DWKS-Kompass-SiegelDie Welt Klar Sehen

Worum geht's - Was hat sich bisher getan?13.03.2024

AfD-SYMPTOM

Abschrift

Abschrift des Videos vom 13.03.202410 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Ja, gestern begann ja nun der große Prozess gegen bzw. um die AfD und ihre rechtsextremistische Verdachtsfallsituation. Was da gelaufen ist, worum es da geht, das werden wir uns mal überschlägig anschauen. Klar sehen, clever denken, frei handeln. Die Vorgeschichte war, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD und deren Jugendorganisation die junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Das wiederum bietet dem Verfassungsschutz weitergehende Beobachtungsmöglichkeiten und dagegen verwehrt sich die Partei. Diese Geschichte ist ja schon ein Weilchen her und das Verwaltungsgericht Köln hatte das im Jahr 2022 bestätigt. Nun ist in Münster beim Oberverwaltungsgericht das Berufungsverfahren, weil das eben landesweit zuständig ist und auch das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Sitz in Köln hat.

Bevor wir in die Details des aktuellen Verfahrens eingehen, möchte ich noch mal rekapitulieren, wie genau der historische Ablauf war, bevor es zu diesem gestrigen und heutigen Gerichtsverfahren gekommen ist. Ja, wir sollten uns nochmal genau die Motivation verwehren und die Sachlage. Also im Grunde genommen geht es darum, dass die AfD jetzt Klägerin ist und die möchte sich dagegen verwehren, eben als Verdachtsfall vom Verfassungsschutz oder gar als gesichert extremistische Gruppierung eingestuft zu werden. Und das soll jetzt hier quasi vor dem Oberverwaltungsgericht Münster entschieden werden. So, und da gibt es natürlich noch verschiedene juristische Folgen, das können wir vielleicht später noch diskutieren. So, ob das jetzt auf die Landtagswahl im September irgendeine Auswirkung hat, das dürfte man bezweifeln, weil ja eben im Ostdeutschland ja doch sehr hohe Zustimmungen sind. So, aber für die AfD in Westdeutschland könnte das natürlich schon von Bedeutung sein.

Das heißt also, die AfD ist Klägerin und klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland, speziell eben vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Aber eigentlich geht es hier um drei verschiedene Berufungsverfahren. Nämlich erstens will die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz sie nicht als Verdachtsfall einstufen darf. So wie es eben das Verwaltungsgericht Köln im März 2022 zugelassen hatte. Zweitens soll der Flügel um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke weder als Verdachtsfall noch als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft werden. Und da hatte das Verwaltungsgericht Köln vor zwei Jahren das für zulässig erklärt. Und die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch allerdings nicht mit der Begründung, dass dieser Flügel eben formal aufgelöst sei. Und drittens will die AfD auch für ihre Nachwuchsorganisation, die Junge Alternative, durchsetzen, dass diese kein Verdachtsfall ist. So, das ist aber eben quasi Vergangenheit. Mittlerweile ist es ja teilweise schon aktualisiert worden, nämlich dass die Alternative AfD bereits seit April 23 nicht mehr als Verdachtsfall, sondern als gesichert extremistisch eingestuft wurde, wogegen die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolglos klagte. So, und dieser Flügel, der nicht nur formal aufgelöst wurde, ist eben sogar in die Partei aufgegangen.

So und dementsprechend ist Höcke so jedenfalls Kritiker, die zentrale Führungsperson innerhalb der AfD, auch wenn er auf Bundesebene kein Amt hat, so jedenfalls ein Experte vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Und was bedeutet jetzt Verdachtsfall? Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte also drei verschiedene Stufen, um eben auf extremistische Gefahren aufmerksam zu machen. Erstmal gibt es den normalen Verdachtsfall, das war dann im Januar 2019, kurz nachdem Herr Haldenwang Chef des Verfassungsschutzes wurde. Zwei Jahre später folgte Stufe 2, die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Das wiederum bietet dem Verfassungsschutz die Möglichkeiten, die AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Allerdings die Einschränkung ist, dass Mails und Telefonate nur theoretisch beobachtet werden können, weil das geht nur dann, wenn schwerwiegende Straftaten stattfinden.

wie Hochverrat, geheimdienstliche Agententätigkeit, Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Volksverhetzung gegeben sind. So in Stufe 3 ist schließlich die Bewertung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Ja, also es ging ja im Grunde genommen gestern schon los und es war großer Presseaufwand und über 100 Journalisten und der Saal brechend voll. Aber dann hat die AfD gleich mit einer Verzögerungstaktik begonnen, Befangenheitsanträge gestellt. Dann sollte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Man fragt sich, warum? Was hat die AfD gegen die Öffentlichkeit? Hat sie was zu verbergen? Offiziell war wohl die Verhandlung auf einen Gerichtstag angesetzt. Finde ich erstaunlich, bei einem so wichtigen Thema dann nur einen Gerichtstag anzusetzen. Dann wurde aber doch die Verhandlung ein bisschen länger aufgrund der verschiedenen Anträge, die die AfD gestellt hatte. Ja, und letztendlich dann abends um halb acht hat der Richter entschieden, dass es doch noch mindestens einen zweiten Verhandlungstag, nämlich heute, geben würde. So, und wenn ich mir also die Berichterstattung zu heute anschaue, ist eigentlich dasselbe in Grün. Der AfD-Rechtsanwalt hatte wohl erklärt, dass ihn auf 210 verschiedene Anträge vorzulesen hätten, die alleine 25 Stunden dauern würden.

So, und dann musste der Richter wieder die Verhandlung unterbrechen. So, und dann ging es darum, wie die Argumentation des Bundesverfassungsschutzes ist. So, ob nicht gar jetzt aus Sicht der AfD die führenden Köpfe des Verfassungsschutzes vorgeladen werden sollten und, und, und. Sprich, Moral von der Geschichte, man sieht, dass die AfD alles tut, damit auf keinen Fall der Prozess vorankommt. So, und der Hintergrund dürfte natürlich sein, dass sie eben, tja, keine... Beeinträchtigung ihrer Wahlergebnisse für die Europawahl und die drei Landtagswahlen in Deutschland haben wollen, also am liebsten wohl das ganze Gerichtsverfahren nach hinten aufschieben möchten. Ob das eine kluge Strategie ist, wage ich mal fast zu bezweifeln, weil sie eben den Eindruck erwecken, dass sie was zu verbergen haben und wenn sie jetzt öffentlich sein würden und es würde eben alles falsch sein, was der Verfassungsschutz sagt oder den Hahn herbeigezogen, dann könnten sie das doch dann im Prozess widerlegen. Aber vielleicht haben sie auch Angst vor einzelnen Aussagen, die dann gemacht werden von Zeugen, von inoffiziellen Mitarbeitern und Agenten des Verfassungsschutzes, die innerhalb der AfD sich bewegt haben.

Dass sie dann sagen, nee, das ist uns doch zu unangenehm, das könnte vielleicht für die Öffentlichkeit ins falsche Hirnkästchen abgelegt werden und das passt uns nicht. Also Moral von der Geschichte ist ein großes Affentheater, ein reines Taktieren, was eigentlich überhaupt gar nicht berichtenswert ist. Und das Einzige, was vielleicht interessant ist, ist die grundlegende Thematik. Unabhängig vom Prozessausgang ist dieser Prozess doch auch ein ganz interessantes Thema, weil es ja eben um die Frage geht, wie jetzt der Verfassungsschutz und Parteien und unsere demokratischen Werte ausbalanciert werden sollten. Und was es eben für Parteien bedeutet, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden, was bedeutet das für unsere Gesellschaft und Demokratie. die Demokratie. Also eigentlich soll ja die Rolle des Verfassungsschutzes die sein, die demokratische Grundordnung sicherzustellen. Aber wo genau ist da jetzt die Grenzlinie? Und das ist ja, was die AfD jetzt hier in Frage stellt und argumentiert, dass eben eine solche Überwachung nicht nur ihre demokratischen Rechte einschränken würde, sondern sie auch im politischen Wettbewerb diskreditieren würde.

Das heißt also, die Frage ist, ist es überhaupt gerechtfertigt, dass der Verfassungsschutz politische Parteien beobachtet und beeinflusst das in negativer Weise den demokratischen Diskurs. Grundsätzlich hat die AfD natürlich das Recht, in unserem Rechtsstaat vor Gericht zu gehen, um sich gegen staatliche Maßnahmen zu verwehren. In dem Fall geht es ja um die Einstufung als Verdachtsfall. Die Frage ist nur, auf welche Weise kann man sich da konkret wehren? Und kann man eben gegen staatliche Entscheidungen klagen, wenn die dann faktisch oder nur mutmaßlich die Freiheit einschränken? Was passiert aber, wenn die Freiheiten vielleicht zu Recht einschränken? einzuschränken wären. Das heißt also, was wäre, wenn das, was die AfD behauptet, dass sie nicht verfassungsfeindlich wäre, doch wäre? Also wo genau ist da die Grenze zu ziehen? So, und dann kann man natürlich sagen, okay,

Wenn sie gesichert recht extremistisch ist, wenn das also noch herauskommen würde, dann geht das ja weit über das reine Rechtsverfahren hinaus. Denn damit würde ja jegliche demokratische Auseinandersetzung mit der AfD als Partei erschwert werden. Und andererseits kann aber die AfD sich selber dann natürlich in ihrer Opferrolle befinden. Und die Frage ist, wie wollen wir jetzt als demokratische Bürger mit solchen Verhältnissen umgehen? Ist das, was die AfD behauptet, nämlich dass der Verfassungsschutz ein Instrument der Regierung ist und die Regierung schützt, sprich die Ampelparteien und die Kartellparteien, anstatt die demokratische Grundordnung. Ist das richtig oder ist das eine Falschbehauptung? Ja, mich würde jedenfalls abschließend interessieren, was Sie persönlich jetzt über diesen Prozess denken. Glauben Sie, dass da überhaupt irgendwas daraus kommt? Und wenn ja, was? Oder glauben Sie, dass die AfD sich durchsetzen wird? Oder wird der Staat, vertreten durch den Verfassungsschutz, sich durchsetzen?

Wie ist das jetzt im Zusammenhang mit der Immunitätsaufhebung von Björn Höcke, jetzt zum achten Mal vor einigen Tagen im thüringischen Landtag? Das heißt, wir sehen also der Wahlkampf naht und die einen versuchen sich zu schützen und die anderen versuchen anzugreifen. Also das sind so zeitliche Zusammenhänge, wo man sich dann auch fragen kann, warum ist der Gerichtstermin gerade jetzt, warum nicht eben erst nach den Wahlen, wo doch sonst bei Gericht immer alles nicht so schnell geht. Fragen über Fragen, schreiben Sie Ihre Vorstellungen wieder unten in die Kommentare. Bis zum nächsten Mal. Die Welt klar sehen.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Worum geht's - Was hat sich bisher getan?“, Die Welt Klar Sehen, 13.03.2024.

iWas dabei übertragen wird

Erst der Klick startet das Video und baut dabei eine Verbindung zu YouTube auf. Bis dahin wird nichts von dort geladen — auch dieses Vorschaubild liegt auf dem Server von dieweltklarsehen.de. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung

Auch als Podcast: Spotify · Apple Podcasts · Amazon Music · Deezer · podcast.de · Podcast Index

AfD-Prozess vor Oberverwaltungsgericht Münster: Klage gegen Einstufung als Verdachtsfall. Analyse der Verfahrensstrategie und grundsätzlichen Fragen zur Rolle des Verfassungsschutzes.

Alle Videos aus 2024 · Zum Videoportal