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Was ist daraus geworden und weitere Neuigkeiten13.07.2024

UKRAINE - NARRATIV

Abschrift

Abschrift des Videos vom 13.07.202422 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Uwe

Sie erinnern sich vielleicht noch an dieses Video von vor 14 Tagen. Da habe ich mit dem Rechtsanwalt Gordon Pankalla zusammengesessen und da haben wir gesprochen über seinen Erfolg in der ersten Instanz bei einer Beleidigungsklage von Frau Strack-Zimmermann gegen eine seiner Mandantinnen. Und dort wollte dann die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen. Mittlerweile ist einige Zeit verstrichen. Es hat sich dort einiges getan. Rechtsanwalt Gordon Pankalla wird uns erläutern, wie der Stand der Dinge ist und auch noch von einigen anderen interessanten Fällen rund um diese Thematik. Also bleiben Sie einfach dran.

Gast

Klar sehen, clever denken, frei handeln.

Uwe

Willkommen auf meinem Kanal, die Welt klar sehen. Mein Name ist Uwe Loose und es geht jetzt unmittelbar los mit meinem Gast, Gordon Pankalla. Hallo Gordon, schön, dass du da bist. Erzähl doch nochmal ganz kurz für die Erinnerung für unsere Zuschauer, worum es eigentlich ging.

Gast

Ja, es geht ja nach wie vor um die Strack-Zimmermann-Fälle. Da hatten wir ja vor dem Amtsgericht, Strafgericht in Düsseldorf gewonnen. Mit der Aussage, die meine Mandantin tätigte, Frau Strack-Zimmermann sei eine Kriegstreiberin. Das kam vor Gericht und das haben wir gewonnen. Der Anwalt von Frau Strack-Zimmermann klagt das Ganze dann ja auch zivilrechtlich noch ein, möchte dann ein Schmerzensgeld on top gelten machen. Und auch da waren wir erfolgreich beim Amtsgericht in Rheine und haben den Fall dort gewonnen. Also die Klage auf Zahlung des Schmerzensgeldes ist abgewiesen worden, sodass wir eigentlich vor beiden Gerichten in diesem Fall gewonnen haben.

Uwe

Ja, aber es war ja doch auch so, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wollte. Was ist denn daraus nun geworden?

Gast

Kölner Staatsanwalt, das ist wohl auch derjenige, der mit diesen Fällen hier recherchiert, von der Cyberkriminalitätsabteilung, sich dann damit nicht zufrieden geben wollen und hat dann tatsächlich Berufung eingelegt. Und auf die Berufung habe ich dann reagiert. Es ging bei der Berufung dann eben nicht mehr um diese Beleidigung, das ist der Paragraph 101, 185 StGB, sondern er hat sich dann bezogen auf den 188. Ich sage immer, Politiker das Leben schwer machen. Das ist ja ein relativ neuer Paragraph und darauf hat er sich dann bezogen. Ich habe dann zurückgeschrieben, dass das ja wohl kaum sein könnte, wenn hier schon bestätigt worden ist, mittlerweile ja von zwei Gerichten zu diesem Zeitpunkt ja dann, dass die Aussage der Meinungsfreiheit unterliegt, dass dann ein Bürger sich nicht kritisch Politiker gegenüber äußern darf, was das denn für eine relativ merkwürdige Rechtsauffassung ist. Ich hatte ihm ja auch acht oder zehn Blätter damals gegeben zum Verfassungsrecht, wie man das richtig einordnet, weil ich denke, dass der Kollege da noch einige Schwierigkeiten mit hatte, hat wohl aber nichts gebracht oder hat es nicht gelesen. Und ja, auf meine Einwendung hin dass auch dieser 188 natürlich hier überhaupt nicht infrage kommt, weil es kann ja wohl nicht sein, dass die Bürger sich grundsätzlich nicht mehr dazu äußern dürfen, was ein Politiker sagt, vor allen Dingen, wenn es eben nachweislich keine Beleidigung ist. Bekam ich dann die Nachricht, dass die Berufung hier zurückgenommen worden ist. Das heißt, es bleibt also bei dem Urteil, was wir erreicht hatten, Und zudem habe ich dann gedacht, das ist ja sowas von übergriffig, vor allen Dingen auch mit Belastung der Staatskasse hier, dass praktisch zu Fällen ermittelt wird, wo meiner Ansicht nach nicht mal ein Anfangsverdacht vorliegen würde. Das heißt, ohne Anfangsverdacht werden ja auch keine Adressen recherchiert, da wird einfach die Akte zugeklappt. So ein Staatsanwalt auch mal im Sinne des Staates, in dem Sinne arbeiten, dass er dann sagt, wir können ja hier nicht die Ressourcen verschwenden, das ist Meinungsfreiheit. Und dann eben Sackschuss aus Feierabend. Und deswegen habe ich mich jetzt auch bei dem vorgesetzt, dass hier die Generalstaatsanwaltschaft über den Kollegen beschwert. Und da habe ich jetzt eine Eingangsbestätigung zunächst erstmal bekommen. Die Beschwerde ist angekommen. Und da wird der Generalstaatsanwalt jetzt halt mal schauen, ob das nun wirklich so im Sinne der Staatsanwaltschaften und des Rechtsstaates ist. Hier bei offensichtlicher Meinungsfreiheit so derartig nach vorne zu gehen, sage ich jetzt mal, und sich dann auch nicht zufrieden zu geben, obwohl zwei Richter schon das Gegenteil bestätigt haben.

Uwe

Ja, aber würde mich doch direkt mal deine persönliche Meinung dazu interessieren. Was glaubst du, wird der Generalstaatsanwalt für eine Entscheidung füllen? Wird er sich gegen den Staatsanwalt stellen?

Gast

Ich würde mich ehrlich gesagt wundern, Uwe, wenn da was bei rauskommen würde. Sagen wir so, wie es ist. Normalerweise wird von oben das bestätigt, was die Kollegen machen. Das ist in der Regel immer so, aber trotzdem könnte man hier mal ein Zeichen setzen. Und ja, also es gibt auch noch andere Informationen dazu. Ich hatte ja schon einen Mandanten, dem wurde die Wohnung durchsucht aufgrund einer solchen angeblichen Beleidigung.

Uwe

Wie bitte? Wegen einer Beleidigung wird eine Wohnung durchsucht? Das kann ich mir ja gar nicht vorstellen.

Gast

Genau, das habe ich mir auch nicht vorstellen können. Das ist aber... wohl offensichtlich gang und gäbe. Es gab ja auch eine Pressemeldung, dass jetzt da viele Wohnungen durchsucht worden sind gegen Hass und Hetze. Hass und Hetze ist ja eigentlich nicht verboten. Wohl aber Beleidigungen. Aber da muss man dann ja immer die sogenannte Verhältnismäßigkeitsprüfung ansetzen. Das kennen wir ja noch aus der Corona-Zeit. Ist da Maßnahme verhältnismäßig? Und da muss ich natürlich sagen, dass bei einem erwarteten Strafmaß von letzten Endes vielleicht 30 Tagessätzen man abwägen muss die Verletzung der eigenen Wohnung und das, was dabei rauskommen kann. Und da muss es ja eindeutig ganz klar sein, dass man dann sagt, dann lassen wir das mal lieber bleiben. Das ist halt übertrieben. Und auch hier war es dann so, deine Frage, was wird der Generalstaatsanwalt jetzt machen, ist es natürlich mal wieder vom Richter bestätigt worden, die Maßnahme sei verhältnismäßig gewesen. Und zu der Begründung dieser Verhältnismäßigkeit wurde halt der Strafrahmen angegeben, was dann theoretisch hier blühen würde mit zwei Jahren Gefängnis und so. Das kam natürlich im konkreten Fall hier überhaupt nicht in Betracht. Wie gesagt, vielleicht 20, 30 Tagessätze im Strafbefehl. Und man geht dann von dem Höchstmaß aus. Das ist komplett übertrieben. Und deswegen bin ich natürlich mit dieser Entscheidung die Bestätigung des Durchsuchungsbeschlusses nicht einverstanden. Ja, also ich sehe es rechtlich anders. Es gibt das unter Juristen so. Und mir ist jetzt auch schon ein zweiter Mandant zu mir gekommen, dem ebenfalls die Wohnung durchsucht worden ist wegen einer Aussage. Und das sind bittere Zeiten, muss ich sagen, für die Meinungsfreiheit, dass man bei Aussagen jetzt schon so weit geht, dass man hier die Wohnung durchsucht. Für mich bleibt es völlig unverständlich, Und da braucht man sich über nichts mehr zu wundern.

Uwe

Ja, ich bin ja kein Jurist, aber trotzdem finde ich das eigenartig. Also ich bin ja eher ein Vertreter der Meinungsfreiheit im Sinne unseres Grundgesetzes und erinnere mich so an frühere Zeiten, als ich noch wesentlich jünger war, Student oder junger Erwachsener. Da hat man heiß und hart diskutiert, mündlich und auch schriftlich. Da flogen schon das eine oder andere Mal harte Wörter. Aber das war doch kein Anlass, dass irgendjemand daraus irgendwelche Beleidigungen für Strafanzeigen hätte generieren wollen. Und das erscheint mir eigenartig. So umgekehrt, wenn ich jetzt zum Beispiel an die Frau Strack-Zimmermann, über die wir ja vor 14 Tagen geredet haben, denke, so wie aggressiv und provokativ sie ist, Menschen auf der Straße angeht und dann aber verklagt sind die, die genauso reden wie sie selbst. Also zumindest ist das mein Eindruck, ohne das jetzt juristisch abschließend beurteilen zu wollen. Also mir kommt es ungerecht und unverhältnismäßig vor.

Gast

Ja, aber ich sehe es ganz genauso und ich habe auch das Gefühl, dass es immer dann gemacht hat, wenn es in eine bestimmte Richtung geht, also Richtung Querdenker beispielsweise, ja, Da kennen wir auch diese Wohnungsdurchsuchung wegen angeblich falschen Maskenattesten, die man dann unbedingt haben wollte. Ich habe hier in Köln einen Mandanten, der hatte einen Wellensittich frei fliegen lassen und jetzt droht angeblich die Gefahr der Verletzung dieses Wellensittichs. Und auch hier ist dann ein Hausdurchsuchungsbeschluss ergangen und zwar rein mündlich. Man hat beim Richter angerufen, können wir jetzt da rein, da ist ein Wellensittich in Gefahr. Das würde unter normalen Umständen eigentlich überhaupt nicht stattfinden. In Hannover haben wir ja noch ein Verfahren, da ist jetzt auch so eine Art, wie soll man sagen, so kleine Fiesheit des Staatsanwalt, ich glaube, Gabrielski heißt der, nochmal, ich habe da Berufung eingelegt gegen das Urteil. Und er hat jetzt um eine Berufung zu blocken, eine Revision, äh Quatsch, umgekehrt. Ich habe die Revision eingelegt und er hat jetzt Berufung eingelegt. aber auf das Strafmaß begrenzt. Also mit dem Urteil ist er zufrieden. Er wollte aber, dass meine Mandantin härter bestraft wird. Auch in dem Fall kam es im Übrigen auch zu einer Hausdurchsuchung wegen einem Maskenattest zuvor. Und diese Strafverschärfung, die er da sieht, begründet er damit, dass die Mandantin ja gegebenenfalls hätte ansteckend sein können. Also ohne, dass sie es weiß. Wir kennen das alle. Da ist jemand, der ist gesund, aber er könnte ja krank sein. Alte Corona-Theorie. Und wir hatten in dem Verfahren ja auch einen Angstexperten, den Dr. Bandolo. Ja, der hat ja das große Angstbuch geschrieben. Er hat sich dann aber zur Virologie geäußert, was er eigentlich als Psychologe überhaupt nicht kann. Sagte dann aber in der mündlichen Verhandlung, ohne die Maßnahmen hätte es, wie bei der spanischen Grippe, 120 Millionen Tote gegeben.

Uwe

Das ist aber eine mutige Aussage von ihm gewesen.

Gast

Genau, vor allen Dingen hat er da überhaupt keine Expertise zu, weil er ist ja kein Virologe. Erstaunlich fand ich dann auch, dass ich jetzt die Tage noch mal einen Artikel gefunden habe von ihm, weil er ist ja immer gegen Ängste, Phobien vorgegangen. Und ich frage mich, ob diese Gesellschaft nicht in so einer Art Massenphobie, Massenpanik gewesen ist durch die Medien. Weil Anfang 2020 sagte genau dieser Experte jetzt der Staatsanwaltschaft, dass es ja so sei, dass die Angst vor Viren völlig überzogen sei. Auch das, was man da jetzt in China sehe und dass es so auch einen Effekt gibt, dass Angst ansteckend ist. Also genau das, was wir gesehen haben durch diese Panikwache, diese Bilder mit den Masken, diese ständigen Zahlen, das ist eine Angst bei den Bürgern gewesen, die ist ansteckend.

Uwe

Also ein richtiger Angst-Experte sozusagen.

Gast

Das sagte eigentlich der Angst-Experte und dann ist er ja dann als Experte der Staatsanwaltschaft völlig abgewichen von dem, was er früher immer erzählt hat und meinte eben, es hätte so viele Millionen Tote dann gegeben, was er ja gar nicht beurteilen kann. Und vor allen Dingen sagte er dann auch noch, dass es ja so sei, dass kein Arzt einen Maskenattest hätte jemals erteilen können, keiner, weil der Arzt immer abwägen muss zwischen der Allgemeinheit und dem einzelnen Patienten. Und bei der doch so hohen Gefahr, Genaue Zahlen konnte ich übrigens nicht nennen. Wäre es so, dass bei einer solchen Prüfung jeder Arzt niemals unter keinem Umständen hätte ein Attest ausstellen dürfen. So wie absoluter Blödsinn. Ja, der Gesetzgeber hat ja diese Ausnahmen explizit vorgesehen. Und es ging ja dann noch weiter, dass er sagte, selbst wenn jemand eine Panikattacke erleidet, sei eine solche Maske dann ja sogar vorteilhaft, da durch den Luftentzug sich dann oder Sauerstoff der Patient wieder beruhigen würde. Auf die Nachfrage, ob es aber so sei, dass zum Beispiel traumatisierte Menschen die Angst genau vor Luftabschneiden hätten, da nicht eher sogar in Panik geraten würden, meinte dann der Experte, er hätte meine Frage nicht verstanden. Ich habe da schon so ein bisschen gedacht an Joe Biden, ja, senil, weil eine solche Frage muss doch ein solcher Angst-Experte normalerweise verstehen, lieber Uwe. Das sind alles solche komischen Dinge, mit denen ich es hier in der Corona-Zeit zu tun habe. Das sind ja immer noch die Nachwirkungen der Corona-Sachen, beziehungsweise jetzt Meinungsfreiheitsgeschichten im Falle von Strack-Zimmermann. Und da habe ich das Gefühl, wenn es rechtlich darum stimmte Inhalte geht, dass dann hier doch deutlich übertrieben wird bis hin zur Hausdurchsuchung. Wir sehen aber auch, dass die Justiz eben auch noch funktioniert, weil es gibt ja auch Freisprüche.

Uwe

Aber man ist also nicht zu denjenigen, die glauben, dass das Rechtssystem insgesamt korrupt ist und wir eine Gesinnungsjustiz haben.

Gast

Das sind vielleicht diejenigen, die ja nie erfolgreich vor Gericht waren und jetzt vielleicht auch selber vor Gericht stehen, ich würde ja gar keinen Namen nennen, aber die dann immer sagen, die ganze Justiz ist kaputt. Und das kann ich so ganz ehrlich, also mich ärgert manche Sachen, ja, aber dass die ganze Justiz da kaputt sei, kann ich nicht feststellen. Auch die Verfahren in Rheine, die ich da führe, sind bisher doch fair verlaufen. Ich bin natürlich auch ein bisschen nach vorne gegangen, auch was die Richterin da anbelangt. Und sie sagte, das gehört dazu, das nimmt sich sportlich. Das fand ich durchaus fair. Und ich kann jetzt schon sagen, dass in einem weiteren Verfahren da demnächst wahrscheinlich ein eine Einstellung oder dass die Klage abgewiesen wird, weil die Richterin hier schon darauf hingewiesen hat, dass die Klage von Frau Strack-Zimmermann in dem Verfahren wohl offensichtlich nicht begründet sei. Und das heißt, die Erfolgsstory geht da dann durchaus weiter, denke ich mir mal.

Uwe

Ja, danke schön für deine Ausführungen, Gordon. Dieses Update ist für meine Kanalzuschauer sicherlich ganz interessant, denn unser Gespräch vor 14 Tagen wurde sehr gut angenommen. Es wurde sehr viel darüber diskutiert. Viele haben es als Anlass genommen, ihren Frust über Frau Strack-Zimmermann und andere Politiker auch mal zum Ausdruck zu bringen. Viele haben sich sehr lobend über deine Ausführungen anwaltliche Expertise geäußert und sich auch für dich und im Grunde genommen auch für alle anderen gefreut. Und bevor wir uns verabschieden, möchte ich doch mal auf deine verschiedenen Webseiten und so weiter hinweisen, damit die Zuschauer auch wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie denn mal einen solchen Rechtsberatungsbedarf haben. Du bist ja sehr aktiv im Internet tätig, Gordon. Einmal mit deiner Hauptseite Rechtsanwalt Pankalla Köln. Die erreicht man unter anwalt-punkcolor.de. Dort beschreibst du dein anwaltliches Profil und was du für deine Mandanten tun kannst. Und eine weitere wichtige Seite ist eben dein YouTube-Kanal Rechtsanwalt Pankalla. Und dort hast du auch mit 10.800 Abonnenten und 177 Videos einiges zu sagen. Insofern schauen Sie da einfach rein. Liebe Zuschauer, wenn Sie einen kompetenten Rechtsanwalt rund um diesen Themenkreise benötigen.

Gast

Ja, ich würde sagen, meine Webseite ist gerade neu gemacht worden. Bin ich auch ganz zufrieden mit der neuen frischen Optik. Dann gibt es natürlich den Herzenanwalt-Kanal bei YouTube. Das ist eher auch so ein bisschen meine persönliche Sache und nicht unbedingt immer Jura, sondern es gibt noch einen weiteren Kanal, der heißt dann eben Anwalt-Pankalla. Und Ja, dann hatte ich auch noch einen Fall, da können wir vielleicht nächstes Mal drüber reden, dieses Alles für DE. Das hat man jetzt ja dieses Höcke-Verfahren. Da hatte einmal mein Mandant diese Aussage in dem Sinne wiederholt, als er das als Hashtag benutzt hat. Und da hat man ihm jetzt genauso wie Höcke natürlich vor Gericht gezogen.

Uwe

Ja, das Thema werden wir uns aber bis zu einem nächsten Gespräch aufbewahren, Gordon. Und bis dahin sage ich Tschüss, bis zum nächsten Mal. Ja, und für Sie, liebe Zuschauer, ich hoffe, dass Sie einige neue interessante Informationen gewinnen konnten. Und meine Frage an Sie ist, glauben Sie auch, dass es unverhältnismäßig ist, wegen einer Beleidigung Hausdurchsuchungen anzuordnen? Oder halten Sie das für eine angemessene Maßnahme? Schreiben es einfach unten in die Kommentare. Bis zum nächsten Mal. Die Welt klar sehen.

Gast

Klar sehen, clever denken, frei handeln.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Was ist daraus geworden und weitere Neuigkeiten“, Die Welt Klar Sehen, 13.07.2024.

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Folgegespräch mit Rechtsanwalt Gordon Pankalla über den Ausgang der Strafverfahren rund um Marie-Agnes Strack-Zimmermann sowie weitere Fälle, in denen Hausdurchsuchungen und Strafanzeigen die Meinungsfreiheit berühren.

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