Fuellmich-Urteil rechtskräftig | was Sie jetzt sagen dürfen25.08.2026
Abschrift
Abschrift des Videos vom 25.08.202652 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Reiner Fuellmich sitzt seit fast drei Jahren in Haft und seit dem Frühjahr ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig. Seitdem steht unter jedem zweiten Beitrag in Social Media, die ihn nicht mögen, immer dasselbe. Betrüger, Verbrecher, Krimineller. Drei Wörter aus der Alltagssprache, die klingen wie drei Stufen derselben Treppe. Das sind sie aber eben nicht. Zwei von diesen drei Wörtern sind bei ihm schlichtweg falsch. Falsch. Und zwar nicht, weil ich mit ihm Mitleid hätte, sondern weil es in einem Gesetzbuch steht, das jeder von Ihnen heute Abend aufschlagen kann.
Und ausgerechnet das härteste der drei Wörter ist dabei das falscheste. Zu sehen gibt es hier nichts, was das Gesagte bebildert. Keine Tafel, keine Grafik, kein Aktenauszug. Das ist Absicht. Ein Gedanke, den Sie sich selbst vorstellen können, der gehört Ihnen hinterher. Einer, den Sie gezeigt bekommen, war nur zu Besuch. So, jetzt gehen wir die drei Fragen durch und keine davon braucht ja ein Studium.
Die erste, wer entscheidet eigentlich, was so ein Wort bedeutet? Die Kommentarspalte unter einem Video oder das Strafgesetzbuch? Die zweite, warum darf man über Reiner Fuellmich seit diesem Frühjahr Dinge sagen, die man drei Jahre lang nicht sagen durfte? Was genau hat sich da geändert? Die dritte, und die ist die praktische, was riskiert eigentlich der, der daneben greift? Also der, der ein Wort benutzt, das nicht zulässig ist?
Am Ende haben Sie dann drei Prüffragen an der Hand. Damit können Sie bei der nächsten Schlagzeile über irgendein Strafurteil selbst entscheiden, welches Wort passt und welches Sie besser stehen lassen. Fangen wir da an, wo alles herkommt, beim Urteil selbst. Der Fall, um den es geht, ist der von Reiner Fuellmich. Das Landgericht Göttingen hat ihn am 24.04.2025 verurteilt. Und weil gleich alles davon abhängt, sage ich Ihnen den entscheidenden Satz so, wie er dort steht, im Wortlaut. Zitat, der Angeklagte ist der Untreue in zwei Fällen schuldig. Zitat Ende.
Ende. Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre und neun Monate. Damit Sie diese Zahl einordnen können. Eine Strafe kann in Deutschland nur dann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn sie zwei Jahre nicht übersteigt. Drei Jahre und neun Monate liegen fast beim Doppelten dieser Grenze. Das ist eben keine Kleinigkeit. Das ist schlichtweg Haft ohne jede Aufsicht auf einen Aufschub. Und was macht so eine Zahl eigentlich mit uns beim Hören? Sie macht
uns großzügig im Wortgebrauch. Wer viel Strafe hört, greift beim Wort ja zum Größten, was ihm gerade einfällt. Und jetzt kommt der Punkt, an dem die meisten Leute an diesem Urteil vorbeilesen. Sie merken sich verurteilt, fast vier Jahre, viel Geld. Und daraus wird dann im Kopf dann so eine Wolke aus allem, was irgendwie mit Geld und Unrecht zu tun hat. In meiner Zeit als Sachverständiger habe ich gelernt, wie teuer ein ungenaues Wort werden kann.
Ein Gutachten, in dem sinngemäß statt wörtlich etwas steht, ist vor Gericht nichts wert. Und zwar unabhängig davon, ob der Verfasser recht hatte. Ein Urteil ist aber keine Wolke. Ein Urteil ist ein Rezept. Stellen Sie sich vor, Sie sitzen beim Arzt und der schreibt Ihnen etwas auf. Dann steht da nicht irgendetwas gegen Schmerzen. Da steht eben genau ein Mittel in genau einer Stärke. Und das ist ja auch der Grund, warum die Apotheke Ihnen nicht einfach ein beliebiges anderes mitgeben darf.
Und der erste Satz eines Strafurteils funktioniert genau so. Er nennt eben genau die Tat, für die verurteilt wurde, und nicht eine Richtung oder ein Gefühl. Was dieser Vergleich nicht sagt, ist der Aufwand dahinter. Hinter diesem einen Satz stehen im Göttinger Fall von Reiner Fuellmich 134 Seiten Begründung. Hinter dem Rezept steht ein kurzer Blick des Arztes. Auf diesem Rezept steht Untreue und zwar in zwei Fällen.
Was dieses eine Wort bedeutet, sage ich Ihnen sofort. Denn darauf steht alles andere begründet. Das Geld gehörte der Gesellschaft. Reiner Fuellmich durfte es verwalten. Und er hat es für sich verwendet. Und was steht nicht drauf? Das ist die Frage, die hier alles entscheidet. Was auf diesem Rezept nicht steht, ist genauso wichtig. Da steht nichts von Betrug, es steht auch nichts von Gewerbsmäßigkeit,
obwohl das Gesetz diese Möglichkeit ausdrücklich kennt und obwohl es in vielen Berichten und Kommentaren so klang. Das Gericht hat einen anderen Verschärfungsgrund angewendet, nämlich den Vermögensverlust großen Ausmaßes. Und das ist keine Wortklauberei, sondern der Unterschied zwischen hat aus so etwas ein Geschäft gemacht und hat einmal sehr viel Schaden angerichtet. Und um welche Summe ging es eigentlich? Es waren 700.000 Euro.
Wenn Sie sich darunter etwas vorstellen wollen, das ist ein gutes Einfamilienhaus im Umland einer mittleren oder größeren Stadt, bar bezahlt, ohne Kredit. Und noch eine Sache gehört in dieses Kapitel. Weil sie später gebraucht wird. Dieses Urteil ist inzwischen endgültig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen mit Beschluss vom 17. März 2026. Geändert hat er nur eine Nebenentscheidung darüber, was eingezogen wird.
Am Schuldspruch, an der Strafe und an den fünf nicht angerechneten Monaten Untersuchungshaft hat er nichts angerührt. Das ist die erste Prüfungsfrage. Und sie ist die langweiligste von den dreien und zugleich die, an der die meisten scheitern. Welche Tat steht wörtlich im Schuldspruch? Und zwar nicht in der Überschrift der Zeitung, sondern im Urteil selbst.
So, warum ist es nun falsch, Reiner Fuellmich ein Betrüger zu nennen, wo er doch nachweislich fremdes Geld für sich ausgegeben hat? Weil Betrug und Untreue nicht zwei Stärkegrade derselben Sache sind. Es sind eben zwei völlig verschiedene Wege, an fremdes Geld zu kommen. Und das Gesetz behandelt sie deshalb getrennt in zwei verschiedenen Paragraphen mit zwei verschiedenen Voraussetzungen. Dann stellen sie sich ein Haus vor, und zwar ihr eigenes.
Da klingelt ein Mann in einer Warnweste, nennen wir ihn Herrn Krause, der hat ein Klemmbrett in der Hand und sagt, er müsste mal eben den Zähler ablesen. Sie lassen ihn da rein und während sie schon mal in den Keller vorgehen, greift er sich im Flur eben ihre Geldbörse. Was hat der Krause getan? Er hat sich ihr Vertrauen erschlichen mit einer Behauptung, die nicht stimmte. Sie haben ihm die Tür selbst geöffnet, freiwillig, weil Sie sich geirrt haben.
Und diesen Irrtum hat er erzeugt. Jetzt der zweite Fall. Sie haben einen Hausmeister, Herrn Bode. Der hat ja einen Schlüssel, ganz offiziell, seit Jahren. Und alle wissen das. Er darf eben jederzeit hinein, ohne zu fragen. Das ist schließlich sein Job. Und eines Tages benutzt Herr Bode diesen Schlüssel, um sich aus ihrem Vorratsraum zu bedienen. Merken Sie den Unterschied?
Beim ersten musste eben getäuscht werden, sonst wäre er nie hineingekommen. Beim zweiten war das Hineinkommen von Anfang an erlaubt. Verboten war nur, was er drinnen gemacht hat. Ich kenne das aus den Akten, mit denen ich beruflich zu tun hatte. Und wer die beiden Wege durcheinander bringt, streitet am Ende über den falschen Beweis. Und das ist die ganze Trennlinie. Betrug liegt von der Täuschung.
Herr Krause erregt ein Irrtum und Sie geben Ihr Vermögen daraufhin selbst heraus. Untreue braucht überhaupt gar keine Täuschung. Da war die Verfügungsmacht längst da. Und der Fehler passiert erst bei Ihrer Verwendung. Genau hier endet der Vergleich und das muss ich dazu sagen, sonst nehmen Sie zu viel daraus mit. Über die Schwere sagt der Vergleich nämlich nichts. Beide Paragraphen drohen dieselbe Höchststrafe an, nämlich fünf Jahre.
Das Bild trennt die Wege, nicht das Gewicht. Jetzt werden Sie sagen, am Ende ist das Geld doch in beiden Fällen weg. Wo ist der Unterschied? Der Unterschied liegt eigentlich darin, was ein Gericht beweisen muss. Beim ersten Weg muss die Täuschung bewiesen werden, beim zweiten nicht. Im Göttinger Fall mit Reiner Fuellmich hat das Gericht den zweiten Weg festgestellt. Der Zugriff auf das Geld war zulässig, verboten war die Verwendung.
Deshalb steht im Urteil Untreue und nicht Betrug. Und jetzt kommt die Stelle, an der ich selbst vorsichtig sein muss, weil ich sonst genau den Fehler mache, den ich hier vorführe. Dass in diesem Urteil kein Betrug steht, heißt nicht, dass Reiner Fuellmich niemanden getäuscht hätte. Es heißt, das Gericht hat das nicht geprüft, weil es nicht angeklagt war. Eine Sache, über die nie verhandelt wurde, ist nicht widerlegt, sie ist offen.
Und offen ist etwas anderes als bewiesen. Vielleicht denken Sie jetzt, woran soll ich denn erkennen, ob so ein Vorwurf einfach nur fehlt oder ob er ausdrücklich verworfen wurde. Da hilft ein Blick auf die Stelle, an der so etwas sonst steht. In demselben Urteil finden Sie ja sehr wohl Feststellungen darüber, was Reiner Fuellmich seinen Mitgesellschaften verschwiegen hat. Der Text schweigt also nicht aus Verlegenheit, er verhandelt nur einen anderen Vorwurf.
Bleibt für unsere Wortfrage ein klares Ergebnis. Wer sagt, Reiner Fuellmich sei ein Betrüger, behauptet damit, es gebe eine Verurteilung wegen Betrugs. Die gibt es nicht. Und das ist keine Meinung, über die man streiten kann. Das ist eine Tatsachenberaubtung, die man nachschlagen kann. Kommen wir nun zum härtesten der drei Wörter, dem Verbrecher.
Im Alltag benutzen wir dieses Wort ja als eine Steigerung der Kleinkriminelle, der Straftäter und ganz oben der Verbrecher. Nur, dieses Wort gehört nicht dem Alltag. Es ist ein Fachbegriff, und zwar einer mit einer Zahl dahinter. Denn wonach sortiert ein Gesetzbuch eigentlich Taten? Nach dem Schaden? Nach der Empörung? Nach dem, was am Ende herauskommt? Nichts davon. Es sortiert nach einer einzigen Größe. Und die steht schon fest, bevor die erste Anklage überhaupt geschrieben ist. Denken Sie einmal an die Latte am Eingang eines Fahrgeschäfts auf dem Jahrmarkt. Sie kennen das, dieses Brett mit dem lustigen Gesicht und daneben ein Strich nach dem Motto, ab hier darfst du mitfahren.
Dieses Brett interessiert, oder was dieses Brett interessiert, ist nicht, wie mutig das Kind ist, wie viel es wiegt oder wie laut es schreit. Es misst schlichtweg eine einzige Größe und es misst sie wo? Am Eingang. Genauso arbeitet nun das Strafgesetzbuch. Es schaut eben nicht auf die Strafe, die am Ende herauskommt. Es schaut auf die Mindeststrafe, die im Gesetz für diese Art von Tat vorgesehen ist. Und der Strich steht bei einem Jahr. Wörtlich heißt es, Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Alles darunter ist ein Vergehen.
Bis hierhin stimmt der Vergleich. Am Jahrmarkt wird das Kind gemessen, das vor dem Brett steht. Hier wird nicht der Mensch gemessen, also beim Gericht und dem Strafgesetz, sondern die Art der Tat. Zwei Menschen können dieselbe Strafe bekommen, trotzdem hat der eine ein Verbrechen begangen und der andere nicht. Und was heißt das für unseren Fall Reiner Fuellmich? Jetzt legen wir das mal an. Was droht das Gesetz bei Untreue an? Ich lese es Ihnen vor, weil es entscheidend ist. Zitat,
Und hören Sie eigentlich, was da fehlt? Da steht kein Mindestmaß, das steht nicht, nicht unter einem Jahr. Da steht sogar, dass eine Geldstrafe möglich wäre. Damit liegt diese Tat unter dem Strich und deshalb ist die Untreue letztendlich immer ein Vergehen, auch in diesem Fall. Jetzt werden Sie einwenden, Moment, Schwimmig hat doch fast vier Jahre bekommen. Wie kann das ein Vergehen sein? Ja, das ist genau die richtige Frage. Und das Gesetz hat sie durchaus selbst beantwortet, nämlich in einem eigenen Absatz.
Es gibt nämlich Verschärfungen für besonders schwere Fälle. Und eine davon ist hier angewendet worden. Und die hebt den Strafraum kräftig an, von sechs Monaten bis zehn Jahre. Nur für die Einteilung in Verbrechen und Vergehen bleiben genau diese Verschärfungen ausdrücklich außer Betracht. Das steht wortlich im Absatz 3 desselben Paragrafen.
Das Ergebnis klingt beim ersten Hören verkehrt. Ich sage es Ihnen trotzdem mal so deutlich, wie es eben ist. Reiner Fuellmich verbüßt drei Jahre und neun Monate Haft, ohne ein Verbrechen begangen zu haben. Nicht, weil das Landgericht ihm entgegenkommen wollte, sondern weil das Wort im Gesetz etwas anderes bedeutet als am Stammtisch. Also, halten wir an dieser Stelle einmal fest, wo wir stehen. Zwei der drei Wörter sind damit erledigt.
Und beide sind an einer nachlesbaren Stelle gescheitert. Betrüger an einem Tatbestand, der hier nicht abgeurteilt wurde. Verbrecher an einer Zahl, die im Gesetz steht. Damit ist die zweite Frage beantwortet und es bleibt genau ein Wort übrig. Damit haben Sie also die zweite Prüffrage, wie hoch ist die Mindeststrafe, für die die Tat im Schuldspruch steht. Sie steht bei ein Jahr und darüber, dann dürfen Sie Verbrechen sagen.
Steht sie darunter, dürfen Sie es nicht. Egal, wie hoch die verhängte Strafe ist. Bleibt damit das dritte Wort, der Kriminelle. Und hier wird es interessant. Denn dieses Wort steht in keinem Paragrafen. Sie können das ganze Strafgesetz durchblättern und finden einfach keine Stelle, an der steht, wer denn nun ein Krimineller ist und wer nicht. Für Verbrechen und Vergehen gibt es eine ausdrückliche Bestimmung, so haben sie eben gelesen.
Für den Kriminellen gibt es keine. Diese Lücke ist durchaus kein Versehen, denn ein Gesetz beschreibt Taten und ihre Folgen und eben keine Menschen. Der Kriminelle ist ein Wort aus der Umgangssprache und deshalb ist er auch nicht so einfach widerlegbar wie der Verbrecher. Heißt das nun, man dürfe es sagen? Geben wir das eigentlich lieber der Reihe nach durch.
Was steckt in dem Wort? Im Kern ist es das. Dieser Mensch hat eine Straftat begangen und dieser Kern, der trifft so. Reiner Fuellmich ist rechtskräftig wegen zwei Straftaten verurteilt. Wer das sagt, sagt etwas Wahres. Und Wahres darf man aussprechen, auch wenn es hart ist. Das ist Meinungsfreiheit. und die gilt gerade dort, wo es unangenehm wird, zumindest nach dem Gesetz. Und trotzdem tut dieses Wort etwas, was der lange Satz nicht tut.
Es klebt wie ein Auskleber, den man von einem Möbelstück abzieht und dessen Rand man noch Jahre später sieht. Denken wir einmal an ein Dorf, in dem einer seinen Spitznamen weg hat. Der Willi, der trinkt. Der Karl, der nie arbeitet. Der Heinz mit den krummen Geschäften. Wer so einen Spitznamen einmal hat, weht ihn eben nie mehr los. Auch nach 20 Jahren nicht, in denen ja nichts mehr vorgefallen ist. Der Spitzname hat kein Datum. Er beschreibt keine Tat. Er beschreibt einen Menschen und deshalb kann man ihn auch nie durch irgendetwas erledigen.
Und jetzt vergleichen Sie das Prinzip des Spitznamens mit dem Satz, Reiner Fuellmich ist wegen Untreue im April 2025 verurteilt worden. Dieser Satz hat ein Datum, er hat einen Gegenstand und er hat eine Grenze. Er sagt letztendlich genau das, was passiert ist und eben nicht mehr. Eines darf man auf diesem Bild aber nicht mitnehmen. Ein Spitzname im Dorf ist meistens ungerecht. Das Wort Krimineller ist hier nicht ungerecht, denn es ist durch das Urteil gedeckt.
Der Unterschied liegt nicht in Wahrheit oder Unwahrheit. Er liegt darin, dass das eine Wort an der Person hängt und das andere an einer Handlung. Aber es gibt noch eine zweite Grenze und die kommt von den Gerichten selbst. Je länger eine Tat zurückliegt, desto stärker wiegt das Interesse des Verurteilten, irgendwann wieder er selbst zu sein und nicht mehr sein Fall. Gehen wir dafür kurz zurück ins Jahr 1973.
1973. Damals sollte ein Fernsehfilm einen längst abgeurteilten Überfall nachstellen, kurz bevor einer der Beteiligten aus der Haft entlassen wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Sender diese Ausstrahlung untersagt. Ich nenne das Gericht hier nicht, weil ein hoher Name das Argument stärker macht, sondern weil dieser eine Fall bis heute die Grenze markiert, an der sich jede Redaktion orientiert. Für heute heißt das nun, Schülmich sitzt ja. Das
Verfahren ist gerade erst abgeschlossen. Und es gibt einen aktuellen Anlass. Da ist das kein Thema. In zehn Jahren sieht die Abwägung aber anders aus. Jetzt zu der Frage, die in ihrer eigenen Erfahrung wahrscheinlich die verwirrendste ist. Warum durfte man das alles vorher nicht wagen? Und seit wann darf man es? Es gibt ja einen Satz, der über jedem Strafverfahren steht und der ist durchaus älter als die Bundesrepublik. Er lautet sinngemäß, solange die Schuld nicht bewiesen ist, gilt der Angeklagte als unschuldig.
So, und der wird nun fast immer falsch verstanden. Er heißt in diesem Fall nicht, wir müssen alle glauben, dass Reiner Fuellmich unschuldig ist, sondern er heißt, bis zum Schluss zählt seine Version genauso viel wie die der Anklage und niemand darf ihn behandeln, als wäre die Sache schon entschieden. Deshalb war die Frage, um die es in diesem Vortrag geht, drei Jahre lang gar nicht offen. Nicht, weil die Wörter damals unhöflich gewesen wären, sondern weil ihnen die rechtliche Grundlage fehlte.
Und wann genau ist diese Sperre nun gefallen? Da wird es merkwürdig. Nicht im August, als alle davon erfuhren. Sie ist am 17. März gefallen. An dem Tag hat der Bundesgerichtshof entschieden und mit dieser Entscheidung war das Urteil endgültig. Zugestellt wurde der Beschluss der Verteidigung erst fünf Monate später. Denken Sie einmal am Frost im Frühjahr. Der Frost ist in der Nacht da, in der er da ist. Nicht in dem Moment, in dem der Wetterbericht am Morgen sagt, dass es gefroren hat. Die Meldung erzeugt die Lage ja nicht. Sie bringt sie nur zu uns.
Genauso ist das mit der Endgültigkeit eines Urteils. Diese tritt mit der Entscheidung ein, nicht mit der Nachricht. Das ist der Grund, warum ich ihn in diesem Vortrag beharrlich den 17. März nenne und nicht den Tag, an dem es in den Kanälen stand. Und jetzt kommt die Stelle, an der der Vergleich hinkt. Beim Wetter können sie vor die Tür gehen und selbst nachsehen. Beim Recht können sie das nicht. Sie sind darauf angewiesen, dass ein Gericht seine Entscheidung zustellt und irgendwann bekannt gibt?
Fünf Monate lang war dieses Urteil endgültig und niemand außer den Beteiligten konnte es wissen. Und das ist die dritte Prüffrage und sie hat zwei Teile. Ist das Urteil endgültig und seit wann genau? Bleibt die praktische Frage, was passiert eigentlich, wenn man daneben greift? Die meisten stellen sich das ja so vor nach dem Motto, wenn ich etwas Falsches über meinen Nachbarn sage,
muss der mir erstmal beweisen, dass es nicht stimmt. So funktioniert es aber nicht. Jedenfalls nicht bei ehrenruhigen Behauptungen. Stellen Sie sich das einmal wie bei einem schwarzen Brett in in einem Vereinsheim vor. Sie hängen dort einfach einen Zettel auf, auf dem steht, der Kassenwart habe in die Kasse gegriffen. Vielleicht haben Sie ja recht, vielleicht aber auch nicht. Fest steht, in dem Moment, in dem der Zettel hängt,
sind Sie derjenige, der etwas belegen muss. Nicht der Kassenwart muss beweisen, dass er sauber ist. Genauso steht es im Gesetz. Ehrinrührig ist eine Behauptung also schon dann strafbar, wenn sie erweislich nicht wahr ist, nicht wenn sie erwiesenermaßen falsch ist. Der Unterschied zwischen diesen beiden Formulierungen ist der ganze Unterschied. Und er geht zulasten dessen, der spricht. Auch diesen Vergleich muss
ich an einer Stelle einschränken. Am schwarzen Brett hängt ihr Zettel ein paar Tage. Ein Ein Kommentar unter einem Video ist Jahre später noch auffindbar und mit zwei Klicks als Beweis gesichert. Was bedeutet das nun für unsere drei Wörter? Legen wir sie einmal auf dieses schwarze Brett. Krimineller. Der Kern ist wahr. Das Urteil belegt ihn. Damit können sie den Beweis führen.
Verbrecher. Das ist ein Fachbegriff, dessen Voraussetzung hier nicht vorliegt. Ob ein Gericht darauf eine strafbare Behauptung machen würde, ist eine andere Frage. Denn viele werden es als saloppe Übertreibung verstehen. Sicher ist nur, wer es sagt, hat Unrecht. Und der erste Fachkundige, der mitliest, weiß es. Betrüger, das ist die schlechteste Position von allen drei. Das ist eine Tatsachenbehauptung über eine Verurteilung, die es nicht gibt.
Und wenn ein Kommentarschreiber sie wieder besseres Wissen aufstellt, also obwohl er das Urteil kennt, dann ist das nicht mehr nur unzutreffend. Dafür hat das Gesetz einen eigenen schärferen Paragrafen mit bis zu fünf Jahren Haft. Das könnte man einwenden, dann dürfe man ja gar nichts mehr sagen. Doch das Gegenteil ist durchaus der Fall. Und noch eine Grenze gehört dazu, gerade weil diese oft überschätzt wird.
Kritik ist geschützt, auch scharfe. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass tadelnde Urteile nur dann strafbar sind, wenn sich aus der Form oder den Umständen etwas anderes ergibt. Wer also aus der Sache heraus urteilt, steht gut da. Wer nur draufhaut, ohne dass es um die Sache geht, verliert diesen Schutz. Fassen wir zusammen, und zwar so, dass Sie es mitnehmen können.
Ja, also, wir sind mit drei Wörtern gestartet, die klangen wie drei Stufen derselben Treppe, und das sind sie eben nicht. Betrüger ist falsch, weil dieses Wort eine bestimmte Tat behauptet, die hier nicht abgeurteilt wurde. Es beschreibt den Herrn Krause mit dem Klemmbrett und verurteilt wurde einer wie Herr Bode mit dem Schlüssel. Verbrecher ist falsch, weil dieses Wort ein Maß hat, das im Gesetz steht. Denken Sie noch einmal an die Latte auf dem Jahrmarkt, die hängt bei ein Jahr Mindeststrafe.
Und die Untreue reicht nicht an sich heran. Auch nicht mit einer verhängten Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Denn gemessen wird am Eingang und nicht am Ausgang. Der Kriminelle trägt dagegen. Und zwar nicht, weil das Wort freundlicher wäre, sondern weil sein Kern eben belegt ist. Es ist ausgerechnet das Wort, das am wenigsten nach Anklage klingt. Und damit haben sie das Verfahren beisammen. Und es sind eben genau diese drei Fragen.
Erstens, welche Tat steht wörtlich im Schuldspruch? Zweitens, welche Mindeststrafe droht das Gesetz für diese Tat an? Ein Jahr oder weniger? Drittens, ist das Urteil endgültig und seit wann? Wenn Sie diese drei Fragen beantworten könnten, brauchen Sie eigentlich keine Meinung mehr darüber, wie hart man reden darf, denn dann wissen Sie es. Und warum ist mir das so wichtig, ich, dass ich ihn dafür eine halbe Stunde stehle. Weil es mit Reiner Fuellmich nur noch
am Rande zu tun hat. Wer das Schimpfwort benutzt, verliert die Sache. Er wird insofern angreifbar, wo er eigentlich im Recht war. Er verschenkt den einzigen Vorteil, den er hatte, nämlich dass die Tatsachen auf seiner Seite standen. Und er tut dem, den er treffen will, sogar noch einen Gefallen. Denn der kann ja jetzt ab jetzt über die Verleumdung sprechen statt über sein Urteil. Den Satz, den niemand erschüttern kann, der ist ja vorhanden.
Der lautet, Reiner Fuellmich ist seit dem 17.03.2026 rechtskräftig wegen Untreue in zwei Fällen zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der ist kürzer als jede Beschimpfung, er sagt eigentlich mehr und er ist bis zur letzten Ziffer nachprüfbar. Ich sage das ausdrücklich nicht, um Reiner Fuellmich zu schonen. Ich sage es, weil genaue Sprache die schärfere Waffe ist. Ein Etikett kann man abstreiten, eine Feststellung nicht.
Und jetzt interessiert mich Ihre Sicht auf Reiner Fuellmich. Welches der drei Wörter hätten Sie vor dieser halben Stunde über ihn benutzt? Und welches benutzen Sie jetzt noch? Schreiben Sie mir das unten in die Kommentare. Ich lese jeden. Und wenn Sie wissen wollen, wie man einem Urteil ansieht, ob es hält, dann sehen Sie sich den Vortrag aus dem letzten Video dazu an. Denn da geht es ja um denselben Fall, nur um eine etwas andere Frage. Bleiben Sie wachsam, bleiben Sie neugierig und vergessen Sie nicht, die Welt klar sehen, Orientierung in bewegten Zeiten.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Fuellmich-Urteil rechtskräftig | was Sie jetzt sagen dürfen“, Die Welt Klar Sehen, 25.08.2026.
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Gegenstand ist nicht der Fall Fuellmich, sondern die Sprache über den Fall: Betrüger, Verbrecher, Krimineller — drei Wörter, die im Netz austauschbar benutzt werden und vor Gericht drei verschiedene Dinge bezeichnen. Zwei davon treffen auf einen rechtskräftig zu drei Jahren und neun Monaten Verurteilten nicht zu, und ausgerechnet das härteste Wort ist das falscheste: Betrüger scheitert an einem Tatbestand, der nie abgeurteilt wurde, Verbrecher an einer Zahl in § 12 StGB. Der Vortrag baut am konkreten Fall ein Prüfverfahren aus drei Fragen auf, mit dem sich bei jeder Schlagzeile über ein Strafurteil selbst entscheiden lässt, welches Wort trägt — und er zeigt, warum die Sperre erst am 17.03.2026 fiel, fünf Monate bevor irgendjemand davon erfuhr.
