EU-Pfizer | Vertrag enthüllt 📜 Was Sie wissen müssen | Vertrag zu Lasten Dritter (= Geschädigter)31.10.2023
Abschrift
Abschrift des Videos vom 31.10.202332 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
In den letzten Zeiten ist eine neue Information auf den Markt gekommen, nämlich der Pfizer-Vertrag. Das heißt, der Vertrag, den die EU-Kommission seinerzeit mit dem Pharmaunternehmen Pfizer geschlossen hat, um die Impfdosen zu bestellen. Dieser Vertrag war bisher schon bekannt, allerdings mit vielen geschwärzten Passagen. Nun gibt es eine Version, die ungeschwärzt ist. Was dort drin steht und was an neuen Erkenntnissen daraus kommt, das erfahren Sie in diesem Video.
Klar sehen, clever denken, ei handeln. Ich habe ja schon so einige Videos gemacht in meiner Playlist Mysterium Corona Pandemie. Ein Mysterium ja deswegen, weil keiner weiß offiziell abschließend, wo das Virus herkommt, wie es genau wirkt. Dasselbe gilt aber auch für den Impfstoff, der hoch angepriesen wurde und nachher doch verdacht, dass nicht alles ganz rund ist. Sehen Sie also hier jetzt mal nur auf das Icon von einem meiner letzten Videos, alles unbekannt und das noch im Jahr 2023 oder mein allerletztes Video, womöglich sogar erhöhte Sterblichkeit oder zumindest andere Risiken.
Das heißt, wir sehen hier, da ist doch ein erhebliches Erklärungspotenzial. Wir müssen mal schauen, wie wir mit diesem Erklärungspotenzial umgehen. Daher als erstes, wie fing eigentlich alles an? Angefangen hat es natürlich mit dem Vertrag selbst, das ist klar. Da schauen wir uns mal an, jetzt im Rückblick, wo hätte und kann man den Vertrag noch finden. So, wenn wir jetzt zum Beispiel mal eben bei Google suchen, dann finden wir eigentlich so diverseste Stellen, zum Beispiel hier schon, fragt den Staat, Dokumente, APA, BioNTech, Pfizer, Advanced Purchase Agreement, das heißt also im Grunde genommen Vorkaufsvertrag, so würde ich mal sagen.
Dann sehen wir hier die Nummer Sante 2020 C3043 und so weiter und so fort. Dann finden wir das Gleiche auch bei der Europäischen Kommission und bei vielen anderen Stellen auch noch. Interessant ist, dass schon hier, wenn Sie mal hier hinschauen, schon am 17. April 21, da heißt es aus dem ungeschwärzten Vertrag der EU mit BioNTech-Pfizer. Das bedeutet, es gab also schon im April 2021 eine
Fassung, die nicht geschwärzt war. Mal schauen, was in dem Vertrag nun ansteht. Wir gucken erst noch mal ganz grob hier so rüber. Da sehen wir also Advanced Purchase Agreement for Development development production und so weiter und das ist jetzt ein langer vertrag wie lang hier ist jetzt in dem exemplar 51 seiten dafür der anfang deswegen schauen wir mal in eine andere version rein und dort sehen wir hier oben links schon dass der vertrag insgesamt mit allem drum und drei 104
seiten hat so natürlich ist er auf englisch geschrieben und das ist nicht für jedermann gut lesbar, auch für mich nicht, weil es ja fachchinesisch ist und deswegen habe ich den Vertrag mal mit der Übersetzungssoftware DeepL auf Deutsch übersetzt und da schauen wir jetzt mal rein. Da können wir jetzt nicht die 104 Seiten des Vertrages uns angucken, sondern nur die Punkte, die wirklich wesentlich sind. Zunächst einmal ist der wesentliche Punkt, wer hier die Vertragspartner sind. Das ist nämlich einmal die Europäische Kommission und zwar die Generaldirektion
für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und die macht eben eine Vorabkaufsvereinbarung über die Entwicklung, Produktion, Vorrangige Kaufoptionen, Lieferung eines erfolgreichen Covid-19-Impfstiffs für die EU-Mitgliedstaaten. Das heißt also hier, und das wird nochmal ganz klar formuliert, die Europäische Kommission handelnd im Namen und im Auftrag der in Anlang 3 aufgeführten Mitgliedstaaten für die Zwecke der Unterzeichnung vertreten durch Besteller Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf der einen Seite
und dann eben Pfizer Incorporated mit Sitz in Delaware in den USA. Zum Leiter der Gruppe hier ernannt, Biontech Manufacturing GmbH, eingetragen im Handelsvergästeamtsgericht Mainz, als Mitglied der Gruppe zusammen der Auftragnehmer. Das heißt also, das ist quasi der deutsche Repräsentant von Pfizer. Und wenn wir jetzt also, ja, ich möchte mal sagen, bevor ich in den Vertrag reingehe, dann möchte ich noch mal kurz meinen Gesamteindruck von diesem Vertrag vorab benennen.
Also der ist 104 Seiten lang. Davon sind eigentlich nur die Hälfte Vertragstext. Der Rest sind Anleitungen verschiedenster Art, zum Beispiel über Transport und Lagerung des Impfstoffes und wie man den genau zu verwenden hat und und und. Also quasi eine Bedienungsanleitung. Und in den ersten 50 Seiten wird in sehr ausführlicher Weise die gegenseitigen Rechte und Pflichten dargestellt. Also auch wenn ich kein Rechtsfachmann für Pharma-Recht bin, macht dieser Vertrag auf mich einen sehr ordentlichen, seriösen Eindruck.
Das heißt, hier ist wirklich jedes Fitzelchen ganz genau geklärt. Am Anfang sind seitenlang Begriffserklärungen, was unter welchen Wörtern wie zu verstehen ist und wie es gemeint sein soll. Und erst dann geht es los mit dem Vertragsinhalten und das ist sehr, sehr detailliert. Also die Leute, die diesen Vertrag aufgesetzt haben, wussten ganz genau, wie Vertragsrecht geht. Das ist nach meiner Meinung ein seriöser und solider Vertrag. Aber es ist eben sehr viel mit Rechten und Pflichten. Das interessiert uns im Detail nicht so sehr. Deswegen werde ich mich auf die wenigen Punkte konzentrieren, die für Nicht-Vertragspartner von besonderem Interesse sind.
Der erste interessante Punkt ist im Grunde genommen schon auf Seite 16. Da geht es nämlich darum, dass mit einem Beschluss vom 18. Juni 2020 hat die Kommission die Vereinbarung der Mitgliedstaaten über die Schaffung von Covid-19-Impfstoffen im Namen der Mitgliedstaaten genehmigt. Diese Vereinbarung stützt sich auf eine Verordnung, nämlich die EU-Verordnung 2016-369 vom 15. März 2016 über die Bereitstellung von Notfallhilfe in der Union.
Gut, da brauchen wir im Detail jetzt nicht weiter reingehen oder vielleicht doch, nämlich dass die Kommission Notfälle in Form von Beschaffung im Namen der Mitgliedstaaten auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten gewähren kann. Und das bedeutet konkret, dass also hier in dieser Vereinbarung enthalten ist, dass quasi die EU bevollmächtigt ist, alleine mit dem Impfstoffhersteller zu handeln und eben Bestellungen für alle Mitgliedstaaten aufzunehmen und die Mitgliedstaaten selber hier ihre Autorität quasi abgegeben haben.
Was auch ganz interessant ist hier auf Seite 21, nämlich dass es einen vorläufigen Lieferplan gibt, der im Grunde genommen davon ausgeht, dass die Genehmigung bis zum 15. Dezember 2020 erteilt wird. Gut, wenn sich die Genehmigung entsprechend verschiebt, dann würde eben auch die Auslieferung entsprechend später folgen. Das heißt, was wir hier sehen, ist, dass eigentlich der Käufer, nämlich die EU-Kommission, den Lieferanten, nämlich Pfizer, unter Druck setzt und erklärt, am liebsten hätten wir es gerne bis zum 15. Dezember und dann soll ausgeliefert werden. Ja, das ist für uns das Beste.
Ja, nicht nur das, sondern wenn die Genehmigung nicht bis zum 15. August, also quasi ein Dreivierteljahr später, in 2021 geht, haben die Kommission und der Auftragnehmer das Recht, das APA, also den Vorkaufsvertrag, zu kündigen. Das bedeutet praktisch, dass die Pfizer genau neun Monate Karenzzeit hat, in der sie liefern können. Ansonsten können sie kein Geld verdienen. Dann haben wir hier auf Seite 25 den Status bei noch nicht Genehmigung. Der Auftragnehmer wird sich nach bestem Wissen und gewissem Bemühen die Genehmigung zu erhalten. Handelt es sich um eine bedingte Genehmigung für das Inverkehrbringen, verpflichtet sich der Auftragnehmer außerdem, sich nach bestem Wissen und Gewissen um die Genehmigung für das Inverkehrbringen zu bemühen, sobald alle erforderlichen zusätzlichen Daten und sonstigen Informationen verfügbar sind.
Das heißt, hier ist also schon klar, dass im Vertrag deutlich wird, dass beide Parteien sich sicher sind, dass es unklar ist, ob überhaupt eine Genehmigung erteilt werden kann in dieser kurzen Zeit. Und das geht im Grunde genommen sogar weiter, denn im nächsten Absatz steht hier drin, die Kommission erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Bemühungen des Auftragnehmers um die Entwicklung und Herstellung des Impfstoffes ein ehrgeiziges Ziel darstellen und mit erheblichen Risiken und Unwägbarkeiten verbunden sind.
Ungeachtet der Bemühungen um der in diesem APA genannten voraussichtlichen Termine erkennen die Parteien an, dass sich der Impfstoff zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses APA in der Phase 3 der klinischen Erprobung befindet und dass der Impfstoff trotz der sorgfältigen Bemühungen des Auftragnehmers in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Herstellung aufgrund von technischen, klinischen, behördlichen oder Herstellungs- und Versandlager oder sonstigen Problemen oder Fehlern möglicherweise keine Zulassung erhält oder nicht ausgeliefert werden kann.
Dementsprechend erkennen die Kommission und die Mitgliedstaaten an und vereinbaren, dass unter diesen Umständen die folgenden Abhilfemaßnahmen gelten. Beschaffung von Ersatzprodukten, Zahlung oder Erstattung der Kosten, Kostenkündigungsrecht oder Recht auf Rückerstattung durch Vorauszahlung und so weiter und so fort. Interessant ist hier auf Seite 41 noch der Pass aus der Projektleitung unter 1.10, nämlich Pfizer, BioNTech und die Kommission werden jeweils einen Projektmanager benennen, der als einziger Ansprechpartner für die gesamte Beziehung zwischen den Parteien zuständig ist.
Jeder teilnehmende Mitgliedstaat ernennt darüber hinaus einen Experten, der auf der Ebene der teilnehmenden Mitgliedstaaten an der Umsetzung des APA arbeitet und so weiter und so fort. Das heißt, hier wird deutlich, dass das ganze Projekt eben auf dem kleinen, kurzen Dienstweg gehalten wird. Nur wenige Personen sind hier quasi involviert und die beschließen aber abschließend für alle. Ja, dann wird es wieder interessant und da 1.12 der Entschädigung, nämlich die Kommission erklärt im Namen der teilnehmenden Mitgliedstaaten, dass die Verwendung der im Rahmen dieses APA hergestellten Impfstoffe unter epidemischen Bedingungen erfüllt, die eine solche Verwendung erfordern und dass die Verabreichung der Impfstoffe daher unter der alleinigen Verantwortung der teilnehmenden Mitgliedstaaten erfolgt.
Daher erhält jeder, der teilnehmende Mitgliedstaat, den Auftragnehmer, seine verbundenen Unternehmen usw. schadlos und gegen alle entstandenen Verbindlichkeiten, Abfindungen sowie von angemessenen direkten Rechtskosten, die bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessene Anwaltshonorare und sonstige Aussagen zusammen mit Schäden und Verlusten entstehen, die sich aus der Verwendung und dem Einsatz der Impfstoffe im Hoheitsgebiet der betreffenden Mitgliedstaaten ergeben oder zusammenhängen.
Das bedeutet konkret, das ist hier quasi die Haftungsfreigabe. So, also damit wird Pfizer komplett freigestellt, zumindest im Innenverhältnis, nach dem Motto, wenn also irgendeine Person jetzt durch den Impfstoff Schaden hat, dann soll er sich nach diesem Vertrag quasi an den Staat wenden, der ihm die Impfung empfohlen hat, um Pfizer ist davon freizuhalten. Selbst Rechtsanwaltskosten, die dann da auftreten sollten, wenn jemand sagt, ich mache doch eine Privatklage, das soll dann der Staat übernehmen. Das ist insofern ganz interessant, weil das ja im Sinne der deutschen Rechtsprechung ein Vertrag zulasten Dritter ist.
Das heißt, hier sind zwei, die erklären, dass ein Dritter sich an den Ersten nicht wenden darf. Das muss man sich ja mal vorstellen. Dass also der Geschädigte, der darf jetzt nach deren Vorstellung sich nicht direkt an den Produkthersteller wenden, weil der Produkthersteller und der Käufer das anders vereinbart haben. Also ich persönlich glaube, dass so eine Klausel zwar zwischen den beiden Vertragsparteien gültig ist, aber nicht dem Außenverhältnis. Also Verträge zulasten Dritter sind nach meiner Meinung in der Passage rechtswidrig und ungültig. Aber darüber mögen Juristen streiten. Das heißt, ich glaube nicht, dass daraus, dass die beiden Parteien das so vereinbaren, Endverbraucher, also geschädigte Impflinge, sich das vorhalten lassen müssen.
Sondern die dürfen sehr wohl im eigenen Interesse gegen den Produkthersteller vorangehen, nämlich zum Beispiel, weil er ein Produkt mangelhaft erstellt hat oder seine Produktbeschreibung nicht dem Produkt entsprach oder, oder, oder. So, nur die Pfizer, die braucht das gar nicht interessieren, weil letztendlich, selbst wenn sie einen solchen Prozess verlieren sollten, von den Anwaltskosten bis zu allem drum und dran, letztendlich muss der Staat zahlen. Das heißt, Pfizer kann das im Grunde genommen piepst, wurscht, egal sein. Und das ist doch auch mal eine ganz interessante Betrachtungsweise.
Ja, und wofür kann eine Entschädigung verlangt werden? Darüber informiert uns im ersten Akt mit Zög Ziffer 12.2 auf. Eine Entschädigung kann nur für folgende Schäden gewährt werden, die ein Dritter erlitten hat, Tod, körperliche, geistige oder seelische Schäden, Krankheit, Behinderung, Verlust oder Beschädigung von Eigentum, wirtschaftliche Verluste oder Betriebsunterbrechung. Unter Artikel 12.4 erleidet eine entschädigte Person Verluste im Sinne von Artikel 12.1.
So benachrichtigt die entschädigte Person bzw. benachrichten die entschädigten Personen den betreffenden Teilnehmenden im Mitgliedstaat unverzüglich schriftlich und beschreiben diese Verluste in angemessener Ausführlichkeit ein, dies sich des Betrages oder des geschätzten Betrages, sofern dieser bekannt ist oder nach vernünftigen Messen erschätzt werden kann. Dann wird von einem Dritten ein Verfahren eingeleitet und eine Forderung geltend gemacht, für die eine entschädigte Person eine Entschädigung für etwaige Verluste zu beantragen, beabsichtigt, so benachrichtigt der Auftragnehmer dem betreffenden Teilnehmenden Mitgliedstaat unverzüglich schriftlich unter der Art und Grundlage der Forderung eines Dritten.
Das heißt also auch hier sehen wir ganz klar den Vertrag zu Lasten Dritter. Wer sich geschädigt fühlt und sich dann an den Impfstoffhersteller wendet, der wird direkt an den Staat verwiesen. Ansonsten soll er sich sowieso eigentlich an den Staat wenden und ansonsten niemand. Das bezieht sich hier noch auf Punkt 1.12 bei der Entschädigung des APA und da geht es darum, der teilnehmende Mitgliedstaat erkennt an, dass der Impfstoff und die mit dem Impfstoff zusammenhängenden Materialien sowie ihre Komponenten und Bestandteile aufgrund der Notsituation des Covid-19-Pandemie rasch entwickelt werden
und nach der Bereitstellung des Impfstoffs an die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Rahmen des APA weiter untersucht werden. So, und jetzt kommt der interessante Satz. Der teilnehmende Mitgliedstaat erkennt ferner an, dass die Langzeitwirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass es unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs geben kann, die derzeit nicht bekannt sind. Ferner erkennt der teilnehmende Mitgliedstaat an, dass der Impfstoff soweit zutreffend nicht in Serie hergestellt wird.
Ja, das ist natürlich besonders interessant, weil gerade dieser Passus, der in diesem, ich sag mal, Generalankaufvertrag der EU-Kommission drinsteht, klar ist, dass eben Nebenwirkungen und Langzeitwirkungen des Impfstoffes nicht bekannt sind zu dem Zeitpunkt. Auch eben die unerwünschten Wirkungen. Das heißt, jeder, der im Kenntnis dieses Vertrages erklärt hat, die Impfung sei sicher, ist, das muss man klipp und klar sagen, ein Lügner.
Denn der Vertrag sagt ja was ganz anderes aus. Mit diesem Vertrag ist die Aussage, der Impfstoff ist sicher und es gibt keine Nebenwirkung, ist definitiv eine Falschaussage. Und wenn jetzt Gesundheitsminister oder andere Politiker so etwas sagen, dann würde ich sagen, das ist nach meinem Rechtsempfinden ein ganz klarer Fall von Betrug. Das ist, ich würde mal sagen, einer staatsanwaltlichen Ermittlung würdig. Gut, aber nun bin ich ja kein Jurist und kann das nicht abfließend beurteilen.
So weit sind wir dann also mit dem Biden-Pfizer-Vertrag. Er hat noch einige ganz interessante Punkte drin. Und hier sehen wir, wenn man genau einen Vertrag reinguckt, dass die Staaten eigentlich gar nichts zu melden haben. sondern die haben die Autorität an die EU-Kommission abgegeben. Die bestimmt alles, die macht das im Vertrag, hat da nur einen Mannequin, der dann mit der anderen Seite, die auch nur einen Mannequin hat, die klingeln alles miteinander aus, also der kurze Dienstweg. Die Staaten, was die machen
dürfen, ist eben Anträge stellen auf Impfmittel, Impfstoffe, also Bestellformulare ausfüllen und Und dann eben den Handlungsanweisungen folgen und nach Möglichkeit eben alle Haftungsfragen übernehmen und den Produktproduzenten von der Haftung freizustellen. Ja, soweit zu diesem Vertrag. Ob das in Anbetracht der damals geglaubten Notsituation ein angemessener Vertrag ist, das ist noch eine ganz andere Frage.
Ich denke, es ist zugunsten von Pfizer ein pfiffiger Vertrag. Es war klar, sie mussten innerhalb von neun Monaten liefern. Es ist am 20.12.20 und August 21. Ansonsten gäbe es kein Geld. Aber sie haben ihre Rechte gut vertreten, nämlich egal was sie machen, sie werden immer haftungsfrei gestellt. Ja, was meinen Sie? Was halten Sie von diesem Vertrag? Unabhängig davon, ob Sie glauben, dass es eines Impfstoffes bedurfte oder nicht. Schreiben es einfach in die Kommentare. Bis zum nächsten Mal. Die Welt Klar Sehen.
Klar sehen, clever denken, frei handeln.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „EU-Pfizer | Vertrag enthüllt 📜 Was Sie wissen müssen | Vertrag zu Lasten Dritter (= Geschädigter)“, Die Welt Klar Sehen, 31.10.2023.
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Uwe Loose geht den ungeschwärzten Vorabkaufvertrag der EU-Kommission mit Pfizer und BioNTech über den Covid-19-Impfstoff durch und wertet die Haftungsfreistellung des Herstellers als Vertrag zu Lasten Dritter.
