Der Corona-Ausschuss war wie ein Goldesel gebaut19.08.2026
Abschrift
Abschrift des Videos vom 19.08.202673 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
896.956.046 Euro in 6 Monaten. Das ist keine Schätzung, das steht in einer Bilanz, die Reiner Fuellmich und Viviane Fischer selbst unterschrieben haben. Und jetzt halten Sie bitte ein paar andere Zahlen daneben aus demselben Urteil. Die Firma, auf die dieses Geld lief, hatte ein Kapital von 500 Euro. Sie hatte kein eigenes Bankkonto, sie stand in keinem Register und ihren Namen als Stiftung hatte ihr ein Gericht ausdrücklich verweigert.
Ich rede vom Corona-Ausschuss. Ich rede heute nicht über den Mann, der dafür im Gefängnis sitzt. Ich rede über den Goldesel, an dem er saß. Und über die Frage, wann der, also der Goldesel, eigentlich gebaut wurde. wurde. Genannt habe ich ihn so am 16.11.2022. Das ganze Ding ist nichts anderes als eine
Abzock-Geldmaschine. Goldesel-Corona-Ausschuss, Goldesel-Sammelklage und da hängt alle mit drin. Wann also wurde dieser Goldesel gebaut? Die Antwort werden Sie nicht mögen. Er war fertig bevor der erste Euro floss. Mein Name ist Uwe Lohse. Ich war jahrzehntelang Sachverständiger für Immobilienbewertung und ich verfolge diesen Vorgang seit dem September 2022 in rund 30 Videos
auf diesem Kanal. Das sage ich nicht, um mich wichtig zu machen. Ich sage es, weil dieser Vortrag der Abschluss einer langen Reihe ist und weil Sie wissen sollen, dass ich mir das nicht hinterher zurechtgelegt habe. Angefangen hat es am 04.09.2022 an dem Tag, als Reiner Fuellmich aus dem Corona-Ausschuss flog. Ich habe damals nicht über den Streit geredet und angefangen, Papier
zu lesen. Am 22.09.2022 nach dem Blick in den Gesellschaftsvertrag habe ich gesagt, wie hoch Wie hoch ist das Kapital beim Corona-Ausschuss? 500 Euro? Das kann man nicht ernsthaft eine Stiftung nennen. Im Oktober 2022 habe ich mir die Gesellschafter einzeln vorgenommen. Fünf Porträts, jedes aus öffentlichen Verzeichnissen. Am 16.11.2022 fiel dann das Wort, für das ich viel Ärger bekommen habe.
Das Wort Stiftung Corona-Ausschuss ist ein Etikettenschwindel, weil sie überhaupt keine Stiftung sind. Im Januar 2023 habe ich einen Spendenaufruf nachgerechnet. 32.300 Euro im Monat wurden gefordert. Kosten. Ohne einen einzigen Beleg. Einen da gar nicht erst benannt. Am 26.02.2023 nach acht Teilen und über eine einzige Sitzung, es ging nie primär um Volksaufklärung, sondern immer nur um Spendensammlung, das war der zentrale Punkt.
Und am 9.04.2026, der Corona-Ausschuss ist so gut wie tot, es fehlt nur noch das Leichentuch und Ihre Spende, um das Begräbnis zu bezahlen. Jedes dieser Videos hat damals Widerspruch bekommen. Am 08.06.25 kam dann der anonymisierte Urteilstext heraus, 134 Seiten. Und ich habe ihn durchgearbeitet und in zwei Videos besprochen.
Vieles darin gab mir recht. Auch an einer Stelle, die ich Ihnen später zeige und bei der mir damals kaum jemand geglaubt hat. Sie brauchen übrigens für die nächsten Minuten kein Vorwissen. Es kommen ein paar Wörter, die nach Amtsstube klingen. Ich sage Ihnen jedes Mal vorher, wofür Sie stehen. Fällt trotzdem eins, das Sie nicht kennen, dann ist das mein Fehler und nicht Ihrer.
Wenn eine Geldmaschine über Jahre Millionen einsammelt und am Ende niemand sagen kann, wie viel es war, dann fragen die meisten, wer hat das Geld genommen? Das ist die falsche Frage. Darauf antwortet inzwischen ein Gericht. Meine Frage ist eine andere. Wie muss ein Geldesel gebaut sein, damit ihn jahrelang niemand als solchen erkennt? Dafür müssen wir zurück,
nicht ins Jahr 2025, als das Urteil fiel, sondern in acht Tage im Juli 2020. Erinnern sie sich an die Stimmung damals? Der erste Lockdown lag ein paar Wochen zurück, die Schulen hatten eben erst wieder geöffnet und im Land wurde heftig gestritten, ob das alles verhältnismäßig war. In dieser Lage kündigte eine Berliner Rechtsanwältin etwas an, was eine ganze Bewegung elektrisierte. Am 1.7.2020 verschickte die Rechtsanwältin
Viviane Fischer eine Mitteilung. Darin stand, wer den Vorstand einer geplanten Einrichtung bilden werde, die den Umgang mit der Pandemie untersuchen sollte. Vier Namen. Sie selbst, der Rechtsanwalt Reiner Fuellmich, der Immunologe Stefan Hockertz und der Ökonom Stefan Homburg. Zwei von diesen Diese vier waren Wissenschaftler. Beide Professoren. Sie waren ganz nüchtern gesagt das Gewicht der Sache. Sie waren der Grund, warum viele Leute das damals für seriös hielten. Zwei Tage später sollte es eine Pressekonferenz geben. Die fiel aus. Die Begründung lautete, Stefan Hockerts sei erkrankt.
Und am 9.07.2020 kam eine neue Einladung heraus. In der war von den beiden Wissenschaftlern keine Rede mehr. Jetzt hieß es, Rechtsanwälte hätten die Sache ins Leben gerufen. Er stellte sich zwei Programmzettel vor, gedruckt für dasselbe Konzert. Auf dem ersten stehen vier Musiker, zwei davon sind die berühmten. Auf dem zweiten, acht Tage später gedruckt, stehen nur noch die anderen zwei und nirgendwo auf dem Blatt steht ein Wort darüber, wo die anderen beiden geblieben sind.
Und wo endet der Vergleich mit dem Konzert? Bei einem Konzert würden Sie es hören. Zwei fehlende Musiker sind eine dünnere Musik. Hier war es umgekehrt. Die Sache klang danach genauso gut wie vorher. Zu den beiden Ausgestiegenen sage ich Ihnen in drei Sätzen alles, was belegbar ist. Und
Und von den beiden hat sich genau einer je geäußert, Stefan Homburg. Und zwar erstmals im September 2022, also 26 Monate später. Stefan Hockerts hat zu seinem Ausstieg nie ein Wort gesagt. Es gab damals also keine öffentliche Warnung, die irgendjemand hätte überhören können? Das ist wichtig, weil im Netz das Gegenteil erzählt wird. Die interessantere Frage stellt fast niemand. Was ist am 9.07.2020 an ihrer Stelle entstanden? Am 9.07.2020, genau an dem Tag, an dem die neue Einladung herausging, standen vier Rechtsanwälte bei einem Notar in Berlin und errichteten eine Gesellschaft.
Der Satz aus der Einladung, Rechtsanwälte hätten die Sache ins Leben gerufen, war also an diesem Tag wirklich zutreffend. Nur, was da entstand, war keine Stiftung. Was ist eine Stiftung im Recht? Sie hat keine Mitglieder, keine Eigentümer. Sie ist ein Vermögen, das aus dem Verkehr entnommen wurde und nur noch einem Zweck dienen darf, den der Stifter aufgeschrieben hat.
Damit sie überhaupt entsteht, muss eine Behörde sie anerkennen. Und weil sie niemandem gehört, der auf sie aufpassen könnte, passt der Staat auf sie auf. Vermögen, fester Zweck, staatliche Aufsicht. Merken Sie sich diese drei. Was am 09.07.2020 beurkundet wurde, war das Gegenteil davon. Es war eine Unternehmergesellschaft, die kleine Schwester der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erfunden für Leute ohne Startkapital.
Für eine gewöhnliche GmbH brauchen Sie 25.000 Euro. Für eine Unternehmergesellschaft brauchen Sie 1 Euro. Hier waren es 500 Euro. Vier Gesellschafter zu je 25 Prozent, alle vier zu Geschäftsführern bestellt und jeder von ihnen allein vertretungsberechtigt. Die vier heißen Reiner Fuellmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Dr. Justus P. Hoffmann.
Und der Name, den diese Gesellschaft beim Notar bekam, lautet vollständig Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt Gemeinnützige Unternehmergesellschaft in Gründung. Bleiben Sie einen Moment bei dem Wort Vorschalt. Das erklärt die gesamte Konstruktion. Die Gesellschaft war ausdrücklich als Sammelstelle gedacht. Sie sollte die Spenden einnehmen und das Geld später an eine Stiftung weiterreichen, die man erst noch gründen wollte. So steht es in ihrer Satzung. Und so hat es das Gericht gewürdigt.
Und wie hieß die Sache nach außen? Kurz und griffig. Dieser lange, ehrliche Name stand nirgendswo, wo ein Spender ihn gesehen hätte. Auf der Internetseite, auf der zum Spenden aufgerufen wurde, hieß es Corona-Ausschuss und Stiftung Corona-Ausschuss. Das Gericht hält dazu trocken fest, da eine Stiftung Corona-Ausschuss nicht existierte, hat sich diese auf der Internet verwendete Bezeichnung den Umständen nach auf die Vorgesellschaft, also die in Gründung befindliche Stiftung Corona-Ausschuss Vorschau GUG bezogen.
500 Euro, denken Sie kurz daran, was in Ihrem Haushalt 500 Euro kostet. Eine Waschmaschine mit Lieferung, das war die Haftungsmasse. Und im ersten halben Jahr gingen 896.956,46 Euro ein. Jetzt kommt der Teil, für den ich diesen Vortrag halte. Wenn man dieses Gebilde mit den Augen eines Juristen ansieht, ist es eine Kette von Männern. Das haben viele gesagt. Ich auch. Sehen Sie es nochmal mit ganz anderen Augen an.
Mit den Augen von jemandem, der eine Druckerpresse für Spendengeld bauen möchte, an der eben niemand über die Schultern sieht. Und damit Sie sehen, wie niedrig die Latte eigentlich liegt, denken Sie an einen ganz gewöhnlichen Kleingartenverein. Da gibt es einen Kassenwart und es gibt zwei Kassenprüfer, die einmal im Jahr die Belege durchgehen. Nicht, weil dem Kassenwart jemand misstraut, sondern weil das Amt es verlangt, sobald fremdes Geld im Spiel ist.
Ein paar tausend Euro Jahresbeiträge und trotzdem sitzen da zwei Leute mit einem Ordner. Halten Sie das bitte fest, während ich Ihnen die sechs Bauteile des Goldesels zeige. Wir reden gleich über 98.956,46 Euro in sechs Monaten. Erstens, eine Vorschaltgesellschaft für eine Stiftung, die es noch nicht gibt. Juristisch heißt das, das Ziel existiert nicht.
Für den Goldesel heißt es, das Geld muss an keiner Stelle ankommen. Es gibt keinen Tag, an dem irgendwer fragen könnte, ob es angekommen ist. Zweitens, das Wort Stiftung im Namen. Juristisch ist das eine irreführende Firma. Für den Goldedel ist das beste Wort der deutschen Sprache. Es verspricht Vermögen, festem Zweck und staatlicher Aufsicht, also genau die drei von vorhin.
Keines davon war da. Drittens, keine Eintragung ins Register. Juristisch heißt das, es gibt keine beschränkte Haftung. Für den Goldedel heißt es, es ist nichts öffentlich nachlesbar. Wer nachsieht, findet nichts. Und hält das dann zu seinen eigenen Fehlern? Viertens. Kein eigenes Bankkonto. Das Geld lag nacheinander auf Anerkonten von drei verschiedenen Rechtsanwälten.
Und welches gerade galt, stand auf der Internetseite. Ein Anerkonto ist ein Konto, das ein Anwalt führt, aber auf dem nicht sein eigenes Geld liegt, sondern fremdes. Das Gesetz schreibt ihm die Trennung vor. Juristisch ist das ordentlich. Für den Goldesel heißt es, es gibt keinen Kontoauszug, den ein Außenstehender verlangen könnte. Und das Konto wechselt man, indem man eine Webseite ändert.
Fünftens. Keine anerkannte Gemeinnützigkeit. Gemeinnützig ist ein Titel, den das Finanzamt verleiht, und zwar nur, wenn die Satzung bestimmte Zwecke verfolgt und das Geld nachweisbar dorthin fließt. Juristisch heißt das für ihn keine Spendenbescheinigung. Für den Goldesel heißt das, es prüft auch niemand die Verwendung. Und sechstens, vier Geschäftsführer, jeder allein vertretungsberechtigt.
Das klingt nach vierfacher Kontrolle, aber es ist vierfacher Zugriff. Jeder konnte im Alleingang handeln, ohne die anderen drei zu fragen. sagen. Sechs Bauteile und jedes einzelne wirkt in dieselbe Richtung. Und jetzt die Grenze nicht ausdrücklich ziehe, weil sie mir wichtiger ist als die Pointe. Ich behaupte nicht, dass das jemand so geplant hat. Dafür gibt es keine Quelle und drei Dinge sprechen sogar dagegen. Die Satzung
vom 09.07.2020 untersagte Zuwendung an die Gesellschaft ausdrücklich. Die Zahlungen, um die es im Prozess ging, fielen erst im November 2020 und im Mai 2021. Und am Tag der Gründung stand auf der Internetseite noch nicht einmal ein Spendenkonto. Die einfachste Erklärung ist meistens die richtige. Sie lautet hier, vier Anwälte gründeten in Eile
die Rechtsform, die man an einem Vormittag hinbekommt und behielten den Namen, der schon in der Welt war. Ich sage also nicht, so war es geplant, sondern ich sage, wenn sie einen Spendengoldesel bauen wollten, in den niemand von außen hinein sieht, dann hätten sie genau so gebaut. Und ob aus Absicht oder aus Eile, für den der überweist,
macht das keinen Unterschied. An einer Stelle war das Ganze sogar aktenkundig gescheitert. Und zwar von Anfang an. Diese Gesellschaft wurde nie ins Handelsregister eingeteilt. Nie. Und der Grund steht im Urteil. Ich lese die Stelle wörtlich vor. Schließlich war die Firma entsprechend erhobener Bedenken der Industrie- und Handelskammer wegen des Begriffs Stiftung nach Mitteilung
des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg auch nicht eintragungsfähig. Lassen Sie sich das auf der Zunge zu gehen. Das Wort, unter dem jahrelang gesammelt wurde, war genau das Wort, das die Eintragung verhinderte. Und das war kein Behördensplien. Ein Firmenname darf nicht in die Irre führen, das steht im Gesetz. Und wenn ein Registergericht überlegt, ob ein Name durchgeht,
fragt es die Kammer des betreffenden Berufsstandes. Auch das steht im Gesetz. Es war also nicht irgendwer, der Bedenken hatte, sondern die Stelle, die das Gesetz genau dafür einschaltet. Und jetzt die Folge, die kaum jemand mitdenkt. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung entsteht nicht beim Notar, sie entsteht mit der Eintragung. Vorher, sagt das Gesetz, besteht sie als solche nicht.
Und wer vorher in ihrem Namen handelt, haftet dafür persönlich mit seinem ganzen Vermögen. Das ist wie ein Haus, das fertig gebaut ist, für das aber die Baugenehmigung nie erteilt wurde. Es hat Wände, es hat einen Briefkasten, Leute gehen ein und aus. Es ist nur kein genehmigtes Gebäude. Und was dieses Bild nicht sagt, ein Haus ohne Genehmigung wird abgerissen.
Hier wurde nichts abgerissen. Die Sache lief weiter, sammelte weiter, trug den Namen weiter und niemand draußen erfuhr davon. Damit ich nicht missverstanden werde, rechtlich verschwunden war die Sache nicht. Wenn eine Gesellschaft errichtet, aber noch nicht eingetragen ist, spricht das Recht von einer Vorgesellschaft und die kann Vermögen haben. Genau so hat das Gericht es gesehen.
Die Spenden gehörten der Vorgesellschaft, nicht den Spendern und nicht den Anwälten, auf deren Kunden sie lagen. Und genau hier bestätigt das Urteil etwas, das ich von Anfang an gesagt habe. Wo keine eingetragene Gesellschaft steht, wird persönlich gehaftet. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Und vor der Eintragung ist es hier nicht anders.
Wer im Namen der noch nicht eingetragenen Gesellschaft handelt, haftet dafür mit allem, was er hat. Es stand also sehr wohl jemand dahinter. Was fehlte, war etwas anderes. Es fehlte die Prüfung. Ein leeres Register heißt nicht, dass niemand da ist. Es heißt, dass niemand nachgesehen hat. Soweit der Bauplan. Jetzt sehen wir uns an, wie die Maschine lief.
20.2020 896.956.046 Euro. Spendeneinnahmen erfasst vom eigenen Buchhalter, unterschrieben von Reiner Fuellmich und Viviane Fischer. Zum Jahresende ein Guthaben von 716.513,19 Euro. Davon lagen 200.000 Euro nicht auf einem Firmenkonto, sondern auf einem Konto, das der Buchhalter wörtlich so bezeichnete, externes Verwahrkonto, angeblich als Notfallreserve.
2021, und hier kommt die Stelle, die für mich den ganzen Vortrag trägt. Im Sommer 2021 sorgten sich Antonia Fischer und Dr. Justus P. Hoffmann, sie könnten für die Spendeneinnahmen der Gesellschaft steuerlich in Anspruch genommen werden. Und jetzt hören Sie genau hin, wie das Urteil das formuliert. Für die Spendeneinnahmen der Gesellschaft, deren Höhe Ihnen nicht bekannt war.
Antonia Fischer und Justus Behoffmann wussten nicht, wie viel Geld in ihre eigene Gesellschaft floss. Sie fragten nach. Sie bekamen nichts. Nichts. Der Buchhalter war angewiesen worden, bei Auskünften an Sie wieder wörtlich auf die Bremse zu treten. Ich habe 30 Jahre lang mit Hausverwaltung zu tun gehabt und ich sage Ihnen, was das bedeutet. Wenn ein Eigentümer in die Belege seiner Jahresabrechnung sehen will und der Verwalter hält ihn hin, dann ist die Frage nach dem Warum bereits beantwortet.
Nicht bewiesen, wohlgemerkt, aber beantwortet. Nach einer Vermittlungsrunde im September 2021 erhielten sie schließlich eine Excel-Tabelle für das Jahr 2020, in der die Zahlungen über 500.000 Euro und über 100.000 Euro schlicht nicht auftauchten. 2022. Und jetzt kommt der Teil, den fast alle übersehen, weil er so unscheinbar aussieht.
Am 27.12.2021 gründeten Reiner Fuellmich und Viviane Fischer eine zweite Gesellschaft. Ohne Antonio Fischer, ohne Justus B. Hoffmann. Ab dem 24.05.2022 stand deren Konto auf der Spendenseite. Und jetzt achten Sie auf den Zusatz, der hinter dem neuen Namen stand. In Gründung. Wieder nicht eingetragen, wieder gesammelt. Und jetzt zeige ich Ihnen deutlich, wo das Urteil aufhört.
Über diese zweite Gesellschaft ist nicht verhandelt worden. Verurteilt wurde etwas anderes zum Nachteil der ersten. Und das lag da schon anderthalb Jahre zurück. Die zweite Gesellschaft kommt in den 134 Seiten nur am Rand vor, als Hintergrund. Was ich Ihnen jetzt sage, habe ich selbst nachgesehen, nicht ein Gericht. Nach außen änderte sich nämlich gar nichts. Die Seite hieß weiter Corona-Ausschuss.
Die Sendung lief weiter unter diesem Namen. Und der Spendenknopf saß an der selben Stelle. Ich habe im Februar 2023 ein Impressum dieser Seite gesehen. Da stand als Anbieter die neue Gesellschaft. Der Goldesel bekam also einen neuen Stall. Ja, derselbe Name über der Tür, dieselbe Krippe, dieselben zwei Leute daneben. Draußen standen die anderen beiden, die kurz vorher angefangen hatten,
einen sich zu verlangen und keine bekommen hatten. 2023, Anfang des Jahres, wurde auf dieser Seite wieder um Spenden geworben, mit einem angegebenen Bedarf von 32.300 Euro im Monat. Und achten Sie darauf, wer da noch stand. Viviane Fischer allein. Reiner Fuellmich war am 5.10.1922 abberufen worden und wirkte auch in der zweiten Gesellschaft nicht mehr mit.
Antonia Fischer und Justus B. Hoffmann waren an ihr nie beteiligt. Ich habe das damals nachgerechnet und veröffentlicht. Die Kostenkosten waren nicht belegt, eine der Zahlen war schlicht falsch addiert und Einnahmen wurden gar nicht erst genannt. Und das ist der Punkt, an dem ich am 13.01.2023 einen Satz gesagt habe, zu dem ich bis heute stehe. Transparenz heißt Offenlegung in beide Richtungen. Nicht nur die Verwendung, auch der Eingang der Spenden.
Und jetzt die Frage, auf die Sie warten. Wie viel war es insgesamt? Ich kann es Ihnen nicht sagen. Das Urteil nennt für kein Jahr nach 2020 eine Zahl. Und es musste sie auch nicht nennen, denn verhandelt wurden zwei Entnahmen und nicht die Buchführung. Meine eigene Schätzung aus dreieinhalb Jahren Beobachtung und rund 30 Videos liegt bei 4,5 bis 5 Millionen Euro.
Das ist eine Schätzung und ich sage ausdrücklich dazu kein Gerichtsbefund. Aber halten Sie bitte einen Moment vor Augen, was ich Ihnen gerade vorgelesen habe. Zwei der vier Geschäftsführer kannten die Einnahmen ihrer eigenen Gesellschaft nicht. Nicht. Wenn das so ist, wer soll es dann wissen? Niemand kann Ihnen sagen, wie viel es am Ende war. Und genau das ist die Antwort. Bleibt die Frage, die mich an dieser Geschichte am meisten beschäftigt.
Wer hat den Fall eigentlich aufgedeckt? Nicht die Stiftungsaussicht, die gab es nicht, weil es die Stiftung nicht gab. Kein Treuhänder, den gab es auch nicht. Nicht das Finanzamt, nicht das Registergericht, nicht die Kammer. Und das ist bemerkenswerterweise kein Vorwurf. Kammer und Registergericht hatten ja gehandelt. Sie haben die Eintragung verweigert. Nur reicht ihre Zuständigkeit genau bis dahin. Ob draußen weiter unter diesem Namen gesammelt wird, geht keine dieser Stellen etwas an.
Stellen Sie sich einen Türsteher vor, der sehr genau prüft, hat einen Ausweis abgelehnt und das ordentlich vermerkt. Nur steht er an einer Tür in einem Gebäude mit vielen Türen. Der Abgelehnte geht hinten rum und verkauft dort Karten für einen Abend, der in diesem Haus nie stattfinden wird. Bisher erträgt das Bild aber auch keinen Schritt weiter. Der Türsteher würde es merken.
Kammer und Registergericht haben es nicht gemerkt. Und sie mussten es auch nicht, denn keiner von beiden hat den Auftrag, hinter das Gebäude zu sehen. Ins Rollen gebracht haben es Antonia Fischer und Dr. Justus P. Hoffmann. Die beiden Gesellschafter, die keinen Cent bekommen hatten. Und jetzt kommt das Bemerkenswerte und es ist der Satz, auf den ich hinaus will. Die beiden haben zwei Jahre lang gebohrt, ohne zu wissen, wonach.
Und in Zahlungen erfuhren sie erst im Sommer 2022. Sie hatten kein Wissen. Sie hatten nur eine Frage, auf die keine Antwort kam und sie ließen nicht locker. Sie zogen die einzige Bremse, die ihnen blieb. Sie machten bei der Eintragung nicht weiter mit, bevor sie die Bücher gesehen hätten. Darauf drohte Reiner Fuellmich ihnen im Herbst 2021, er werde mit Viviane Fischer Zitat »Einfach ein neues Ding aufmachen« und die beiden mit den Trümmern der Gesellschaft zurücklassen.
Vor Gericht hat er eingeräumt, dass er das tatsächlich versucht hat. Es blieb nicht bei der Drohung. Die zweite Gesellschaft kam noch vor dem Jahresende. Der letzte Baustein kam dann von innen. Im August 2022 entschloss sich Viviane Fischer, die beiden zu informieren, die dadurch, Zitat, erstmals von den Vorgängen um die Verfahrensgegenständlichen Gelder erfuhren.
Damit hatten sie endlich in der Hand, wonach sie zwei Jahre untersucht hatten. Dann ging alles ganz schnell. Am 15.10.2022 wurde Reiner Fuellmich als Geschäftsführer abgerufen und seine Geschäftsanteile wurden eingezogen. Mit drei Stimmen. Antonio Fischer, Viviane Fischer und Justus P. Hoffmann. Zwei Monate später traf es Viviane Fischer selbst. Am 1.12.2022 wurde ihr die Geschäftsführung entzogen mit den Stimmen der beiden anderen.
Ihre Geschäftsanteile behielt sie. Und den Strafprozess, um den es hier geht, haben Antonia Fischer und Justus P. Hoffmann ausgelöst. Mit einer 30-seitigen Strafanzeige. Und woher hatten sie das Werkzeug dazu? so? Aus genau der Rechtsform, deren Schwäche ich hier die ganze Zeit beschreibe. Ein Gesellschafter kann jederzeit Auskunft und Einsicht in die Bücher verlangen, er kann einen Geschäftsführer abberufen
und dessen Anteile einziehen. Ein Spender kann nichts davon, kein Einsichtsrecht, keine Stimme, keine Handhabe. Er hat überwiesen. Die Kontrolle hat also funktioniert, nur eben nicht die, die nach der 2020 gerufen wurde und nicht für die, die bezahlt haben. Die funktionierte, weil zwei Gesellschafter hartnäckig waren und Rechte hatten, die ein Spender nie bekommt.
Wären die beiden bequemer gewesen, hätte niemand je hineingesehen. Was am Ende blieb, ist schnell erzählt. Verurteilt wurde einer der vier wegen Untreue in zwei Fällen zu drei Jahren und neun Monaten. Es ging um 200.000 Euro im November 2020 und 500.000 Euro im Mai 2021. Eingezogen wurden 700.000 Euro bei ihm und 264.000 Euro bei seiner Frau.
Nach meinem Stand ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig. Und der Goldesel selbst? Um seine Reste wird bis heute gestritten. Im April 2026 ging es um die Frage, wer auf die Reste zugreifen darf. Ich habe damals einen Satz gesagt, der die ganze Geschichte zusammenfasst. Bei Firmen gibt es zwei Ärgersituationen. Zu wenig Geld oder zu viel. Hier war es zu viel Geld.
Und jetzt der Satz, der sich für mich ganz logisch ergab, so unbequem er für viele klingt. Ich habe ihn am 16.07.2023 gesagt. Er, also Reiner Fuellmich, ist nicht allein der böse Wolf. Alle anderen wussten, worauf sie sich einlassen. Und wenn nicht, es wäre ihre verdammte Pflicht gewesen, es zu wissen. Vier Volljuristen, zwei davon promoviert. Sie gründen eine Gesellschaft, deren Firma ein Gericht zurückweist
und sammeln zwei Jahre lang weiter unter genau diesem Namen. Jetzt sagen Sie mir bitte, wie das gehen soll, Nur ohne die eine Grundhaltung, die ich seit dem ersten Tag benenne. Vier Anwälte übersehen nicht zwei Jahre lang das Handelsregister. Vier Anwälte übersehen nicht, dass ihre Firma abgelehnt wurde. Die Mitteilung des Amtsgerichtes an sie. Vier Anwälte übersehen nicht, dass ihre Gesellschaft kein eigenes Konto hat.
Was sie übersehen haben, war nichts davon. Sie haben es laufen lassen, weil es lief, weil täglich Geld hereinkam. Ich habe das schon am 23.09.2022 so genagt, nach den ersten Dokumenten. Nach der Faktenlage drängt sich der Eindruck auf, dass der Corona-Ausschuss nur nach außen ein Bildungsinstitut ist, vermutlich eher ein Spendengold-Eso. Das ist für mich ein Sauhaufen.
Und jetzt der Punkt, an dem die Ausrede endgültig zerbricht. Antonia Fischer und Justus P. Hoffmann haben nachgefragt. Ja. »Ja, nach einem Jahr.« Und hören Sie, warum sie nachgefragt haben. Nicht wegen der Zahlung, von denen wussten sie nichts, sondern, wieder wörtlich aus dem Urteil, wegen der weiterhin nicht erfolgten Eintragung der Gesellschaft. Sie fürchteten, für Spendeneinnahmen steuerlich einstehen zu müssen,
deren Höhe ihnen wieder, wörtlich, nicht bekannt war. Aber nicht um das Geld der Spender ging die Sorge. Um die eigene Steuerlast. Und das ist die Goldesel-Haltung. Und sie war bei allen vier zuerst da. Nicht der Aufklärungszweck. Der Zweck stand auf dem Schild. Jetzt kommt der Teil, den mir die meisten übernehmen werden. Er gehört trotzdem dazu. Sonst wäre dieser Vortrag nur die halbe Wahrheit.
Da sammelt eine Firma mit 500 Euro Kapital ohne eigenes Konto, ohne Registereintrag, ohne Gemeinnützigkeit und hunderttausende Euro fließen Monat für Monat, Jahr für Jahr. Und niemand fragt. Niemand. tippt fünf Minuten lang einen Namen in das Handelsregister. Niemand fragt, wem das andere Konto gehört, auf das er überweist.
Niemand verlangt eine Abrechnung. Niemand wird misstrauisch, als der Name des Empfängers 2022 einfach wechselt. Ich habe das am 9.04.2026 so zusammengefasst. Man fand es toll, sein Geld Leuten zu geben, die nur stritten, keine Buchführung kannten, juristische Fehler machten und heute noch Geld für ihre Prozesse wollen. Und schon am 26.02.2023 habe ich das Märchen zu Ende erzählt.
Entweder ist nur für mich der Wolf oder alle sind Wölfe und es gibt gar keine Geißlein außer den Zuschauern und Spendern. Zitat Ende Verstehen Sie mich nicht falsch. Niemand hat verdient, betrogen zu werden. Und die Schuld liegt nicht beim Spender. Aber das Geld war das Geld der Spender. Es war nicht abgezogen, es war überwiesen, freiwillig, blind und gegen jede Regel, die wir bei einem Gebrauchtwagen selbstverständlich anwenden.
Wer 200 Euro für ein Fahrrad ausgibt, liest Bewertungen. Wer 200 Euro spendet, damit die Wahrheit siegt, liest Bewertungen. Gar nichts. Ich habe dafür am 16.07.2023 die nüchternste Formel gefunden, die ich habe. Undefinierte Spenden ohne konkretes Ziel, das ist das Eingangstor zum Spendenmissbrauch.
Ein Eingangstor braucht zwei Seiten. Einen, der es baut und einen, der durchgeht, ohne hinzusehen. Das ist keine Nebensache. Das sind die beiden Hälften desselben Kerns. Im April 2024 habe ich in zwei Videos vorhergesagt, dieser Prozess ende mit einem Freispruch zweimal. Ab September 24 habe ich das öffentlich korrigiert und gesagt, das könne nur schlecht ausgehen. Das Urteil hat der
zweiten Einschätzung Recht gegeben. Ich lasse beide Videos stehen. Das ist der ganze Unterschied. um den es in dieser Reihe geht. Man darf sich irren. Man muss es nur sagen. Dieser Fall ist ein Sonderfall. Die Lehre daraus ist es nicht. Erstens. Die eine Frage vor jeder Überweisung, wer ist hier eigentlich der Rechtsträger? Also wer haftet, wenn nichts ankommt? Ein Name ist
keine Antwort darauf. Ein Name kann auf Prüfköpfen stehenden Überschriften auftauchen und Geld einsammeln. Und dahinter kann eine Gesellschaft mit 500 Euro stehen. Zweitens, wo Sie das nachsehen? Im Handelsregister, im Vereinsregister, im Stiftungsverzeichnis Ihres Landes. Das kostet keine fünf Minuten und es ist öffentlich und zwar genau dafür. Kein Mensch kauft ein Haus,
weil der Verkäufer sympathisch ist und das Klingelschild frisch geputzt aussieht. Man lässt sich den Grundbuchauszug geben. Beim Spenden macht das fast niemand. Dieser Vergleich gilt nur, solange wie Sie das Geld zurückhaben wollen. Eine Spende wollen Sie nicht zurück. Und genau deshalb fragt kaum jemand. Nur ändert das nichts daran, wohin sie fließt.
3. Das ist der Punkt, an dem sich die meisten täuschen lassen. Ein leerer Treffer ist ein Ergebnis. Wer im Register nichts findet, hat nicht schlecht gesucht. Er hat etwas herausgefunden. Und wenn ich Ihnen einen einzigen Satz mitgeben darf. Vertrauen richtet sich auf Menschen. Geld gehört einem Rechtsträger. Wer beides verwechselt, spendet an ein Schild.
Eine Frage an Sie, und die interessiert mich wirklich. hätten Sie im Juli 2020 ins Handelsregister geschaut, bevor Sie überwiesen hätten? Hätte es Sie stutzig gemacht, dort nichts zu finden oder beruhigt? Schreiben Sie es mir unten in die Kommentare. Denken Sie mal dran. Zwei Professoren, die haben das vielleicht getan. Die waren clever genug, dort nicht mitzumachen, zumindest nicht als Geschäftsführer. Und alle
Alle anderen haben mitgemacht. Dazu zählt auch der Filmer Robert Siebens und dazu zählt auch der weise und die graue Eminenz Wolfgang Wodarg, der viele Jahre lang in der Politik war und der bei Transparency International einige Jahre war, also wo es um Transparenz und Korruption geht. Und der wusste nicht, dass eine Gesellschaft, die nicht eingetragen ist und keine Stiftung genehmigt bekommt, dass da ein Problem entstehen könnte? Glauben Sie das? Wie dem auch sei, die Weltklasse ist zum nächsten Mal Orientierung in bewegten Zeiten.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Der Corona-Ausschuss war wie ein Goldesel gebaut“, Die Welt Klar Sehen, 19.08.2026.
iWas dabei übertragen wird
Erst der Klick startet das Video und baut dabei eine Verbindung zu YouTube auf. Bis dahin wird nichts von dort geladen — auch dieses Vorschaubild liegt auf dem Server von dieweltklarsehen.de. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung
Auch als Podcast: Spotify ·
Apple Podcasts ·
Amazon Music · Deezer ·
podcast.de · Podcast Index
Gegenstand ist nicht der Straffall, sondern die Bauform der Spendensammelstelle: Am 09.07.2020 entstand bei einem Berliner Notar eine Vorschalt-Unternehmergesellschaft mit 500 Euro Kapital, ohne eigenes Konto, ohne Registereintrag, ohne anerkannte Gemeinnützigkeit — und mit dem Wort Stiftung im Namen, das genau die Eintragung verhinderte. Im ersten Halbjahr gingen 896.956,46 Euro ein. Sechs Bauteile, die juristisch Mängel sind und für eine Sammelstelle Vorteile. Aufgedeckt haben es zwei Gesellschafter, nicht eine Aufsicht.
