Königin der Strafanzeigen ausgebremst | Rechtsanwalt Pankalla stoppt Strack-Zimmermann22.06.2024
Abschrift
Abschrift des Videos vom 22.06.202447 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Uwe
Hallo liebe Zuschauer, willkommen auf meinem Kanal, die Welt klar sehen. Heute geht es um die streitlustige Oma Courage, Marie Agnes Strack-Zimmermann, die ja bekannt dafür geworden ist, dass sie immer wieder monatlich 250 Anzeigen wegen Drohung und Hetze veröffentlicht. verbreitet und ihre Kritiker im Grunde genommen in die Enge treibt. Hier haben wir einen Bericht, dass sie das schon seit längerer Zeit macht, nämlich schon seit Mai 2023 hatte damals der Spiegel die Angelegenheit dokumentiert. Und auch heutzutage ist das aber nicht anders, denn genau ein Jahr später im Mai 24 titelt eben der Tagesspiegel jeden Monat 200 Strafanzeigen. FDP-Politikerin Strackzimmermann ist massiven Drohungen ausgesetzt. Ja, wen wundert es? Massive Drohungen ausgesetzt. Dass das dazu kommen muss, ist ja eigentlich kein Wunder. Doch Tatsache ist, dass jemand hat sich dem entgegengesetzt. Und zwar war das der Rechtsanwalt Gordon Pankalla. Der hat also dem jetzt mal einen ersten Hebel entgegengesetzt und hat einen Freispruch erworben vor der Straf- und Zielgerichtssache. Zivilgericht zum Thema Kriegstreiberin. Und ich habe nun den Gordon Pankalla als Gast heute hier in der Sendung. Und wir wollen mal schauen, was wir zusammen hier bewerkstelligen werden.
Gast
Klar sehen, clever denken, frei handeln.
Uwe
Ja, und den Gordon Pankalla, den hole ich jetzt gleich mal rein hier in den Stream. Da ist er schon und wartet. Ja, und ich sage mal Hallo Gordon, wie geht es dir?
Gast
Ja, hallo Uwe, grüß dich. Ja, mir geht es so. Lala, alles okay? Mir geht es so, Lala.
Uwe
Naja, also du hast ja, ich habe ja auch von deinem Blog den Beitrag gelesen und ich fand ihn äußerst interessant, dass du tatsächlich jetzt mal gegen Marie-Agnes Strack-Zimmermann vorgegangen bist. Und kannst du uns mal eine kurze Einführung in den Kontext dieser Strafanzeigen und Zivilklagen geben, die sie gegenüber verursachen? Dritten gemacht hat.
Gast
Die sie gegenüber Dritten gemacht hat. Ja, also dazu gekommen bin ich ja, glaube ich, dadurch, dass ich mit dem Paul Brandenburg auf die Idee gekommen bin, da was zu machen für die Meinungsfreiheit, dann auch so eine kleine Extraseite gemacht. Zensurabwehr.de. Und da meldeten sich dann Leute, die von Frau Strack-Zimmermann verklagt worden sind. Und da haben wir es immer mit diesem Hybrid System zu tun. Das bedeutet, wenn du jemanden zivilrechtlich verklagen willst, brauchst du ja natürlich erstmal Name und Anschrift. Das ist natürlich auf Twitter, also es spielt sich meistens auf Twitter ab. Oder X heißt es ja jetzt. Und da findest du ja dann nicht die wirklichen Namen und die Adressen von denjenigen, die sich da äußern, sag ich jetzt mal so. Ob es dann eine Beleidigung ist oder nicht, muss man später dann sehen. Und sie hat mit einem Parteikollegen, der auch Rechtsanwalt ist, dem Anwalt Brockmeier, sich dann ein System, wie ich das nenne, aufgebaut. Und zwar wird dann erstmal eine Strafanzeige erstattet, zumeist in Köln. Wir haben hier eine Spezialzuständigkeit für Cyberkriminalität. Und da werden da Screenshots gemacht, das wird nach Köln geschickt. Und Frau Zimmermann sagt dann, in allen Fällen, die der Brockmeier eingereicht hat, erstatte ich da mal einen Strafantrag. Und dann geht das los, die Adressen zu ermitteln und die vermeintlichen Täter zu ermitteln, namentlich Und wenn man dann die Namen hat, kann man dann auch gleichzeitig auch noch vor dem Zivilgericht klagen. Weil strafrechtlich bringt das ja kein Geld, lieber Uwe. Da wird vielleicht derjenige dann eben bestraft vom Staat, aber das bringt ja kein Geld. Das heißt, man macht dann hier zivilrechtlich eine Unterlassungserklärung, dass man diese Äußerung nicht wiederholen darf. Und weiterhin ein Schmerzensgeld, meistens sind das so 600 Euro geltend und klagt das Ganze dann auch noch immer beim Amtsgericht in Rheine ein. Und das ist schon die erste Sache, wo ich nicht mit einverstanden bin, weil solche Unterlassungsverfügungen sind normalerweise viel hochpreisiger, also vom Streitwert her. Und die Mandanten, also ich habe von vielen Leuten gesprochen, die auch gar keinen Anwalt gefunden haben, weil Anwälte übernehmen natürlich solche Verfahren, wo man auch viel schreiben muss teilweise, natürlich nicht gerne für ganz geringe Gebühren. Das lohnt sich dann nicht. Und so ist es dann auch, dass die Leute schon im Vorfeld auch oft unterschreiben und bezahlen, weil sie dann irgendwie denken, es wird teurer, wenn es vor Gericht geht. Und man hat ja keine Ahnung, man hat natürlich auch Angst. Und so ist es dann häufig, dass man es halt mit Straf- und Zivilgericht zu tun hat. Und da hattest du, glaube ich, jetzt den einen Fall schon angesprochen von meiner Mandantin, die Marlies K. Aber das werden wir vielleicht später darauf eingehen.
Uwe
Es geht ja erst mal nur um die Rahmenbedingungen. Das heißt, für mich hört sich das so an, und den Eindruck hatte ich schon vorher bei den ersten Durchsichten auch deiner Beiträge, ist das eigentlich ein Geschäftsmodell?
Gast
Also wenn der Anwalt sich extra eine kleine UG deswegen zulegt und dann sozusagen die Beleidigungen selber recherchiert. Ich meine, ich kann das natürlich nicht wissen, aber tatsächlich, da sucht jemand anderes Beleidigungen raus. Ob sich die Frau Zimmermann wirklich dann im Detail damit beschäftigt mit diesen einzelnen Aussagen, das kann man zumindest mal bezweifeln. Und von daher 600 Euro pro Nase ist ja dann auch nicht ohne.
Uwe
Ja, aber das mal 200 im Monat sind ja 120.000 Euro.
Gast
Ja, genau. So sieht es mal aus.
Uwe
Also ich meine, das verdienen ja auch gute Verdiener oftmals gar nicht im Jahr. Und insofern... Finde ich das schon erstaunlich. Und im einen Zeitungsbericht von 23 ist es ja 250 von solchen Anzeigen. Also wenn jetzt alle aus Bequemlichkeit zahlen, sind es ja 150.000 Euro im Monat. Mal 12 Monate sind das 1,8 Millionen Euro im Jahr. Also das finde ich schon ein Sümmchen, von dem man doch auch als Oma Courage, als ältere Dame doch ganz gut leben kann.
Gast
Der Anwalt wird auch noch ein bisschen was bekommen, ja, logischerweise. Aber auch der Kollege Steinhöfel hat ja auch schon gesagt, er hat eine Anfrage gestellt, die nicht beantwortet ist, aber er könnte sich vorstellen, dass Frau Strack-Zimmermann damit sogar mehr Geld verdient als das, was sie in der Politik bekommt.
Uwe
Ja, mit Sicherheit, denn da hat sie ja doch nur... Also Abgeordnetendiäten und noch einige Zulagen, aber da kommt sie doch nicht auf 100.000, 120.000 oder 150.000 Euro im Monat. Das ist ja dann eher der Faktor 10 zusätzlich zu ihrem normalen Mandatssalär.
Gast
Aber dazu muss ich noch sagen, Uwe, sieht das ja auch so aus, dass der Kollege Brockmeier da wirklich das nicht besonders gut ausführt. Er nimmt einfach so ein Screenshot von der Aussage, die Schriftsätze sind eigentlich immer gleich. Das kann eigentlich auch eine Bürogehilfe kann das machen. Da brauchst du gar keinen Anwalt für. Also das ist total standardmäßig. Und Massenverfahren würde ich das mal so bezeichnen.
Uwe
Ja, also Massenverfahren ist für mich eigentlich der nächste Stichpunkt, Gordon. Denn im Grunde genommen berufen sich ja nun diejenigen, die da beklagt werden, auf die freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 im Grundgesetz. Und warum ist jetzt das dann doch so? möglicherweise sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich problematisch.
Gast
Ja, also nochmal kurz zurück dazu, was wir jetzt eben gesagt haben, bei dem Geld, was dann da winkt. Dann kann man sich ja einfach mal fragen, wir machen das als Fragestellung, geht es da wirklich darum, dass man sich selbst so schwer beleidigt fühlt oder steht da vielleicht das Geldmachen im Vordergrund? Wir formulieren das einfach mal so als Frage. Ja, diese Abgrenzung meinst du halt, zwischen Schmähkritik, Meinungsäußerung und so weiter. Ja, also da gibt es halt die Formalbeleidigungen, das sind halt Kraftausdrücke, du ... Brauche ich ja nicht zu sagen hier. Das ist halt eine normale Beleidigung, sage ich mal. Schmähkritik ist dann halt, wenn es gar nicht um die Sache geht. Also dass man halt jemanden durch Kakao zieht, auf Deutsch gesagt. Dass man aber überhaupt nicht in der Sache diskutiert. Und dann gibt es natürlich dann die Meinungsfreiheit, wenn man dann eben Ausdrücke wählt wie Kriegstreiberin. die ja im Sachzusammenhang stehen. Ja, weil wie Frau Strack-Zimmermann sich ja positioniert mit dem Taurus, sie läuft mit dem Taurus-T-Shirt, glaube ich, läuft sie ja rum und so und immer mehr Waffen und fordert ja immer mehr, mehr, mehr und ist dann in entsprechenden Verbänden drin und so weiter. Da kann man natürlich sagen, hat das einen Sachzusammenhang? Und so kann man das dann argumentieren, dass man halt, wenn man jemanden Kriegstreiber nennt, dass das dann eben eine Meinung ist. Ja, also ein anderer würde ja sagen, durch die Waffenlieferung kommt es dann erst zum großen Frieden, weil sonst würde der Russe ja ganz Europa einnehmen. Also das sind ja Meinungen. Aber so eine Meinung muss ja auch erlaubt sein. Ja, also wo sind wir denn? Das muss ja erlaubt sein, das so sagen zu dürfen. Da sind doch unsere Politiker sehr dünnhäutig mittlerweile geworden. Es ist ja nicht nur Frau Strack-Zimmermann, es sind ja auch andere Politiker, die ja hier mittlerweile ganz gerne mal Strafanzeigen machen.
Uwe
Ja, gut, also insofern habe ich den Unterschied, glaube ich, schon verstanden, dass es entweder ein Sachbezug sein sollte, dann ist es quasi zulässig, aber wenn der Sachbezug nicht da ist, man einfach nur quasi diffamierend meint und pauschalierend, dann ist es eben nicht zulässig. So könnte man wohl die Grundregel ausformulieren. Nun geht es ja um unser Thema, das Thema Kriegstreiberin. Du hast da offensichtlich eine Mandantin und die wurde jetzt freigesprochen. Was genau war da der Anlass und aufgrund wessen wurde sie denn freigesprochen?
Gast
Ja, also die genaue Formulierung kann ich dir nicht mehr sagen, habe ich jetzt nicht im Kopf, müsste ich in der Akte schauen. Frau Strack-Zimmermann, irgendwas hat sie geschrieben, warum sperrt die keiner weg oder sowas, das ist glaube ich die Aussage, diese Kriegstreiberin, ja. Und da ist dann abzuwägen, ist das eben noch eine Meinungsäußerung oder ist das dann schon beleidigend? Das könnte man sich ja beleidigend fühlen, wenn man denkt, die Waffenlieferungen führen ja zum Frieden. Da könnte ich mich beleidigt fühlen. Es ist aber ja natürlich eine Sachdiskussion. Und das habe ich dann auch beim Strafgericht in Düsseldorf so vorgelegt. Die Richterin war da direkt Feuer und Flamme, sage ich mal. Der Kollege von der Staatsanwaltschaft leider nicht. Wir hatten dann auch noch kurzfristig gesagt, wir haben eine Einstellung vielleicht machen, wollte er aber auch nicht. Er wollte es unbedingt durchziehen. Jetzt kommt ja noch die neueste Info. Das habe ich bisher noch nicht so gesagt. Die Staatsanwaltschaft ist tatsächlich in die Berufen gegangen. Das heißt, wir werden da nochmal gewinnen müssen. Können wir auch tun, weil es ist ja völlig offensichtlich, dass bei der Abwägung zwischen dem, was erlaubt ist und nicht erlaubt ist, eben hier die Meinungsfreiheit obsiegt. Also erstens ist es nicht beleidigend und zweitens ist es halt so, je mehr sich jemand aus dem Fenster lehnt, umso mehr kann man auch Gegenwind geben. Oder wie man ja sagt, wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück. Das heißt, wenn sich jetzt jemand wie die Frau Zimmermann so hinstellt mit Taurus-T-Shirt, komm du mal hierher, weißt du, das ist ihr Chef, ja, Also je mehr sich jemand so exponiert, je mehr kann man dem auch Gegenfeuer geben. Je mehr ist da auch erlaubt. Und im politischen Meinungskampf ist eine ganze Menge erlaubt. Das muss ja natürlich auch so sein. Davon konnte ich die Richterin ganz schnell überzeugen. Den Staatsanwalt bis heute offensichtlich nicht. Vielleicht schaffen wir das dann in der Berufung. Und das Hybridsystem habe ich eben schon gesagt. Das Ganze kam jetzt auch noch nach Rheine. wegen der Unterlassung und den Schmerzensgeldansprüchen. Und auch da hat dann die Richterin, ich war immer sehr skeptisch, was diese Richter in Rheine anbelangt, aber man wundert sich und wunderbar. Also auch das Amtsgericht in Rheine, die zuständige Richterin, hat ebenfalls gesagt, nein, diese Äußerung ist hier von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und hat die Klage abgewiesen, sodass wir vor beiden Gerichten, Strafgericht und Zivilgericht, diesen Fall gewonnen haben.
Uwe
Das ist doch eigentlich ein schöner Erfolg und ich finde es insofern auch ganz interessant, weil ja gerade Frau Strack-Zimmermann unheimlich aktiv ist. Also nicht nur mit ihren Strafanzeigen, die sie seit mindestens einem Jahr in massiver Weise ja durchführt, sondern eben auch in vielen anderen Dingen. Also sie ist ja aus meiner Sicht, das ist jetzt mein subjektives Empfinden, eine der größten Hetzrennen überhaupt.
Gast
Wieder eine Frage, Uwe, ist das eine Meinungsäußerung? Das ist mein subjektives Empfinden. Oder ist das eine Beleidigung, jemanden Hetzer zu nennen?
Uwe
Ich weiß ja nicht, ob sie eine Hetzerin ist, aber ich persönlich empfinde das so. Also wenn mir jemand so begegnet, dann fühle ich mich ja, als ob ich einem Hetzer oder Hetzerin gegenüber stünde. Und ob das dann tatsächlich so ist, sei mal dahingestellt. Ich rede jetzt nur von meiner subjektiven Befindlichkeit. Also Frau Strackzimmer, man mag sein, wie sie will, aber mein subjektives Empfinden ist da äußerst negativ. Sprich, mit so einer Frau möchte ich gar nicht in einem Raum zusammensitzen. Das ist mir viel zu unangenehm. Aber jedenfalls nach dem, was ich bisher von ihr weiß. Ja, Es gibt aber ja noch ein drittes Gericht, ich weiß nicht, ob du da auch mit zu tun hattest, nämlich wo es darum ging, dass sie eine widerliche, korrupte Kriegstreiberin sei, nämlich das Landgericht Mainz. Und dort wurde das aber dann abgewiesen. Was war dort der Grund dafür?
Gast
Ja, das ist so gelaufen, Uwe. Da haben wir von unserer Seite versucht, mal eine Feststellungsklage zu machen. Das heißt, auf eine solche Abmahnung kannst du ja so reagieren, entweder du zahlst und du unterschreibst und du machst vielleicht gar nichts, lässt dich verklagen oder du gehst in die Offensive und sagst, ich lasse jetzt feststellen, dass das auch noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Und in dem Fall haben wir dann für den Mandanten beim Landgericht geklagt, weil meiner Meinung nach auch die Streitwerte eigentlich viel höher sind als das, was der Kollege Brockmeier da ansetzt. Er setzt das ja immer sehr, sehr niedrig an und haben eben versucht, Prozesskostenhilfe für den Mandanten zu bekommen. Und da hat das Landgericht dann natürlich die Sache erstmal überprüft, das muss das natürlich machen in so einem Verfahren auf Prozesskostenhilfe, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Und da wurde dann gesagt, nee, das wäre jetzt im Grunde genommen schon ein bisschen zu weit gehen mit widerlich und korrupt. Die Frage ist aber, ist das auch noch eine Meinungsäußerung? Aber hier gab es einen speziellen Grund dafür. Eigentlich hat das Landgericht gesagt, auch das wäre wahrscheinlich noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aber es steht nicht im Sachzusammenhang. Also der Mandant hatte auf einen Tweet geantwortet, also diese Antwort war auf einen Tweet, der mit dem Thema Krieg und so weiter nichts zu tun hatte. Und das war dann der Grund, dass sie gesagt haben, da fehlt dieser Sachbezug. Wobei ich da auch anderer Meinung bin, Uwe, weil natürlich kann ich auch auf einen Tweet, wo sie was schreibt über, keine Ahnung, Schokoladenkuchen, es ist ja klar, worum es in diesem Kanal geht, dass man da das nicht so verengen kann, sagen kann, es ist nur dieser eine Tweet, sondern es ist ja der gesamte Kanal.
Uwe
Das ist der gesamte Eindruck, der gesamte Ambiente. Genau.
Gast
Das ist aber umstritten. Das eine Gericht sieht das so und das andere Gericht sieht das so. Und die Mainzer haben es leider so gesehen, dass da eben der Sachbezug fehlte, haben aber gleichzeitig, glaube ich, auch gesagt, oder war es ein anderes Verfahren, ist ja egal, dass das Schmerzensgeld, der Schadensersatz, der da angesetzt worden ist, jedenfalls zu hoch sei. Also 600 Euro geht nicht. Und da muss man ja mal sagen, da stellt sich dann natürlich die Frage, wenn ich zumindest teilweise obsiege, warum dann da keine Prozesskostenhilfe gestattet wird. Das verstehe ich ehrlich gesagt so nicht.
Uwe
Das heißt, wir hatten ja vorhin schon mal darüber gesprochen, über die verschiedenen juristischen Tatbestände und dass es eben einmal darauf ankommt, ob es eben einen Sachbezug hat oder nicht. Wie wird denn dieser Sachbezug eigentlich konkret festgestellt? Also im Grunde genommen, wo sieht man den Unterschied zwischen der Meinungsfreiheit auf der einen Seite und gleichzeitig gibt es aber auch das Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Du hattest vorhin das schon so ein bisschen erwähnt, wenn man sich so auf die Bühne stellt, wie Strackzimmermann, dann muss man auch ein bisschen mehr einstecken. Spielt eben diese Popularität und die eigene Aktivität des Betroffenen eine Rolle oder wie siehst du das?
Gast
Ja, ja, natürlich spielt das eine Rolle. Das spielt auf jeden Fall eine Rolle. Also wer sich, wie eben schon gesagt, wer sich aus dem Fenster lehnt, der muss eben auch mit Gegenwind rechnen. Und das ist ja hier der Fall, weil du hast ja eben schon gesagt, sie ist dir auch nicht sehr sympathisch. Ich kenne die Frau nicht, keine Ahnung. Ich glaube, Menschen haben ja auch unterschiedliche Facetten. Wir sehen ja immer nur das öffentliche Auftreten. Vielleicht kann man mit dir auch gut feiern. Ich weiß es nicht, ehrlich gesagt. Ich sehe das ja nur professionell. Aber genauso ist es. So wie sie sich halt äußert und in den Medien darstellt, geht sie halt sehr weit, auch mit ihren Forderungen. Und da kann ich natürlich auch entsprechend Gegenzünder geben, wenn es eben sachbezogen ist. Und da sollte man eben auch aufpassen, dass der Tweet zur Sache ist. Also du musst da praktisch auf die... auf das antworten, was da steht. Und sachfremd ist es dann, wenn da eben steht, hab heute einen Schokoladenkuchen gebacken, liebe Grüße aus Düsseldorf oder sowas, dann sollte man da ein bisschen vorsichtiger sein. Das hat der mit den Lieferungen mit den Waffen.
Uwe
Ich kenne das aus meinem Beruf als Bewertungssachverständiger. Ich bin ja vom Berufsleben quasi auch geschlechtsneutral sozusagen. Und egal, wie hart mich jemand angreift, ich darf nur lächeln. Ansonsten heißt es, der Sachverständige hat seine Gefühle nicht im Griff. Und wer seine Gefühle nicht im Griff hat, der ist womöglich auch mit seinen Gedanken nicht ganz klar. Und deswegen ist er unfähig, korrekte Gutachten zu schreiben, also Befangenheitsantrag. Und wenn das Gericht an dem im Kopf nickt, dann ist der Sachverständige raus und muss gegebenenfalls schon gezahlte Honorare zurückbezahlen. Und insofern verstehe ich das sehr gut, dass man besser bei der Sache bleibt, denn wenn man die Person angreift, wird es schlichtweg persönlich und schon im normalen Sprachgebrauch bleibt doch sachlich und nicht wert, nicht persönlich. Und das sehen wir in den sozialen Medien natürlich immer ein bisschen anders, dass viele Leute da rumschreien, rumblöken und glauben, nur weil sie unter einem Pseudonym sich irgendwo anmelden, deswegen könnten sie jeden Anstand und jede Regel einfach beiseite lassen. Aber das ist vielleicht nicht ganz so. Wir haben aber, ich möchte vielleicht noch ein Nebenthema anschneiden, Gordon. jetzt die rein gerichtliche Lage im Straf- und Zivilrecht in Deutschland betrachtet. Aber gerade was Meinungsfreiheit betrifft, gibt es ja auch noch übergeordnete Rechtssysteme in der EU, die Europäische Menschenrechtskonvention. Und wie steht denn die zu solchen Sachen bezüglich der Meinungsfreiheit? Ist das irgendwie anders als die deutsche Rechtsspannung oder ist das mit denen konform?
Gast
Ich glaube, ich habe mich darauf bezogen im Schriftsatz, Aber in der Europäischen Menschenrechtskonvention steht einfach auch nur schlichtweg drin, dass eben Meinungsfreiheit zu gewährleisten ist. Und deswegen verstößt natürlich das auch gegen die Menschenrechtskonvention, wenn du jemanden die Meinungsfreiheit da nehmen willst. Deswegen hatte ich das, glaube ich, eingebracht. Wir haben aber auch noch einen Fall in die andere Richtung, Uwe. Der ist auch noch nicht bekannt. Das ist ja auch praktisch jetzt exklusiv News hier bei dir. Und zwar... Wo wir jetzt eben gesagt haben, das muss einen Sachbezug haben. Wir hatten jetzt einen Mandanten, der hat was geschrieben. Da war jetzt aber meiner Ansicht nach überhaupt nicht klar, dass damit auch Frau Strack-Zimmermann persönlich gemeint sei. Sie fühlte sich zwar angesprochen, da haben wir aber gesagt, das kann man so überhaupt nicht sagen. Man kann nicht sagen, dass das jetzt auf ihre Person bezogen war, so nach der Aussage, die wir da hatten. Und da habe ich jetzt einen richterlichen Hinweis bekommen. Wann war das? Gestern oder vorgestern? dass das Gericht beabsichtigt, die Klage abzulehnen, weil sie auch da unserer Ansicht gefolgt sind, dass es eben nicht so ist, dass sie sich da angesprochen fühlen könnte. Und den Fall werden wir wahrscheinlich demnächst auch noch gewinnen, weil wenn ein Gericht einen solchen Hinweis schon gibt, dann macht man als Kläger meistens am besten Folgendes, nimmt man die Klage zurück, weil sonst wird es nur teurer. Dann kannst du dir auch eine mündliche Verhandlung schenken, Das kostet sich nur Geld und da bin ich mir also ziemlich sicher, dass ich jetzt demnächst hier den zweiten Fall auch gewinnen werde, weil die sich Frau Zimmermann sich zu Unrecht angesprochen fühlte. Ja, ich habe die Frage vergessen, achso die anderen Paragraphen, Entschuldigung.
Uwe
Es ist ja schon völlig in Ordnung, wenn du sagst, dass im Grunde genommen die Europäische Menschenrechtskonvention sich nur allgemein zu dem Thema äußert und inhaltlich nichts spezifisch Konkretes dazu führt.
Gast
Da steht halt drin, dass jeder Europäer hat das Recht auf Meinungsfreiheit oder so. Das könnt ihr ja im Internet gucken.
Uwe
Da habe ich mal noch eine empirische Frage. Weißt du von anderen Rechtsanwälten, die ähnliche Fallgestaltungen hatten und auch schon erfolgreich gegen Strackzimmermann waren?
Gast
Ja, ob die erfolgreich waren, weiß ich nicht. Ich habe mittlerweile mit vier Anwälten Kontakt, die mit der Dame zu tun haben. Also sie beschäftigt hier die Juristen schon ganz gut. Nicht nur die Richter, sondern auch die Anwälte. Ein Kollege... sagte mir, das ist eigentlich gar nicht so sein Ding und so. Er hat auch schon gesagt, ob er mir da irgendwie die Fälle mal rübergeben soll. Das Problem ist ja nun tatsächlich auch, dass hier immer diese niedrigen Gerichtsgebühren angesetzt werden, sodass die Fälle tatsächlich nicht so unbedingt lohnen, sondern dass sie halt viel Arbeit machen und für wenig Geld. Aber ich mache es ja auch so, teilweise dann eben auch aus Ideologie. Und dann habe ich noch einen weiteren Kollegen, einen griechischen Kollegen hier, griechischstämmigen, glaube ich, vom Namen her, mit dem ich im Austausch bin. Und Markus Heinz ist, glaube ich, auch aktiv in Sachen Zimmermann. Achso, bei Markus Heinz habe ich noch eine witzige Geschichte, was mir zu Ohren gekommen ist. Weil in Rheine immer die Sachen so schnell durchgehen und so hat sich der Markus glaube ich gedacht, ach dann klag ich doch auch mal, er ist glaube ich auch beleidigt worden auf Twitter, weiß jetzt nicht welcher Ausdruck, es war ich glaube Wichser, weiß ich aber nicht genau. Und da sagte dann das Gericht, in dem Fall sei man aber jetzt nicht zuständig. Das würde nämlich an der örtlichen Zuständigkeit scheitern. Die hatte ich ja auch schon mal bemängelt. Aber eigentlich zu Unrecht meine ich, weil das ja Internetstraftaten sind, die du ja überall einklagen kannst. Das ist natürlich auch äußerst merkwürdig. Aber vielleicht das Gericht so zu mit den Strackzimmermann-Fällen, dass sie dann die Klagen von Markus nicht mehr annehmen wollen. Aber dass das hier natürlich eine Unterscheidung ist, die absolut unsinnig ist. Ich glaube, das... Merkt ja jeder.
Uwe
Ja, also was mich jetzt mal interessieren würde, ist im Grunde genommen, ist doch jetzt mal so eine rote Linie überschritten. Denn mindestens ein Jahr lang ist ja Frau Strack-Zimmermann quasi unangefochten Angreiferin gewesen mit ihren Strafanzeigen. Und nun schallt es aus dem Wald zurück. Ja, und erste Anwälte, eben du voran und noch ein paar andere, sind also dabei, sich da für ihre Mandanten, ja, stark zu machen und Erfolge zu erarbeiten. Ist damit jetzt eine Tür geöffnet, dass Frau Strack-Zimmermann vielleicht ihr Handwerk gelegt werden könnte? Oder sind das nur so Nebenschauspielplätze und sie wird einfach so weitermachen und dann eben auf den verlorenen Klagen sitzen bleiben, aber sich nicht weiter darum stören? Was ist deine persönliche Vermutung?
Gast
Ja, also erstmal muss man sich ja gegen die Klagen wehren und dazu braucht man halt meistens einen Anwalt, weil das schon kompliziert ist, das so zu formulieren. Das schafft ein normaler Mensch normalerweise ehrlich gesagt nicht. Und dann gehen die Klagen ja in der Vergangenheit, gingen die ja relativ schnell durch in Reine. Und das könnte dann schon eine Trendwende sein. Was ich ja noch hinbekommen will, ist, Uwe, dass über diesen Streitwert nochmal neu entschieden wird. Und zwar so, dass dann der Kollege Brockmeier gar nicht mehr in Reine klagen kann, sondern dann vor das Landgericht gehen müsste. Dann wäre der Einsatz auch höher. Also muss man ja auch Gerichtskosten zahlen. Die Gerichte arbeiten ja auch nicht umsonst. Man denkt ja immer, die arbeiten umsonst. Das tun sie nicht. Ein Gericht fängt ja erst an zu arbeiten, wenn Vorschuss bezahlt ist. Und von daher, wenn er dann sieht, er kriegt jetzt Gegenwind, überlegt er sich dann vielleicht schon, die eine oder andere Sache jetzt auch gar nicht einzuklagen, auch wenn die Leute nicht zahlen nach Aufforderung. Weil es könnte ja dann sein, dass die Gegenseite kommt und er die Sache verliert. Und dann geht das Ganze natürlich nach hinten los. Also habe ich schon ein bisschen die Hoffnung, dass wir da auf einem guten Weg sind. Und ich möchte natürlich, dass die Dame da die Lust drauf verliert. Jetzt muss ich aber auch sagen, wir müssen auch fair bleiben. Also es gibt natürlich auch wirklich Aussagen, da habe ich Leuten gesagt, das geht natürlich nicht. Also plumpe Beleidigungen wie, ich sage jetzt einfach mal Fotze, also die muss man sich ja tatsächlich auch nicht bieten lassen. Also das ist einfach so. Wobei ich auch sagen muss, warum muss man es dann noch über einen Schadensersatz machen? Da reicht doch normalerweise eigentlich auch aus, eine Strafanzeige. Und da ist es auch oft so, dass gesagt wird, naja gut, die Allgemeinheit interessiert sich eigentlich relativ wenig dafür. Da wird dann auch im Strafrecht gerne mal auf den sogenannten Privatklageweg verwiesen. Und das heißt, man soll sich mit so einem Schlichter da hinsetzen und da mal einen Tee trinken und das unter sich ausmachen. Weil natürlich auch diese ganzen Fallbearbeitungen sind ja unglaubliche Ressourcen, die da natürlich auch Geld für den Staat kosten. Und ist dem Staat das wirklich so wichtig, brennend wichtig, dass er das machen muss? Und parallel dazu, zu diesem Privatklageweg, ich habe das ja auch schon erlebt, also bei der Staatsanwaltschaft, die gesagt haben, nö, da machen wir gar keine Anklage, da können Sie selber machen. Gibt es auch eine, ja, so eine Verordnung, ich weiß gar nicht, ob es eine Verordnung ist, eine Richtlinie, dass du eben auch zivilrechtlich nur dann klagen kannst, wenn... du vorher ein Schlichtungsverfahren durchgeführt hast. Das ist ja ähnlich wie im Zivilrecht. Das macht irgendwie auch Sinn. Da hat aber jetzt hier die Richterin aus Rheine schon gesagt, nein, da geht es darum, dass das... bei Tweets beispielsweise der Fall wäre, wenn eine Sache nicht in Presse und Rundfunk ist, heißt es da. Und da ist aber die Frage, was ist Presse und Rundfunk? Ist Twitter oder X, ist das Presse und Rundfunk? Da habe ich gesagt, nach Definition eigentlich nein. Da hat sie aber in dem Urteil, was ich jetzt gestern bekommen habe, wo er gesagt hat, die Klage ist unbegründet, aber sie ist aber zulässig. Da gibt es eine Kommentierung, dass das eben nicht so ist, dass man da ein Vorverfahren führen muss. Und zudem gibt es noch eine weitere Einschränkung, das hatte ich damals in dem Video, was ich gemacht habe, vergessen zu sagen, dass dann die Personen im selben Bezirk wohnen müssen. Das wäre bei der Marlies der Fall gewesen, die kommt aus Düsseldorf und Strackzimmermann wohnt ja auch in Düsseldorf. Ich muss dazu aber nochmal folgende juristische Spitzwendigkeit sagen. In den Klagen steht ja gar nicht drin, wo Agnes Strackzimmermann wohnt. Es wird ja in der Fall gar nicht aufgeführt. Das heißt... An der örtlichen Geschichte kann es ja eigentlich da nicht abgewiesen werden, weil dann müsste sie ja im Zivilrecht, müsste er selber ihr da vortragen, erst mal vortragen, dass Frau Strack-Zimmermann dort nicht wohnt. Ja, also gut, aber das ist wohl vom Tisch mit diesem Schlichtungsverfahren. Also das will man jedenfalls in Reine will man das nicht anerkennen. Jetzt haben wir ein bisschen den Faden verloren.
Uwe
Das ist schon alles okay, Gordon. Ich wollte ja nur wissen, wie du eben die Sachlage an der Stelle einschätzt. Und da habe ich noch eine Nachfolgefrage. Im Grunde genommen ist ja Strackzimmermann nur so ein Symptom für den umgang, für den neuzeitlichen, modernen Umgang der Staatsvertreter mit Bürgern. Wir haben ja ähnliche Fallgestaltung Auch im Verhältnis zwischen kritischen Bürgern und zum Beispiel anderen Ampelpolitikern, insbesondere den Grünen, die ja besonders allergisch auf Kritik reagieren und Kritik im Grunde genommen schon als Angriff betrachten, selbst wenn sie sachbezogen ist, ist jetzt mit solchen ersten erfolgreichen Prozessen womöglich eben, Ja, eine neue Ära, ja vielleicht im Anzug, dass auch die öffentliche Kommunikation seitens der Politiker zu den Bürgern sich wieder normalisieren könnte, jetzt langfristig. Oder glaubst du eher, dass das noch schlimmer werden wird?
Gast
Ich glaube, ehrlich gesagt, Uwe, dass es noch schlimmer werden wird. Und zwar sieht man ja eine extreme Zunahme dieser Fälle. Ob jetzt wir das wirklich hinkriegen, dass bei Strackzimmermann das ein bisschen weniger werden wird, weiß ich nicht. Ich hoffe das natürlich. Tatsächlich ist es aber auch so, das muss man auch wirklich zugestehen, dass in Zeiten des Internets es natürlich so ist, dass man... da gerne mal einen raushaut, was man persönlich nicht machen würde. Das heißt, wenn ich jetzt jemandem gegenüberstehe, ob es jetzt Ricarda Lang ist, ob es Zimmermann ist oder Höcke, ist ja egal, welche Partei, dann würde man denjenigen so nicht angreifen als Fotze oder Arsch oder sowas bezeichnen. Aber im Internet denkt man immer, das ist ja nur Internet. Das ist aber nicht wahr. Das ist kein rechtsfreier Raum. Es ist kein rechtsfreier Rau, richtig. Hass und Hetze ist das eine. Was ist Hass und Hetze? Das kann eine Meinungsäußerung sein, weil Hass ist ja nicht verboten. Aber das Strafrecht ist da eben die Grenze. Wenn es halt beleidigend wird, da ist das eben die Grenze. Und da muss man halt tatsächlich aufpassen, dass man da nicht in der Emotionalität und in der Anonymität übers Ziel hinaus schießt. Ich gebe ja immer dem Tipp, überleg dir in dem Moment, wenn du es schreibst, guck den Account, sagen wir jetzt Frau Zimmermann, wie würdest du vernünftig ihr erklären wollen, dass du das nicht gut findest, was sie sagt. Du würdest auch, wenn du ihr gegenüberstehst, sie ja nicht als balala irgendwie bezeichnen. Das würden die Leute ja gar nicht machen. Internet verführt eben dazu. Und deswegen gab es ja auch diverse Novellierungen auch der Strafgesetze mittlerweile. Dann haben wir auch diesen Paragraf 140, Billigung von Straftaten. Da ist ja dann auch reingekommen diese Geschichte mit dem Angriffskrieg, dem russischen Angriffskrieg, darf man ja nicht nennen. toll finden, das ist jetzt strafbar, dann hat man den Volksverhetzungsparagraf ja auch nochmal aufgepimpt, wenn ich das jetzt mal so, da reicht es ja mittlerweile aus, dass ich etwas zur Verfügung stelle. Das war auch so eine Geschichte, hat man gesagt, zur Anpassung an die Internetwelt oder so, gab es so eine Novellierung, wo man gesagt hat, es reicht aus, zur Verfügung zu stellen. Das heißt, wenn du einen Film, jetzt will mein Hund hier hochstehen, komm, der auf dem Index steht oder das Verbotene so teilst, dann reicht das aus. Das ist das Zur-Verfügung-Stellen. Das reicht aus, wenn du es zur Verfügung stellst. Da hat ja jetzt offensichtlich der Xavier Naidoo ein Problem, der auch wieder wegen Volksverhetzung eine Anzeige hat. Das hatte ich ja auch leider mit dem Matteo. Der hat gesagt, ja, ich habe einen Film verlinkt, Der war auf YouTube. Ich wusste, ich hatte keine Ahnung, dass der irgendwie auf dem Index steht, dass man den nicht sehen darf. Und deswegen hat er noch extra dazu geschrieben, weil er gedacht hat, das ist so ein alter Schinken aus der bösen dunklen Zeit. Schreibe ich nochmal dahin, bitte nur auf eigene Gefahr oder sowas anklicken. Aber das reicht aus. Das zur Verfügung stellen, aber sogar keinen Vorsatz für irgendwas haben, das zur Verfügung stellen reicht aus. Das heißt, wir haben die Verschärfung beim 140, wir haben die Verschärfung beim 130 und da kommen ja auch immer mehr Fälle. Dann haben wir neben der Beleidigung, das ist 185 StGB, den 188, wo ja drin steht, so unter dem Motto, Politikern das Leben schwer machen. Das war der Paragraph, dem ja jetzt Tim Keller zum Opfer gefallen ist. Da ist es so, der war eigentlich beabsichtigt, um Kommunalpolitiker zu schützen, vor Fake News. Das heißt, wenn du jetzt irgendwas Unwahres da verbreitest, Und das dann den öffentlichen Frieden stört, dann bist du auch dran. Und das ist diese Gefahren, das hatten wir auch immer, die ganzen Gefahren, die jetzt von irgendwo kommen, ob es jetzt ein Virus ist oder sonst was. Das ist auch in dem 126 drin, wenn da eine 126a, da hatte jetzt die Jessica Hammett in Köln einen Prozess gehabt, da hatte jemand diese Zitate geschrieben. In dem Buch gepackt, ich habe das Buch glaube ich irgendwo, Corona Zitate heißt das oder so, dass diese Leute jetzt in der Gefahr ausgesetzt werden, dass sie eins auf die Fresse kriegen. Was heißt das? So ist das Ding gar nicht gedacht gewesen. Also da ist auch, die Gesetze sind auch da verschärft worden.
Uwe
Auf jeden Fall ist natürlich klar, dass wenn man mit irgendwelchen nebulösen Ängsten, denn das ist ja im Grunde genommen das Motiv, was dahinter steht, man hat Angst vor etwas, aber das wird überhaupt gar nicht spezifiziert. Damit wird der Handlungsrahmen natürlich immer kleiner. Andererseits denke ich, früher galt ja mal, und früher meine ich vor Jahrzehnten, dieser platte, simple Merkspruch, Höflichkeit ist eine Zier. Und wer ein bisschen dreister war, sagte dann noch im Anschluss, ja, und besser geht es ohne ihr. Ich persönlich glaube, dass die Höflichkeit doch eine Form von Zier ist und denke da immer, jetzt nicht so altertümlich mit solchen Begriffen wie Höflichkeit und Zier, sondern ich denke einfach, wie der Massenverkehr funktioniert. Und wenn ich so ans Autofahren denke, wo Millionen von Autos fahren, 50 Millionen Autos in Deutschland, ja, fahren jeden Tag im Grunde genommen viele Strecken. Und wer ist ein guter Autofahrer? Derjenige, der möglichst viele andere anbummst, also vor den Kopf stößt, anrempelt oder derjenige, der Schaden frei fährt. Das heißt, der so fährt, dass er noch nicht mal den kleinsten Schaden bei sich oder bei einem anderen verursacht. Und ich glaube, der gute Autofahrer ist derjenige, der seine Schadensfreiheitsrabatte runterbringt, nämlich der keine Unfälle macht, der niemanden anrempelt. Und weil sich möglichst viele Leute an dieses Prinzip halten, möglichst keinen anzurempeln, deswegen können 50 Millionen Autos so wunderbar Über die Straßen fahren und jeder fährt, wohin er will. Nach dem Motto, niemand interessiert, wo der andere hinfährt. Niemand macht ihm Vorschriften und jeder kann machen, was er will. Er muss nur die anderen in Ruhe ihr Ding machen lassen. Das ist natürlich ein bisschen platter Vergleich. Das sehe ich ganz deutlich. Insofern bin ich darauf einwende auch vorbereitet geworden. Aber ich wollte das jetzt mal als einen anderen extremen Grenze zu dem Beleidigungsstraftenten sagen.
Gast
Du mittlerweile ja auch mit ganz vielen Autofahrern zu tun hast, die sich wirklich asozial im Straßenverkehr benehmen. Und da ist der Deutsche ja auch so, dass er dann immer sagt, das geht aber nicht hier. Man kennt das ja, man wird angeblinkt, angehubt, der fährt dir auf die Stoßstange und dann wehrt man sich ja auch. Da muss man es aber auch vernünftig machen. Ich wollte aber noch mal ganz kurz zu den Paragraphen das zu Ende ausführen, das war mir wichtig. Wir haben ja sonst immer diesen Begriff der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Also wenn eine wirkliche Gefahr droht, das war ja früher immer die Gefahr. Also sagen wir mal, ich mache eine Ampelanlage kaputt und da ist dann keine Ampel mehr, dann ist da natürlich eine Gefahr. Das ist die Gefahrenabwehr, meistens natürlich auch Polizeirecht. Und jetzt kommen in dieser Paragraph, was man eingeführt hat, den Begriff des öffentlichen Friedens. Der öffentliche Friede wird gestört. Das ist zum Beispiel dieser 140, dass durch eine Aussage der öffentliche Friede gestört wird. Das ist natürlich die Frage, was ist denn der öffentliche Friede? Wer definiert das denn? Richtig, wenn es jetzt natürlich von Nancy Faeser vorgegeben wird, was jetzt Frieden ist, weil alle so denken müssen, du nichts anderes mehr sagen darfst. Und da ist jetzt auch das Problem bei den Gerichten, dass die häufig eben nicht mehr nach den rechtlichen Kriterien unterscheiden, was man alles ansetzen muss und so, sondern dass sie entscheiden nach ihrer eigenen Ideologie. Beispielsweise auch diese Gender-Geschichten, was wir bei dem Matteo ja auch hatten, wo ich ja bis in die Revision gehen musste, wo er gesagt hat, Mann bleibt Mann und Frau bleibt Frau und es fühlt sich als Frau. Da wurde einfach, ohne auch, dass die Frau oder Herr Ganserer, ich nenne sie jetzt einfach Frau Ganserer, ich mache das gerne, wenn sie das so möchte, habe ich kein Problem damit. Wenn sie dann selber das artikuliert hätte, dann ist es noch was anderes. Aber hier kam es von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Richterin am Amtsgericht, dass sie gesagt hat, mit dieser Bezeichnung würde man die Frau Ganserer als ein geschlechtloses Wesen herabdegradieren und damit in ihrer Ehre verletzen. Das ist kompletter Bullshit. Also diese Definitionen und dann wie man das, das ist sehr stark nach Ideologie und wenn wir öffentlichen Frieden stören, was soll das bitte sein? Ja, dann können wir demnächst alle nichts mehr sagen. Und das wird schon verschärft. Und wir haben jetzt hier diese Chat-Kontrolle-Geschichte. Also demnächst hier Handy, soll alles schon mal untersucht werden. Und da ist auch dann diese Gefahrensituation, das geht ja zum Schutz vor Kinderpornografie.
Uwe
Kinderpornografie ist ja mit ja immer vorgeschoben für alles Mögliche.
Gast
Ja, genau. Aber damit wird doch potenziell jetzt allen Menschen unterstellt, sie hätten irgendwelche Kinderpornos auf ihrem Handy. Und das rechtfertigt dann, dass man alle, die eigentlich, wo überhaupt kein Verdachtsfall ist, im Strafrecht gibt es ja einen Anfangsverdacht, wo also keinerlei Anfangsverdacht besteht, dass man einfach mir nichts, dir nichts die Leute untersuchen kann und durchsuchen kann. Ja, und wir haben auch da Grenzüberschreitungen, beispielsweise in einem Strack-Zimmermann-Fall war es auch so, das wird die Dame wahrscheinlich gar nicht wissen, vielleicht hört sie uns zu und sieht da mal, was sie damit anstellt, beziehungsweise was die Staatsanwaltschaft draus macht. Da war dann anhand der Akten nicht zu belegen, dass die Aussage von meinem Mandanten kommt. Und was macht man? Man durchsucht wirklich die Wohnung und nimmt die Geräte mit, also Laptop, Handy, um zu gucken, hat der da X drauf installiert und können wir das dann belegen. Und das ist ein Schritt zu weit. Da habe ich jetzt auch eine Beschwerde gemacht. Die Geräte hat mein Mandant schon zurück und die Maßnahme wird natürlich auch noch als rechtswidrig erklärt werden, hoffe ich jedenfalls, weil mit Haustürsuchen bin ich auch teilweise gescheitert. Aber wenn es nach normalen Maßstäben geht, ist es ganz klar, da gibt es auch schon etliche Urteile, das ist übertrieben, weil die Wohnung ist ja ein hohes Gut, steht ja im Grundgesetz auch. Und hier geht es dann vielleicht um 30 Tagessätze Strafe wegen Beleidigung. Also kein Knast oder sowas. Und da muss man auch wieder diese Verhältnismäßigkeitsprüfung, diese berühmte, die wir aus Corona auch kennen, ansetzen und sagen, das ist unverhältnismäßig. Du kannst nicht die Bude von jemandem durchsuchen, wenn der vielleicht dann 800 Euro Strafe oder sowas kriegen sollte. Das ist übertrieben. Da bin ich auch gespannt. Da können wir ja nochmal ein Nachfolge-Ding machen, ob ich das Ding dann da gewinne.
Uwe
Ja, das würde mich sicherlich interessieren.
Gast
Deswegen sage ich, es wird immer schlimmer. Erstens, die Polarisierung wird immer schlimmer. Ja, also die Leute kommen ja nicht mehr zusammen. Die Polarisierung wird ja immer schlimmer. Auch was wir jetzt hier mit diesen Messer-Geschichten und sonst was und so, ja, das sind alles üble Geschichten. Auf der anderen Seite muss ich auch sagen, man zieht sich jetzt auch daran hoch. Viele stehen jetzt schon der Eindruck, wir hatten das ja bei 9-11, jeder, der so ein Rauscherbad hat, der hat schon eine Bombe im Koffer oder sowas, ja. da wird übertrieben. Und diese Polarisierung ist nicht mehr aufzuhalten, das wird immer schlimmer, das Internet auch. Und dass die Gesetze hier sozusagen frisiert worden sind, habe ich ja jetzt eben auch schon erklärt, 130, 140, 188, 126a, StGB, all diese Anpassungen und eben diese Schnüfflerei von Staatseite, das sind alles sehr ungute Vorzeichen und deswegen Lange Rede, kurzer Sinn wird Elijah Tee sagen, sag ich, es wird noch schlimmer werden, als es jetzt ist. Leider ist es so, auch wenn wir jetzt noch ein bisschen Erfolge haben, aber im Großen und Ganzen wird es wahrscheinlich noch extremer.
Uwe
Das sind ja keine schönen Aussichten, die du hier beschreibst. Allerdings sind ja die Anzeichen noch deutlich erkennbar und man hat den Eindruck, dass die Masse der Bevölkerung davon auch gar nicht so Kenntnis hat bzw. da auch wenig Interesse daran hat. Insofern werden wir sehen, ob aktive, an der Meinungsfreiheitsäußerung orientierte Rechtsanwälte genügend Vorwärtsimpuls entwickeln können, um tatsächlich dieser politischen Dampfwalze etwas entgegenzusetzen. Das liegt aber noch in der Zukunft. Ich denke, wir haben heute dieses Thema rund um... Einen Abschlusssatz dazu sagen.
Gast
Ja, bitte. Und zwar, warum ist das so? Die Gründe sind ja deswegen auch so, weil es gibt ja hier offensichtlich zwei Lager, mindestens. Aber zwei Lager, die sich unversöhnlich gegenüber stimmen. Die einen sind, sage ich mal, für Bund und Zuwanderung, die anderen wollen das nicht. Und so die einen impfen, die anderen nicht. Die einen sind für Kriegslieferungen, die anderen nicht. Es gibt ja immer mehr... Punkte, wo die Leute sich nicht mehr einig werden. Und das Problem ist, in den Mainstream-Medien gibt es immer nur eine vorgegebene Meinung, die vertreten werden soll. Ihr kennt ja alle diese Talkshows, da sitzt einer, der sagt mal so und vier reden auf den einen. Und da wird eine Diskussion unterbunden. Und da machen sich die Leute im Internet jetzt ihrem Ärger Luft darüber. Also um hier wieder zusammenzurücken, wäre meine Idee und meine Bitte an die großen Medien, Mainstream-Medien, lasst eine vernünftige Diskussion zu. Weil das, was wir hier haben, das ist praktisch der Korken. Und dann macht sich dann halt die Wut breit. Und wo nicht diskutiert wird, gibt es immer mehr Wut. Wenn man über die Sachen reden kann, ist es besser. Also Meinungsäußerung einzuschränken, führt einfach nur zu Aggressionen auf allen Seiten. Das ist eine ganz, ganz üble Entwicklung. Und ich finde, es hat tatsächlich was mit dieser Corona-Krise zu tun, wo es ja auch dann teilweise nur um Glauben gegangen ist. Und dann gab es dann auch wieder die Faktenchecker, die gesagt haben, wir haben die Wissenschaft auf unserer Seite, genau bei dem Klima ist es dasselbe. Die einen haben die Wissenschaft auf der Seite, die anderen nicht. Und das mag ja auch alles so sein. Aber ich sage jetzt mal bei dem Beispiel Umwelt, sagen wir mal, das CO2 ist schuld. Da kann man sich ja trotzdem die Frage stellen, ob dann eine Volkswirtschaft oder eine Nation bereit ist zu sagen, wir gehen mit gutem Beispiel voran, fahren unsere Industrie komplett runter, vernichten unsere Arbeitsplätze. Oder ob man dann nicht sagt, ja, Umweltschutz ist wichtig, aber nicht um den Preis. Das wäre ja auch nochmal eine Frage, aber die wird ja nie besprochen. Und deswegen, das Internet ist dann der Platz, wo die Leute dann auch überreagieren, weil sie einfach wütend sind, dass diese Diskussionen hier unterbunden werden.
Uwe
Ich denke, das ist eine gute Analyse, die du hier machst, Gordon. Zumindest ist sie nachvollziehbar. Und ich glaube, du wirst mir zustimmen, dass die ja auch wütenden Internetnutzer doch auch lernen sollten, im eigenen finanziellen und strafrechtlichen Interesse ihre Wut nicht einfach frei in die Welt hinaus zu posaunen, sondern einfach auch mal anzuhalten, einen Schritt zurück zu treten und mal zu überlegen, ob sie das wirklich so sagen wollen und ob es nicht für sie genau dasselbe gilt wie für andere. Nämlich, was du nicht willst, dass man dir tut, das füge auch nicht anderen zu. Also man selber möchte doch auch nicht so aggressiv angegriffen und beleidigt und beschimpft werden. Warum also sich dann die Freiheit rausnehmen, Dritte, mit dem man unzufrieden ist, so anzugehen. Also ich glaube, Da sind Verantwortlichkeiten auf beiden Seiten. Sicherlich sind diejenigen, die in der mächtigeren Position sind, die Akteure, aber auch die, die reagieren, müssen ja nicht wie Zigarettenautomaten reagieren. Sie können ja auch bewusst ihre Reaktion steuern. Ich glaube, jetzt haben wir aber auch das Thema von allen Seiten rundum behandelt. Ich danke, dass du auf meinem Kanal mal wieder zu Gast warst und uns ja über diese interessante, ja auch allgemein wichtige Frage, was darf man sagen, was darf man nicht sagen, mal von der rechtlichen Seite aufgeklärt hast und auch von den schönen Erfolgen in dieser Angelegenheit, die deine Kanzlei ja hier erwirkt hat für deine Mandanten. Dann würde ich mich bei dir schon mal verabschieden, Gordon, und sage Tschüss, bis zum nächsten Mal.
Gast
Ja, tschüss Uwe, vielen Dank für die Einladung, habe ich gefreut.
Uwe
Ja, da geht er hin, der Gordon. Und ja, wir sind jetzt unter uns. Ich denke, es war doch wirklich ganz interessant, mal von einer fachkundigen Seite zu hören, wie eben hier die Rechtslage ist. Und dass da doch, wenn kein großer Trend, doch zumindest ein Hoffnungsschimmer am Horizont ist, dass Politiker sich auch nicht alles leisten können und sich nicht jedes Recht gegenüber schützen. unzufriedenen Bürgern rausnehmen können. Ja, wie sehen Sie diese Sachlage? Was halten Sie von dem Gespräch, was Gordon und ich hier geführt haben? Schreiben Sie es unten in die Kommentare rein. Bis zum nächsten Mal. Die Welt klar sehen. Klar sehen, clever denken, frei handeln.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Königin der Strafanzeigen ausgebremst | Rechtsanwalt Pankalla stoppt Strack-Zimmermann“, Die Welt Klar Sehen, 22.06.2024.
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Rechtsanwalt Gordon Pankalla erklärt die rechtliche Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und Beleidigung am Beispiel der Strafanzeigen von Marie-Agnes Strack-Zimmermann gegen ihre Kritiker – mit Fokus auf zwei erfolgreiche Gerichtsurteile.
