäßigkeitsprüfung machen. So, dann kritisiert er noch, dass der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier gesagt habe, ich glaube, die Menschen des Landes sind eben keine Untertanen. Und er sagt eben, die WHO hat ja eben auch schon oft daneben gelegen. Wir hatten Vogelgrippe, Schweinegrippe und so weiter. Und da waren ja die Prognosen auch immer erschütternd und unfassbar hoch. Und das stellte sich ja im Nachhinein auch alles als Trugschluss heraus.
Da meint er eben, dass man auf nationaler Ebene eben zwingend was aufbauen muss, um zu Objektivität und messbaren Kennzahlen zu kommen und sich eben nicht darauf verlassen kann, was eine WHO hier sagt oder daneben einseitige Regierungsbehörden, die völlig überhöhte Zahlen ins Rennen geworfen haben und dann eben auch nur mit Modellrechnung gearbeitet haben. Weil wenn ich als Richter eben nicht wirklich ein Sachverhalt vorliegen habe, eine wirkliche Gefahr sehen kann, kann ich eben auch nicht diese Abschätzung machen, wobei ja die ganzen Folgeschäden meistens gar nicht mit einbezogen worden sind in diese Verhältnismäßigkeitsprüfung.
Ja, das war der erste Teil. Lohnt sich wirklich mal, sich das anzuschauen, selbst auch mal durchzulesen. Wir können es ja jetzt nur so überfliegen hier. Wie gesagt, 140 Fußnoten, da hat sich einer wirklich richtig Mühe gegeben. geben. Und ich habe diesen Aufsatz auch jetzt unserem Kölner Verwaltungsrichter mal geschickt, weil er auch noch bei der Sachverhaltsaufklärung ist, damit er überhaupt mal den Maßstab kennt für seinen Beurteilungsspielraum und eben auch die Hintergründe, die ja vielen Richtern letzten Endes bis heute auch oft verborgen geblieben sind. Und da rede ich nicht nur von den
Verwaltungsgerichten, sondern auch insbesondere natürlich auch von den Strafgerichten, die ja da immer die Maßnahmen per se als rechtmäßig eingestuft haben. Und wo du ja nie weitergekommen bist, Uwe, wenn du gesagt hast, überprüf doch mal, ob die Verordnung überhaupt rechtens ist, auf welcher Basis die besteht. Da kamen dann auch so dumme Sprüche, fahren Sie mal nach Karlsruhe, das interessiert mich ja nicht. Kann aber natürlich ein Richter, der das will, auch überprüfen, wollte aber keiner. Warum das so ist, lasse ich jetzt hier mal offen.
Da gibt es bestimmt mehrere Begründungen. Aber insofern, was hier rechtlich passiert ist, ich hatte ja ganz am Anfang gedacht, die Juristen würden das stoppen. Aber der Covid hat dann auch von den Gerichtsräumen leider nicht Halt gemacht. Und auch die Panik, die hier geschürt worden ist, auch die hat unsere Richter leider ergriffen. Und Richterinnen muss man heutzutage sagen. Ja, da kann ich dir nur voll zustimmen, obwohl ich ja jetzt nicht vor Gericht bin. Ich bin ja eben kein Rechtsanwalt.
und es mangelt ja immer noch an den Tatsachenermittlungen. Also die Richter hätten natürlich ja sehr wohl den öffentlichen Kommissionsbericht, den Expertenbericht, hätten sie ja spätestens jetzt im Juni letzten Jahres zur Kenntnis nehmen können. Der wurde ja auch, eben weil es ja von der Bundesregierung veranstaltet wurde, wurde er ja auch kommuniziert. Man hätte das lesen können, man hätte die 150 Seiten studieren können, so wie ich es gemacht habe, der kein Richter ist. Nun kann man sagen, okay, da wussten wir vielleicht im Juni 2022 immer noch nichts, aber jetzt ist es ja besser. Aber das kann ich leider nicht so ganz bestätigen, denn am 28. März gab es eine entsprechende Tagung, wo es um Wissenschaft, Wirtschaft und Medizin ging.
also noch dem motto wie die medizin wirtschaftlicher wird so und da hat der vorsitzende der vorstands vorsitzende charité ja professor doktor helio krömer der hat dort unter anderem auch gesprochen ja und sie werden lachen was hat der gute mann gesagt ja dass wir bis heute nicht wissen bis heute wissen wir nicht wie die impfung wirkt und welche nebenwirkungen sie hat das muss man sich
sich mal vorstellt. Das ist der Chef der Charité unseres obersten Krankenhauses sozusagen, der in Verbindung mit dem RKI und mit allem anderen steht. Das ist auch der Chef, wo der Herr Drosten ja Mitarbeiter war. Also selbst heute, also quasi Ende März 2023, wissen wir nicht, ob die Impfung wirkt, beziehungsweise welche Nebenwirkungen sind. Und das, finde ich, ist doch schlichtweg ein Armutszeugnis für ein Hochtechnologie- und Wirtschaftsland wie Deutschland, dass wir quasi die Grund-ABC-Pflichten jetzt nicht erfüllt haben bei der weltgrößten Pandemie.
Ja, absolut. Also das ist ja dann das nächste Thema, was noch reinkommt. Die Impfung, die ja dann eben auch mit den Maßnahmen im Zusammenhang gezogen wurde, um hier Leute zur Impfung indirekt zu nötigen, nenne ich das jetzt einfach mal so. So, ja, also bei 3G-Maßnahmen ist es ja eher so eine Art indirekte Nötigung. Da heißt es, du musst ja nicht, du kannst dich ja testen lassen jeden Tag. Ist natürlich auch anstrengend und wahnsinnig,
sich jeden Tag da so ein Stäbchen reinballern zu lassen. Auf der anderen Seite, das könnte wahrscheinlich juristisch noch durchgehen. Bei den 2G-Regelungen habe ich da absolute Vorbehalte. 2G halte ich für absolut verfassungswidrig, weil das ja diese Spaltung der Gesellschaft dann beinhaltet, inhaltet, dass halt der Geimpfte anders behandelt wird und hier gibt es ja immer zumindest ein milderes Mittel, nämlich dann eben entsprechend der Test. Das heißt, wenn ich mich nicht impfen lassen will, kann ich einen Test machen. Und da hatte das Verfassungsgericht
ja auch entschieden zum Thema partielle Impfpflicht im Gesundheitssystem und dann eben so argumentiert, gesagt, die müssen sich alle impfen lassen und es sei auch letzten Endes keine Verpflichtung, sondern man könnte ja dann den Beruf wechseln. Das Das ist natürlich schon ziemlich hart, wenn die eigene Existenz dann wegfällt, beispielsweise als Arzt. Wenn ich als Arzt jetzt sage, das möchte ich nicht, dann kann ich dann danach Bauer werden oder wie bitte. Also das sollte man dann den Juristen mal sagen.
Also wenn sie sich da nicht impfen lassen, dann brauchen sie ja nicht mehr Richter zu sein. Das ist natürlich überhaupt keine angemessene Diskussionsgrundlage hier, was das Verfassungsgericht, wie es das begründet hat. Zumindest gibt es ja dann auch immer noch die mildere Maßnahme. sprich, machst du einfach einen Test. So, und der Test würde ja dann jedenfalls belegen, hat da jemand so ein Virus in sich oder nicht, mit welchem CT-Wert jetzt auch immer. Weil man jetzt auch noch sagt, das wurde ja immer behauptet,
dass die Impfung vor Infektionen und so schützt und jetzt sagt, man weiß gar nicht, wie das wirkt und wie das, ne, ob es was gebracht hat, ne. Also jetzt gesteht man zu, und das hat ja auch die Pfizer-Chefin schon mal mal im, wo war das, im Europäischen Parlament hat sie das, glaube ich, gesagt, dass die sogenannten neuen Impfstoffe daraufhin überhaupt nicht überprüft worden sind. Und wenn man das dann wieder als Grundlage für Maßnahmen nimmt gegen Menschen, ja, das ist einfach nur rechtswidrig in meinen Augen.
Ganz klar, was hier erfolgt, ist absolut rechtswidrig. Und man hat natürlich die Gesellschaft gespalten. Und der Plan, Uwe, war ja auch von Anfang an, Irgendwann, wenn es so gewesen wäre, dass das irgendwann vielleicht, wie soll ich sagen, mal in den Kopf gekommen wäre und sagt, oh, unerwarteterweise haben wir jetzt nach Rekordzeit schon einen Impfstoff oder einen neuartigen Impfstoff zur Verfügung. Aber von Anfang an wurde ja diese Parole ausgegeben. Das war die Telefonkonferenz der Kanzlerin mit den Länderchefs, wo praktisch schon im April 2020 die Marschroute vorgegeben wurde, dass die Lösung nur die Impfung sein kann. Nur die Impfung kann uns da von dem Covid retten.
Alle anderen Maßnahmen wurden praktisch überhaupt nicht mehr in Betracht gezogen. Und das war von Anfang an der Plan. Also das sagt der Autor auch nochmal, dass zum Beispiel auch, was ist mit der Medikamentenentwicklung gewesen oder so oder Behandlungsmethoden. Das stand alles hinten an. Es ging nur um diese Impfung und das wie gesagt von Anfang an. Also dazu kann ich was beitragen. Es ist dieser Anfang, er hat aber gar nicht seinen Anfang mit
dieser Pandemie, sondern er hat seinen Anfang 1998. Und ich habe das mal recherchiert, aber nie ein Video dazu gemacht. Es ist nämlich so, dass aufgrund der asiatischen Grippe man auf den Gedanken kam, man müsste doch mal sich Gedanken über ein weltweites Vorsorgesystem machen, Quasi Grippe-Pandemie-System. Und dann hat man von 1998 bis 2002 hat dann die WHO da einen entsprechenden Masterplan ausgearbeitet. Übrigens ging die Initiative von wem aus? Von der Europäischen Gesundheitsministerkonferenz, die in Berlin stattfand.
Das heißt, Deutschland war da also ganz federführend, diese Sache überhaupt in Gang zu bringen. Und dann hat man, hat die WHO dann eben zum Masterplan gemacht und die einzelnen Länder, die haben dann in ihren Ländern das regional angepasst. Und für diese Anpassung war bei uns in Deutschland eben das RKI als quasi oberste Gesundheitsbehörde zuständig. Und das, was die dann vorgeschlagen hat, das wurde von den Ländergesundheitsministern dann immer abgenickt.
Und wenn man aus dieser Arbeit, sind verschiedene Pandemie-Vorsorgepläne entstanden. Und wenn man sich die anguckt, dann ist vom ersten Tag an, steht dann da sinngemäß drin, eine Pandemie dauert zwei bis drei Jahre. sie kann nur beendet werden durch eine vollständige Impfung, Herdenimmunität durch Impfung. Es war niemals, nicht in einem einzigen dieser Dokumente steht irgendetwas anderes drin, wie man gegen eine
Grippeepidemie vorgehen kann oder eine Atemwegserkrankungsepidemie außer durch Impfung. So teilweise haben wir schon das gesamte Wording drin, nämlich Abstand, wir haben die Masken drin, wobei die Masken noch bis einschließlich 2019 von der WHO, es war nicht bekannt, ob sie überhaupt was nützen oder nicht. Selbst die WHO wusste es nicht, weil es gar keine Untersuchungen dazu gab. Das heißt, wir haben von Anfang an, haben wir immer seit quasi 2002 nur einen Weg, die Durchimpfung der gesamten Bevölkerung. Nichts von, wir gehen mal nach draußen, frische Luft schnappen, wir ernähren uns gesund, wir machen dieses oder jenes, wir machen Meditation und Psychotherapie, um unsere Abwehrkräfte zu stecken. Gar nichts davon.
Immer nur impfen, impfen, impfen. Das ist seit 2002 in Deutschland die Marschrichtung, die vom RKI vorgelegt wurde, in Übereinstimmung mit der WHO und die von allen Gesundheitsministern aller Länder immer komplett abgenickt wurde. Und daraus kann man vielleicht auch sehen, warum das in der tatsächlichen Pandemie dann auch ohne weiteres realisiert wurde. Weil ja quasi über einen Zeitraum von 20 Jahren die Politik genau dieses Szenario ja durchgespielt hat. Die mussten jetzt bloß noch die Ablaufpläne ein bisschen anpassen.
Genau, genau. Zum Schluss sind wir ja nicht zu einer allgemeinen Impfpflicht gekommen. Es scheiterte ja dann irgendwie an der Altersgrenze, die Parteien da unterschiedlich ziehen wollten und so. So in meinen Augen ein Riesenspektakel, weil bereits vor der Bundestagswahl wurde ja von zahlreichen Politikern gesagt, auch Laschet und so weiter, dass diese allgemeine Impfpflicht wahrscheinlich nie geben kann, weil die nämlich auf jeden Fall gescheitert wäre vor dem Verfassungsgericht.
Hier hat es ja auch letzten Endes nirgendwo weltweit gegeben, außer in Österreich, wo das Gesetz aber sofort wieder ausgesetzt worden ist, weil natürlich auch bei der Abwägung der Grundrechte, Grundrechte sind ja auch Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat, wo ich sagen kann, stopp bis hier und nicht weiter. Und wenn dann natürlich die Gesundheit von Leuten im Vordergrund steht und sagt, der geimpft ist, der kann weniger anstecken, deswegen ist das zum Vorteil, aber er kann natürlich auch selber geschädigt werden. Und gerade bei neu entwickelten Sachen, wo man natürlich die Folge- und Langzeitwirkungen nicht kennt, und die treten ja jetzt auch zu Tage, wie viele Leute dann auch geschädigt worden sind.
sind hier mein Kollege, der Tobias Ulbricht, der führt ja zahlreiche Verfahren mittlerweile wegen Impfschäden. So, kannst du niemanden dazu verpflichten, dich selbst in Gefahr zu bringen, um andere zu retten? Das ist genau das, was du am Anfang gesagt hast mit diesem Urteil vom Flugzeug, genau. Also du kannst von einem Menschen nicht erwarten, degradiert zu werden zum Objekt staatlicher Gewalt, indem du dich selber gefährdest, um andere zu retten. So weit geht es eben nicht. Und deswegen war das für mich ein reines Spektakel, was hier gemacht worden ist, um möglichst viele Leute zur Impfung, wie ich eben gesagt habe, indirekt zu nötigen.
Weil rechtlich wäre eine allgemeine Impfpflicht sowieso niemals durchgegangen. Ich glaube, das wussten auch alle Beteiligten hier. Sie haben es zwar partiell durchgebracht, beispielsweise auch bei den Soldaten, aber allgemein wäre das absolut nicht möglich gewesen. Und das weiß auch ein Herr Herbert und das wäre auch mit Sicherheit bei dem gescheitert. Da bin ich mir nicht so ganz sicher, Gordon. Da bin ich mir sicher, dass selbst das, also das hätte selbst der Harbert nicht mitgelassen. Ja, aber wir haben ja eine, meine Impfpflichten, eine andere Angelegenheit bekommen.
Und zwar die Masernimpfung. Ja, nicht ganz, ganz lieber Uwe, weil da bestehen ja auch diese Ausnahmegeschichte. Also die Masernimpfung ist ja im März 2020, ist die ja gesetzlich wirksam geworden. Also zufälligerweise in dem Monat, als wir dann auch mit Covid hier kamen. Ich war gerade etwas irritiert, lieber Uwe, weil es gibt jetzt diese neuen Gefahrenmeldungen auf dem Handy, die ich auch gar nicht bestellt habe. Jetzt hier wird eine Bombe im Kölner Stadtteil heute evakuiert und da kam hier so eine Gefährdungsmeldung. Also das ist auch so eine Sache.
Aber nochmal zurück dazu. Nein, das geht natürlich nicht, weil hier ist es ja dann auch ein Zugangsverbot, so wie wir das in dieser Geschichte hatten mit der partiellen Impfpflicht im Medizinbereich, dass dann entsprechend Zugangsverbote erteilt werden konnten, wenn einer nicht geimpft ist. Das Gleiche ist ja bei der Masern auch für die Kinder, die dürfen dann entsprechend nicht in den Kindergarten. Aber eine allgemeine Impfpflicht, also dass jeder muss sich impfen lassen, das gibt es in dem Sinne nicht. Und ich glaube, das wäre eben auch bei Harbert gescheitert und ist ja auch nicht alleine, der hat ja auch eine große Kammer und tut ja immer nur so, als würde es an dem einzelnen Menschen liegen.
Nein, da sind ja auch noch andere dabei. Und wenn die sich jetzt nicht vor der ganzen juristischen Welt oder zumindest der Juristen in Deutschland lächerlich machen wollen, dann hätten sie so eine allgemeine Impfpflicht sowieso nie durchgefunden. Da bin ich nach wie vor der Überzeugung. Das heißt, hier wurde mit viel Panik und Angst und Druck gearbeitet auf die Menschen. Vor allem auch diese 2G-Regelung, das ist verfassungswidrig. Da bleibe ich auch bei. Da sind zwischendurch Maßnahmen immer gemacht worden und dann haben Politiker gesagt, wie jetzt hier der Palma, der jetzt in Verruf geraten ist wegen anderer Äußerungen.
Ja, wir werden mal sehen. Wir treiben euch dazu, der nicht impfen will, der muss dann riesen Strafen bezahlen. Und dann sagte er noch, ob das dann rechtens ist oder nicht, ist doch gar nicht meine Sache. Von mir wird nur erwartet, dass ich bin Macher, als Politiker muss ich mal machen. Das kann dann das Gericht entscheiden, ob das richtig ist. Und so wurden ja die Leute immer wieder vor verendete Tatsachen gestellt, vor extrem rechtswidrige Verordnungen, auch alberne Verordnungen. Also es gab in Köln mal eine Verordnung, da hieß es, wenn jemand eine Maskenbefreiung hat, müsste der Arzt in das Attest reinschreiben, eine genauso wirksame Maßnahme.
Also da soll ein Arzt den Erfinderpreis dann gewinnen. Also das haben wir natürlich auch vom Tisch bekommen. Aber daran sieht man eben die Erosion des Rechtsstaates und keiner wusste ja auch zum Schluss mehr, was darfst du, was darfst du nicht. Da gab es ja vor bestimmten Straßenzügen und Hausnummern war Maskenpflicht und woanders wiederum nicht. Das ist ja völlig irre, was da passiert ist. Genau das müssten wir in der Zukunft jetzt auch nochmal besprechen. Wie kann so eine Lawine in Gang kommen und dann so ein Irrsinn auswirkt?
Ja, das ist genau die Frage, die ich dir jetzt auch stellen wollte, Gordon. Nämlich, bevor wir wissen können, wie wir es besser machen können beim nächsten Mal, jetzt wir als Volksgemeinschaft, sage ich jetzt mal. Was glaubst du, wo du ja Jurist bist und Juristen ja eigentlich nüchterne Menschen sind. Die sind ja nicht so gut kreativ und nicht so mathematisch begabt, wie mir viele Juristen selber, die ich kenne, kundgetan haben. Aber sie sind doch logische Denker. Sie können sich mit trockener Materie gut auseinandersetzen, so wie du uns das ja heute auch hier schön präsentiert hast, diese Besprechung.
Warum war es den trockenen, logisch-sachlichen Juristen in Deutschland, insbesondere den Verfassungsjuristen und Verwaltungsjuristen nicht möglich, diese einfachen Unstimmigkeiten, die in den Zahlen im Werk liegen, überhaupt wahrzunehmen? Und warum haben Sie blindgläubig an den Aussagen des RKI gehangen, das ja doch nur eine Dienststelle des Gesundheitsministeriums ist und damit ja keine Expertisen über seine eigene Kompetenz ausstellen kann?
Warum hat man das blind geglaubt? Was ist deine persönliche Meinung dazu? Ich glaube, man wollte natürlich auch keine Fehler machen, auch von Seiten der Gerichte. Wenn du jetzt andersrum entscheidest oder auch die Politiker, natürlich ist es genau das Gleiche. wenn die halt lockerer gewesen wären. Man hat ja immer gesehen, diese strengen Leute, die, also so, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Das war ja immer so die Idee. Also wenn sich zum Schluss anderes rausstellt,
dann stehen natürlich dumm da. Deswegen ist man eher durch den härteren Weg gegangen. Und dann ist es natürlich mit so einem, genau dieses Thema mit Virus und so, das ist natürlich sehr schön geeignet, weil da fehlt natürlich letzten Endes das Fachwissen. Also man kann das nicht sehen. Man kann sich eben nur auf Experten verlassen. Und man hat da auch die Panik, die hier geschürt worden ist, auch mithilfe der Medien.
Die hat eben auch entsprechend die anderen Teile der Bevölkerung, also das heißt auch die Politiker, auch die Juristen erreicht, weil viele Richter ja immer noch so leben wie vor Jahren. Sie gucken abends das Heute-Journal und andere Informationen bekommen Sie da gar nicht. Und dann sind Sie in einer Gedankenwelt, die Ihnen sagt, das ist alles furchtbar schlimm. Die anderen Argumente haben Sie häufig nie gehört. Ja, die haben Sie nie gehört. Und andere Argumente sollten ja auch nicht gehört werden. Dann hieß es dann immer direkt Schwobler oder Leugner direkt.
Ja, aber dann würde ich direkt mal einschreiten. Also du hast ja natürlich recht, Gordon. Aber denk doch mal nur zum Beispiel diese Inzidenzzahlen. Das ist doch völlig absurd. Selbst wenn ich nur ARD und ZDF mir angucke jeden Abend. Wenn ich immer nur höre, dass die Zahlen aufaddiert werden, aber nie was von Genesenen höre. Ja, so das kann doch gar nicht sein. Wenn ich dann höre, da gibt es Leute, die sind mit Covid gestorben. Da muss ich mir sagen, was heißt denn mit und was ist der Unterschied zwischen mit und an? Das heißt, ich muss doch gar nicht irgendwelche besonderen Informationsquellen heranziehen. Es reicht doch völlig aus, wenn ich die nehme, die mir geboten werden.
Selbst da erkennt man doch schon, dass diese Präsentation, die ist doch logisch überhaupt gar nicht stimmig, da sind doch Brüche drin. Also da frage ich mich, wie dumm muss man denn eigentlich sein oder wie verblendet, das ist vielleicht der bessere Begriff, um diese logischen, unklausiblen Darstellungen für wahrzunehmen und nicht zu hinterfragen. Ja, also ich sage mal, als kleiner Amtsrichter habe ich da wahrscheinlich keinen großen Bock, mich aus dem Fenster zu lehnen und auch gar nicht den ganzen Hintergrund zu überprüfen. Das ist auch eine Wahnsinnsaufgabe, das muss man ganz ehrlich sagen, dass man so viel Zeit veranschlagen würde, dass das wahrscheinlich gar nicht möglich ist für so einen Amtsrichter bei dem Pensum, den so ein Richter da leisten muss.
Die andere Sache ist natürlich genau das Gleiche. Wenn er da andersrum entschieden hätte oder sich die Mühe mal gemacht hätte, wäre er natürlich entsprechend verunglimpft worden. In der Presse, in den Medien, bei seinen Kollegen, bei seinem Dienstherr. Und da lebt man dann einfach einfacher, wenn man sagt, ich mache das so wie alle anderen, ich fink das Ding durch. So, wo aber es hätte scheitern müssen, das wäre bei den Verwaltungsgerichten gewesen. Und ja, in dem Sinne würde ich die Frage einfach weitergeben an hier an den Dr. Fleischfresser aus Köln, der bis heute keine Entscheidung getroffen hat.
Wir bleiben positiv, Uwe, und glauben, dass der Dr. Fleischfresser das alles jetzt genau in dem Sinne, was wir alles noch mal reingebracht haben, ich habe einen Artikel geschickt, dann doch noch mal anders entscheiden wird. Das hoffen wir doch, dass das so passieren wird. Warum es die Verwaltungsrichter nicht gemacht haben, mussten Sie wirklich selber fragen. Ja, würde ich mir aber jetzt...
nicht selber mal bei den ganzen Widersprüchen, die du ja jetzt genannt hast, warum die auch nicht mal in so ein richter Herz gekommen sind, weiß ich nicht, keine Ahnung. Aber jetzt haben wir ja nun dieses neue Dokument, dieses 13-seitige, was eben der Rechtsanwalt dort gemacht hat. Und das Interessante, was ich ja finde, und deswegen finde ich es gut, dass du mich darauf angesprochen hattest, ist eben, dass es in einer juristischen Fachzeitschrift erschienen ist. Und das ist ja eine Eine renommierte Zeitschrift, wie wir gesehen haben, mit 3.500 Abonnenten.
Das heißt, das sind ja dann vorwiegend wohl Richter, welcher Art jetzt auch immer. Was erwartest du, wie so ein Bericht aufgenommen wird? Glaubst du, dass die Richter dann sagen, jetzt hat die Verschwörungstheorie Einzug genommen in unser Juristenblatt und da beschweren wir uns gegen, dass wir so einen Quatsch nicht nochmal hören? Oder glaubst du, dass sie den Argumenten, die der Autor dort vorgetragen hat, folgen und vielleicht Fragezeichen im Kopf bekommen?
Ja, also ich denke schon, dass das sehr wichtig ist, dass hier das mal in einer juristischen Fachzeitschrift ist und ist ja nicht wie in der Bild oder in der Bunten oder was weiß ich, was wir da haben, sondern es ist ja wirklich, was ich am Anfang gesagt habe, mit 140 Fußnoten belegt der ganze Text. Also fast jeder Satz ist belegt worden, also keine Spekulationen, man kann das alles nachvollziehen, wobei ja die erste Fußnote, Sternchen, ist, dass es sich ausschließlich um die Rechtsauffassung des Autoren, des Rechtsanwalts Lucenti hier handeln soll.
Gut, natürlich ist das so, aber es ist wirklich sehr substantiert vorgetragen worden und nicht irgendwelche komischen Spekulationen, sondern eben genau darauf eingegangen worden. Und von daher ist so eine Sache natürlich auch für mich jetzt mal eine gute Vorlage, das den Gerichten dann auch immer an beizuschicken und zu sagen, guck mal, was der Kollege geschrieben hat, habt ihr euch damit wirklich mal beschäftigt. Und da es eben so gut vorgetragen ist mit zahlreichen Belegen,
denke ich schon, dass das auch vielleicht eine Auswirkung vielleicht in dem Gericht hat. Ja, wollen wir mal hoffen, dass der Rechtsstaat am Ende siegen wird. Und wenn er das dann tut, dann wird natürlich eine Nachbearbeitung und Aufarbeitung kommen müssen, wer was falsch gemacht hat und ob er nicht dafür gar in irgendeiner Form haften muss. Wie auch immer mit Amtsaufgabe oder gar mit Geldstrafen oder Haft. Das wird man dann sehen. Das ist ja alles noch offen. Ich glaube, Gordon, dass wir dieses doch sehr dezidierte, gut strukturierte Papier, also kann dem Verfasser, sag ich jetzt mal, ich bin ja selber Verfasser von analytischen Schriftsätzen, finde ich sehr gut.
Er hat für mich die Qualität eines Sachverständigengutachtens. Sprachlich gut rübergebracht, gut belegt. Wir können nur hoffen, dass diese Erkenntnisse, die er hat, tatsächlich in juristischen Kreisen weiter durchdringen und vielleicht dazu führen, dass unsere Gerichte wieder ihre ordnungsgemäße Pflicht, die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen, auch erfüllen. Ja, ich würde sagen,
dabei belassen wir es erstmal. Wir können das ja auch nur anschneiden. Also ich würde jedem nochmal raten, sich das vielleicht selber mal anzuschauen, weil es ist natürlich so tiefgehend, diese 13 Seiten, das könnten wir ja nur wirklich ansteigen, die Themen. Und von daher ist es ein wichtiger Text. Wobei natürlich die Frage ist, das ist ja ein Fachtext, den können wir ja nicht einfach den Leuten jetzt zum Download oder so geben. Das geht mit Sicherheit nicht. Insofern müssen die Leute sich dann schon einmal beim Beck Verlag eine Ausgabe kaufen. Ansonsten hätten wir hier ein Urheberrechtsproblem. Aber empfehlenswert ist das auf jeden Fall.
Ich denke, die Zusammenfassung, die Gordon hier heute gegeben hat, ist völlig hinreichend, um das Wesentliche aus diesem Papier zu verstehen. Wer es näher wissen will, der muss es dann eigentlich genauer sich angucken. Das selbe gilt aber auch, wer dann eben zum Beispiel sich mehr für das interessiert, was der Gordon macht, der soll doch bitte mal dann auf seine Webseite gehen, ist im Protestbereich, wo er seine privaten Sachen als Herzensanwalt macht, soll sich bitte seine Videos angucken oder aber entsprechend, wenn er juristischen Bedarf hat, dann auf die Seite seiner Anwaltskanzlei.
Ja, Gordon, ich bedanke mich, dass du hier warst und würde mich freuen, wenn wir gelegentlich mal bei dir oder auch bei mir auf dem Kanal wieder gemeinsam was machen. Es hat mir Spaß gemacht, ja, von deiner Expertise zu profitieren und ich glaube, das ist noch, werden unsere Zuschauer eh nicht sehen. Danke lieber Uwe für die Einladung ganz bestimmt bald wieder das ist ja übrigens auch erst der erste Teil gewesen vielleicht kommt ja bald der zweite Teil dann können wir mal gucken, was er dann im zweiten Teil geschrieben hat
Alles klar, dann sage ich danke und tschüsschen Gordon, bis zum nächsten Mal Ja, meine lieben Zuschauer das war also mein kleiner Dialog mit meinem Fachgast Gordon Pankaller, ich hoffe das war für Sie interessant und wir werden vielleicht dann eben, wie Gordon zum Schluss gesagt hat, das noch mal erweitern, wenn der nächste Teil dieses Fachartikels veröffentlicht wird, falls er veröffentlicht wird. Mich würde interessieren, was Sie darüber denken. Schreiben Sie es in die Kommentare und denken Sie daran, wir sind auf einem
Kanal, wo wir Klarheit und Fairness bevorzugen, also reden in klaren, deutlichen Sätzen. Bleiben Wirklichkeit ist eine Zier, besser geht es stets mit ihr. Und respektieren Sie, dass andere Menschen das Gegenteil von dem, was sie für richtig halten, für richtig halten. Und das ist auch in Ordnung. Die Welt ist bunt und hat 360 Grad. Und was der eine für richtig hält, hält der andere für falsch. Und genau das ist unsere Wirklichkeit. Und deswegen bleiben Sie aufmerksam und freundlich. Bis zum nächsten Mal. Die Welt Klar Sehen.
Klar sehen, clever denken, frei handeln.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Keine "Lex-COVID-19" für Corona-Maßnahmen | Das Ende des verfassungsrechtlichen Tunnelblicks“, Die Welt Klar Sehen, 05.05.2023.
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Uwe Loose bespricht mit Rechtsanwalt Gordon Pankalla den ersten Teil eines Fachaufsatzes aus der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht, der die Corona-Maßnahmen und ihre gerichtliche Prüfung am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz misst.
