Selbstbestimmungsgesetz: Mehr Schaden? | Was Deutschland riskiert13.04.2024
Abschrift
Abschrift des Videos vom 13.04.202411 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Nun ist es soweit. Das SBGG, das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, wurde im Bundestag von der Ampelregierung beschlossen und gilt ab 01.01.2025. Es soll das bisherige transsexuelle Gesetz ersetzen. Wird das jetzt die große Erleichterung sein für Menschen, die sich ihrer sexuellen Identität nicht ganz sicher sind oder sich anders fühlen? Und was bedeutet es für die seelische Hygiene und Volksgesundheit anderer Bürger? Ja, schön, dass Sie wieder da sind auf meinem Kanal, die Welt klar sehen. Mein Name ist Uwe Lohse und heute möchte ich über dieses heiße Thema mit Ihnen reden und Ihnen meine persönliche Meinung dazu kundtun. Ja, Sie können dann Ihre später in den Kommentaren unten darstellen. Worum geht es? Bevor ich zur Interpretation komme, müssen wir erst mal wissen, worüber reden wir. Deswegen erlaube ich mir auf die Webseite in das entsprechende Ministerium zu gehen und dort mal vorzulesen, was das Ministerium meint, was hier besonders relevant ist. Und dann, nachdem wir diesen langweiligen Teil durch haben, dann komme ich zu meiner Interpretation und dann wird es auch ein bisschen wieder spannender. Also bleiben Sie dran, jetzt legen wir los. Worum geht es konkret? Ja, eben um dieses Gesetz, das eben dazu dienen soll,
Menschen, die Probleme haben mit ihrer sexuellen Entfaltung oder Persönlichkeitsidentifizierung, dies zukünftig besser machen zu können. Was sind die wichtigsten Änderungen, die gemacht wurden? Einmal kann der Geschlechtseintrag und der Vorname soll für transgeschlechtliche sowie nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen einheitlich geregelt werden. Also nicht mehr in zwei Gesetzen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, sondern nur noch einen. Das heißt, volljährige Menschen sollen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt die Änderung ihres Geschlechtseintrages und ihres Vornamens bewirken können, sofern sie drei Monate vorher vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt das angemeldet haben. Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen nur die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben können. Bei Erklärung des gesetzlichen Vertreters vor dem Standesamt muss auch die minderjährige Person anwesend sein. Minderjährige ab 14 Jahren sollen die notwendige Erklärung selbst abgeben können. Die Bedarf aber der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Stimmen die Sorgerechtsberechtigten nicht zu, kann die Zustimmung vom Familiengericht ersetzt werden. Allerdings nur dann, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Nach einer erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamen soll für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Damit soll vermieden werden, dass Entscheidungen übereilt getroffen werden.
Die Anmeldung kann gegenüber dem Standesamt erneut, also erst nach 15 Monaten, vorgenommen werden. Auf Grundlage des Gesetzes kann ein Bußgeld verhängt werden, wenn jemand die Änderung des Geschlechtseintrages von transgeschlechtlichen, nicht binären oder intergeschlechtlichen Personen gegen deren Willen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt. Das Selbstbestimmungsgesetz ändert nichts an der Vertragsfreiheit, am privaten Hausrecht und am allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz, was heute im Rechtsverkehr zulässig ist. Das ist auch künftig zulässig und was heute verboten ist, bleibt verboten. Das geht aus dem Entwurf und seiner Begründung hervor. Die geplante Regelung sieht außerdem die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen vor. Die Frage, ob eine Person, die zusätzlich geschlechtsangleichende körperliche medizinische Maßnahmen in Erwägung zieht, solche vornehmen kann, wird nicht durch das SBGG geregelt. In diesem Fall gelten wie bisher alleine fachmedizinische Gründe. Soweit eben auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
So, das heißt, hier haben wir jetzt also die Eckdaten des Gesetzes und da möchte ich ein bisschen noch weiter einsteigen, denn es gibt dort natürlich auf der Webseite auch noch einen Bereich für allgemeine Hintergründe und Fragen und Antworten. Dort sollten Sie sich mal genau informieren. Und ich verlinke das dann unten in der Beschreibungsbox zu diesem Video. Und dann können Sie mal selber reinschauen. Auch noch weitere Dokumente über den Gesetzentwurf und was da sonst noch ist, finden Sie dort. Also schauen Sie da einfach mal rein. Jetzt aber gehen wir mal an die Interpretation. Ja, soweit dann erstmal die gesetzliche Vorschrift. Aber die Frage ist, was bedeutet das jetzt für uns konkret? Also eigentlich soll das Gesetz ja dazu dienen, dass der Bürger, insbesondere der, der eben sexuell unsicher ist, jetzt eine gesetzliche Grundlage bekommt, seiner sexuellen Empfindung gerecht zu werden. Aber die Frage ist, ob das tatsächlich jetzt so funktioniert. Ich persönlich sehe da doch so einige Probleme, nämlich einmal,
Es ist schon bekannt, dass eben die Bürokratie unnötig aufgebläht wird. Warum? Ja, das wird ja schon in der Drucksache des Bundes selber kundgetan. Nämlich, dass es eben viel mehr Verwaltungsprozesse, Beratungsgespräche, insbesondere eben für Minderjährige gibt. Und die Standesämter werden dann noch mehr unter Druck gesetzt, haben noch mehr Beratungsgespräche. Aufwand und Verwaltungskosten letztendlich so und sprich in Großstädten, wo ja viele Menschen wohnen, da könnte schlichtweg ja die Bürokratie ja in Warteschleifen dann münden und andere bürokratische Prozesse würden dann ja ich sag mal hinten angestellt werden. Dann gibt es natürlich auch Probleme mit den rechtlichen Sachen. Minderjährige ab 14 können das zwar schon machen, aber doch nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Was ist aber, wenn die sich jetzt nicht einig werden? Wenn die also zwei Eltern haben und der eine sagt ja und der andere sagt nein. Das heißt, auch innerhalb der Familie entstehen ja dort auf einmal Streitigkeiten. Was darf ein Kind selbst entscheiden, ein Minderjähriger ab 14 und was darf er nicht? Was ist, wenn zum Beispiel ein Mädchen mit 14 Jahren sagt, ich bin ein Junge und fühle mich so und die Eltern wollen das aber nicht. Dann könnte das also dazu führen, dass jetzt das Kind gegen die Eltern einen Prozess führt. Und wohin soll das führen für das Seelenheil des Kindes? Dann kann das natürlich auch noch unbeabsichtigte soziale
Konsequenzen haben. Denn es bedeutet ja, dass in der Öffentlichkeit auf einmal die Geschlechtsidentitäten verwässert werden. Denn in der Gesellschaft selber braucht man ja eine Klarheit. Man muss ja wissen, wo es lang geht. Und jetzt kann sich das aber ständig ändern. Stellen Sie sich mal vor, Sie wären jetzt in einer Schule und dann haben Sie Lehrer und Schüler, die ständig, nämlich einmal im Jahr, ihre Geschlechtsidentität wechseln. Wie soll man die jetzt genau anreden? Herr, Frau, Sie, Du. Wer soll sich das vor allen Dingen merken? Dann gibt es ein Problem mit den Daten, sodass eben die Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern, in verschiedenen Registern, in verschiedenen Ämtern verschieden geführt werden, was also dazu führt, dass die Zuordnung dieser Daten gar nicht mehr optimal gewährleistet ist. Das heißt, das führt ja schlichtweg zu Verwirrung in der Bürokratie. Also stellen Sie sich mal vor, Sie machen einen Telefonanschluss unter dem Namen Uwe Loose, so wie ich jetzt heiße. Und dann sage ich ja, ich will jetzt mein Geschlecht jetzt ändern. Und im nächsten Jahr bin ich Uwine Lose. Und dann rufe ich bei meinem Telekom Provider an und sage, ich hätte jetzt mal meinen Geschlechtseintrag geändert. Ja, wie heißen Sie? Uwine Lose. Tut mir leid, die kennen wir nicht.
Dann sage ich, ja, ich bin aber früher Uwe Lohse. Und dann muss ich jetzt beweisen, dass Uwe Lohse, der ich früher war, dass ich jetzt Uwine Lohse bin. Und im nächsten Jahr ändere ich wieder mein Geschlecht und dann sage ich, ich nehme meinen zweiten oder dritten Vornamen als Namen für mein männliches Geschlecht wieder und sage dann, jetzt heiße ich Hans Lohse. Und dann bin ich plötzlich bei meinem Telefonprovider mit drei verschiedenen Namen, drei verschiedenen Vornamen und Identitäten da drin. Und dann kann man sagen, okay, Ist denn das jetzt einfach nur so ein Schuss von 0 auf 100 oder gibt es das schon? Ja, das gibt es schon. Es gibt 15 andere Länder, wo man das gemacht hat. Und da hat man auch schon teilweise erste Erfahrungen. Insbesondere in Kanada und Argentinien, da hat man schon die ersten Probleme mit der bürokratischen Behandlung. Herausforderungen und das Leben der Bürger ist insgesamt komplizierter geworden als es vorher war, obwohl es ja eigentlich vereinfacht werden sollte. In Argentinien hatte man Probleme mit Personen, die wegen ihrer Namens- und Identitätswechsel plötzlich Reisen nicht antreten konnten oder medizinische Dienstleistungen. Denken Sie mal an das Thema Behandlung in der Medizin.
Da gibt es teilweise ja frauenspezifische Behandlungsmethoden und teilweise männerspezifische Behandlungsmethoden. Ja, jetzt weiß man das als Arzt doch gar nicht, wenn man da jetzt einen Patienten hat, zum Beispiel einen Notfallpatienten, der sieht aus wie eine Frau, ist zwar biologisch ein Mann oder umgekehrt oder irgendwas dazwischen. So, dann hat man das Thema mit den Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Das heißt, man weiß ja gar nicht, wie sich das auf die Privatsphäre und Sicherheit auswirkt. Und dann gab es einen Fall, ich glaube in Australien, da war irgendwie ein Football-Turnier. Und da hat sich eine gesamte jungen Mannschaft ja zur Mädchenmannschaft erklärt. Und die haben ja das gesamte Turnier gewonnen. Die haben die ganzen anderen Mädchen alle weggefegt, wie sonst nicht, was? Und waren dann ganz stolz darauf und haben gesagt, hurra, wir Frauen, wir haben gewonnen. Und dann haben die Eltern, die hatten teilweise von den anderen Mädchenmannschaften, die hatten teilweise schon die Mädchen ja gar nicht erst antreten lassen, weil die Jungs einfach viel kräftiger waren. Die Verletzungsgefahr ist zu hoch.
So, und dann haben die sich dann nachher beim Sportverband beschwert und der hat gesagt, nein, der Sportverband hat alles richtig gemacht, das ist genau gesetzeskonform, da gibt es überhaupt gar keinen Grund, sich dagegen zu beklagen. Ja, es gibt also eine ganze Menge Probleme und das fängt schon mit so praktischen Sachen an, das dann eben... Äußerlich gesehene Männer, die sich dann für Frauen erklären, dann einfach auf Frauentoiletten gehen und natürlich auch umgekehrt. Sprich, hier besteht ja das potenzielle Risiko, dass Spanner einfach sich zur Frau erklären. Und im Sport hatte ich ja schon erwähnt, dass eben Männer sich zu Frauen erklären, ob umgekehrt sich Frauen für Männer erklären. Das wissen wir noch nicht. Die Frage ist, wollen wir in einer solchen Kultur leben, wo ein Wirrwarr ersten Grades ist? Ich persönlich würde das nicht wollen und deswegen würde ich sagen, okay, das Gesetz ist eigentlich ja schon ein Weg in die richtige Richtung, nachdem Motto einer kleinen Gruppe von Menschen, die aus psychologischen oder gesundheitlichen, medizinischen Gründen vielleicht eines solchen Gesetzes bedürfen. Aber es sollte nicht jetzt für jedermann so ohne weiteres und so leicht fungieren, sondern erst dann, wenn medizinische und psychologische Gründe, ich sag mal fachlich auch abgesegnet sind und nicht ein Freibericht für jedermann, ich ändere mal alle 15 Monate meinen Namen und mein Geschlecht.
Deswegen glaube ich, dass dieses Gesetz ein Gesetz ist, das im Grunde genommen die Volksidentität, die Volksseele quasi zerstören kann. Das führt zu einer absoluten Verwirrung, wenn es in entsprechendem Ausmaß geführt wird. Und daher meine ich, dass sich Kräfte bilden sollten, die auf die Regierung wiederum einwirken, um dieses Gesetz eingehend zu überprüfen und zu überarbeiten, so damit ein Gleichgewicht entsteht. Ein Gleichgewicht zwischen dem, was eigentlich wünschenswert ist, der Anerkennung individueller Identitäten und aber auch auf der anderen Seite der Schutz der gesellschaftlichen Ordnung. Und sollte sich dann herausstellen, dass die negativen Seiten die positiven überwiegen, bei unserem neuen SBGG, dann sollte ernsthaft diskutiert werden, ob man das Gesetz nicht wieder abschafft. Denn nur so kann man auch sicherstellen, dass Gesetze auch vom Volk akzeptiert werden. Es kann nicht sein,
zum Schutz einer Minderheit auf einmal ein Wirrwarr in der ganzen Bevölkerung entsteht und jeder sich am Kopf fasst und sagt, was sind denn das für Bekloppte da oben? Ja, die meinen das doch wohl nicht ernst. Das heißt, das wäre ja schlichtweg ein Armutszeugnis für unsere gesetzgebungskompetenten Institute. Ja, soweit meine Meinung. Schreiben Sie Ihre mal unten in die Kommentare rein. Wenn Ihnen das Video gefallen hat, dann bitte empfehlen Sie es weiter. Abonnieren Sie, klingeln Sie die Glocke. Bis zum nächsten Mal. Die Welt klar sehen. Klar sehen, clever denken, frei handeln.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Selbstbestimmungsgesetz: Mehr Schaden? | Was Deutschland riskiert“, Die Welt Klar Sehen, 13.04.2024.
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Analyse des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG): Geschlechtseintrag jederzeit änderbar, auch mehrmals jährlich. Lohse warnt vor Verwaltungs-Chaos, medizinischen Risiken, Schulungs- und Sportintegrations-Problemen, fehlender Hürden für psychische Stabilität.
