Prozessdesaster um Höcke | Dreht sich das Blatt?25.04.2024
Abschrift
Abschrift des Videos vom 25.04.20247 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Björn Höcke, der Spitzenkandidat der AfD in Thüringen, stand in Halle vor dem Landgericht, weil er verbotenen Nazi-Sprüche gesagt hat und konnte einen wichtigen Teildick erringen. Klar sehen, clever denken, frei handeln. Willkommen auf meinem Kanal, die Welt klar sehen. Mein Name ist Uwe Loose und ich begrüße Sie zu diesem spannenden Polit-Thriller. Denn der Spitzenkandidat der AfD in Thüringen, Björn Höcke, der Aussicht darauf hat, vielleicht der nächste Ministerpräsident in Thüringen zu werden, dem wurde die politische Immunität entzogen. Und unter anderem steht er jetzt vor Gericht in Halle, weil er ja einen verbotenen Spruch gesagt hat, und zwar diesen... Soll er mit der Formulierung, alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland beendet haben? Ja, das soll Höcke gesagt haben, so jedenfalls die Gerichtssprecherin. Er soll seine Rede so beendet haben, sprich danach kam dann eben nichts mehr. So eben soll es gewesen sein. Ja, und warum bitte? Soll das jetzt bitte schlimm sein?
Ja, weil es eben ein Verstoß gegen § 86a des Strafgesetzbuches ist, da geht es um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. So, und siehe hier, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft. Das heißt, dafür kann man ins Gefängnis gehen. Wer im Inland Kennzeichen einer der bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich verbreitet, in einer Versammlung oder in einem von ihm verbreiteten Inhalt verwendet oder ein Inhalt ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält zur Verbreitung und Verwendung im Inland oder Ausland in der bezeichneten Art und Weise herstellt. So, dann in Absatz 2 Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnenabzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. In den in Absatz 1 genannten Zeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind. § 86 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend. Das ist für uns jetzt aber hier nicht so ganz maßgeblich. Das heißt also, er hat etwas gesagt, was man hätte nicht sagen dürfen. So, und das sei nun eine Parole der Nazi-SA gewesen. Und ja, hätte er wissen müssen, so ist die Anklage, wie stellt sich Höcke selbst dazu? Ich habe in einer Wahlkampfrede 2021
gesagt und habe mich dabei einem Slogan der Parteifreundin Sachsen-Anhalt orientiert, der lautete nämlich, alles für unsere Heimat. Ich habe das durchdekliniert, wie ich das immer mache am Ende meiner Reden, mit einem Dreiklang zu enden. Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland. Und dafür stehe ich jetzt wie gesagt vor der Strafkammer in einem Strafprozess. Für mich ist das Ganze eindeutig politisch motiviert. Das ist ein politischer Schauprozess, der hier hochgezogen worden ist. Das ist jedenfalls meine subjektive Einschätzung. Wir stehen mitten im Wahlkampf, auch dass dieser Prozess drei Jahre nach dem Sachverhalt hochgezogen wird, mitten im wichtigen Ostwahlkampf, im wichtigen Thüringer Wahlkampf, beziehungsweise im Kommunalwahlkampf und EU-Wahlkampf, hat für mich ein sehr deutliches Geschmäckle. Das vielleicht mal zur Grundeinordnung. Die Staatsanwaltschaft hängt sich komplett an der Behauptung auf, ich hätte wissen müssen, dass der dritte Teil meines Trittorischen Dreiklangs auch von der SA als Motto verwendet worden ist. Ich wusste es nicht.
Ja, also Höcke redet hier von einem Dreiklang, sprich er hat mehr als nur einen Satz gesagt, behauptet er. Und er behauptet, dass er eben von nichts gewusst hätte. Ja, ob das realistisch ist oder nicht, das ist einmal noch eine andere Frage. Aber zumindest wollen wir mal schauen, was hat er denn tatsächlich da 2021 gesagt. Alles für unsere Heimat. Was für ein toller Titel, hinter dem ich mich voller Inbrunst stellen kann. Moment, er redet hier von einem Buch, das heißt Alles für unsere Heimat. Und da stellt er sich jetzt hinter und darauf baut er jetzt seine weitere Rede auf. In Brust und Überzeugung sage ich ja, alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland. Gehen wir gemeinsam in Sachsen-Anhalt einen großen Schritt in eine bessere Zukunft für Sachsen-Anhalt, aber letztlich auch für Deutschland. Ich denke, aus der Videosequenz ist deutlich ersichtbar, dass Höcke in dem Punkt recht hat. Er hat einen Dreiklang geredet. Er hat eben von der Heimat, von Sachsen-Anhalt und von Deutschland geredet. So, aber wo ist jetzt der sprachliche Schwerpunkt? So, da er sich ja auf das Buch bezog, ist nach meinem Verständnis, war der Schwerpunkt des Satzes Sachsen-Anhalt.
Weil Deutschland da nicht im Vordergrund war und insofern nicht diese SA-Parole die Hauptaussage war. Er gibt sich ja auch aus seiner Nacherläuterung, wo er sagt, letztlich auch für Deutschland. Nicht vorrangig für Deutschland, sondern letztlich für Deutschland. Ja, und tatsächlich scheint das Gericht doch zumindest teilweise das eben nicht gesehen zu haben, denn im zweiten Prozestag vorgestern hat dann tatsächlich doch das Gericht sich auf ganz erstaunliche Art und Weise geäußert. Davon berichtet uns dann schon am Nachmittag des selben Prozestages die Bild-Zeitung, wobei mal hier heißt es, er will im Blick auf Nazi-Parolen von nichts gewusst haben. Ja, muss ja nichts gewusst haben, es muss ihm ja bewiesen werden, im Zweifel. Für den Angeklagten heißt es ja. So, also das Landgericht Halle, vor dem sich der Faschist und Rechtsprovokateur derzeit verantworten muss. Was ist denn das für eine Propaganda? Der Faschist und Rechtsprovokateur, der Angeklagte muss er doch heißen, hat in Aussicht gestellt, Höcke wird maximal zu einer Geldstrafe verurteilt. Für Höcke heißt es, den Entzug des aktiven oder passiven Wahlrechts durch das Gericht muss er nicht mehr fürchten. Er kann damit stimmen.
Spitzenkandidat zur Landtagswahl im September bleiben. So, denn er hätte nur dann härtere Sanktionen befürchten müssen, nämlich Strafmaß von sechs Monaten oder darüber, haben wir ja gesehen bis zu drei Jahren, dann hätten die Richter ihm zusätzlich zur Strafe die Wählbarkeit und sogar Also Moral von der Geschichte, bestenfalls kriegt er jetzt eine Geldstrafe. Und das ist doch eine Blamage ersten Grades für die Anklagevertreter. Das hätten die sich doch wahrscheinlich auch eher denken können, dass sie mit so einem dummen Sprüchlein im Grunde genommen nicht weiterkommen. Höcke plädiert auf unschuldig. Wir werden sehen, was daraus wird. Höckes Vermutung, dass es sich bei ihm um einen politisch motivierten Prozess handelt, um die AfD in Thüringen zu schwächen. Dann muss man sagen, ist der Schuss aber voll nach hinten losgegangen. Denn jetzt schon am 2. Prozestag mit dieser Einschränkung auf maximal Geldstrafe, da muss man sagen, da hat die AfD doch einen Abschluss.
Aufwind kriegt die doch dort in dem Bundesland und vermutlich noch in anderen Bundesländern. Ja, also aus Sicht der AfD können Sie doch nur froh sein, dass es zu einem solchen Schauprozess gekommen ist. Und wenn Sie genaueres wissen wollen, also noch ein bisschen tiefer in dieses Thema einsteigen wollen, dann schauen Sie sich bitte dieses Video an. Denn in einem Stream mit Elijah Tee haben Elijah Tee und ich uns noch weitere Gedanken über die Hintergründe gemacht. Warum das Ganze? Wer profitiert eigentlich davon? Was ist der Nutzen und was kann man sich sonst noch so denken? Also schauen Sie einfach mal rein. Bis zum nächsten Mal. Die Welt klar sehen.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Prozessdesaster um Höcke | Dreht sich das Blatt?“, Die Welt Klar Sehen, 25.04.2024.
iWas dabei übertragen wird
Erst der Klick startet das Video und baut dabei eine Verbindung zu YouTube auf. Bis dahin wird nichts von dort geladen — auch dieses Vorschaubild liegt auf dem Server von dieweltklarsehen.de. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung
Auch als Podcast: Spotify ·
Apple Podcasts ·
Amazon Music · Deezer ·
podcast.de · Podcast Index
Analyse des überraschenden Wendepunkts im Prozess gegen Björn Höcke: Das Gericht signalisiert bereits am zweiten Verhandlungstag, dass maximal eine Geldstrafe droht, nicht der Entzug des Wahlrechts. Uwe Loose ordnet ein, warum das rechtlich, politisch und medial relevant wird.
