Wird die Staatsanwaltschaft ermitteln?05.03.2024
Abschrift
Abschrift des Videos vom 05.03.202426 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Strafanzeigen, Strafanzeigen, Strafanzeigen. Wegen des Taurus-Leaks, wegen Volksverhetzung und auch anderer Dinge. Politiker geraten immer mehr unter Strafanzeigendruck. Aber was nützt es? Klar sehen, clever denken, frei handeln. Die Absonderlichkeiten im Taurus-Leak-Skandal haben dazu geführt, dass von zwei verschiedenen Seiten Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen gestellt wurden.
Und das waren zum einen Jürgen Elsässer vom Kompaktmagazin. Und da schauen wir mal rein, was er gestern Abend auf seinem Kanal kundgetan hat. Ich fühle mich an die Kubakrise 1962 erinnert. Die Uhr tickt. Der deutsche Botschafter wurde in Moskau einbestellt. Am Freitag, Samstag berät in Moskau das Sicherheitskabinett über den Inhalt dieser abgehörten Telefonate, dieser Telefonkonferenz. Ich denke, jetzt ist es ganz wichtig, dass wir als deutsches Volk deutlich machen, dass wir mit diesen Kriegsverbrechern in Bundeswehr und in der Bundesregierung nichts zu tun haben, dass wir für Frieden mit Russland sind. Deswegen habe ich die Strafanzeige auch gestellt gegen den Minister und seine Generäle wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Sie können die Anzeige unterstützen. Ja, also gegen den Minister und seine Generäle Strafanzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges. Da geht es eben um das Verbot gemäß Artikel 26.1 des Grundgesetzes, wonach eben die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter Strafe zu stellen ist. Damit ist aber Jürgen Elsässer nicht allein auf weiter Flur, sondern es gibt noch einen Zweiten, der unabhängig davon selber Strafanzeige gestellt hat, nämlich der Rechtsanwalt Dirk Schmitz, ebenfalls wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges.
Und da schauen wir mal rein, der hat das hier am 4. März um 18.47 Uhr wurde das auf der Seite alexanderwallasch.de veröffentlicht. So, und 20-seitige Strafanzeige beim Generalstaatsanwalt, dringend tatverdächtig seien eben die vier Personen, sowie die Herren Offiziere Fenske und Frohstedt, Mitarbeiter des Weltraumkommandos und so weiter und so fort. So, das heißt, wir brauchen hier jetzt nicht in die Details reinzugehen, weil das hatte ich ja schon entsprechend berichtet. Die Frage ist nur, was kann man jetzt ernsthaft von solchen Strafanzeigen erwarten? Das ist ja nicht das erste Mal und wir müssen vielleicht mal bedenken, dass in Deutschland die Staatsanwaltschaften eben weisungsgebunden sind gegenüber ihren Vorgesetzten und das sind dann die Landes- bzw. der Bundesjustizminister oder andere.
Ja, um das mal zu vergegenwärtigen, möchte ich einfach mal das ein bisschen differenzieren mit dieser Weisungsgebundenheit, weil das ist nicht jedem so ganz klar, was das eigentlich genau bedeutet. Und da habe ich mal einen Artikel im Internet ausgegraben aus dem Jahr 2015, wo eben ein zukünftiger Staatsanwalt oder ein Staatsanwalt, Richter auf Probe, Sebastian Beining, der hat dazu einen Fachartikel in einer juristischen Zeitschrift verfasst, nämlich zjs-online.com.
So, und da beschreibt er ganz genau, was eben diese Weisungsgebundenheit ist. Und da gucken wir mal so ganz grob rein, damit wir mal ungefähr eine Vorstellung bekommen. Also zunächst einmal gibt es ein internes und ein externes Weisungsrecht. Das interne Weisungsrecht steht dem Behördenleiter, dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft zu. Das heißt also die Amtsbehördenleitung, die da vorgeben, wie die Beamten ihn zu vertreten haben.
Dann kann der Behördenleiter nicht nur Persönlichweisung erteilen, er kann das auch delegieren, etwa auf Abteilungsleiter. Und der Generalstaatsanwalt ist nicht nur Vorgesetzter der Staatsanwaltschaft beim OLG, er ist auch berechtigt, die in seinem Bezirk befindlichen Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten anzuweisen. Der Generalbundesanwalt kann den Beamten der Landesstaatsanwaltschaften keine Weisung erteilen. Ja, dann gibt es noch das externe Weisungsrecht. Das hat der Bundesminister der Justiz bzw. die Landesjustizverwaltung, welche ihrerseits vom Parlament kontrolliert werden. Eine externe Weisung ist regelmäßig an den Generalbundesanwalt bzw. Generalstaatsanwalt gerichtet. Dieser gibt die Weisung dann in der ihm unterstellten Behörde weiter und so weiter.
Und jetzt ist für uns natürlich interessant noch, welche konkreten Auswirkungen eine solche Weisung eben hat und wo denn eigentlich die Grenzen dieser Weisungsbefugnisse sind. So, und da heißt es hier, aus der Bindung der Staatsanwalt an Recht und Gesetz folgt eine Begrenzung des Weisungsrechts, lässt sie ein hinreichender Tatverdacht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt bejahen, so kann der Staatsanwalt nicht angewiesen werden, gleichwohl Anklage zu erheben. Wenn das Gesetz eine bestimmte Maßnahme verlangt und keine Entscheidungsfreiheit lässt, so ist eine hiervon abweichende Weisung unzulässig.
Möglich ist eine solche also nur, wenn Ermessen ausgeübt werden kann oder wenn bei der Gesetzesanwendung in Zweifels- oder Auslegungsfragen ein rechtlicher Spielraum verbleibt. Das heißt also, hier sehen wir, es ist ganz klar auch eine Frage, wo genau findet das anwaltliche, staatsanwaltliche Ermessen statt und handelt es sich dann um Ermessen oder ist gar eine falsche Anwendung des Ermessens selbst schon wiederum ein möglicher Straftatbestand. Ja, der Autor formuliert weiterhin auch unter Römisch 4 Kritik am Weisungsrecht. Das Weisungsrecht ist vielfältiger Kritik ausgesetzt. Es gilt insbesondere für externe Weisungen im Einzelfall. Hier könne die Gefahr oder auch nur der Anschein der sachwidrigen Einflussnahme durch den Justizminister entstehen.
Eine solche sei nicht nur mit dem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der Staatsanwälte, welcher der richterlichen Entsprecher und der damit der Verfassung unvereinbar, allein schon der böse Anschein beschädigt schon das Ansehen von Staatsanwaltschaft und Justiz und laufe darüber hinaus den Interessen der politischen Verantwortlichen zuwider. Ja, das heißt, wir sehen also klipp und klar, dass also im Jahr 2015 hier schon deutliche Kritik an dieser Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft dargestellt wurde.
Der Artikel ist ganz interessant, schauen Sie sich den einfach mal genau an. Ich habe ihn dort weiter unten verlinkt. Ja, tatsächlich ist das nicht ein veraltetes Thema aus 2015, sondern im Grunde genommen hochaktuell und das können wir daran sehen, wenn wir jetzt zum Beispiel einfach mal nach Staatsanwalt und Weisungen suchen und da sehen wir also schon ganz aktuelle Sachen. Wir machen also hier zum Beispiel vom 8.11. Richterbund fordert Abschaffung des Weisungsrechts. So, und da können wir mal reinschauen, was die Richter dort eben gefordert haben.
Die Justizminister von Bund und Ländern sollen ihre aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Durchgriffsrechte auf konkrete Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aufgeben. Dies fordert der Deutsche Richterbund-Bundesgeschäftsführer Sven Rehbe mit Blick auf die am Freitag anstehende Justizministerkonferenz. Der Deutsche Richterbund gibt zu bedenken, allein der böse Anschein, dass Minister Ermittlungen aus dem Hintergrund in die eine oder andere Richtung lenken könnten und Staatsanwälte am Gängelband der Politik laufen, erschüttert das Vertrauen in eine objektive Strafverfolgung.
Die Forderung des Deutschen Richterbundes nach einer Reform des Weisungsrechts ist nicht neu. Der Verband der Interessen von Richtern und Staatsanwälten vertritt hat sie bereits 2020 und im Mai 2019 nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zu fehlenden Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland gestellt. Das heißt also, wir sehen hier klipp und klar, dass also selbst in ganz Europa schon klar ist, dass in Deutschland die Staatsanwaltschaft fehlende Unabhängigkeit haben.
Ja, und das ist doch auch mal ganz interessant, dass wir erfahren, dass das keine Verschwörungstheorie ist, sondern das ist beim Deutschen Richterbund schon seit Jahren eine Thematik und es ist sogar schon beim Europäischen Gerichtshof bekannt. Ja, nur bei der deutschen Staatsanwaltschaft anscheinend noch nicht. Ja, abschließend möchte ich da noch einen praktischen Fall bearbeiten, um vielleicht zu demonstrieren, was man von so Staatsanwaltschaften erwarten kann, wenn man eine Strafanzeige stellt.
So, und zwar hat da der Gordon Pankaller, der hat eine solche Strafanzeige gegen Nancy Faeser, unsere Bundesinnenministerin, gestellt. Ja, schauen wir da mal rein. Und zwar hat Rechtsanwalt Gordon Pankaller am 25.01. eine Strafanzeige gegen Nancy Faeser gestellt. So, ich lese das mal vor.
Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer politischen Haltung massenhaft zu vertreiben und zu deportieren. Zitat Ende. So, da bezieht er sich eben auf Textstellen in den Mainstream-Medien. So, jetzt kommt die weitere Argumentation von Gordon Pancalla. Bei der Wannsee-Konferenz wurde die Endlösung der Judenfrage beschlossen. Zwar sagt Faeser, sie wolle dies nicht vergleichen, aber dann macht sie genau dies. So, und nun ist das aber nach § 130 StGB Absatz 3 verboten, denn dort heißt es, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung, der in § 6 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art, in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. Ja, und das war es dann, gezeichnet Pankalla Rechtsanwalt. So, und wie hört sich das jetzt an? Ja, wie eine Strafanzeige. So, und nun sollte ja die Staatsanwaltschaft ermitteln oder Stellung beziehen.
Ja, mittlerweile liegt auch das Ergebnis der Staatsanwaltschaft vor und es ist überraschend. Oder vielleicht auch nicht. Mit gestrigem Datum hat dann Rechtsanwalt Gordon Pankalla auf seiner Webseite, die da heißt anwalt-pankalla.de, seinen neuesten Artikel eingestellt. Er heißt Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Nancy Faeser eingestellt. Ja, und kommen wir mal zu der Begründung. Also nochmal zur Erinnerung, bei der Wannsee-Konferenz wurde die Entlösung der Judenfrage beschlossen. Zwar sagte Faeser, sie wollte dies nicht miteinander vergleichen, aber in Wirklichkeit stellt sie mit dieser Aussage doch genau diesen Vergleich an und verharmlost die Gräueltaten der Nazis, so jedenfalls meine Auffassung.
So, jetzt kommt eben eine Zusammenfassung von dem, was die Staatsanwaltschaft schrieb. Dies sah die Staatsanwaltschaft in Berlin anders und stellte das Verfahren gegen Feser mangels Tatsverdachts ein. Die Begründung der Staatsanwalt, eine polemische Gleichsetzung und damit eine Verharmlosung in Form eines relativierenden Vergleichs, liegt im Gesamtkontext der Aussage der Angezeigten gerade nicht vor. Sie stellt vielmehr durch die Aussage, sie wolle beides nicht miteinander vergleichen,
nicht miteinander gleichsetzen, klar, dass das nicht ihre Intention sei. Aus ihrer Aussage geht hervor, dass Erinnerungen an die Wannsee-Konferenz geweckt würden, bei der es auch um massenhafte Vertreibung von Bevölkerungsteilen ging, wobei sie die Wannsee-Konferenz mit ihren Folgen als furchtbar beschreibt, so die Staatsanwaltschaft aus Berlin. Ja, da stellt sich natürlich die Frage, wenn Sie das jetzt so hören, Was empfinden Sie da jetzt so ganz spontan, ohne das juristisch einzuordnen?
Haben Sie den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft so geantwortet hat, wie Sie es erwartet hätten oder eher nicht? Naja, wir können ja mal schauen, was Gordon Pankalla zu dieser Antwort meint. Nämlich, aus meiner Sicht ist dies eine falsche Bewertung des Sachverhalts, aber Juristen haben eben oft unterschiedliche Auffassungen. Man kann zwar sagen, ich vergleiche nicht, es aber trotzdem tun und genauso bewerte ich die Aussage. Wenn wir jedes Treffen oder angebliches Geheimtreffen, wie es auch bezeichnet wurde, gleich mit der Endlösung der Judenfrage vergleichen, dann verharmlost man aus meiner Sicht die Geschichte.
Denn bei dem in den Medien viel diskutierten Treffen im Hotel mit Politiker von AfD, CSU und dem Aktivisten Martin Sellner ging es ganz sicherlich nicht darum, dass über eine Endlösung gesprochen wurde, dass also darüber beschlossen wurde, dass Menschen in Konzentrationslager verbracht werden sollten und dort umgebracht werden sollten. Wer einen solchen Vergleich anstellt, der verharmlost aus meiner Sicht die geschichtlichen Ereignisse und dies ist eine Straftat nach § 130 StGB.
In der Konsequenz führt eine solche Aussage nämlich dazu, dass ein Treffen in einem Hotel gleichgesetzt wird mit der Wannsee-Konferenz und damit verharmlost man die geschichtlichen Fakten und dies führt dazu, dass solche Aussagen inflationär im politischen Meinungskampf eingesetzt werden und zwar in einer Weise, die das Unrecht der Nazi-Herrschaft dann irgendwann als eine Normalität erscheinen lassen. Mir erscheint, jetzt kommt eine Würdigung, mir erscheint dies als eine politische Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die an dieser Stelle mutlos agiert, da die Beschuldigte ein politisches Schwergewicht ist.
Hätte jemand anders diese Aussage getroffen, wären die Ermittlungen meines Erachtens nicht eingestellt und hätten zu einer Anklage geführt. Ja, das ist doch eine interessante Aussage. Also folgen Sie dieser Mutmaßung von Rechtsanwalt Gordon Pankaller, dass wenn es nicht Nancy Faeser gewesen wäre, sondern irgendein anderer Mensch, zum Beispiel jemand von der AfD, dass dann das Verfahren auch eingestellt worden wäre? Was meinen Sie? Schreiben Sie es einfach in die Kommentare rein.
Ja, und nun legt Gordon Pankalla nochmal richtig los. Alles, was nicht links ist, ist für Feser gleich Nazi. Man kann bei Frau Feser durchaus den Eindruck gewinnen, dass sie der Ansicht ist, dass alles, was nicht links ist und was nicht ihrer Ansicht entspricht, in ihren Augen gleich Nazi-Herrschaft bedeutet. Ja, und dabei will ich es dann auch erstmal belassen. Das heißt, wir sehen hier jetzt an einem ganz konkreten Beispiel, Wie eine Staatsanwaltschaft reagieren kann, wenn eine Bundespolitikerin, eine Ministerin eine Aussage macht, die man durchaus kritisch betrachten kann.
Und das ist deswegen meine Frage an Sie. Was glauben Sie, was aus den Strafanzeigen gegen Boris Pistorius und die vier Rechtsanwälte, vier Generäle herauskommen wird? Schreiben Sie es in die Kommentare. Bis zum nächsten Mal. Die Welt Klar Sehen.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Wird die Staatsanwaltschaft ermitteln?“, Die Welt Klar Sehen, 05.03.2024.
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