Fuellmich scheitert vor BGH | und woher wir das wissen21.08.2026
Abschrift
Abschrift des Videos vom 21.08.202682 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Einen Tag nach dem Urteil gegen Reiner Fuellmich habe ich hier auf diesem Kanal gesagt, wie die Sache oben ausgehen wird. Mein Wortwort damals als Zitat Und deswegen prognostiziere ich als Nostradamus 2025, dass die Revision genauso in die Hose gehen wird. Zitat Ende Das war der 25.04.2025. 16 Monate später ist die Revision verworfen, kein neuer Prozess, kein neues Strafmaß, keine andere Kammer.
Und zwei Wochen vor dieser Nachricht stand hier unter einem meiner Videos schriftlich, an welchen zwei Stellen ich dasselbe Urteil trotzdem für angreifbar hielt. Ausgerechnet die Stelle, die ich für die Schwächste im ganzen Urteil gehalten habe, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich bestätigt, gegen mich. Wie ich das weiß und wie dünn dieser Beleg ist, sage ich Ihnen später an genau der Stelle, an der es darauf ankommt. Worum geht es?
Das Landgericht Göttingen hat Reiner Fuellmich am 24.04.2025 wegen Untreue in zwei Fällen zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dazu kam eine Anordnung, die später noch sehr wichtig wird. Fünf Monate der Untersuchungshaft werden nicht angerechnet. Das ist hier keine Vorlesung über Revisionsrecht. Wir gehen durch diesen Fall Stelle für Stelle und Sie bekommen dabei drei Fragen an die Hand, mit denen Sie selbst sehen können, welcher Teil eines Urteils hält und welcher wackelt. Ohne ein einziges Semester Jura.
Zu sehen gibt es dabei nichts, was das Gesagte bebildert. Keine Karte, keine Tafel, kein eingeblendetes Dokument. Denn eine Sache, die man sich selbst vorstellt, die hat man verstanden. Eine Sache, die man gezeigt bekommt, die hat man nur gesehen. Fangen wir mit dem Vorwurf an, der den Schuldspruch trägt, der Untreue. Untreue heißt, jemand darf fremdes Geld verwalten und verwendet es für sich selbst.
Mehr steckt da zunächst nicht dahinter. Und damit Sie sofort sehen, worauf es dabei ankommt, stellen Sie sich bitte einen Sportverein vor. Einen ganz normalen, mit Kassenwart. Der Kassenwart hat ja die Vollmacht für das Vereinskonto. Alle wissen das, alle wollen das. Es ist eben auch sein Schatz. Er darf jederzeit an das Geld ran, ohne jemanden zu fragen. Und jetzt lässt er sich von diesem Geld seinen eigenen Garten anlegen.
Merken Sie, was hier passiert? Der Zugriff war erlaubt, vollkommen erlaubt. Verboten war die Verwendung. Und deshalb hilft es dem Kassenwart auch überhaupt nichts, wenn er sagt, ich hatte doch die Vollmacht. Ja, die hatte er, nur eben nicht dafür. Was dieser Vergleich nicht sagt, was muss ich dazu sagen, sonst hinkt er genau an einer Stelle. Dem Kassenwart eines Vereins gehört von dem Geld auf dem Konto nichts.
Im Göttinger Fall war ein Teil der Beträge wirtschaftlich dem Angeklagten rein erfüllmisch zuzuordnen und genau dort hat die Verteidigung dann auch angesetzt. Durchgekommen ist sie damit nicht. Und hier brauchen wir jetzt die erste unserer drei Fragen. Dafür müssen Sie eine einzige Sache über die Revision wissen. Und die ist schnell gesagt. Oben beim Bundesgerichtshof wird der Prozess nicht wiederholt.
Kein Zeuge wird noch einmal gehört, kein Kontoauszug noch einmal angesehen. Was das Landgericht festgestellt hat, steht fest. Geprüft wird allein, ob das Gericht aus diesen Feststellungen die richtigen rechtlichen Schlüsse gezogen hat. Wie beim Fußball. Ob der Verteidiger den Stürmer im Strafraum berührt hat, entscheidet der Schiedsrichter auf dem Platz. Und danach nie wieder jemand.
Ob er für dieses Foul die richtige Karte gezogen hat, das kann man hinterher sehr wohl noch prüfen. Wo dieses Bild aufhört, sage ich gleich dazu. Der Videobeweis im Fußball läuft während des Spiels. Danach ist die Tatsachenentscheidung unantastbar. Daraus folgt die erste Frage und die sollten Sie sich merken. Steht die Stille, um die gestritten wird, auf einer Tatsachenfeststellung oder auf deren rechtliche Einordnung?
Und wenn es eine Einordnung ist, bestand dabei überhaupt ein Spielraum? Denn angreifbar ist nur die Einordnung, die auch anders hätte ausfallen können. Legen wir sie mal an. Hier ist die Tatsache und was ist Einordnung? Tatsache ist, das Geld ist geflossen und es wurden davon Gartenarbeiten am Grundstück des Angeklagten bezahlt. Das hat die Kammer nach ihrer Beweisaufnahme für erwiesen erhalten.
Und das steht damit im untersten Teil des Stockwerks des Urteils, wo oben nichts mehr angefasst wird. An dieser Stelle muss ich mich selbst korrigieren. Warum? Weil ich sonst genau das täte, was ich anderen vorwerfe. In meinem eigenen Kommentar habe ich von Investitionen in private Garten- und Poolanlagen gesprochen. gesprochen. Ein Pool kommt in dem Urteil nicht vor. Da stehen Gartenarbeiten und andere private
Zwecke. Das ist ein kleiner Unterschied. Trotzdem sage ich Ihnen, denn eine Erinnerung ist eben kein Beleg. Wo ich mich auf das Urteil berufe, gilt das Urteil. Und die Einordnung? Die Einordnung Und jetzt kommt der Halbsatz aus Frage 1, den ich Ihnen vorhin angekündigt habe. Nein.
Wer fremdes Geld verwaltet, darf und darf von seinen eigenen Garten bezahlt. Bei dem gibt es nichts abzuwägen. Das ist keine Auslegungstage. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Weil das so ist, ist der Rest des Verfahrens von hier an nur noch Rechnerei. Das habe ich damals auch genauso geschrieben. Beides ändert nichts am Untreuerurteil. Zitat Ende. Ende. So, jetzt zur ersten der beiden Stellen, die ich für angreifbar gehalten habe. Und
die ist wirklich interessant, weil man an ihr sieht, wie fein die Grenze zwischen Tatsache und Einordnung verlaufen kann. Stellen wir sich mal eine Erbengemeinschaft vor. Drei Geschwister, ein gemeinsames Konto, auf dem 60.000 Euro liegen. Eines der Geschwister dann nimmt sich 30.000 Euro runter und legt einen Zettel dazu, auf dem steht Darlehen.
Jetzt fragen Sie sich vielleicht, warum streitet man darüber überhaupt? Man streitet darüber aus einem sehr handfesten Grund. Ist das ein echtes Darlehen, dann steht dem Konto ein Rückzahlungsanspruch gegenüber. Dann fehlt unter dem Strich nämlich gar nichts. Es ist nur umgeschichtet. War das Geld dagegen in Wahrheit nur zum Verwahren da, dann fehlen 30.000 Euro.
Derselbe Vorgang, dasselbe Papier, zwei völlig verschiedene Ergebnisse. Zwei Dinge muss man bei dem Bild aber gerade rücken, sonst führt es Sie in die Irre. Erstens, ein Drittel des Kontos steht diesem Geschwister ohnehin zu. Der Streit geht also nur darum, dass er sich mehr genommen hat als seinen Anteil. Und zweitens entscheidet in der Familie am Ende ja der Hausfrieden, wer Recht hat. Hier dagegen entscheidet ein Gericht.
Im Göttinger Fall lag es im Kern eigentlich genauso. Es gab da unterschriebene Darlehensverträge und es gab eine E-Mail vom 7.11.2020, in der angekündigt wurde, das Geld solle liquide aus Bankkonten verwahrt werden, damit es jederzeit zur Verfügung steht. Beides zur selben Zeit, beides von derselben Person. Und die Kammer hat gesagt, diese beiden Dinge widersprechen einander.
Also waren die Erklärungen zum Darlehensvertrag nur zum Schein abgegeben und das Darlehen ist nichtig. Was in Wahrheit vorlag, war eine Treuhand, also die Pflicht, fremdes Geld aufzubewahren und nichts weiter. Ich sage ausdrücklich dazu, was der Vortrag hier nicht behauptet. Es geht nicht darum, dass das Geld ein Geschenk gewesen wäre. Es geht um Darlehen oder Treuhand. Das ist die Alternative, um die es geht und um keine andere.
So, und jetzt legen Sie unsere erste Frage an. Was ist hier Tatsache? Tatsache ist, es gab die Verträge, es gab die E-Mail, es floss nichts zurück, es wurde nicht gemahnt, es gab keine Zinsen. Das alles steht fest und wird oben auch nicht mehr angefasst. Und die Einordnung, die lautet Scheingeschäft. Und hier ist anders als beim Kassenwort tatsächlich ein Spielraum. Denn aus genau denselben Umständen lässt sich beides ableiten.
Man kann sagen, wer zeitgleich Verwahrung ankündigt und Darlehensverträge verschickt, meint die Verträge nicht ernst. Man kann aber auch sagen, er hat eben beides gewollt. Erst verwahren und später verleihen. Und welche dieser beiden Ableitungen die richtige ist, das ist keine Frage der Beweise mehr, das ist eine Rechtsfrage. Und Rechtsfragen werden nun mal oben geprüft. Deswegen habe ich genau diese Stelle damals benannt.
Und schwach war meines Erachtens, die Darlehen als Scheinverträge zu klassifizieren. Zitat Ende. Und was wäre passiert, wenn diese Stelle gefallen wäre? Hier haben die meisten Menschen eine feste Vorstellung im Kopf. Wenn oben etwas war, anstande, ist das ganze Urteil weg und alles fängt von vorne an. Das ist fast immer falsch.
Denken Sie an eine rote Karte im Fußball. Am Dienstag tagt das Sportgerecht und es verhandelt nicht, ob der Platzverweis kommt. Der ist gegeben. Der Mann war vom Platz. Verhandelt wird allein die Länge der Sperre. Drei Spiele oder eines. Genau das gibt es im Strafrecht auch und das heißt Zurückverweisung. Das oberste Gericht hebt einen Teil auf und schickt die Sache zurück nach unten.
Der Schuldspruch bleibt bestehen und über die Strafe wird neu entschieden. Eines dürfen Sie aber auf diesem Bild allerdings nicht mitnehmen. Beim Sportgericht sitzen dieselben Leute wie am letzten Mal. Bei einer Zurückverweisung entscheidet eine andere Kammer desselben Landgerichts. Das ist kein Detail. Das ist der ganze Sinn der Sache. Genau das habe ich damals für den wahrscheinlichsten Ausgang gehalten, falls überhaupt etwas passiert.
Ich habe geschrieben, in der Summe würde also der Schuldspruch wegen Untreue bestehen bleiben. Und eine andere Kammer müsste dann nur noch ein neues Strafmaß festsetzen. Das Wort Untreue steht in meinem Kommentar übrigens das Ende. Genau so lese ich Ihnen das auch vor. Damit haben Sie die dritte unserer drei Fragen und die zweite kommt gleich.
Die braucht dieser Fall erst eine Stelle später. Die dritte lautet, wenn diese eine Stelle fällt, fällt der Schuldspruch mit oder nur die Strafe? Das ist der Unterschied zwischen einem kompletten neuen Prozess und einem neuen Rechenvorgang. Beim Darlehen wäre es das Zweite gewesen. Der Schuldspruch wäre geblieben, es hätte sich eine Rechenposition geändert, nämlich die Höhe des Schadens. Und eine andere Kammer hätte die Strafe neu bemessen.
Und jetzt kommen wir zu der Stelle, die ich für die schwächste im ganzen Urteil gehalten habe. Wer in Untersuchungshaft sitzt, bekommt diese Zeit ja auf seine spätere Strafe angerechnet. Das ist der Normalfall. Das ist eben die Regel. Und die Regel muss ich nicht erklären. Damit Sie sofort ein Gefühl dafür haben, wie so etwas funktioniert, Nehme ich ein Beispiel aus meinem eigenen Berufsleben.
Ich habe jahrzehntelang mit Bauverträgen zu tun gehabt und da gibt es eben die Anzahlung. Sie zahlen zu Beginn eben 30% an und am Ende, in der Schlussrechnung, wird diese Anzahlung abgezogen. Immer. Ohne, dass irgendjemand das begründen müsste. Es ist ja Ihr Geld. Jetzt stellen Sie sich vor, in dem Vertrag steht ein einzelner Satz, der sagt, wenn der Auftraggeber die Abnahme selbst monatelang verschleppt, dann verfällt die Anzahlung.
Wenn dieser eine Satz gezogen wird, dann muss genau dieser Satz sich rechtfertigen. Der Rest der Rechnung nicht. Über den redet niemand. Diesen Vergleich muss ich natürlich in einem Punkt einschränken. Bei der Schlussrechnung kommt nichts obendrauf. Es fällt nur eine Gutschrift weg. Genauso ist es hier. Die Strafe wird nicht erhöht. Es wird nur etwas nicht abgezogen, was sonst abgezogen worden wäre.
wäre. Die Vorschrift, um die es geht, ist § 51 Absatz 1 des Strafgesetzbuches. Und Satz 1 sagt, wird angerechnet. Satz 2 sagt, kann in bestimmten Fällen unterbleiben. Satz 1 ist die Regel, Satz 2 ist eben die Ausnahme. Und damit sind wir bei der zweiten Frage, der einzigen, die uns jetzt noch fehlt. Denken Sie an zwei Handwerker, die dieselbe Treppe einbauen. Der eine schreibt
die Rechnung, fertig. Der andere fotografiert jeden Anschluss, jede Schraube, jede Verklebung und legt ihnen 20 Bilder auf den Tisch. Was denkt man hier? Sie denken, der rechnet damit, dass da noch jemand nachfragt. Genau diesen Einschluss dürfen Sie mitnehmen. Und die den Nächsten ausdrücklich nicht. Beim Handwerker beweisen die 20 Bilder, dass die Arbeit gut war.
Beim Urteil beweist der Umfang der Begründung überhaupt nichts über die Richtigkeit. Ein ausführlich begründetes Urteil kann falsch sein, ein knappes völlig richtig. Was der Umfang aber sehr wohl kann, er sagt ihnen, wo sie suchen müssen. Ein Gericht schreibt dort am ausführlichsten, wo es die Regel verlässt und zur Ausnahme greift. Die Regel muss ich nicht rechtfertigen, die Ausnahme schon.
Damit haben Sie die zweite Frage. Greift das Gericht irgendwo zu einer Ausnahmevorschrift? Und da, wo es das tut, liegt die Begründungslast. Und wo die Begründungslast liegt, liegt die Angriffsfläche. Hier greift es zur Ausnahme in Reinform. Und wenn Sie sich jetzt fragen, wo in diesem Urteil wohl am ausführlichsten geschrieben wird, dann haben Sie die Antwort schon selbst gefunden. Genau dort.
Genau das habe ich Anfang August gemacht, noch bevor irgendjemand wüsste, wie die Sache ausgeht. Über die Begründungstiefe in diesem Urteil habe ich damals geschrieben. Sie weise darauf hin, Zitat, dass man das Urteil revisionsfest schreiben wollte, weil das eine Interpretation ist und keine Tatsache. Habe ich es zwei Tage später auch genau so gekennzeichnet.
Aus den ausführlichen Begründungen lasse sich begründet interpretieren, dass das Landgericht sich um ein revisionsfestes Urteil bemüht habe. Lässt sich interpretieren. Nicht ist bewiesen. Was in einem Gericht wirklich gedacht wurde, weiß ich nicht. Und das kann ich auch gar nicht wissen. Das hat die Kammer festgestellt. Sie hat festgestellt, dass der Prozess verzögert wurde.
Und zwar aus Zwecken, die mit Verteidigung nichts zu tun hatten. Ihr Wortlaut? Nach diesen Maßstäben ist die Anrechnung der Untersuchungshaft im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt. Sie hat auch gesagt, worin dieser Zweck bestand. Das Verfahren sei böswillig verschleppt worden.
Und zwar, ich lese weiter wörtlich, um den Prozess möglichst lange als Bühne für entsprechende Botschaften und Skandalisierung nutzen zu können. Zitat Ende Das Ziel dabei sei möglichst viel Aufmerksamkeit in den sozialen Medien gewesen. Merken Sie, wie hart dieser Satz ist? Deshalb habe ich ihn Ihnen genau so vorgelesen, wie die Kammer ihn geschrieben hat.
Sie sollen ihn nämlich als das hören, was er ist. Eine gerichtliche Feststellung, keine Meinung von mir. Und jetzt kommt etwas, das ich Ihnen dazu sagen muss, weil es zeigt, worauf diese ganze Methode hinausläuft. Wann, glauben Sie, habe ich diese Verschleppung zum ersten Mal so genannt? Am 25.04.2025, einen Tag nach der Urteilsverkündung, hier auf diesem Kanal, mit den Worten,
dass die Verteidigung eigentlich eine Protestverschleppung ersten Grades gemacht hat. Das war eben kein Blick in die Akten. Denn die Akten hatte ich gar nicht. Das war schlichtweg der Prozessverlauf, den jeder sehen konnte, der hingesehen hat. Elf Tage später kam das zweite Wort dazu, um das es hier geht. Die Bühne. Es ging um einen Angriff der Verteidigung auf das Gericht
Und ich sagte zu, am 06.05.2025, ich glaube, das haben sie nicht sich ausgedacht, sondern es war eine reine Showmaßnahme für ihre Fangemeinde. Gut, fünf Wochen später stand die Frage sogar im Titel eines meiner Videos, politischer Prozess oder füll mich Gerichtshow? Und jetzt der Punkt, auf den es mir dabei ankommt. Ich sage Ihnen genau einmal, die schriftlichen Urteilsgründe, aus denen ich Ihnen eben vorgelesen habe, liegen bei mir erst seit dem 08.06.2025.
Vorher konnte diesen Satz der Kammer überhaupt niemand lesen. Verschleppung und Bühne standen also beide in der Welt, bevor das Gericht sie aufgeschrieben hatte. Und an wen waren diese Botschaften gerichtet? Die Kammer führt dazu aus, dass sie nicht an sie selbst gerichtet waren, sondern, Zitat, an Teile der Öffentlichkeit adressiert waren. Und sie fügt hinzu, dass sie vor allem dann kamen, wenn Vertreter sozialer Medienkanäle im Saal waren.
Und jetzt legen wir unsere drei Fragen an dieser Stelle an, alle drei nacheinander. Frage 1. Tatsache oder Einordnung? Tatsache ist das Verhalten im Prozess. Das ist protokolliert. Die Einordnung ist, dass dieses Verhalten prozessfremden Zwecken diente. Und dabei ist ein Spielraum, denn was jemand mit seinem Verhalten bezweckt, ist immer eine Bewertung. Frage 2. Ausnahmevorschrift?
Ja, wie gesagt, in Reinform. Form. Frage 3. Was fiele mit um? Weder der Schuldspruch noch das Strafmaß. Es ging alleine um den Vollzug. Also darum, ob 5 Monate abgezogen werden oder nicht. Alle 3 Fragen zeigen hier in dieselbe Richtung. Und wenn alle 3 in dieselbe Richtung zeigen, dann ist eine Stelle wirklich weich. Deswegen habe ich damals über die 5-monatige Untersuchungshaft geschrieben,
geschrieben, die schwächste Stelle dürfte wohl die Nichtanrechnung sein. Die Zahl steht in meinem Kommentar als Ziffer. Ich lese sie hier in Worten. Und jetzt lasse ich diese Frage bewusst einen Moment offen stehen. Denn was der Bundesgerichtshof mit ihr gemacht hat, das erzähle ich Ihnen gleich. Vorher möchte ich mit Ihnen anschauen, was in derselben Zeit außerhalb der Gerichtssäle erwartet
wurde. Und damit verlassen wir für ein paar Minuten die Papierebene und schauen uns an, was die Menschen um diesen Fall herum in denselben Wochen gehört haben. Und dazu stellen Sie bitte einen Fall vor, den ich in meinem Berufsleben als Sachverständiger für Immobilienbewertung so oder ähnlich dutzende Male erlebt habe. Ein Eigentümer will sein Haus verkaufen und
und lässt zwei Wertermittlungen machen. Die eine kommt auf 700.000 Euro, die andere auf 450.000 Euro. Dann erzählt er im Bekanntenkreis, im Verein und am Gartenzaun immer nur die 700.000 Euro. Nicht etwa, weil er das zweite Gutachten nicht hätte, er hat es. Es liegt neben ihm, in derselben Mappe. Und bezahlt er das auch noch selbst. Es gefällt ihm nur nicht. Und da ist der Punkt, um den es mir geht.
Dem Mann fehlt keine Information. Ihm fehlt die Bereitschaft, sich die unangenehme Möglichkeit anzuschauen. Wo dieser Vergleich endet, muss ich klar sagen. Beim Hausverkauf korrigiert der Markt den Irrtum von ganz alleine. Spätestens, wenn ein halbes Jahr lang niemand anruft. Hier war es eben anders. Hier hatte längst jemand entschieden. Und niemand wusste davon. Und wann ist diese Erwartungshaltung eigentlich entstanden? Im Sommer 26, als die Frest lief? Nein, sie lief schon, als das erste Urteil noch warm war. Ich habe im Juni 2025 hier im Kanal einen Kommentar vorgelesen, in dem stand, die Revision wird auf jeden Fall gewonnen. Danach führe der Verurteilte dann ein neues Justizsystem ein.
Nein, mein Gedanke dazu war, dann dachte ich mir, hoppla, warum erzähle ich Ihnen das? Weil dieselbe Botschaft 14 Monate später wiederkam. Die Botschaft nämlich, dass die Revision gewonnen werde und dann alles gut wird. Nur kam sie im Juni 2025 von einem Zuschauer in meinem Kommentarbereich und im Sommer 2026 kam sie von Reiner Fuellmich selbst.
Sie hören sie gleich im Wortlaut. Und dazwischen liegt eben kein einziger neuer Fakt, der sie geschützt hatte. Was lag in diesen Wochen eigentlich auf dem Tisch? Schauen wir uns die Daten mal an. Und zwar in der Reihenfolge, in der sie gefahren sind. Am 3.7.2026 stellt ein privater Blog aus der Anhängerschaft von Reiner Fuellmich drei mögliche Szenarien nebeneinander. Der Blog heißt RSVDR, die vollständige Fundstelle steht im Abspann,
und als erstes und wahrscheinlichstes Szenario nennt er ausdrücklich »Die Revision wird verworfen«, mit der seltenen Begründung übrigens, die ich Ihnen vorhin gegeben habe, nämlich dass oben keine neue Beweisaufnahme stattfindet, Frei zugänglich für jeden, der lesen wollte. 17 Tage später, am 20.07.2026, gibt Reiner Fuellmich aus der Haft heraus ein Interview,
und zwar bei BittlTV. Dort sagt er wörtlich, aber wie gesagt, ich gehe von einer positiven Wendung innerhalb der nächsten, sagen wir mal, 10, 14 Tage aus. Und was liest man 5 Tage danach? Am 25.07.2026 schreibt der Blog Fassadenkratzer, der dieses Interview wiedergibt, in der Revision beim Bundesgerichtshof habe sich weiterhin nichts bewegt.
Und jetzt kommt der Satz, auf den es mir ankommt. Und ich brauche dafür kein einziges Adjektiv. Die angekündigte Frist lief am 03.08.2026 ab. Es geschah nichts. Nichts. Und als dieser Satz im Interview gesprochen wurde, soll der verwerfende Beschluss längst gefasst gewesen sein. Gut vier Monate vorher. Bewegt hätte sich insofern alles, nur wusste es niemand. Und warum sage ich hier soll und nicht war? Weil dieser frühe Zeitpunkt in genau einem Text im Netz steht und weil dieser Text weder von einem Gericht noch von einem Anwalt stammt. Wer ihn geschrieben hat und über welchen Kanal er weiterlief, sehen wir uns gleich im Einzelnen an.
Aber es entscheidet nämlich über alles, was wir über den Ausgang zu wissen glauben. Jetzt werden manche einwenden, der Mann saß in Haft, der durfte doch wohl hoffen. Ja, selbstverständlich durfte er das. Ich rede hier auch gar nicht über ihn, sondern über die Weiterverbreitung zwischen dem, was ein Gefangener in seiner Zelle hofft und dem, was daraus als Ankündigung in die Öffentlichkeit geht,
liegt ein sehr großer Unterschied. Und jetzt die Frage, die ich mir dabei stelle. Was war das eigentlich, was da verbreitet wurde? War das eine Lüge? Nein, das behaupte ich nicht. Und das kann ich auch nicht wissen. Was ich sagen kann, ist etwas anderes. Und das ist überflussbar. Es war eine Erwartung ohne Faktengrundlage. Und die nüchterne Einschätzung stammt daneben.
Frei zugänglich, drei Wochen früher, im selben Umfeld. Deswegen ist das hier nach meiner Meinung auch keine Geschichte über Leichtgläubigkeit. Wer diesen Botschaften geglaubt hat, ist deswegen noch lange nicht dumm. Er ist einer Erwartungshaltung aufgesessen, die man an den Daten nachprüfen konnte, wenn man denn wollte. Und eines kommt hinzu, ohne dass ich dafür noch einmal nach Göttingen zurück müsste.
Was die Kammer über die Bühne festgestellt hat, haben Sie vorhin gehört. Wer diese Feststellung im Sommer 2025 gelesen hatte, der wusste ein Jahr später sehr genau, was von einer Zwei-Wochen-Prognose zu halten war. So, jetzt die Auflösung. Und ich sage Ihnen so, wie ich Sie verantworten kann, nämlich mit dem Absender vorneweg. Wer meldet hier eigentlich was? Am 20.08.26 erscheint auf Facebook ein Beitrag von Kerstin Heusinger und der wird noch am selben Tag über den Telegram von Reiner Fuellmich weiter verbreitet.
In diesem Beitrag steht, am Abend des 18.08.1926 sei bei der Verteidigung der Beschluss des Bundesgerichtshofes eingegangen und die Revision sei verworfen. Keine Zurückverweisung, keine neue Kammer, kein neues Strafmaß. Dann kommt der Satz, der für dieses Video der wichtigste ist. Nach demselben Beitrag hat der Bundesgerichtshof ausgerechnet die Nichtanrechnung der fünf Monate ausdrücklich bestätigt.
Also genau die Stelle, die ich für die schwächste des ganzen Urteils gehalten hatte. Wenn das stimmt, ist meine Prognose im Ergebnis eingetroffen und an einem ihrer beiden Zweifelspunkte wäre sie widerlegt, und zwar zu Ungunsten des Verurteilten. Über die zweite Zweifelstelle, das Darlehen, ist bis heute nichts bekannt. Jetzt werden Sie vielleicht denken, na, hat der Lose ja recht gehabt und damit ist die Sache erledigt.
So einfach ist das nicht, denn Recht behalten ist billig, wenn man nicht dazu sagt, wie man es weiß. Ich könnte den Satz stehen lassen, der klinge sehr schön. Ich lasse ihn aber nicht stehen. Und zwar aus einem Grund, der mit dem ganzen Rest dieses Videos zu tun hat. Denn woher wissen wir das eigentlich? Aus genau diesem einen Beitrag und sonst nirgendwoher.
Und jetzt muss ich sehr genau sein, weil hier fast alle ungenau werden. Das ist keine Erklärung der Verteidigung. Der Text ist von keinem Anwalt unterschrieben. Er spricht über die Verteidigerin in der dritten Person. So wie ein Bericht über jemanden spricht. Es stammt von einer Privatperson, über die ich nichts weiter weiß als ihren Namen. Es gibt bis heute keinen Beschlusstext, den ich Ihnen zeigen könnte.
Ich habe um 20.08.26 in offenen Quellen und in der Presse gesucht. Und auch heute. Null Treffer. Und jetzt sehen Sie sich die Lage einmal an. Der stärkste Satz dieses ganzen Vortrages, nämlich dass das oberste Gericht ausgerechnet die von mir benannte Schwachstelle bestätigt hat, steht wo? In einem Facebook-Beitrag aus dem Unterstützerkreis von Reiner Fuellmich. Nicht in einer Gerichtsentscheidung.
Nicht in einer Anwaltserklärung. Nicht in einer Zeitung. Ich habe keinen besseren Beleg dafür. Und ich benenne das lieber jedes Mal, als dass ich es einmal verschweige. Und dann ist da noch die Sache mit dem Datum. Und dafür brauchen wir ein letztes Bild. Denken Sie an einen Brief mit Poststempel. Wann Sie ihn geöffnet haben, das können Sie sagen. Das haben Sie ja erlebt. Wann er abgeschickt wurde, das sagte ihm nur das Papier.
Genau da stehen wir. Und diesmal ist das Papier nicht einmal zu sehen. Nach dem Beitrag trägt der Beschluss das Datum 17.03.26 und ist am Abend des 18.08.26 zugegangen. Das wären rund fünf Monate. Ein Schreibfehler wurde dabei anfangs für möglich gehalten. Gemeint sein könnte der 17.08.2026. Inzwischen heißt es in demselben Beitrag, mehrere Anhaltspunkte sprechen gegen den Schreibfehler.
Und ebenfalls nach diesem Beitrag soll die Verteidigerin einen Antrag auf Berichtigung und Aufklärung gestellt haben. Ob sie das getan hat, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass es dort steht. Und hier kippt das Bild, deswegen sage ich es gleich dazu, ein Poststempel ist wenigstens von der Post gesetzt worden. Ein Datum auf einen Beschluss, den ich nicht sehen kann, ist kein Beweis für den Tag der Entscheidung. Es ist ein Beweis dafür, dass jemand etwas aufgeschrieben hat.
Mehr weiß ich nicht und mehr behaupte ich auch nicht. Und noch eines will ich sauber trennen. Merken Sie eigentlich, wessen Worte wir die ganze Zeit benutzen? In dem Facebook-Beitrag heißt es, der Bundesgerichtshof stütze sich auf das von ihm als Zitat »unflätig bewertete Verhalten«. Dieses Wort steht in keinem Urteilstext, den ich gelesen habe.
Es ist die Wortwahl des Beitrags und wer diese übernimmt, übernimmt eine Zusammenfassung aus zweiter Hand. Das Urteil selbst ist an dieser Stelle deutlich präziser und ich habe Ihnen vorgelesen, was dort steht. Wenn ich beschreibe, was passiert ist, nehme ich den Begriff des Gerichts. Den Deutungsrahmen eines Beitrags kauft man nicht mit, nur weil man seine Informationen benutzt.
Jetzt kommt der Einwand, der an dieser Stelle immer kommt. Das war doch ein politischer Prozess. Den habe ich nicht heute zum ersten Mal gehört. Ich habe ihn eben auch nicht zum ersten Mal beantwortet. Am 25.04.2025, einen Tag nach dem Urteil, habe ich hier gesagt, also man kann da natürlich verschiedene Meinungen zu haben und kann sagen, Ja, es ist ein politischer Prozess, aber jetzt mal von der ganzen Logik her betrachtet.
Warum sollte der Staat etwas gegen Reiner Fuellmich gehabt haben? Und damit Sie sehen, wie diese Frage überhaupt zu prüfen ist, nehmen wir ein Bild aus dem Alltag. Stellen Sie sich einen Handwerksbetrieb vor, in dem regelmäßig Material verschwindet. Der Chef verdächtigt ausgerechnet den Mann, der ihm jeden Monat die meisten Aufträge herein holt. Was würden Sie in dem Moment fragen?
Sie würden fragen, warum ausgerechnet der? Was hätte denn der Chef davon, den loszuwerden? Und wenn darauf niemand eine Antwort hat, dann ist der Verdacht nicht widerlegt. Aber er steht eben auf keinen Grund. Und hier hört der Bildvergleich auf. Das muss ich dazu sagen. Ein Betrieb hat einen Chef und ein Interesse. Ein Staat hat viele Stellen, die wollen nicht alle dasselbe.
Deshalb liefert diese Prüfung auch keinen Beweis, sondern nur eine Plausibilität. Mehr behaupte ich damit nicht. Und diese Frage habe ich damals auch beantwortet, und zwar ganz nüchtern über die Interessenlage. Was hatte der Staat eigentlich von diesem Mann? Ich sagte damals, er habe dem Widerstandsprakt faktisch Geld entzogen, er habe die Leute stundenlang vor dem Bildschirm gehalten, statt dass sie auf die Straße gegangen wären, und er habe eine Sammelklage in Aussicht gestellt, die nie stattgefunden hat.
Mein Satz dazu lautete wörtlich, es gab doch eigentlich gar keinen besseren Mitarbeiter und Gehilfen des Staates als Reiner Fuellmich. Und diese Deutung ist nicht etwa verschwunden, seit die Revision verworfen wurde. Im Gegenteil, sie läuft weiter. Und zwar über dieselben Kanäle wie vorher. Am 20.08.26, dem Tag, an dem die Nachricht die Runde machte, kündigt Mittel.TV eine Live-Sendung an mit Breaking News – Entscheid, Revision, BGH.
Das ist derselbe Kanal, bei dem Reiner Fuellmich einen Monat vorher sein Interview aus der Haft gegeben hat. Und am selben Tag stellt ein weiterer Kanal ein Video online, das denselben Meldungstext übernimmt und ihn überschreibt mit Revision abgelehnt, Diktatur pur. Und weil ich hier besonders sauber sein will, sage ich Ihnen genau, was ich davon selbst geprüft habe. Die Live-Sendung habe ich gesehen. Sie geht über das, was in ihrer Ankündigung steht, inhaltlich nicht hinaus.
Roger Biddle zeigt sich empört über ein Urteil, das er für falsch hält und ordnet das Verfahren als politischen Prozess in einer Diktatur ein. Das gebe ich Ihnen so sinngemäß wieder, ohne Zitat, weil ich mir kein Wortlaut notiert habe. Die Zuspitzung im Videotitel stammt dagegen nicht von ihm, sondern von dem Kanal, der die Meldung übernommen hat. Und genau das ist der Punkt. Die Meldung wandert und mit jedem Schritt wird sie etwas lauter.
Und was folgt daraus? Hier muss ich die Grenze dieses Arguments selbst ziehen, sonst wird mehr daraus als drinsteckt. Das ist eine Aussage über Interessen, nicht über Motive. Ich weiß nicht, was in irgendeiner Behörde gedacht wurde. Und ich behaupte es auch nicht. Was ich sagen kann ist nur, wer eine politische Behauptung oder wer eine politische Verfolgung behauptet, muss erklären, warum ausgerechnet der verfolgt wird, dessen Wirken dem Protest schadet.
Diese Erklärung habe ich bis heute nicht gehört. Und jetzt kommt der Teil, der Ihnen bleiben soll, wenn Sie alles andere wieder vergessen haben. Sie brauchen kein Jurastudium, um ein Strafurteil einzuschätzen. Sie brauchen eigentlich nur drei Fragen. Und Sie haben sie heute dreimal in der Hand gehabt. Denken Sie einmal an jemanden, der einen Gebrauchtwagen ansieht und kein Kraftfahrzeugmeister ist.
Der zerlegt natürlich nicht den Motor, sondern der zieht den Ölmischstab heraus und schaut, ob die Brühe schwarz ist. Der fährt mit dem Daumen über das Reifenprofil und blättert das Serviceheft durch und guckt, ob eine Werkstatt fehlt. Drei Handgriffe und keiner davon braucht eigentlich eine Ausbildung. Und trotzdem weiß der Mann danach ziemlich genau, wo er genauer hinschauen muss. Und hier ist die Grenze des Vergleichs, damit Sie mich nicht falsch verstehen.
Beim Auto können Sie am Ende in die Werkstatt fahren und Gewissheit kaufen. Beim Urteil bekommen Sie diese Gewissheit erst mit der Entscheidung selbst. Und die kommt, wann Sie will. Die erste Frage. Steht die Stelle, um die gestritten wird, auf einer Tatsachenfeststellung Oder auf ihrer rechtlichen Einordnung? Und wenn es eine Einordnung ist, bestand dabei ein Spielraum?
Beim Kassenwart und seinem Garten war keiner. Beim Darlehen war einer. Zweite Frage. Greift das Gericht irgendwo zu einer Ausnahmevorschrift? Suchen Sie einfach die Stelle mit der längsten Begründung. Da sitzt sie fast immer. Denn die Regel muss sich nicht erklären. Die Ausnahme schon. Und die dritte Frage. Wenn diese Stelle fällt, fällt der Schuldspruch mit oder nur die Strafe?
Bei den fünf Monaten wäre nicht einmal die Strafe gefallen, sondern nur der Vollzug. Jetzt das Wichtigste an diesen drei Fragen. Es ist keine Liste zum Abhaken. Die drei verschärfen einander ja gegenseitig. Eine Stelle, die wird erst dann richtig weich, wenn alle drei in dieselbe Richtung zeigen. Genau das war bei den fünf Monaten der Fall. Und selbst dort hat das Urteil nach dem einzigen Beitrag, den wir dazu haben, gehalten. Das ist im Grunde genommen die ehrlichste Lehre aus diesem Fall.
Die Methode zeigt Ihnen eben nur, wo Sie hinschauen müssen. Sie sagt Ihnen nicht, wie es ausgeht. Und wer Ihnen erzählt, er wisse mit Sicherheit, was ein oberstes Gericht entscheiden wird, der weiß es nicht, er hofft. Erinnern Sie sich noch an den Anfang dieses Videos? Es gibt hier nichts zu sehen, was das Gesagte bebildert. Das war ganz bewusst so eingerichtet.
Denn wenn Sie das nächste Mal ein Urteil oder auch nur einen Zeitungsbericht darüber vor sich haben, dann steht daneben auch keine Tafel, die Ihnen sagt, was Sie denken sollen. Dann haben Sie nur den Text und Ihre drei Fragen. Die reichen weiter als die meisten glauben. Und jetzt bin ich neugierig, und zwar genau auf diesen Fall, nicht auf irgendeinen anderen. Denn zwei Dinge fehlen mir noch.
Das Erste, falls einer von Ihnen den Beschluss des Bundesgerichtshofs in Händen hält oder eine amtliche Fundstelle dazu kennt, ein Aktenzeichen, eine Veröffentlichung, irgendetwas, was nachprüfbar ist, dann schreiben Sie es bitte unter dieses Video. Das wäre der erste Beleg in dieser Sache, der nicht aus zweiter Hand stammt. Und ich würde ihn hier so bald als möglich nachtragen.
Das Zweite Über die zweite Zweifelstelle des Darlehens ist bis heute nichts bekannt Wenn Sie dazu etwas finden, will ich es sehen Und wenn in einer meiner drei Fragen zu einem anderen Ergebnis komme als ich dann schreiben Sie mir, an welcher und warum Ich lese das alles Bis zum nächsten Mal Die Welt Klar Sehen Orientierung in bewegten Zeiten
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Fuellmich scheitert vor BGH | und woher wir das wissen“, Die Welt Klar Sehen, 21.08.2026.
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Reiner Fuellmich bleibt bei drei Jahren und neun Monaten; die Revision zum Bundesgerichtshof ist verworfen, die Nichtanrechnung von fünf Monaten Untersuchungshaft ausdrücklich bestätigt. Der Vortrag geht den Fall Stelle für Stelle durch und gibt drei Fragen an die Hand, mit denen sich jeder Urteilstext prüfen lässt: Tatsache oder Einordnung — Ausnahmevorschrift — was fiele mit? Der Sprecher hatte am 25.04.2025 den Ausgang prognostiziert und am 06.08.2026 zwei Schwachstellen benannt; ausgerechnet die von ihm als schwächste bezeichnete Stelle hat der BGH bestätigt. Die Meldung selbst stammt bis heute aus einem einzigen Facebook-Beitrag einer Privatperson, weitergereicht über Telegram — der Vortrag benennt diese dünne Belegkette ausdrücklich.
