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Wird jemals einer von denen bestraft?31.03.2024

KABINETT SCHOLZ

Abschrift

Abschrift des Videos vom 31.03.202412 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Immer wieder fordern Kommentatoren auf meinem Kanal die Verhaftung von Politikern. Strafverfahren hoffen darauf, dass jetzt endlich irgendwelche Beweise sind, dass der und der doch in Handschellen gehen müsste, sodass er bestraft werden müsste. Was ist dran an solchen Hoffnungen? Wie realistisch sind die? Klar sehen, clever denken, frei handeln. Schön, dass Sie auch heute wieder da sind auf meinem Kanal, die Weltklar sehen. Ich freue mich, Sie begrüßen zu dürfen, heute mal zu einem grundsätzlichen Thema, nämlich was ist eigentlich mit der Haftung der Politiker? So seitdem ich vor dreieinhalb Jahren mit meinem Kanal begonnen hatte, gab es immer wieder irgendwelche Probleme, die ich mit meinen Videos auch aus meiner subjektiven Sicht beleuchtet habe. Und unten in den Kommentaren häuften sich die wütenden Beschwerden von... Usern, dass sie sagten, er muss jetzt verhaftet werden. Wann kommt die Staatsanwaltschaft? Jetzt ist aber endlich genug. Das war insbesondere in der Corona-Zeit. Es war aber auch in der Kriegstreiberei. Das ist auch zuletzt jetzt bei den RKI-Protokollen, bei den Geschwärzen immer wieder dasselbe Thema. Und ich muss dazu sagen,

Die Menschen, die jetzt meinen, dass sie ja ein großes Rechtsempfinden haben, dass sie genau wüssten, was Recht und Unrecht ist, sich aber in unserem deutschen Recht überhaupt gar nicht auskennen. Und das möchte ich jetzt mal belegen. Das Eigenartige ist, dass solche Kritiker, die ja so grundlegende Verfehlungen von Politikern meinen, ja beurteilen zu können, aber überhaupt gar nicht wissen, was politische Immunität ist und wie unsere Strafverfolgung funktioniert. Behörden eigentlich funktionieren. So, und dann möchte ich mal auf den Begriff der politischen Immunität kommen. So, und weil das ja, ich sag mal, ein unproblematischer Begriff ist, können wir uns den auch ruhig mal bei Wikipedia angucken. Da heißt es, politische Immunität ist der Schutz eines politischen Mandats oder Amtsträgers vor Strafverfolgung aufgrund seines Mandates beziehungsweise Amtes. Die Immunität betrifft vor allen Dingen Abgeordnete gesetzgebender Körperschaften, deren parlamentarische Immunität in den meisten Staaten durch die Verfassung geregelt ist, sowie Staatsoberhäupter und teilweise Mitglieder von Regierungen. Sondern wird erklärt, wie das denn eigentlich in der Geschichte sich entwickelt hat. Das ist für uns weniger interessant. Wir schauen mal rein, was für Deutschland gilt.

Da heißt es, Abgeordnete des Bundestages, siehe Artikel 46 Absatz 2 Grundgesetz und Mitglieder der Bundesversammlung, Paragraph 7 Bundespräsidentenwahlgesetz, haben parlamentarische Immunität, die sie vor der Strafverfolgung jedoch nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen schützt. So, das heißt also, hier haben wir schon mal den Unterschied. Oder was haben wir für zwei Informationen? Parlamentarier in Deutschland und eben, wenn es um die Wahl des Bundespräsidenten geht, also die Bundesversammlung, die haben dann Immunität und diese Immunität bedeutet, dass sie vor Strafverfolgung geschützt werden, aber nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen. Dann können Sie sich jetzt schon mal überlegen, Sie als Gewissen der Nation, welche zivilrechtlichen Ansprüche möchten Sie jetzt gegen einen Politiker, wo Sie meinen, dass der unbedingt in Handschellen gehen müsste, welche zivilrechtlichen Ansprüche haben Sie denn gegen den?

So und jetzt wollen wir mal gucken, es geht aber noch ein bisschen weiter. Auch die Immunität der Landtagsabgeordneten ist bundesweit gültig, § 152a Strafprozessordnung in Verbindung mit der jeweiligen Landesverfassung. So warum? Die Immunität soll aber nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe schützen, im Gegensatz zu Indemnität. sondern soll die Arbeitsfähigkeit der Parlamente sicherstellen. Sie kann daher vom jeweiligen Parlament aufgehoben werden. Also, das hat eben seine historischen Gründe. Wenn jetzt ständig gegen irgendwelche Parlamentarier ermittelt würde im Bund oder Land, dann könnte das Parlament oder die Parlamente könnten nicht arbeiten. Also sagt man, solange die Parlamentarier sind, dann soll eben strafrechtlich nicht gegen sie ermittelt werden können. Aber unter bestimmten Voraussetzungen kann eben das Parlament deren Immunität aufheben. Haben wir gerade erst gehabt bei Björn Höcke. In Thüringen zum siebten oder achten Mal wurde seine Immunität aufgehoben. So in den USA haben wir es ja auch gehabt mit Herrn Trump, dass der auf einmal mit Strafverfahren überzogen wird, obwohl er Präsidentschaftskandidat ist. Naja und...

Das bedeutet, dass wir hier also schon mal eins feststellen können, Voraussetzung für die Aufhebung der Immunität ist eben, dass das Parlament diese aufhebt. Jetzt überlegen Sie mal zurück, für die Leute, die sagen, diese Corona-Verbrecher, Wer bitte hatte diese Corona-Verbrecher die ganze Zeit geschützt? Welche Parlamentarier waren denn dagegen? Es wurden doch ständig alle Beschlüsse im Parlament abgesegnet von dem, was die Bundeskanzlerin seinerzeit und dann die Landespräsidenten alle gemacht haben, so die Ministerpräsidenten. Es wurde doch ständig von den Parlamentariern akzeptiert. Das heißt, jetzt erwarten Sie im Ernst, dass dieselben Parlamentarier, die ständig dafür gestimmt haben, plötzlich die Immunität von einzelnen Abgeordneten aufheben. Warum sollten die das denn tun? Das wäre doch völlig unlogisch. Tatsache ist aber, dass solche Sachen natürlich immer mal wieder vorkommen. Zum Beispiel hat der Bundestag grundsätzlich eben gesagt,

Die Möglichkeit bedrückt sich der Aufhebung der Immunität von Mitgliedern genehmigt. So, dann gibt es einen Immunitätsausschuss, der prüft dann in konkreten Fällen, ob es sich in dem Fall auch juristisch darstellen lässt. Gegebenenfalls spricht der Ausschuss eine Empfehlung aus, auf deren Grundlage der Bundestag seine Entscheidung trifft. Der 19. Deutsche Bundestag hat die Immunität in 25 Fällen aufgehoben, der 18 in 4 und der 17 in 9 Fällen. Grundsätzlich kann auch die Immunität des Bundespräsidenten nach Artikel 60 Absatz 4 vom Bundestag aufgehoben werden. Die Regierungsmitglieder sind als solche nicht immun, sind sie aber gleichzeitig Abgeordnete, dann sind sie natürlich immun. Das heißt also, der Trick von Politikern, jetzt wenn Sie mal vorstellen, Sie wären sich jetzt so jemand, der sagt, ich mache jetzt absichtlich Gesetzesbrüche, Verfassungsbrüche, strafrechtliche, aber ich habe ja Immunität, deswegen kann mir nichts passieren, dann ist die einzige wichtige Aufgabe, dass Sie bitte immer Abgeordneter bleiben. Und solange Sie Abgeordneter bleiben, solange kann Ihnen nichts passieren, außer aber, wenn die anderen Abgeordneten Ihnen dann per Mehrheitsbeschluss die Immunität entziehen sollten.

Schauen wir mal kurz in die Gesetzeslage rein, insbesondere zum Beispiel Artikel 46 Grundgesetz. Da steht es in Absatz 2 drin. Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei der Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Und dann heißt es immer, Genehmigung des Bundestages ist entsprechend anzusetzen. Das ist schon mal ganz eindeutig. Dann wurde auch auf Artikel 18 Grundgesetz verwiesen. Da geht es nämlich, wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere Freisheit, Lehrfreiheit usw. zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Dann hatten wir auch noch das Bundespräsidentenwahlgesetz § 7, so da heißt es dann eben, die Artikel 46, das hatten wir gerade im Grundgesetz, finden auf die Mitglieder der Bundesversammlung entsprechende Antworten. Für Immunitätsangelegenheiten ist der Bundestag zuständig, die vom Bundestag oder seinem zuständigen Ausschuss erlangten Regelungen in Immunitätsangelegenheiten gelten entsprechen.

Die Mitglieder sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Das heißt, damit ist schon mal ganz klar, die Gesetzeslage ist völlig eindeutig. Da gibt es überhaupt gar nichts daran zu zweifeln. Denken Sie mal an die Fälle, wo es heißt, der Rechtsanwalt so und so, der hat eine Strafanzeige gegen den und den eingerichtet. Das hatten wir ja auch zum Beispiel Jetzt mit den Taurus Leaks hatte ich auch ein Video zu gemacht, nach dem Motto, irgendwer macht eine Strafanzeige gegen Herrn Pistorius oder gegen Frau Strack-Zimmermann oder sonst nicht wen. Was bedeuten solche Strafanzeigen? Gucken wir in § 152a Strafprozessordnung rein, landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten. Über die Voraussetzungen, unter denen gegen Mitglieder eines Organs der Gesetzgebung eine Strafverfolgung eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, sind auch für die anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland und dem Bund wirksam. Das heißt, wenn es dort eben spezielle landesrechtliche Vorschriften gibt. So weit, so gut. Jetzt kommt aber der folgende Punkt in § 146 Gerichtsverfassungsgesetz.

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen. Bitte den Satz genau hören und verstehen. Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen. Jetzt reicht die Anwaltskanzlei X eine Strafanzeige gegen den Politiker Y ein. und macht das an dem Ort, wo man eine solche Strafanzeige einreichen kann und letztendlich, das muss jetzt nicht immer die Staatsanwaltschaft sein, das kann auch eine Behörde sein, eine bestimmte oder die Polizei, aber letztendlich geht das dann eben zur Staatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft hat jetzt also einen Hinweis, sie könnte ermitteln. Der § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes sagt aber, dass die Staatsanwaltschaft den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen hat. Wer ist denn der Vorgesetzte einer Landesstaatsanwaltschaft? Das ist der jeweilige Landesjustizminister. Wer ist der Vorgesetzte des Bundesstaatsanwalts? Das ist der Bundesjustizminister. Das heißt, Sie können so viele Strafanzeigen einreichen, wie Sie wollen.

Wenn der jeweilige Justizminister, der Zuständige, dann zur Staatsanwaltschaft sagt, den Fall bearbeitet ihr bitte nicht weiter, dann haben die das gefälligst einzustellen, das Verfahren. Jetzt glauben sie doch nicht im Ernst, dass wenn sie gegen einen Bundespolitiker, zum Beispiel den Verteidigungsminister oder den Wirtschaftsminister oder gar den Bundeskanzler eine Strafanzeige einreichen, dass dann der Bundesstaatsanwalt gegen den ermitteln wird. Und dass die Parlamentarier eine Mehrheit dafür bilden, um dem seine Immunität zu entziehen und ihn entsprechend anklagen lassen zu können. Wie soll denn das funktionieren? Also Moral von der Geschichte auf der bloßen Tatsache. Dass eben die politische Immunität existiert und dass unsere deutsche Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, folgt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Politiker in Deutschland jemals strafrechtlich für ihre Straftaten zur Verantwortung gezogen werden, dass überhaupt gegen die ermittelt wird, ich sag mal nahezu gegen null geht.

Und insofern möchte ich denjenigen Leuten, die immer mit den Handschellen rumklappern und glauben, jetzt sind genug Beweise da, jetzt muss ja Lauterbach, jetzt hat man ihn an der Angel, und jetzt ist die Ampel aber fertig. All diese Leute, muss ich sagen, sie sind Spinner. Sie sind wirkliche Spinner und Träumer. Und ich empfehle Ihnen dringend, mal diese Paragrafen, die ich Ihnen hier vorgelesen habe, die mal genau sich in Ihren Hirnkasten einzuprägen. Träumen Sie einfach weiter. Aber mit der Realität hat das nichts zu tun. Und im Gegensatz zu Ihnen, die Sie das bisher noch nicht begriffen haben. Die Politiker, die haben das begriffen. Die haben quasi einen Freibrief. Da hackt keine Krähe der anderen ein Auge aus. Und Sie können noch so oft meinen, dass ein bestimmter Politiker eine Straftat begangen hat, Wenn Sie dessen Immunität nicht aufheben und wer sollte das tun, wird da nichts passieren. Sie können noch so viele Strafanzeigen einreichen, wenn nicht ein Justizminister die Anweisung gibt, dass die Staatsanwaltschaft das verfolgen soll, passiert daraus gar nichts. Also bitte mal, wenn Sie hier auf diesem Kanal sind, klar sehen, clever denken, frei handeln.

Klar sehen heißt, gucken Sie genau hin, was ist. Gucken Sie sich bitte genau diese Gesetze an und dann denken Sie bitte klar und dann werden Sie feststellen, die Chance, dass bei uns in Deutschland ein Politiker hinter Gittern kommt, so wie ich es auf meinem Thumbnail dargestellt habe, ist nahezu null. Also hören Sie auf zu träumen, kehren Sie zurück zur Realität und befassen sich mit dem, was Sie tatsächlich tun können, nämlich wenn Sie wollen, dass irgendetwas passiert, dann müssen Sie die Mehrheitsverhältnisse im Parlament so ändern, dass eben Aufhebung von Immunitäten möglich sind. Andere Möglichkeiten wird es hier in Deutschland de facto nicht geben. Wenn Sie Ihre Meinung zu meinen Behauptungen unten in den Kommentarbereich haben und wenn Ihnen das Video gefallen hat, Daumen hoch, abonnieren, Glocke klingeln. Bis zum nächsten Mal. Die Welt klar sehen. Klar sehen, clever denken, frei handeln.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Wird jemals einer von denen bestraft?“, Die Welt Klar Sehen, 31.03.2024.

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Uwe Loose erklärt rechtsstaatliche Realität: Politische Immunität + weisungsgebundene Staatsanwaltschaft = Impunität. Strafrechtliche Verfolgung deutscher Politiker ist strukturell unmöglich.

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