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Verfassungsbeschwerde des Ex-Amtsrichters aus Weimar09.08.2025

CORONA-STORY

Abschrift

Abschrift des Videos vom 09.08.20259 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Willkommen auf meinem Kanal, die Welt klar sehen. Mein Name ist Uwe Loose und heute möchte ich mit Ihnen mal über ein bestimmtes Thema sprechen. Nämlich, es wurde vor einiger Zeit auf dem Netzwerk KRiSTa, also für kritische Rechtsanwälte, wurde ein neuer Artikel zum Thema Verfassungsbeschwerde des vormaligen Richters Christian Dettmar analysiert. Da ging es um eine Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde. Ja, und das ist eigentlich eine Sache, die ist tatsächlich schon länger her, eine uralte Geschichte sozusagen. Ja, und falls Sie sich da gar nicht mehr dran erinnern, worum ging es denn da eigentlich? Möchte ich mal darauf hinweisen, wenn Sie mal hier in meine Playlist Mysterium Corona Pandemie schauen, mit ungefähr jetzt 61 Videos bisher, da habe ich im Frühjahr 2021, wenn wir da mal reinschauen, mein erstes Video war, sind FFP2-Masken nützlich oder auch gefährlich und so weiter.

Und dann ging es Amtsgericht Weimar, Urteil Lockdown-Maßnahmen waren verfassungswidrig. Da gab es nochmal eine Kurzfassung. Und dann auf einmal Amtsgericht untersagt für zwei Schulen das Maskentragen. Und nachher hieß es Strafanzeige gegen Amtsrichter in Weimar wegen Rechtsbeugung. Das alles war schon im Januar 2021. Da habe ich dazu schon drei, vier Videos gemacht. Und dann ging es später im April weiter. Und da hatte nämlich das Amtsgericht seinen Beschluss veröffentlicht. Und ich habe diesen Beschluss besprochen und auch die drei Gutachten besprochen. die seinerzeit der Amtsrichter Christian Dettmar eben als Grundlage für seinen Beschluss beauftragt hatte. Und leider wurden diese Videos nie gesendet, weil sie nämlich schlichtweg von YouTube verboten worden waren. YouTube hat also meine Videos, diese zwei, die ich dann gemacht habe, gelöscht und hat mich entsprechend verwarnt. Das sehen wir hier. Verwarnung, deine Inhalte wurden entfernt, weil sie gegen unsere Community-Richtlinien verstoßen. Und das war, wenn Sie mal hier unten gucken, am 16.04.2021.

Und das fand ich also damals schon sehr erstaunlich, dass ich noch nicht einmal einen Beschluss kommentieren durfte. Dementsprechend habe ich das Video, wo ich die drei Gutachten kommentiert habe, gar nicht erst hochgeladen. Und jetzt bin ich mal gespannt. Ja, diese beiden Videos, die ich also im 2021 nicht zeigen durfte, ob die heute, vier Jahre später, immer noch verboten sind. Also ich werde jetzt erstmal eine Besprechung dieses KRiSTa-Statements machen und im Anschluss daran werde ich diese Altvideos, diese vier Jahre alten Videos mal hochladen. Und wenn Sie die dann sehen können, dann ist es ja in Ordnung. Dann hat YouTube seinen Algorithmus entsprechend geändert. Es könnte aber auch sein, dass ich wieder eine Sperre bekomme und dann werden Sie von mir in den nächsten 14 Tagen nichts mehr hören. Gut, wir wollen mal schauen, wie es sich entwickelt. Kommen wir also mal zu dem eigentlichen Thema, worum es eben geht. Nämlich es geht um die Frage...

Was ist denn da eigentlich in dieser ganzen Angelegenheit überhaupt los gewesen? Was hat der Christian Dettmar eigentlich gemacht? Also wir wissen, dass er eben Richter am Amtsgericht in Weimar war. Und dann, jetzt ist es aber nicht mehr, sondern... Zur Erinnerung, er hatte in 2021 einen Beschluss gemacht, dass also an den Schulen die Schüler keine Masken tragen müssten, die sich nicht gegen Covid-19 testen lassen müssten und auch keine Abstandsregeln einzuhalten hätten. Daraufhin hatte dann das Oberlandesgericht eben den Beschluss aufgehoben. Und dann ging es dann eben, ja... Letztendlich weiter im August 23 und da hat das Landgericht Erfurt ihn eben verurteilt wegen Rechtsbeugung und da hat er zwei Jahre auf Bewährung bekommen.

So, dann ein weiteres Jahr später, im November 24, hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt. So, und jetzt nochmal quasi, jetzt ein halbes Jahr später, hat eben der Herr Dettmar, der ist ja nun nicht mehr Richter, ich glaube, der wohnt jetzt in Paraguay, Der hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil gemacht und diese Verfassungsbeschwerde wurde dann am 5. Juni diesen Jahres darüber entschieden, nämlich dass das Bundesverfassungsgericht sagt, wir nehmen die Beschwerde nicht an. Worum ging es da eigentlich? Der BGH sagt, also nicht ein einzelner Fehler, sondern die Summe mehrerer grober Regelverstöße, die ist maßgeblich. Da geht es darum, dass der Richter Dettmar eben bestimmte Vorabsprachen mit Parteien, mit Familien gemacht hat, sodass er einseitige Sachverständige beauftragt hätte, sodass er bestimmten Weisungen nicht gefolgt wäre und dass das eben ein schwerer Bruch sei und dass deswegen eine Rechtsbeugung sei.

Er selber bzw. seine Verteidigung, die argumentieren natürlich anders und die sagen, es fehlt eben eine Prüfung. Das Bundesverfassungsgericht hat überhaupt gar nicht geprüft, ob überhaupt eine konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung des Bundesgerichtshofes bestanden hätte. Und es fehle deswegen auch eine echte Gesamtwürdigung aller Umstände. Und deswegen ist also die Verteidigung der Meinung, dass es ein Vorwurf der Willkürlichkeit sei. Um was hat Karlsruhe nun entschieden? Also dadurch, dass jetzt die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen ist, bedeutet das, dass das Verfassungsgericht jetzt nicht noch einmal prüft, wer in der Sache überhaupt Recht hat. Sondern es greift also nur dann ein, wenn ein Urteil völlig unvertretbar ist, sprich wenn es willkürlich wäre. Das Ergebnis ist hier von Seiten des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Willkür von Seiten der Verteidigung nicht schlüssig dargelegt bleibt. Und deswegen wird die Beschwerde gar nicht angenommen und das BGH-Urteil bleibt also unvertretbar.

Das heißt also, da der BGH ja in 2024 das Urteil des Landgerichtes Erfurt gestätigt hat, nämlich dass Rechtsbeugung vorgelegen hätte, bleibt also das Urteil gegen den vormaligen Richter Christian Dettmar zwei Jahre auf Bewährung bestehen. So, und jetzt kann man sagen, okay, das Landgerichtsurteil gilt, BGH hat bestätigt, die Verfassungsbeschwerde ist gescheitert, weil der Vorwurf der Willkür nicht überzeugend belegt wurde. Dadurch, dass das Verfassungsgericht diese Beschwerde nicht angenommen hat, heißt es nicht, dass es der Entscheidung des BGH zustimmt, sondern es äußert sich einfach dazu gar nichts, sondern sagt, ich befasse mich gar nicht mit dem Thema und alleine deswegen bleibt jetzt das BGH-Urteil einfach bestehen. Das heißt also, es ist eben gerade nicht die Willkür festgestellt worden, sondern das Bundesverfassungsgericht hat einfach nur den Fall nicht bearbeitet. Das heißt, die Willkürhürde, die jetzt quasi aufgebaut wurde, die wurde überhaupt gar nicht weiter angesehen, weil damit jetzt durch diesen Beschluss oder die Ablehnung der Beschwerde ist die Sache jetzt gerichtlich im Grunde genommen abgeschlossen.

Und das war es dann für den Herrn Christian Dettmar. Das heißt, da kann der jetzt überhaupt gar nichts mehr dran drehen. Und für uns stellt sich natürlich die Frage jetzt als Laien, ist das, was dort gelaufen ist in Weimar, ist das alles korrekt, ist das nicht korrekt? Und da das ja schon so lange her ist, deswegen habe ich mich dazu nochmal entschlossen, meine alten Analyse-Videos dort nochmal hervorzukramen, zu schauen, ob sie von YouTube diesmal durch den Filter durchflutschen. Und für diejenigen, die sich ernsthaft mit dem Thema befassen wollen, die sollten da einfach mal reingucken. Ja, also insofern schauen Sie einfach mal rein und ich wünsche Ihnen viel Spaß bzw. auch ein bisschen Gehirnschmalz, denn das ist natürlich ein bisschen analytisch. Aber jetzt nach vier Jahren Abstand könnte das vielleicht doch nochmal ganz interessant sein, wenn die Gemüter sich beruhigt haben, das, was damals vorgetragen wurde und was eben gerichtlich verworfen wurde, heute nochmal aus einer ganz anderen Sicht zu sehen.

Bis zum nächsten Mal. Die Welt klar sehen. Klar sehen, clever denken, frei handeln. Die Welt klar sehen.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Verfassungsbeschwerde des Ex-Amtsrichters aus Weimar“, Die Welt Klar Sehen, 09.08.2025.

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Uwe Loose erläutert den vierjährigen Rechtsvorgang um den vormaligen Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar und ordnet ein, dass das Bundesverfassungsgericht dessen Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen hat.

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