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Ergebnis des Berufungsverfahrens vor dem OVG Münster25.05.2024

AfD-SYMPTOM

Abschrift

Abschrift des Videos vom 25.05.202426 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Nach dem verlorenen Prozess der AfD in der ersten Instanz ist man vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gezogen in die Berufung und da wurde nun die Berufung abgelehnt. Dennoch ist das ein Teilerfolg für die Alternative für Deutschlandpartei. Warum, erklären uns die entsprechenden Vorstandsmitglieder. Klar sehen, clever denken, frei handeln.

Willkommen auf meinem Kanal, Die Welt Klar Sehen. Mein Name ist Uwe Loose und ich möchte heute das Thema mit dem AfD-Prozess weiterführen. Wer nicht mehr so ganz genau weiß, worum es da ging, der möchte bitte dieses Video sich angucken. Ich werde am Ende dieses Videos darauf nochmal verweisen, sodass Sie einfach zum Schluss draufklicken. Also, worum geht es genau? Die AfD hatte die erste Instanz verloren und ist in Berufung gegangen vor das Oberverwaltungsgericht Münster. Und dann hat es dort im Grunde genommen die Berufung auch verloren und wird natürlich dann vermutlich weiter voranschreiten in die nächste Instanz. Und zwei Vorstandsmitglieder werden interviewt und das sind einmal der Peter Böhringer, der stillvertretende Bundessprecher.

Dann ist das der Roman Reusch, der ist Beisitzer, der war früher mal leitender Oberstaatsanwalt bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft und war auch Vorsitzender Richter des Schiedsgerichtes Brandenburg zwischenzeitlich. Dann gehört er seit 2017 im Bundestag, 2018 im Parlamentarischen Kontrollgremium und so weiter und so fort. Das heißt, das ist quasi der Jurist im Bundesvorstand der AfD. Um die beiden wurden interviewt und wir schauen uns aus diesem Interview die wichtigsten Szenen an,

nämlich diejenigen, die speziell mit der Bewertung dieser Fragestellung zu tun haben. Der Prozess ist heute zu Ende gegangen, das Urteil ist gesprochen. Wie ist es denn ausgegangen? Ja, wie wir teils, wie wir es befürchtet haben, nämlich dass unsere Berufung zurückgewiesen wurde. Das deutete sich im Prozessverlauf schon an. Vor zwei Wochen hat das Gericht in einem Beschluss schon ziemlich deutlich gesagt, oder sehr deutlich gesagt, dass es sich bereits festgelegt hat, dass es Anhaltspunkte gäbe.

Und damit war an sich klar, wie die Sache hier ausgeht. Relativ, soll ich jetzt sagen, positiv überrascht waren wir, dass das Gericht den Verfassungsschutz deutlich zusammengestaucht hat und zwar hinsichtlich des Umfangs der angeblichen Verdachtsmomente. Da sind jetzt nur noch zwei Themenfelder übrig geblieben von dem Riesensammelsurium, das der Verfassungsschutz da ausgebreitet hatte. Haben

sich ja nicht mal entblödet uns Antisemitismus vorzuwerfen, weil irgendjemand Herrn Soros kritisiert hat. Das haben wir also mit Genugtuung aufgenommen. Es bietet uns für die Zukunft auch Möglichkeiten anzusetzen. Im schriftlichen Urteil werden wir dann sehen, welche Äußerungen von wem

tatsächlich zu der Einstufung dann geführt haben und auch da können wir auch intern ansetzen und müssen das auch tun, wenn wir diese Beobachtung loswerden wollen und das wollen wir. Ja und positiv aufgenommen habe ich auch den ausdrücklichen Hinweis, wirklich sehr betonten Hinweis des Gerichts, dass es hier wirklich nur um einen Verdachtsfall geht und die Annahme, dass daraus jetzt jetzt die Feststellung bestehender extremistischer Tendenzenfolge

eben einfach falsch ist. Ja, und das ist im Grunde genommen noch wirklich eine Neuerung in dieser ganzen Betrachtung. Denn wir haben ja in den letzten Monaten immer wieder gesehen, dass speziell der AfD von Seiten des Verfassungsschutzes ja, ich sag mal, Einstufungen vorgeworfen wurden, ohne dass für die Öffentlichkeit auch nur näherungsweise nachvollziehbar war, aufgrund wessen sie dazu gekommen sind, beziehungsweise ob diese überhaupt berechtigt sind. Und ich hatte ja schon mal erwähnt, dass eben diese Einstufungen des

Bundesamtes für Verfassungsschutz keine rechtswirksamen oder rechtsgültigen Einstufungen sind. Das sind institutsspezifische Einstufungen, so wie alle anderen wirtschaftlichen Unternehmen nehmen auch ihre Kunden in Bronze, Platin, Gold und sonst nicht was Kunden einstufen und sie dann entsprechend behandeln. Und so kann das das Bundesamt für Verfassungsschutz quasi nach eigener Regie auch machen. Aber ob diese Einstufung objektiv gerechtfertigt ist, das weiß ja überhaupt gar kein Mensch.

Man kann sich denen natürlich freiwillig anschließen. Ja, aber nur weil das Bundesamt für Verfassungsschutz das macht, muss es weder wahr sein, noch muss es sachlich korrekt sein. Das heißt, es bedarf ja erstmal einer Prüfung. Und insofern finde ich das mal ganz interessant, dass jetzt hier das Oberverwaltungsgericht, jedenfalls zumindest nach den Aussagen von Herrn Reusch, dort einen vielleicht Riegel vorgeschoben hat oder vielleicht zumindest eine Grenze, dass eben solche Behauptungen nicht einfach willkürlich und in Masse gemacht werden können. Aber schauen wir einfach mal weiter.

Und dass weite Teile der AfD unverdächtig sind. Auch das gibt uns Futter für die Zukunft. Auch wenn weite Teile der AfD unverdächtig sind, dürfen jetzt doch alle AfD-Mitglieder beobachtet werden. Heißt das auch, dass die Telefone abgehört werden, Herr Böhringer? Ja, formell heißt es das wohl. In Teilen der Partei war das seither schon so. Also da sind engere Voraussetzungen nötig für eine sogenannte G10-Entscheidung.

Also da braucht man dann schon auch in der Person des Betreffenden, braucht man deutlich stärkere Anhaltspunkte. Also offiziell, also ist mir nicht bekannt, dass wir abgehört werden. Ob irgendjemand das illegalerweise, inoffiziell tut, das wissen die Götter. Hier sind sich die beiden aber nicht ganz einig. Also der Böhringer sagte ja, das wird ja schon gemacht.

Da wurde er sofort von dem Reusch gebremst nach dem Motto, wenn der Reusch jetzt ihn zur Ordnung ruft und darauf hinweist, dass es ja offiziell nicht ist und inoffiziell weiß der Reusch nichts, aber Böhringer weiß, dass es inoffiziell so ist. Also insofern, wenn das jetzt so wahr sein sollte, haben wir ja im Grunde genommen eine illegale Abhöraktion. Aber das wollen die beiden offiziell ja offensichtlich nicht behaupten. Andererseits muss man auch vielleicht auch innerparteilich immer wieder sagen, es ist wahr und ist trotzdem nötig, diesen Prozess zu führen. Insbesondere wegen der Art und Weise, wegen der wir ihn heute verloren haben.

Aber er ist grundsätzlich wichtig. Es ist wichtig, weil wir Recht haben. Wir sind nicht so böse, wie wir dargestellt haben. Wir sind in keiner Weise verfassungsfeindlich, um Gottes Willen, überhaupt nicht. Im Gegenteil, wir behaupten ja, wir verteidigen die Verfassung und das tun wir auch tatsächlich. Wir müssen es vor der Geschichte... Ja, also hier sträuben sich mir so ein bisschen die Haare. Also was der Herr Böhringer hier von sich gibt, das ist ja eine juristische Auffassung, die ist schlichtweg naiv, so würde ich das mal behaupten. Denn die Aussage, weil wir Recht haben, also ich glaube, er sollte mal den Herr Reusch fragen, was Recht haben bei einem Gericht bedeutet. Es geht bei einem Recht haben im Juristischen ist nicht die Frage, ob man wissenschaftlich oder physikalisch oder sonst wie Recht hat, sondern ob Recht gesprochen wird im Sinne des Gerichtes.

Das heißt, sie mögen noch so viel der Meinung sein, dass sie im Recht sind. Und sie mögen der Meinung sein, dass ihre Partei nicht verfassungswidrig ist. Aber letztendlich spielt das keine Rolle, was sie für eine Meinung haben. Und ich frage jetzt, was sie für einen rechtlichen Status haben. Und dieser rechtliche Status wird Ihnen durch Gericht in einem Prozess zugewiesen. Wenn Sie dann später dazu in der Lage sein sollten, die Meinung des Gerichts in der Revision zum Beispiel korrigieren zu lassen, dann ist das wunderbar für Sie.

Wenn aber nicht, dann bleibt es dabei, dass Sie der Meinung sind, dass Sie im Recht sind. Aber außer Ihnen ist da niemand der Meinung, weil das Gericht nämlich anders gesprochen hat. Also insofern muss ich ganz ehrlich sagen, für einen Bundesvorstand ist diese Art von Rechtsauffassung für mich unheimlich dünne. Das ist wirklich sehr schwacher Böhringer. Wir müssen es vor der Geschichte tun, selbst wenn wir am Ende unterliegen sollten, weil man sich diese Vorwürfe nicht einfach ohne Widerstand gefallen lässt. Es verhindert natürlich faktisch auch ein Stück weit die Hochstufung und das verzögert sie. Auch Zeitgewinn ist sehr wichtig, weil am Ende wird diese Frage Verfassungsfreundlichkeit, Feindlichkeit politisch entschieden.

Man kann am Ende 30 Prozent der Menschen nicht irgendwie als Verfassungsfeinde klassifizieren. Das wäre absurd. Ja, auch diese weiterführende Ergänzung ist für mich sehr schwach. Ja, Herr Böhringer, also damit sagen Sie, dass es im Grunde genommen völlig egal ist, was ein Gericht in einem demokratischen Staat entscheidet, weil letztendlich kommt es nur auf die Politik drauf an. Also ich meine, wir haben ja nur eine Gewaltenteilung. Und insofern können Sie jetzt, wenn Sie tatsächlich Demokrat sein wollen,

dürfen Sie nicht Gerichtsurteile einfach runterstufen nach dem Motto, Gerichte entscheiden, was sie wollen. Am Ende macht die Politik doch, was sie will. Und darauf kommt es allein an. Und im Geschichtsbuch werden wir dann Recht haben. Das wird die Zukunft dann beweisen. Gut, das ist eine Spekulation. Das können Sie so hoffen. Ob die Zukunft tatsächlich so urteilen wird, sei mal dahingestellt. Aber diese Aussage, dass die Politik gegenüber der Gerichtsbarkeit dominant ist, das ist keine rechtsstaatlich korrekte Aussage.

Wir haben eine Gewaltenteilung, zumindest theoretisch, zumindest im Grundgesetz so vorgesehen und dort sind diese drei Gewalten gleichmächtig. Und wenn Sie jetzt sagen, dass die Politik aber doch mächtiger sein soll als irgendwelche Gerichtsurteile, dann reden Sie doch genauso wie die Blockparteien, gegen die Sie antreten wollen. Wo genau ist bitte der Unterschied, wenn Sie erklären wollen, dass Ihre Politik wichtiger und richtiger ist als das, was Gerichtsurteile entscheiden? Das wäre absurd. Das heißt am Ende, wir müssen nur noch ein bisschen größer werden, dann erledigen sich diese Fragen auch von selbst, auch juristisch.

Das ist meine feste Überzeugung. Wenn wir irgendwo auch nur toleriert werden als Regierungsmitglied oder tolerieren, dann ist es schon vorbei. Dann ist der ganze Verfassungsgerichtsprozess vorbei, weil man ja mit Verfassungsfeinden niemals koalieren könnte. Deshalb ist es so wichtig, den Prozess zu führen. Und wie gesagt, mir ist es auch durchaus vor der Geschichte wichtig, weil wir wirklich Recht haben. Und deshalb ist das kein schlecht angelegtes Geld, das sage ich auch innerparteilich. und bei dem, was heute passiert ist, Arbeitsverweigerung des Gerichtes. Ich bin wirklich dieser Meinung,

was die Beweisaufnahme angeht. Da sind Formfehler entstanden. Wir haben das an anderer Stelle jetzt schon ausführlich auch dargelegt. Wir warten das schriftliche Urteil ab. Aber ich bin sehr sicher, wir haben jetzt schon ohne Ende Revisionsgründe und wir müssen es machen. Das ist kein schlecht angelegtes Geld. Es wird mir ja langsam schwindelig, was Sie von mir geben, Herr Böhringer. Wir müssen das aus strategischen Gründen machen. Und dann kommen Sie dazu, es ist kein schlecht angelegtes Geld, als ob Sie jetzt als Unternehmer in einen Gerichtsprozess investieren

und eine Rendite raushaben wollen. Also ganz ehrlich, ich glaube, das Interview würde hier für Ihre Partei besser laufen, wenn Sie während des Interviews hinter der Kamera irgendwo geblieben wären, statt sich mit solchen, ich sage mal, unqualifizierten Aussagen ein schlechtes Bild für Ihre eigene Partei abzugeben. Und am Ende kann ja auch, wenn es irgendwann mal Richtung Parteiverbot ginge, kann ja eine Partei ihr Verbot nicht einfach ohne Widerstand über sich ergehen lassen. Es sind sämtliche Mandate über Nachts weg, sämtliche politische Betätigung wäre verboten. 30, 25 oder 20 Prozent der Menschen wären politisch heimatlos. Das kann keiner wollen. Und natürlich müssen wir uns auch dagegen wehren.

Na, das ist ja mal die erste Passage, ein richtiger Hoffnungsschimmer, Herr Böhringer, dass Sie doch auch mal was Vernünftiges sagen, nämlich, dass es politisch und gesellschaftlich wo kaum darstellbar ist, dass 20, 25, 30 Prozent der Bevölkerung als Verfassungsfeinde und Nazis deklariert werden könnten, nur dass es sich dafür lohnt zu kämpfen. Also das, denke ich, ist schon eine korrekte Aussage. Wie wahrscheinlich halten Sie denn ein Parteiverbot der AfD?

Also nach dem heutigen Urteil ist es ein Stück weit unwahrscheinlicher geworden. Eben weil das Gericht, die uns gegen unsere Vorwürfe stark eingeengt hat und ausdrücklich gesagt hat, dass zum Beispiel, wo es um die Demokratie ging, Deswegen, dass sie deutlich weniger Anhaltspunkte haben, als der Verfassungsschutz aufgeführt hat. Also die sind schon ein Stück weit in ihre Schranken gewiesen worden, was uns natürlich hilft, einen Verbotsantrag zu vermeiden.

Das ist natürlich schon, ich sage mal, die wirklich wesentliche Neuerung jetzt dieses Berufungsverfahrens, dass eben das Oberverwaltungsgericht Münster, das Bundesamt für Verfassungsschutz quasi eine Grenze auch zeigt. Dass sie schon ein bisschen präziser werden müssen und nicht einfach irgendetwas behaupten können. Und ich glaube jetzt unabhängig davon, dass es hier um die AfD geht, da zeigt sich, dass der Rechtsstaat doch, ich sag mal, nicht ganz eingeschlafen ist, sondern sehr wohl auch in seiner Rechtsprechung noch existiert und auch das Grundgesetz zu verteidigen weiß.

Ja, der restliche Teil des Interviews hat mit verschiedenen anderen Themen zu tun, die aber überhaupt gar nichts mit dem Prozess direkt zu tun haben. Deswegen werden die von mir jetzt auch nicht weiter kommentiert, sondern insofern empfehle ich Ihnen, schauen Sie sich jetzt das Video an zu dem ersten Gerichtstermin, damit Sie auf dem aktuellen Laufenden bis zum nächsten Mal Die Welt Klar Sehen. Klar sehen, clever denken, frei handeln.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Ergebnis des Berufungsverfahrens vor dem OVG Münster“, Die Welt Klar Sehen, 25.05.2024.

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Uwe Loose analysiert das Berufungsurteil des OVG Münster zum AfD-Verfahren und das Interview mit den Bundesvorständlern Peter Böhringer und Roman Reusch. Bewertung der Reduktion der Verdachtsmomente und der verfassungsrechtlichen Implikationen.

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