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bundesweite Razzien | Compact-Magazin am Ende?16.07.2024

KABINETT SCHOLZ

Abschrift

Abschrift des Videos vom 16.07.202412 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Nancy Faeser macht einen harten Schlag gegen das alternative Magazin Compact und verbietet das Compact-Magazin Hausdurchsuchungen an verschiedenen Standorten. Was genau wird hier begründet? Das schauen wir uns mal an. Klar sehen, clever denken, frei handeln. Willkommen auf meinem Kanal, die Welt klar sehen. Mein Name ist Uwe Loose und heute geht es ja um Politik und Meinungsfreiheit in Deutschland. Nämlich das Bundesinnenministerium, vertreten durch die Ministerin Nancy Faeser, ist aktiv geworden und hat ja als Compact-Magazin und die Filmgesellschaft, die dazu gehört, ja im Grunde genommen als verfassungsfeindlich erklärt und verboten. Wie genau die Argumentation ist, das schauen wir uns jetzt mal an. Das Bundesministerium des Inneren, hier eben titelt es selber in seiner eigenen Pressemitteilung und da heißt es dann eben, Bundesministerin Nancy Faeser hat heute die rechtsextremistische Compact-Magazin GmbH sowie die Conspect Film GmbH verboten auch unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen.

durch Vereinsverbote verboten werden. Die Organisation richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung im Sinne von Artikel 9 des Grundgesetzes und § 3 des Vereinsgesetzes. Ja, wenn wir jetzt mal in § 9 des Grundgesetzes reingucken oder Artikel 9, da heißt es, alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Vereinigung deren Zwecke oder deren Tätigkeit, den Strafgesetzen zuwiderlaufen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen die Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. Und dann gibt es noch einen dritten Absatz, der ist hier aber nicht von Bedeutung. Und im Gesetz zur Regelung des Öffentlichen. Im öffentlichen Vereinsrecht des § 3 heißt es, ein Verein darf erst dann als verboten behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.

In der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen. Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung des Vereinsvermögens und so weiter und so fort. Das heißt, hier haben wir also den Fall, dass im Grunde genommen das so eine Hilfskonstruktion ist. Also es wird jetzt behauptet, dass es verfassungswidrig sei, aber beim Vereinsrecht muss es ja erstmal festgestellt worden sein. Die Frage ist, wie kann denn das jetzt festgestellt sein? Durch bloß ein Ministeriumsbeschluss. Also normalerweise gehört nach meinem Verständnis dazu doch eigentlich ein Gerichtsurteil. So, aber schauen wir einfach mal weiter. Da heißt es, seit den frühen Morgenstunden durchsuchten Einsatzkräften in den Ländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Liegenschaften dieser Organisation und die Wohnungen von führenden Akteuren der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern, um Vermögenswerte und weitere Beweismittel zu beschlagnahmen. Das heutige Verbot untersagt jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen sind Straftaten. Ja, das ist also ein richtiger totaler Rundumschlag, also man könnte auch sagen ein Vernichtungsschlag gegen das Magazin Compact und alle Personen, die damit zu tun haben und quasi auch Organisationen, die da angedockt sind.

Bundesinnenministerin Faeser wird zitiert, ich habe heute das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unglaubliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie. Kann ich jetzt so nicht nachvollziehen. Also ich hatte mal vor längerer Zeit ein paar Hefte von denen gelesen. Da fand ich jetzt bestenfalls regierungskritische Aussagen drin. Und wenn ich mir also deren Videos auf dem YouTube-Kanal oder auch auf deren Webseite anschaue, kann ich da auch nichts Hetzerisches in dem Sinne sehen, außer Regierungskritik. Also wenn Regierungskritik jetzt als staatsfeindlich betrachtet wird, dann finde ich das eigenartig. Denn eigentlich gehört es ja zu einer Demokratie, dass man Regierungsmaßnahmen und sei es die Migrationspolitik kritisieren darf oder dürfen sollte. Und ich persönlich sehe das jetzt nicht als eine stichhaltige Argumentation von Frau Faeser an. Aber ich bin ja kein Jurist.

Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Ja, aber die wollen doch den demokratischen Staat gar nicht überwinden. Also an welcher Aussage von Compact Magazin wollten Sie das denn festmachen, Frau Faeser? Also ich kann mich da nicht erinnern, dass der Herr Elsässer und sein Team jemals etwas gegen den Staat als solchen gesagt haben und gegen die Demokratie als solche. Also das kommt mir ein bisschen überzogen vor. Unser Signal ist ganz klar, wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihres demokratischen Haltungen angefeindet werden.

Ja, aber diese Argumentation, die kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Also ich kann mich nicht erinnern, dass irgendjemand bei Compact, jedenfalls in den Videos, die ich gesehen habe, jemand angefangen hat wegen seiner Hautfarbe. Also das ist mir völlig abstrus, kommt mir diese Argumentation vor. Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen. Na ja gut, da können sie danken, aber es ist ja deren Dienst- und Amtspflicht, den Weisungen zu folgen. Die Compact-Magazin GmbH wird von dem Rechtsextremisten Jürgen Elsässer geleitet. Jetzt wird extra betont, Rechtsextremist. Ja, Rechtsextremist ist doch aber nicht grundsätzlich verboten. Also es gibt Linksextremisten, es gibt Rechtsextremisten. Ich sehe nicht, dass in unserer Verfassung extreme politische Meinungen unzulässig wären, sondern nur solche, die die Verfassung

wollen, aber dass sie extrem sind. Das alleine ist doch nicht verbotswürdig oder sehe ich das verfassungsjuristisch falsch? Die Hauptprodukte des multimedial ausgerichteten Unternehmens sind das monatlich erscheinende Compact-Magazin mit einer Auflage von 40.000 und der Online-Videokanal CompactTV. Daneben ist die Compact-Magazin GmbH in zahlreichen sozialen Medien präsent und betreibt einen Online-Shop, über den neben eigenen Printerzeugnissen Bücher, Hörbücher, CDs und DVDs sowie Merchandise-Artikel wie Kleidungsstücke, Plakate, Aufkleber, Tassen und Medaillen vertrieben werden. Okay, das ist eine Beschreibung des Ist-Zustandes. In ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreiten die Compact-Magazin GmbH antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Ja, das ist ja erstmal eine Behauptung, die müsste aber erstmal doch durch Gerichtsurteil bewiesen werden. Also natürlich kann eine Ministerin so etwas behaupten, aber auch hier gilt doch,

Im Zweifelsfall für den Angeklagten. Und solange kein Urteil da ist, solange ist das ja nur eine Meinung, aber keine Tatsache. Sie agitiert gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einer politischen Willensbildung vorsieht. Ich nicht nachvollziehen. In ihren Publikationen und Online-Auftritten propagiert die Compact-Magazin GmbH ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das nach ihrer Ansicht ethnisch Fremde aus dem Staatsvolk ausschließen will. Also das kommt mir auch wie an den Haaren herbeigezogen vor. Die Menschenwürde derer wird missachtet, die nicht in dieses ethnische Konzept passen. Die Compact-Magazin GmbH bedient sich dabei einer Widerstands- und Revolutionsrhetorik und nutzt gezielte Grenzüberschreitungen ebenso wie verzerrende und manipulative Darstellungen.

Dann gucken Sie doch mal in die regierungsnahen Presseorgane, was die alles für Rhetorik benutzen und grenzüberschreitende Formulierungen und, und, und. Also insofern, was für den einen erlaubt ist, kann doch für den anderen nicht wirklich verboten sein, oder? Die von der Compact-Magazin verbreiteten Inhalte zielen zudem darauf ab, Angehörige bestimmter ethnischer, insbesondere arabischstämmiger Bevölkerungsgruppen als Menschen zweiter Klasse herabzuwürdigen. Kann ich nicht nachvollziehen. Ihnen werden pauschal negative Eigenschaften wie Gewalt, Neigung und ein Hang zur Kriminalität zugeschrieben. Hierdurch soll ein gesellschaftliches und politisches Klima der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Gemeint ist doch wohl, dass Compact mehrfach darauf hingewiesen hat, dass die Kriminalstatistik einen erhöhten Migrantenanteil bei bestimmten Formen fand. Gewalttaten feststellt. Also das festzustellen ist ja, ich sag mal, wenn es jetzt vier oder acht Prozent sind angeblich von bestimmten Bevölkerungsgruppen, dann ist es ja keine Verunglimpfung aller, sondern es ist ja lediglich eine Feststellung von dem, was die Kriminalstatistik ja verpubliziert hat.

Das Compact-Magazin verbreitet zudem antisemitische Inhalte. Dabei werden Verschwörungserzählungen etwa von einer omnipotentischen jüdischen Finanzelite verbreitet, um Hass gegen Jüdinnen und Juden zu schüren. Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen, weil so gut stecke ich in deren Geistesgut nicht drin. Omnipotente jüdische Finanzelite, gut, die These vertreten manche, aber... Selbst wenn es eine Verschwörungstheorie ist, es ist doch nicht verboten, Theorien zu haben, sondern Verschwörungspraxis, das ist doch verboten. Es ist zu befürchten, dass die Rezipienten der Medienprodukte und die Publikationen, die auch offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zur Handlung gegen verfassungsmäßige Ordnung animiert werden. Das würde ich aus meiner Sicht so nicht wahrgenommen haben. Sie haben allenfalls zum Sturz der Regierung aufgerufen, was ja wiederum auch ein Bürgerrecht ist und nicht grundsätzlich verfassungsfeindlich.

Die zentrale Rolle der Compact-Magazin GmbH liegt in der Popularisierung und weitreichenden Verbreitung des rechtsextremistischen Gedankengutes der neuen Rechten über zahlreiche Publikationen und Veranstaltungen. Okay, dass sie also jetzt eine gewisse Meinungsmacht haben, das ist unbestritten. Die Compact-Magazin GmbH ist ein zentraler Akteur bei der Vernetzung der neuen Rechten. So weist die Vereinigung enge Verbindungen zur rechtsextremistischen identitären Bewegung und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum auf. Aber auch das ist doch nicht verboten. Rechtsextremist darf man sein, solange man nicht verfassungsfeindlich ist. Die enge Vernetzung zeigt sich unter anderem in der wechselseitigen Teilnahmeunterstützung von Veranstaltungen. Auch das ist nicht verboten. Im Vereinsverbot vorausgegangen sind intensive Vorbereitungen und Kooperationen zwischen Bund und Ländern. Ja, soweit die Pressemitteilung aus dem Bundesinnenministerium. Also bei aller Liebe für den demokratischen Rechtsstaat und die Fürsorgepflicht unserer Innenministerin. Ich kann aus dieser Präsentation, die dort gemacht wird, das beurteilen.

gar nicht nachvollziehen. Ich bin aber nun auch kein exzellenter Kenner der Arbeit des Compact-Aktions- und Magazinsteams, insofern mag ich da falsch liegen, aber ich persönlich halte diese Maßnahme, so wie sie hier in der Pressemitteilung veröffentlicht wird, schlichtweg für Ein Witz. Also ich meine, es ist tragisch und dramatisch für das Kompaktmagazin. Man mag darüber streiten, ob es ein unzulässiger Angriff auf die Presse und Meinungsfreiheit in Deutschland ist. Das alles kann man natürlich debattieren. Aber rein von der Begründung her halte ich dieses Papier, diese Publikation für lachhaft. Also das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich halte es für Quatsch. Ich halte es für an den Haaren herbeigezogen. Und da bin ich mal gespannt, wie dann der weitere Fortgang sein wird, ob sich dadurch... ob sich aufgrund dessen dann tatsächlich juristisch feststellbares ergeben wird oder ob das am Ende doch alles nur wie heiße Luft im Wind verfliegt. Was Sie darüber denken, schreiben Sie wie immer einfach in die Kommentare rein. Bis zum nächsten Mal. Die Welt klar sehen. Klar sehen, clever denken, frei handeln.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „bundesweite Razzien | Compact-Magazin am Ende?“, Die Welt Klar Sehen, 16.07.2024.

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Uwe Loose kommentiert das vom Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser verhängte Verbot der Compact-Magazin GmbH und seziert die Begründung der amtlichen Pressemitteilung.

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