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Eklat verhindert Konstitution des Landtags | CDU, SPD, LINKE, BSW vs. AfD-Alterspräsident27.09.2024

AfD-SYMPTOM

Abschrift

Abschrift des Videos vom 27.09.202412 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Chaotische Szenen im Landtag, die wir ja in der Art eigentlich nur aus anderen, ja ich sag mal Bimbo-Ländern kennen, jetzt nun auch in Deutschland, speziell in Thüringen. Bei der Konstitution des Thüringischen Landtages nach der Landtagswahl hat es ja Turbulenzen gegeben, die wir seit langem in der Form nicht mehr gesehen haben. Was es damit auf sich hat, wer wem vorwirft, Ja, Antidemokrat zu sein und was meine Meinung zu diesem juristischen Problem ist, das erfahren Sie in diesem Video. Klar sehen, clever denken, frei handeln. Willkommen bei Die Welt klar sehen. Ja, Ausgangssituation ist eben die Sitzverteilung, die sich aufgrund der Wahl vom 1.9. ergeben hat. So Statista.de zeigt uns hier schön die Sitzverteilung, nämlich am stärksten ist die Fraktion der AfD mit 32 Sitzen, hat also die Sperrminorität. über die ja schon so oft gesprochen wurde, dann die CDU mit 23 Sitzen, BSW mit 15, die LINKEN mit 12 und die SPD mit 6. Also insgesamt sind fünf Parteien im Landtag drin. Und jetzt geht es natürlich darum, dass der Landtag sich konstituieren muss. Und was genau passiert in dieser konstituierenden Sitzung?

Nämlich, da kommen die Abgeordneten zum ersten Mal als Fraktionen im Plenarsaal zusammen. Die konstituierende Sitzung wird bis zur Wahl einer neuen Landtagspräsidenten oder Präsidenten vom Alltagspräsidenten geleitet. Erst danach können die neu gewählten Mitglieder des Landtags ihre Rechte und Pflichten als Abgeordnete wahrnehmen. In der konstituierenden Sitzung werden außerdem gemäß der Geschäftsordnung die Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt und der Petitionsausschuss gebildet. So, als Alterspräsident ist der älteste Abgeordnete des neu gewählten Landtages. Mit 73 Jahren ist dies Jürgen Treutler von der AfD. Er ist damit verantwortlich, die Wahl des Landtagspräsidenten oder Präsidentin zu leiten. Tatsächlich ist diese erste Sitzung im Grunde genommen gescheitert. Und die Interpretationen darüber gehen weit auseinander, wer denn eigentlich daran schuld ist. Nun, es hat schon viele Kommentationen gegeben zu diesem Thema von gestern, längere und kürzere. Und eine der besseren und sachlicheren ist vom MDR Thüringen. Und da schauen wir einfach mal kurz rein.

Die Abgeordneten des neuen Landtags sind Mittag um 12 zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen, unter anderem um einen neuen Landtagspräsidenten zu wählen. Dass es dabei Streit geben würde zwischen der stärksten Kraft im Parlament der AfD und der Mehrheit der Abgeordneten aus den anderen Fraktionen, das war erwartet worden. Überraschend war dann aber, dass es so weit gar nicht kam. Ja, es ging eigentlich schon kurz nach Sitzungsbeginn los. Acht Minuten nach zwölf. Das war sehr zeitig. Da wollte die CDU per Antrag feststellen lassen, ob der Landtag schon beschlussfähig ist. Das ist insofern wichtig, als dass das die Grundlage dafür ist, dass über weitere Dinge abgestimmt werden kann. Aber der Alterspräsident Heinz-Jürgen Treutler von der AfD hat das nicht zugelassen. Und danach wurde es dann entsprechend hitzig. Als Heinz-Jürgen Treutler um 12.02 Uhr die Sitzung eröffnet, ahnt noch niemand im Hohen Haus, dass sie nach nur 8 Minuten schon wieder unterbrochen wird, weil die CDU einen wichtigen Antrag stellt. Bevor wir in die weitere Tagesordnung eintreten, würde ich Sie bitten, Herr Alterspräsident, nach § 40 Absatz 2 festzustellen, dass wir beschlussfähig sind. Doch diesem Antrag kommt Treutler nicht nach. Deshalb gibt es die erste Unterbrechung. Und weil er entgegen der Absprachen auch die Namen der Abgeordneten nicht vorlesen will, kommt es zur nächsten Zwangspause. Ich unterbreche die Sitzung.

Ja, also hier sehen wir schon, dass wir in einer relativ unsicheren Rechtssituation sind, weil es heißt ja entgegen den Absprachen der Fraktion oder der Abgeordneten. Das heißt, da gibt es offensichtlich bezüglich des konkreten Vorgehens unterschiedliche Rechtsauffassungen. Das dauert dann etwa eine Stunde, in der von den Fraktionen wieder diskutiert wird, wie man weiterverfahren will. Die AfD möchte ihre Tagesordnung durchziehen und beruft sich dabei auf die alte Geschäftsordnung des Parlaments, während alle anderen Abgeordneten die Tagesordnung ändern wollen. Ja, und da sind wir bei einem Punkt, den ich persönlich für wichtig halte. Also die Argumentation der AfD ist, wir richten uns nach der Geschäftsordnung des alten Parlaments. Nun ist aber doch die Konstitution eines Landtages im Grunde genommen etwas völlig Neues. Und genau hier wird sich ja der Streit quasi entfachen. Ist die alte Geschäftsordnung des alten Parlaments überhaupt in irgendeiner Weise maßgeblich ja oder nein?

Und die AfD meint jetzt ja und die anderen meinen im Grunde genommen nein. 88 Abgeordneten, die hier neu zusammengetreten sind, sind nicht gebunden an Dinge, die frühere Abgeordnete irgendwann mal festgelegt haben. Dabei berufen sich SPD, BSW, Linke und CDU auf das Selbstorganisationsrecht des Parlaments. Doch der Alterspräsident zieht weiter seinen Stiefel durch. Ja, die Frage ist eben, durfte er das, darf es, steht das in seiner Autorität als Alterspräsident? Kann er diese Interpretation jetzt frei so treffen, ja oder nein? ... kann nicht abgewichen werden. Obwohl er vom Landtagsdirektor immerhin ein Mann mit juristischen Kenntnissen einen klaren Hinweis erhält. Ja, der Landtagsdirektor ist im Grunde genommen jetzt der Chef vom Landtag, der organisatorische. Der hat aber im Grunde genommen jetzt hier mit dem Prozedere der Landtagskonstitution nach meinem Rechtsverständnis eigentlich keine Aktien drin. Also insofern weiß ich nicht, warum der sich jetzt hier einmischt.

Als nächstes wird dann ein Verfassungsjurist befragt, was er jetzt für einen ersten Eindruck von dieser Situation hat. Was der Alterspräsident hier gemacht hat, überschreitet bei weitem die ihm zukommenden Befugnisse. Er verletzt sogar die Abgeordnetenrechte, die sowohl in der Geschäftsordnung des Landtages als auch in der Thüringer Verfassung verankert sind. Und deshalb gibt es auch nach drei Stunden immer noch keine Einigung über die Tagesordnung. Stattdessen Ordnungsrufe an Abgeordnete, die ihre Rechte einfordern. Ja, wir haben jetzt hier nun den Verfassungsrechtler, der eben seine Interpretation der Rechtssituation darstellt. Wobei man hier aber auch sagen muss, ein Verfassungsrechtler ist kein Verfassungsrichter, sondern er ist ein Rechtsanwalt, der das Spezialgebiet Verfassungsrecht hat. Und deswegen ist seine Interpretation... Wie man das Verfassungsrecht zu interpretieren hat, ist ja nicht per se die Wahrheit, sondern es ist lediglich seine rechtliche Meinung. Denn denken Sie mal, auch bei anderen Rechtsanwälten, die haben auch Fachgebiete, in denen sie sich sehr gut auskennen und die vertreten dort bestimmte Meinungen. Aber welche diese Meinung rechtswirksam ist, entscheidet sich in der Regel ja erst durch Gerichtsurteil und nicht durch die mediale Verbreitung der Meinung eines Rechtsanwaltes.

Ich widerspreche auch diesem Ordnungsruf. Da brechen Sie meine Rede nicht. Ich erteile Ihnen einen zweiten Ordnungsruf. Sie sind nicht legitimiert, Ordnungsrufe zu erteilen, weil Sie nicht der Landtagspräsident und nicht demokratisch legitimiert sind, sondern der Alterspräsident sind. Und ja, das ist natürlich eine interessante Frage. Welche Rechte hat eben der Alterspräsident? Kann er eben Ordnungsmaßnahmen wie ein Landtagspräsident ergreifen? Ja oder nein? Nachdem inzwischen über vier Stunden ins Land gegangen sind und immer noch keine Einigung erzielt wurde, ergreift zum Schluss der CDU-Abgeordnete Bühl das Wort. Unter all diesen Voraussetzungen, und man macht sich sowas ja auch nicht einfach, werden wir, und so haben wir uns eben verständigt, zum letzten Mittel greifen und den Thüringer Verfassungsgerichtshof anrufen, um damit eine Klärung des Sachverhalts zu erzielen. Ja, und damit ist ganz klar, dass all diejenigen, die jetzt in welchem Presse-Medium auch immer, Mainstream oder alternativ, ihre Position schon gefestigt haben, dass deren Urteil im Grunde genommen falsch ist, nämlich voreilig. Und das ganze Geschrei ist völlig geblubber an der Oberfläche des Themas.

weil nämlich hier es sich um eine Frage der rechtlichen Interpretation der verfassungsrechtlichen Regeln in Thüringen handelt. Darum geht es. Und daraus jetzt zu machen, dass die AfD eine Machtergreifung vornehmen wolle oder dass die Blockparteien inklusive des BSW die AfD an der Ausübung ihrer demokratischen Rechte hindern wollen, das ist Populismus pur. Das ist Propaganda aus meiner Sicht. Und das hat überhaupt nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, nämlich wie die Rechtslage faktisch zu interpretieren ist. Dafür gibt es sogar Applaus von der AfD, die sich auf das Geschäftsordnungsgesetz des Landtages beruft. Bis zur Klärung durch ein Gericht wird die Sitzung unterbrochen. Bis Samstag, 9.30 Uhr. Ja, also es geht zum Verfassungsgericht in Thüringen und das Gericht soll jetzt natürlich das Thema klären. Und wie nun diese Klärung vorwiegend juristisch eingeschätzt wird, dazu äußert sich der vorhin schon befragte Verfassungsgericht.

Es prallen im Grunde genommen zwei verschiedene Rechtsauffassungen aufeinander. Die AfD ist der Auffassung, dass die alte Geschäftsordnung aus der vergangenen Legislaturperiode weiter gilt und dass über Beschlüsse oder Beschlussanträge erst abgestimmt werden kann, wenn der Landtagspräsident gewählt ist. Die anderen Fraktionen hingegen sind der Auffassung, das Selbstverwaltungsrecht des Landtages befähigt sie und berechtigt sie, jetzt schon Anträge zu stellen, bevor ein Landtagspräsident gewählt ist und dann muss auch darüber abgestimmt werden. Ja, also hier sehen wir, dass also dieser Verfassungsjurist eben sich neutral an der Stelle äußert, nämlich dass er klar darstellt, welches die beiden Rechtsinterpretationen der streitenden Parteien sind. Ja, wollen wir mal gucken, ob er auch eine eigene Meinung dazu hat. Also ich bin mir ziemlich sicher, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof morgen möglicherweise schon entscheidet und dass er entscheiden wird, dass das Selbstverwaltungsrecht und das Selbstorganisationsrecht des Landtages im Vordergrund stehen muss. Das heißt, wenn ein Antrag gestellt ist, müssen die Abgeordneten auch die Gelegenheit haben, darüber abzustimmen. Das folgt letztendlich auch aus dem freien Mandat der Abgeordneten.

Also aus meiner Perspektive, ich habe ja auch berufsbedingt so einige juristische Kenntnisse und verstehe, wie Juristen denken, würde ich mich dieser Interpretation des Verfassungsjuristen durchaus anschließen. Denn das, was früher mal war, ist eben früher gewesen. Das hat jetzt keine Bedeutung. Es hat nur dann eine Bedeutung. wenn eben die heutigen Abgeordneten sich an die alte Regelung aktiv anschließen. Aber auf sich heraus hat sie keine Bedeutung. Da hätte also vielleicht in der alten Geschäftsordnung eine Zukunftsverweisungsklausel sein müssen, dass eben diese auch für zukünftige Landtagskonstitutionen gelten möge. Daran scheint es wohl zu hapern. Und insofern denke ich, dass der Verfassungsjurist mit seiner Auffassung recht hat. Es wird dann natürlich von ihm jetzt noch erwartet, eine Antwort zu geben, wie es denn nun tatsächlich weitergehen wird.

Glauben Sie denn, dass alle Fallstricke dann ausgeräumt sind oder stehen uns möglicherweise dann ähnlich turbulente Szenen bevor wie heute? Also diese Entscheidungsfragen, die wird das Gericht sicherlich entscheiden. Ich hoffe und wünsche mir, dass das Gericht vielleicht auch Leitplanken vorgeben wird für das Handeln des Alterspräsidenten, damit es zu solchen Vorkommnissen, wie sie heute kamen, leider nicht mehr kommen wird. Letzte Frage, bitte um eine kurze Antwort. Hätte das denn vermieden werden können und wenn ja, wie? Man hätte natürlich die Geschäftsordnung in der vergangenen Legislaturperiode schon ändern können, um solche Vorkommnisse wie heute zu verhindern. Vielen Dank, Professor Brenner. Ich danke Ihnen. Ja, und damit wird nach meiner Meinung klar ersichtlich, dass es sich hier nicht um eine Machtergreifung der AfD handelt, die antidemokratisch ist. Es handelt sich auch nicht um eine undemokratische Vorgehensweise der Blockparteien und des BSW. Sondern es handelt sich um eine unklare Rechtssituation. Und zwar eine selbstverschuldete. Das heißt, der thüringische Landtag hat versäumt, sich für eine solche Konstellation entsprechend vorzubereiten. Was wir also haben, ist in Wirklichkeit überhaupt gar kein Skandal, sondern was wir haben, ist ein Sturm im Wasserglas. Und was ich persönlich traurig finde, ist, dass von allen Seiten, von allen Medien,

Ja, völlig einseitige Interpretationen kundgetan werden, sodass das populistisch ausgeschlachtet wird und dass im Grunde genommen jeder seine eigene parteipolitische Meinung da reinpackt, anstatt mal bei der Sache zu sein, so wie es nach meiner Meinung auf diesem Kanal sein sollte, nämlich klar sehen, clever denken und frei handeln. Bleiben Sie dabei, bis zum nächsten Video. Klar sehen, clever denken, frei handeln. Die Welt klar sehen.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Eklat verhindert Konstitution des Landtags | CDU, SPD, LINKE, BSW vs. AfD-Alterspräsident“, Die Welt Klar Sehen, 27.09.2024.

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Uwe Loose analysiert den Eklat bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags 2024, bei dem AfD-Alterspräsident Treutler und die übrigen Fraktionen über die geltende Geschäftsordnung streiten. Sein Befund: kein Skandal, sondern eine selbstverschuldete, unklare Rechtslage.

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