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Meinungsfreiheit in Gefahr | Was jetzt passiert17.07.2024

Deutschland allgemein

Abschrift

Abschrift des Videos vom 17.07.202410 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Gast

Mit dem historisch einmaligen Vorgang, dass Frau Innenministerin Nancy Faeser eine Presseorgan verboten hat, das haben wir in Deutschland seit dem Kriege nicht gehabt, hat sie deutlich eine Grenze überschritten. Was das juristisch bedeutet, das möchte ich mal kurz zusammenfassen. Klar sehen, clever denken, frei handeln. Mein Name ist Uwe Loose, willkommen auf meinem Kanal, die Welt klar sehen. Ja, das Thema, was ich gestern schon angesprochen hatte, nämlich Nancy Faesers Verbote von der Compact GmbH und diese ja über das Vereinsrecht, das war doch alles sehr dünn formuliert, das war so mein erster Eindruck. Mittlerweile sind doch diverse rechtsanwaltliche und verfassungsrechtliche Expertisen zu diesem Thema erschienen. Ja, ich möchte das mal für Sie kondensieren und zusammenfassen auf die wesentlichen Punkte, sodass wir wissen, worum geht es hier wirklich. Doch bevor wir zu einer juristischen Bewertung kommen, lassen wir uns doch mal den Chef vom Compact Magazin, Jürgen Elsässer, selber hören, was er zu sagen hatte.

Uwe

Es ist der schwerste Angriff gegen die Pressefreiheit, zumindest seit der Spiegelaffäre 1962.

Gast

Das sind vollmundige Worte, aber stimmen Sie? Ja, meines Wissens ja, denn es hat seit der Spiegelaffäre kein, ja überhaupt noch nie, ein Presseunternehmen in Deutschland gegeben, was verboten wurde. Und insofern ist seine Aussage meines Erachtens korrekt.

Uwe

Damals wurde aber der Spiegel nicht verboten. Jetzt haben wir eine Verbotsverfügung von Nancy Faeser gegen Compactmagazin GmbH. Alle Magazine, alle TV-Formate, alle Sozial-Media-Formate. Das heißt, das ist der Versuch der Vernichtung. Artikel 5 Grundgesetz, Presse- und Meinungsfreiheit ist außer Kraft gesetzt und zwar nicht durch das Karlsruher Bundesverfassungsgericht, sondern durch eine einsame Entscheidung der Regierung oder von Frau Faeser. Das Ganze, dafür hat man einen juristischen Trick angewendet. Man hat einfach gesagt, Compact Magazin GmbH ist kein Verlag, sondern ist ein Verein. Aber wir sind kein Verein. Wir sind ein Verlag. Das erfolgreichste Pressemedium der Opposition in Deutschland. Wir verkaufen 40.000 Exemplare im Monat. Unsere YouTube-Kanäle haben eine Reichweite von einer Million am Tag. Und das wurde dem Regime natürlich gefährlich. Und deswegen haben sie jetzt in der Nacht- und Nebelaktion diktatorisch zugeschlagen. Illegal. Gegen das Recht. Gegen Artikel 5 Grundgesetz. Ist ein einmaliger Vorgang. Und... Jetzt kann man wirklich sagen, wir haben immer davor gewarnt, es geht Richtung Diktatur. Aber heute ist das Manifest geworden.

Gast

Ja, das ist eine starke Behauptung. Also Elsässer behauptet, weil Compact ein so regierungskritisches Magazin ist, deswegen wurde es der Regierung ja gefährlich und deswegen hat man zu diktatorischen Mitteln gegriffen.

Uwe

Ein untergehendes Regime schlägt immer wild um sich. Und sie denken, das war damals bei Honecker und Mielke so und jetzt ist es so bei Baerbock und Faeser, sie denken, wenn sie Verbote aussprechen, dann können sie ihr Regime retten. Aber das Gegenteil wird der Fall sein. Die Menschen bekommen das mit, sind dadurch noch empörter und dadurch wird die Opposition immer stärker und schließlich ist der Sturz des Regimes unausweichlich. Wir brauchen eine friedliche Revolution wie 1989 in der DDR.

Gast

Ja, an dieser Aussage, da sehen wir doch eigentlich plakativ, dass der gute Herr Elsässer ein ganz harscher Regierungskritiker ist und die Regierung für ein totalitäres Instrument oder Organ hält und dass dieses weg solle. Und er möchte das aber eben auf eine friedliche Art und Weise. Das heißt, wir sehen also hier in dieser Aussage zumindest, Es geht nicht darum, die Demokratie zu beseitigen, sondern lediglich in Anführungsstrichen die Regierung.

Uwe

Wir werden eine Eilverfügung machen. Denn die haben ja jetzt alle Verlagsräumlichkeiten besetzt mit der Polizei. Alles wird mitgenommen, alle Computer und unsere ganzen Konten werden beschlagnahmt. Das heißt, das Geld, das wir als Kompaktzauber verdient haben, wird jetzt vom Staat geraubt, wird in Staatseigentum überführt. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für so ein Verlagsrecht. Verbot eines Presseorgans, das legal ist. Wir hatten ja noch nie eine einzige Verurteilung wegen irgendeinem Inhalt. Nicht Volksverhetzung, nicht Rassismus, nicht Antisemitismus, nicht Aufruf zur Gewalt. Wir sind ein völlig unbescholtenes Organ.

Gast

Und trotzdem ist diese Maßnahme... Ja, Elsässer sieht also keine Schuld auf seiner Seite, sondern sieht sich völlig im Rahmen des Gesetzes und ist der Meinung, dass eben die Maßnahme des Innenministeriums, vertreten durch Frau Faeser, rechtswidrig ist. Ja, wie ist denn nun tatsächlich die Rechtsbeurteilung? Ja, schauen wir mal, was zum Beispiel andere Medien für eine schnelle juristische Expertise haben. Unter anderem die Welt, die ja eigentlich doch regierungsnah ist, allerdings eben nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlt wird. Wenn man die Berichterstattung sich anschaut, eigentlich hat es ja nicht das Magazin verboten, sondern den Verein, der dahinter steht, dass sie trotzdem sagt, das Magazin ist verboten. müsste sie eigentlich mal erklären. Und es ist schon irgendwie absurd, dass man in einer liberalen Demokratie ernsthaft Medien verbietet, weil irgendwie scheint noch nicht ganz angekommen zu sein, was Meinungsfreiheit bedeutet. Es gibt Meinungen, die man gar nicht aushält, die man für rechtsextrem hält und trotzdem schützt sie das Grundgesetz. Und ich fürchte aber, dass Nancy Faeser Meinungsfreiheit nicht mal buchstabieren könnte, wenn man ihr eine Waffe an den Kopf hält, aber das ist meine Interpretation. Also Nancy Faeser weiß nicht, was Meinungsfreiheit ist, selbst wenn man ihr die Waffe an den Kopf halten würde. Das ist auch ein schönes Bild, sag ich jetzt mal. Kann das eigentlich sein? Also Frau Faeser hat doch Jura studiert, nicht nur das. Ihr Thema war als Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl für öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung in Frankfurt von 1996 bis 1998. Sie hat dann einen Rechtsanwalt geheiratet, ist selber als Rechtsanwalt tätig. Also das heißt, sie weiß doch sehr genau, was sie tut und dass das, was sie tut, ja doch kritisch betrachtet werden könnte und vielleicht sogar müsste. Ja, soweit die Meinung der Chefredakteurin von der Welt oder zumindest von dieser Nachrichtenredaktion. Und jetzt gucken wir doch mal, was so eine typische rechtsanwaltliche Beurteilung ist. Da gibt es ja mittlerweile mehrere. Ich wähle mal die aktuelle Aussage von Rechtsanwalt Gordon Pankalla aus, der ja schon öfter bei mir ist. ja als Interviewgast auf dem Kanal war und was hat er denn dazu zu sagen? Bei unserer geschätzte Innenministerin Nancy Faeser hat ja gestern behauptet, sie habe das Compactmagazin, das rechtsextremistische Compactmagazin verboten. Dabei hat sie ja einen Verein verboten. Einen Verein, den es eigentlich gar nicht gibt. Es gibt keine Satzung und um Vereinsrecht anwenden zu können, brauche ich eine Vereinigung. Dabei kann es sich nicht nur um natürliche Personen, sondern auch um Firmen handeln. Aber es muss auf Dauer angelegt sein und einen bestimmten Zweck verfolgen. Diesen Vereinszweck liefert Feser einfach mit. Sie unterschiebt praktisch Jürgen Elsässer hier, dass er einen Verein gegründet hat und sagt, er habe das gemacht, um sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen. zu wenden, das wird man so, denke ich, kaum nachweisen können. Das ist eine pure Unterstellung, jemandem einen Verein ans Knie zu dichten. Und nur daraufhin war es natürlich möglich, nach dem § 3 des Vereinsgesetzes den Elsässer Verein mit allen unter Vereinigungen wie beispielsweise dem Compactmagazin zu verbieten. Dies wird rechtlich natürlich hier als ein Trick eingestuft werden müssen, sodass wir nicht dazu kommen, dass das Vereinsrecht hier anwendbar ist und von daher die Verbotsverfügung durch Frau Faeser so überhaupt nicht stattfinden konnte. Aber selbst wenn dies so wäre, wenn das Vereinsrecht anwendbar wäre, dann müsste hier noch ein Verstoß gegen den § 3 Vereinsgesetz vorgelegen haben. Das bedeutet, Elsässer müsste sich a. strafbar gemacht haben. Das hat er nicht. Das hat er in dem Interview mit Björn Banane ja selber gesagt, dass er in 14 Jahren, da gibt es kein einziges Urteil wegen Rechtsextremismus vorliegt. Oder Antisemitismus, nichts liegt davor, das kann nicht sein. Oder B, er müsste sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung hier gewandt haben mit seiner Tätigkeit und auch das wird man ihm wohl kaum nachweisen können, da seine Tätigkeit hier nach dem Artikel 5 Grundgesetz geschützt ist. Und ja, die Pressefreiheit, Meinungsfreiheit geht sehr weit. Das kommt meiner Ansicht nach auch nicht in Betracht. So, dass selbst wenn wir dazu kommen würden, dass das Vereinsrecht anwendbar ist, hier kein Verstoß gegen den § 3 Vereinsgesetz vorliegt und damit ist die ganze Sache vom Tisch. Ja, Rechtsanwalt Gordon Pankalla sagt also klar, dass das eben ein juristischer Trick ist, der nicht funktionieren kann. Ich möchte dazu noch ergänzen, das werde ich jetzt aber hier in dem Video nicht anfügen, dass jemand auch festgestellt hat, dass eben dort ja eine gerichtliche Verfügung schon vor einigen Tagen oder Wochen erwirkt wurde von einem Verwaltungsgericht in Frankfurt, so dass das aber wohl selber schon ein verfahrenstechnischer Fehler ist, weil das nur dann zulässig ist, wenn das die Sachlage eigentlich klar ist. Hier geht es aber darum, ob eine GmbH und speziell ein Presseinstitut als ein Verein behandelt werden kann. So diese Frage ist in der Form wohl noch nie in Deutschland beurteilt worden. Sprich hier war die Kompetenz des des Verwaltungsrichters schlichtweg gar nicht ausreichen. Er hätte das über seine Kammer machen müssen. Das heißt, an der Stelle ist es verfahrenstechnisch wohl schon nicht in Ordnung. Soweit die Meinung des Rechtsanwalts Gordon Pankalla. Doch wie sieht denn das jetzt verfassungsrechtlich aus? Hat Nancy Faeser tatsächlich die Meinungsfreiheit angegriffen? die grundgesetzlich gesichert ist. Dazu gibt es ein interessantes Interview auf der Welt mit einem Verfassungsrechtler. Also wir sehen, was ganz problematisch und ganz heikel ist, nämlich eine Regierung verbietet ein Pressemedium, das regierungskritisch ist. Das kennen wir eigentlich eher aus autoritären Staaten. Und wir haben in Deutschland die Pressefreiheit, das Grundrecht der Presse, die sehr weit reicht. Und deswegen war das Bundesverfassungsgericht das immer wieder betont, ohne freie Presse gibt es keine Demokratie. Punkt. Und wir sehen jetzt, dass die Innenministerin da eingreift. Das wäre, es ist natürlich so wie bei jeder Freiheit, auch die Pressefreiheit ist nicht völlig unbegrenzt, sie hat auch Grenzen. Aber man darf in die Pressefreiheit nur eingreifen, wenn es strikt verhältnismäßig ist und wenn es wirklich um etwas Wichtiges geht. Und diese Abwägung spart sich die Innenministerin, die Innenministerin, Praktiziert nämlich einen Trick. Der Trick ist, sie definiert die Redaktion und den Verlag von Compact als Verein und dann sagt sie, jetzt darf ich Vereinsrecht anwenden und dann verbiete ich Compact als Verein. Einen Verein zu verbieten ist nicht so schwierig und ein normaler Verein ist auch nicht geschützt von der Pressefreiheit. Sie umgeht sozusagen durch diesen Trick, dass sie sich aufs Vereinsrecht stützt, die Pressefreiheit. Und das ist juristisch völlig inakzeptabel. Ja, das ist juristisch völlig inakzeptabel, sagt der Staatsrechtler Professor Volker Böhme-Nessler. Und die Frage ist, was für Konsequenzen soll es denn haben, wenn die Vertreterin des Rechtes, die Bundesinnenministerin, quasi einen Angriff auf die Demokratie wagt. Denn die Beschränkung der Pressefreiheit ist eine Beschränkung der Meinungsfreiheit und damit auch der Demokratie. Es ist quasi ein direkter Angriff auf die Demokratie. Und so eine Person soll weiterhin Innenministerin bleiben. Da wollen wir mal schauen, was der ein bisschen forscherlich formulierende Gordon Pankalla dazu zu sagen hat. Faeser hat sich hier mal wieder schön etwas ausgedacht mit ihren Freunden. Sie ist selbst Juristin, sie müsste eigentlich genau wissen, dass das so nicht geht. Es ist im Zusammenhang zu sehen, was sie schon vorher versucht hat, auch mit Lisa Paus gegen Hass und Hetze vorzugehen. Das heißt, eine Regierung will jetzt hier noch bestimmen, was in einem Land gesagt werden darf und was nicht gesagt werden darf. Das ist ein unglaublicher Vorgang. gegen die Pressefreiheit, gegen die Demokratie in dem Sinne und kann eigentlich nur eine Sache zur Folge haben, dass Frau Faeser, wenn sich jetzt mit anderen Juristen, weil sie wird ja juristische Beratung gehabt haben und sie ist selber Juristin, beraten hat, dass sie jetzt selbst ihren Rücktritt bekannt gibt, genauso wie Haldenwang, der an der Sache ja beteiligt gewesen ist. Beide müssen aus dem Amt entfernt werden und wenn sie es nicht freiwillig tun, sollte Olaf Scholz jetzt sofort darüber nachdenken, dass so etwas hier in Deutschland nicht passieren darf und Frau Faeser umgehend aus dem Amt entlassen. Ja, also Frau Faeser sei nach Gordon Pankalla nicht tragbar. Ich glaube, dieser Meinung könnte ich mich zunächst einmal anschließen. Allerdings der Wunsch, dass sie freiwillig zurücktritt oder dass unser Bundeskanzler Olaf Scholz sie aus dem Amt entlässt, Das halte ich romantisch. Also es sind schon viel mehr verfassungswidrige Verhaltensweisen gemacht worden. Wir erinnern uns an die Corona-Zeit, was da alle Verfassungsrechtler gesagt haben, was nicht ging und was dann trotzdem durchgezogen wurde. Und was sich später im Nachhinein als rechtswidrig ausgestellt hat, wurde aber letztendlich ohne Konsequenzen geblieben. Und hier, denke ich, wird es doch eher... Ähnlich sein von unserem Putin-Kanzler Olaf Scholz, der keine eigene Meinung hat, der selber eine äußerst fragwürdige Person ist. Ich denke jetzt mal an den Cum-Ex-Skandal und seine Erinnerungslücken. Der soll jetzt das Standing haben, seine Innenministerin rauszuschmeißen. Da glaube ich nicht dran. Also insofern, Herr Gordon Pankalla, da bist du nach meiner Meinung im Irrtum. Das wird nicht passieren, auch wenn es vielleicht wünschenswert wäre für die Demokratie und für die freie Presse. Aber da wird sich jetzt Compact und alle freien Medien, vielleicht sogar auch die nicht bezahlten Systemmedien, also die nicht vom öffentlichen Rundfunk bezahlten Systemmedien, die werden sich jetzt dagegen zuwehr setzen. Denn wenn sie das nicht tun, ist... Und Frau Faeser damit durchkommt, dann ist das ja ein genialer Trick, um zukünftig jede kritische Meinung in Keim zu ersticken und jede GmbH einfach zu vernichten und aufzulösen und deren Vermögen zu beschlagnahmen. Also wenn das der Fall sein sollte, dann sage ich mal, gute Nacht, Deutschland. Dann sind wir nicht mehr eine Bundesrepublik Deutschlands, sondern dann sind wir eine Bananenrepublik Dummland. Bis zum nächsten Mal, die Welt klar sehen.

Uwe

Klar sehen, clever denken, frei handeln.

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Uwe Loose ordnet das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochene Verbot des Compact-Magazins juristisch ein und zeigt, warum der Weg über das Vereinsrecht als Trick zur Umgehung der Pressefreiheit kritisiert wird. Säule 3: Staat & Alltag.

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