DWKS-Kompass-SiegelDie Welt Klar Sehen

Kann Merz damit ewig regieren?28.08.2026

DIE WELT KLAR SEHEN EU-MACHTAPPARAT

Abschrift

Abschrift des Videos vom 28.08.202670 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

32. So viele Menschen genügen in diesem Land, um einen Kanzler zu stürzen. Nicht 316, 32. Das sind weniger Leute, als in einen Minienbus passen. Diese Zahl gilt aber nur im Notstand. Und für den Notstand hat unser Grundgesetz seit 1968 eine eigene Ordnung, mit voller Absicht die strengste, die es kennt. Und jeder Satz, der die Sache interessant macht, benutzt worden ist sie nie. Kein einziges Mal in 58 Jahren.

Die weitreichendsten Einschränkungen, die dieses Land je erlebt hat, kamen auf einem ganz anderen Weg. Mein Name ist Uwe Lohse und ich sage Ihnen gleich, worauf Sie sich einlassen. Zu sehen gibt es hier nichts, was das Gesagte bebildert. Keine Tafel, keine Grafik, kein Aktenauszug und das ist Absicht. Ein Gedanke, den Sie sich selbst vorstellen, gehört Ihnen hinterher. Einer, den Sie gezeigt bekommen, war nur zu Besuch.

Und noch etwas. Sie brauchen für die nächste halbe Stunde nichts mitzubringen. Wenn ein Wort fällt, das Sie nicht kennen, erkläre ich es vorher. Jedes Mal. So, kommen wir zu der Frage, die diese Sendung beantworten soll. In der letzten Sendung ging es um einen einzelnen Mann, wie man Bundeskanzler Friedrich Merz loswird und was Merz tun muss, um Bundeskanzler zu bleiben.

Wenn Sie diese Sendung nicht gesehen haben, ist das kein Problem. Heute drehe ich die Sache. Es geht nicht mehr um Friedrich Merz als Person, sondern um die Ordnung, um ihn herum. Denken Sie einmal an die letzten Jahre zurück. An wie vielen Regeln, die ihr Alltag wirklich verändert haben, hat der Bundestag eigentlich abgestimmt. Wenn Sie jetzt kurz überlegen müssen, sind Sie genau da, wo diese Sendung heute anfängt.

Dahinter steht nämlich eine Frage, die unterschwellig den ganzen Vortrag hindurch mitläuft. Kann ein Kanzler mit diesen Regeln eigentlich ewig regieren? Beantworten will ich sie genau über eine Leitfrage. Wie kommt es, dass in diesem Land weitreichende Entscheidungen getroffen werden, für die niemand mehr eine Mehrheit im Bundestag braucht, ohne dass dafür jemals eine Verfassung geändert worden wäre?

Ich beantworte sie an drei Beispielen. An einem, der 2020 in Deutschland funktioniert hat. An einem, das seit dem 30.12.2025 in Brüssel gilt und an dem großen Notstand, von dem alle reden und den noch nie jemand benutzt hat. Ich fange mal mit dem letzten an. So, der stellt die Frage, aber beantworten wird er diese Frage nicht. Kommen wir also zu dem Weg, wo alle viele drüber nachdenken und mich manchmal auch fragen.

Die Frage lautet sinngemäß, könnte sich diese Regierung nicht einfach einen Notstand bauen, um im Amt zu bleiben, so wie es viele beim ukrainischen Präsidenten Zelensky vermuten? Doch bevor ich über die Ukraine rede, muss ich Ihnen etwas aus meinem eigenen Berufsleben als Immobilienbewerter erzählen. Es hat mit Politik nicht das Geringste zu tun und entscheidet trotzdem die Frage. Ich bin ja von Berufs wegen Sachverständiger für Immobilienbewertung gewesen, jahrzehntelang.

Und das Erste, was so ein Sachverständiger wie ich tut, bevor er in den Haussport betritt, er lässt sich erst mal das Grundbuch kommen. Nicht das Haus, sondern eben das Grundbuch. Und warum? Weil man einem Haus nicht ansieht, wem es gehört und wer daran mitreden darf. Denken Sie mal an zwei Häuser in derselben Straße. Gleiches Baujahr, gleiche Fassade, gleicher Vorgarten. Von außen also kein Unterschied zu erkennen.

Aber beim ersten steht im Grundbuch ein Vorkaufsrecht. Das heißt, wenn der Eigentümer verkauft, darf ein Dritter, nämlich der Vorkaufsberechtigte, an die Stelle des Käufers treten. Beim zweiten steht dieser Satz nicht drin. Jahrzehntelang merkt das kein Mensch. Und dann kommt eben der eine Tag, an dem verkauft wird, und an diesem Tag ist der Unterschied völlig und vollständig. Beim ersten Haus tritt nämlich jemand dazwischen, beim zweiten gibt es diesen jemand schlichtweg nicht.

Nicht, weil er sich anders überlegt hätte, sondern weil er nie eingetragen war. Jetzt werden Sie einwenden, so ein Eintrag ist doch nur Papier. Ja, das ist er im Grunde auch. Aber an dem einen Tag, an dem es darauf ankommt, entscheidet genau dieses Papier darüber, wer den Zuschlag, sprich das Haus bekommt. So einfach ist das letztlich. So, und jetzt der Unterschied zur Politik. Man sieht einem Haus nicht an, was in seinem Grundbuch steht. Und genau darum geht es heute. Ob ein Dritter im entscheidenden Moment eingrafen darf, das steht im Gesetzestext und nicht in der Lage.

So, und was gilt nun in der Ukraine wirklich? Ich trenne das mal sauber, denn meist wird hier alles komplett durcheinander gewürfelt. Dass dort seit 2022 nicht gewählt wird, steht nicht in der Verfassung, sondern in einem einfachen Gesetz von 2015. Die Verfassung verlängert nur die Amtszeit des Parlaments, nicht des Präsidenten Volodymyr Zelensky. Der bleibt im Amt, weil seine Amtszeit in der Ukraine nicht an einem Kalendertag endet,

sondern erst in dem Augenblick, in dem ein Nachfolger sein Amt antritt. Und solange dieser nicht gewählt wird, oder überhaupt nicht gewählt wird, tritt kein Nachfolger an. Kein Gericht hat das je geprüft. Der Gegenbeweis liegt sogar im selben Land und ist keine acht Jahre alt. 2018 galt in der Ukraine schon einmal Kriegsrecht. Damals stand der Wahltermin im Dekret selbst, nämlich der 31.03.2019.

Es wurde gewählt und der amtierende Präsident Petro Poroschenko verlor. Kommen wir nun zu dem Teil, der die ganze Frage beendet. stellen sich dafür dem Bundestag als das vor, was er ist. Ein großer Saal und 630 Menschen sitzen drin. Damit dieser Saal einen Kanzler stürzt, müssen sich 316 von ihnen auf einen Nachfolger einigen. Die Hälfte plus eine Stimme. Das ist die Zahl, um die es in der letzten Sendung ging.

Um diese Zahl ist der Maßstab für alles, was jetzt kommt. Denn was passiert mit diesem Saal, wenn der Ausnahmezustand kommt? Er wird kleiner und zwar sehr viel kleiner. Im Verteidigungsfall, also in dem Zustand, den die meisten meinen, wenn sie Notstand sagen, tritt an die Stelle des Bundestages ein Notparlament. Es heißt gemeinsamer Ausschuss und besteht aus 48 Personen.

Das ist eben keine Halle mehr, das sind im Grunde zwei Tischreihen. Und dieses Notparlament kann den Kanzler durchaus stürzen. Es braucht dafür zwei Drittel seiner Mitglieder. Also rechnen wir mal laut, zwei Drittel von 48 sind 32 statt 316. Das heißt, ein Kanzler, der sich in den Ausnahmezustand rettet, verkleinert den Kreis derer, die ihn stürzen können, um den Faktor 10 und macht er sich selbst unnötig schwer.

Und jetzt kommt der Punkt, an dem diese Option für einen schwachen Kanzler endgültig unbrauchbar wird, denn er dreht die ganze Rechnung um, die man beim Wort Notstand im Kopf hat. Eine Regierung kann den Verteidigungsfall gar nicht ausrufen. Sie kann ihn nur beantragen, mehr nicht feststellen, muss in der Bundestag. Und zwar nicht mit der normalen Mehrheit, er braucht zwei Drittel. Also, das nennt man eine Zwei-Drittel-Mehrheit und ist genau das, wonach sie klingt.

Von drei Abgeordneten müssen zwei zustimmen. Dazu kommt die Zustimmung der Länderkammer. Und jetzt halten Sie das mal nebeneinander. Sondern ein Kanzler, der nicht einmal mehr sicher ist, ob er eine einfache Mehrheit zusammenbekommt, soll ausgerechnet zwei Drittel des Hauses hinter sich bringen? Und das noch für den Zustand, in dem er anschließend mit 32 Stimmen gestürzt werden kann? Also die Antwort auf die häufigste Frage lautet deshalb, der Weg in den Ausnahmezustand ist für einen schwachen Kanzler kein Ausweg, sondern er ist für ihn viel verschlossener als für einen starken Kanzler.

Und wenn sich dieser Weg öffnen würde, würde er ihn in einen noch viel kleineren Raum führen, mit viel größerem Risiko abgewählt zu werden. Wenn also der große Ausnahmezustand nicht taugt, gibt es einen kleineren Weg, der funktioniert? Ja, den gibt es. Man muss ihn nicht mal erfinden, denn er ist ja schon einmal benutzt worden. Von uns allen erlebt, so gar nicht langer Zeit. Fangen wir mit der harmlosen Erklärung zuerst an, weil wir die als erstes prüfen wollen.

Ich nenne mal die Regeln von 1968 ab jetzt die Notstandsverfassung. Das ist kein eigenes Gesetzbuch, sondern der Teil unseres Grundgesetzes, der beschreibt, was im Ernstfall gilt. Und dieser Teil passte auf eine Epidemie schlichtweg nicht. Denn er verlangt einen bewaffneten Angriff auf das Bundesgebiet. Ein Virus, ob echt oder eingebildet, ist kein bewaffneter Angriff. Es gab also möglicherweise gar nichts zu umgehen, weil der Weg von vornherein versperrt worden war.

Heißt das, es gab nichts zu umgehen? Na, nicht ganz. Denn ein Befund bleibt ja bestehen und der stammt nicht von mir. Die Forscher des Europaparlaments haben im Mai 2020 eine Studie über Deutschland geschrieben und schon ihr Titel sagt alles ungenutztes Notstandsrecht und Integration des Ausnahmefalls in das einfache Recht. Zitat Ende. Auf Deutsch übersetzt heißt das, das scharfe Werkzeug blieb im Schrank und was man tun wollte, das tat man mit dem stumpfen Werkzeug.

Und was war die Voraussetzung, die vorliegen musste, damit dieses stumpfe Werkzeug greift? Jetzt wird es interessant. Der Bundestag hat einen eigenen Forschungsdienst. Das sind Juristen, die für Abgeordnete Rechtsfragen prüfen. Völlig nüchtern und ohne Parteibuch. Und die haben 2020 genau das untersucht. Ihr Ergebnis war im Grunde ein einziger Satz. Es gibt keine Bedingung außer einer einzigen, nämlich, dass der Bundestag es beschließt.

Ich lese Ihnen die Stelle wörtlich vor, weil sie so nüchtern klingt, so gewichtig sie auch ist. Zitat. Zitat Ende. Lesen Sie den Satz ruhig noch einmal mit, denn er sagt etwas ziemlich Erstaunliches. Die epidemische Lage, also die Feststellung, dass eine vermutete oder tatsächliche Seuche das ganze Land bedroht,

musste nicht wirklich vorliegen. Es genügte, dass der Bundestag sie feststellte. Stellen Sie sich davor eine Tür vor, an der ein Schild hängt. Zutritt nur bei Gefahr. Und darunter steht ein zweites Schild und da steht drauf, ob Gefahr ist, entscheiden die, die dahin durchfahren. Beide Schilder zusammen ergeben keine Bedingung mehr, sondern sie ergeben eine Erlaubnis. So, und jetzt schauen wir uns an, wer in diesen Monaten tatsächlich entschieden hat.

Erinnern Sie sich noch an diese Abende? Es ist Mittwoch, es ist spät und in den Nachrichten treten zwei oder drei Politiker vor die Mikrofone und verkünden, wo es ab Montag eben gilt. Kontaktbeschränkung, Ladenschließung, Ausgangssperre. Wer war das? Das waren im Grunde 16 Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammengeschaltet in einer Videokonferenz.

Dieses Gremium heißt Ministerpräsidentenkonferenz. Und jetzt die Frage, die damals fast niemand gestellt hat. Wo steht die eigentlich? Das heißt, wir müssen mal einordnen, können wir davon reden, wir brauchen mal einen Maßstab. Nehmen wir mal ein Regelwerk, das so genau geschrieben ist, dass es Ihnen sogar die Kopfzahl eines Notparlaments nennt. 48 Personen nachzulesen, schwarz auf weiß, genau das ist unser Grundgesetz mit rund 175.000 Zeichen.

Und es regelt solche Dinge bis ins Kleinste. Aber das Wort Konferenz kommt darin kein einziges Mal vor. Dieses Gremium, das im Grundgesetz nicht vorkommt, hat in knapp elf Monaten 21 Mal getagt. Also rechnen wir mal kurz durch. Das heißt, alle 16 Tage eine Runde. Und aus diesen Sitzungen ging dann jedes Mal hervor, was in den folgenden Wochen in den Verordnungen der Länder stand.

Wo steht also diese Runde beschrieben? An genau einer Stelle, und die ist noch nichtmals ein Gesetz, sondern es ist die Geschäftsordnung der Bundesregierung von 1951 und dort steht nur, der Bundeskanzler solle die Länderschefs mehrmals im Jahr zu gemeinsamen Besprechungen einladen. Mehr gibt der Text nicht her. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nennen diese Runden deshalb wörtlich »informelle Gremien«.

War das nun verfassungswidrig? Nein. Um diese Einschränkung muss man aber dazu sagen, diese Konferenz gab es lange vor 2020. Sie hatten nie ein Gesetz erlassen und konnte es auch nicht. Ihre Beschlüsse waren rechtlich gesehen reine Absichtserklärung, aber der Bundesgerichtshof hat am 17.03.2022 entschieden, die daraus folgenden Verordnungen seien als solche rechtmäßig gewesen. Neu war also nicht das Gremium, neu war, was es tat.

Und für unsere Frage ist entscheidend, welche Bindungen dabei empfehlen. Es sind genau vier und ich kann sie eben exakt einzeln nennen. Erstens, die Zweidrittelmehrheit. Zweitens, die Zweite Kammer, also der Bundesrat. Drittens, die Befristung im Gesetzestext. Viertens, die Pflicht, die Sache zu beenden, sobald ihre Voraussetzungen wegfahren. Das sind genau die vier Sicherungen, die im Jahr 1968 in die Notstandsverfassung eingebaut wurden.

So, und jetzt machen wir den Zeitsprung, der alles in die Sache richtig einordnet. Damals gingen Hunderttausende gegen diese Notstandsgerätse auf die Straße. Studenten, Gewerkschafter, Professoren. Wer damals demonstrierte, hat eben mitgeholfen, dass diese Ordnung so eng gebaut wurde, wie sie heute ist. Allerdings benutzt wurde sie nie. Nun kann man natürlich einwenden, dass eine Ordnung, die nie gebracht wurde, auch nichts beweist. Und dieser Einwand hat etwas für sich. Nur ändert er nichts daran, was nach 2020 tatsächlich geschah.

Ja, der schwere Weg blieb ungenutzt, der leichtere wurde genommen. Und man könnte nun sagen, das sei die bequeme Sicht von heute auf damals. Ist es nicht. Der treffendste Satz dazu wurde mitten im Geschehen geschrieben am 20.03.2020. Der Staatsrechtler Uwe Volkmann schrieb an diesem Tag im Verfassungsblock, Offenbar sind die Übergänge und auch die Grenzen fließend geworden,

und ob wir im Ausnahmezustand oder in der Normallage leben, ist in vielen Fällen nur noch eine Frage der Bezeichnung. Also für die Frage nach dem Machterhalt heißt das, wer sich Handlungsfähigkeiten ohne politische Mehrheiten verschaffen will, braucht dafür weder einen Verteidigungsfall, noch ein Notparlament, noch die Zweidrittelmehrheit, die beides voraussetzt.

Was braucht er denn? Er braucht ein einfaches Gesetz, aber eines mit einer weiten Ermächtigung und die Bereitschaft, die eigentliche Entscheidung in eine Runde zu verlagern, die niemand je gewählt hat. So weit, so gut. Fassen wir kurz zusammen, was bis hierher gilt. Der große Ausnahmezustand würde Kanzler Merz schaden. Aber das einfache Gesetz hat 2020 ja funktioniert. Bleibt somit eine letzte und leisere Option, die keine Amtszeit verlängert, aber etwas anderes tut.

Gut, sie verringert die Zahl der Abstimmungen, die ein Kanzler, in dem Fall Friedrich Merz, verlieren kann. Denn eine Regierung ohne sichere Mehrheit hat vor allem ein Problem. Jede einzelne Entscheidung, die durch den Bundestag muss, ist eben eine Gelegenheit zu scheitern. Und jede Entscheidung, die nicht durch den Bundestag muss, ist keine. Und das ist letztlich der ganze Hebel. Und wie viele solcher Wege gibt es?

Mehr als man denkt. Zwei davon will ich Ihnen zeigen. Der erste steht im deutschen Gesetzblatt und heißt Energiesicherungsgesetz. Und bevor ich das erkläre, ein Wort, das da gleich dreimal fällt, die Rechtsverordnung. Das ist eine Regel, die für alle gilt wie ein Gesetz, nur, dass sie kein Parlament beschließt, sondern eine Regierung sicher lässt. Also ein Gesetz ohne Abstimmung, wenn Sie so wollen.

Dieses Energiesicherungsgesetz wird nicht durch einen Bundestagsbeschluss ausgelöst. Es genügt, dass die Energieversorgung, so der Wortlaut, unmittelbar gefährdet oder gestört ist. Und dass sich das am Markt nicht rechtzeitig beheben lässt. Was passiert dann? Dann handelt die Bundesregierung und zwar mit genau so einer Verordnung. Die Länderkammer muss ein halbes Jahr lang nicht einmal zustimmen.

Und was darf die Bundesregierung dann? Sie darf zum Beispiel einem Unternehmen, an dem die Versorgung hängt, schlichtweg einen Verwalter vor die Tür setzen. Das heißt im Gesetz Treuhandverwaltung. Die Eigentümer bleiben dabei Eigentümer, aber das Sagen hat ein anderer. Ja, und jetzt, wenn man es genau betrachtet, braucht es dafür nicht einmal eine Verordnung. Es genügt sogar ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums an das Unternehmen. Und wenn das nicht ausreichen sollte, geht es sogar einen Schritt weiter. Dann darf das Unternehmen enteignet werden.

Und dafür braucht es was? Die Verordnung von vorhin, unterschrieben vom Wirtschaft- und vom Finanzministerium. Die Länderkammer wird auch hier nicht gefragt. Halten wir das mal klipp und klar fest. Ein Betrieb wechselt die Kontrolle und der Vorgang, der das auslöst, ist im Grunde eine Unterschrift in einem Ministerium. Und das ist nun wirklich keine Theorie. Genau das ist 2022 passiert und zwar mit dem früheren Gazprom Germania. Am 17.06.2022 setzte das Bundeswirtschaftsministerium die Bundesnetzagentur als Treuhänder ein.

Per Anordnung nach § 17 des Energiesicherungsgesetzes. Kein Gericht, kein Parlament. Im November 2022 geht das Unternehmen dann ganz an den Bund und heißt seitdem SEFE. Die Nachricht lief damals unter Verstaatlichung durch alle Sender. Durch alle Sender. Und die meisten von uns haben sie eben zwischen zwei anderen Meldungen gehört und einfach weitergesetzt. Ich muss dieses Beispiel aber in gewisser Weise einschränken, weil sonst sieht man da einen Schluss, den das Beispiel selber gar nicht hergibt.

Denn das ist kein Ausnahmezustand für Bürger, sondern es geht um Netze, um Speicher, um Versorger. Das heißt, es geschah öffentlich unter voller Beobachtung durch das Parlament. Und wozu erzähle ich das dann? Nicht wegen der Enteignung, sondern wegen der Bauform dieser Vorschrift. Die Regierung stellt die Lage fest, nicht das Parlament. Wenden wir uns dem zweiten Beispiel zu.

Das liegt in Brüssel und ist seit dem 30.12.2025 geltendes Recht, also gerade mal acht Monate alt. Damit Sie eine Vorstellung haben, wovon ich hier jetzt reden werde, machen wir es mal an einem Fall fest. Nehmen wir einen mittelständischen Betrieb irgendwo in Deutschland. 200 Beschäftigte, seit drei Generationen in Familienhand, machen in Pumpen oder Filter oder Kabel. Und eines Tages liegt dann ein Schreiben aus Brüssel auf dem Tisch des Chefs.

Sie liefern jetzt das und das und zwar zuerst an uns. Sagt er nein. Dann kostet ihn jeder Arbeitstag bis zu 1,5% seines durchschnittlichen Tagesumsatzes. Rechnen wir das an unserem Betrieb einmal durch. 200 Beschäftigte, das sind ungefähr 212.000 Euro Tagesumsatz. Tagesumsatz. 1,5% davon sind 3.180 Euro und zwar an jedem einzelnen Arbeitstag so lange, bis er liefert. Und wofür genau gilt dieser Zwang? Und jetzt kommt die Stelle, die ich ohne Nachlesen selbst gar nicht erwartet hätte.

Denn das alles steht in einer Verordnung über die Verteidigungsindustrie. Das heißt, für Rüstungsgüter gilt dieser Zwang aber nicht. nicht. Das heißt, dort bleibt es ersuchen, also Anfrage und das Unternehmen, das Rüstungsunternehmen muss ausdrücklich zustimmen. So, und wenn man den Artikel sich genau durchguckt, der das über die Rüstungsgüter regelt, da steht das Wort verpflichtet nicht ein einziges Mal drin. Also erzwingen lässt sich der Auftrag also ausgerechnet dort, wo es nicht um Waffen geht, bei den zivilen

Die dann in einer Krise vermutlich knapp werden. Der Panzerbauer, der wird aber gefragt. Der Pumpenbauer wird aber verpflichtet. So, und wer entscheidet darüber? Kein Parlament, sondern passend, ja, der Rat der Europäischen Union. Und damit Sie wissen, wer da eigentlich sitzt, keine Abgeordneten, sondern die Regierungsmitglieder, nämlich 27 Fachminister an einem Tisch, für Deutschland einer. Und der deutsche Minister kann dort logischerweise überstimmt werden.

Und beendet wird die Sache dann wieder vom Rat der Europäischen Union. Also genau von denselben Ministern, die sie beschlossen haben. Und jetzt kann man zu Recht fragen, um wo ist denn alledem das Europäische Parlament? Ich habe den Text durchgesehen, durchgezählt, den Abschnitt über die Versorgung, 25 Artikel. Das Parlament kommt darin siebenmal vor. Und hören Sie mal, was dort steht, was das Parlament darf. Es wird unterrichtet, es bekommt alle drei Monate einen Bericht und es darf zuschauen, ohne mitzubestimmen.

Und damit ist die Liste im Grunde auch schon zu Ende. Das Europäische Parlament muss nichts genehmigen, es kann nichts stoppen und es kann letztlich nicht einmal beantragen, dass die Sache endet. Genau hier endet aber auch der Vergleich mit dem deutschen Recht und diese Unterscheidung muss man natürlich treffen. Die europäischen Regeln betreffen Lieferketten, nicht ihre Grundrechte als Bürger. Und das Europäische Parlament hat diese Verordnung selbst mitbeschlossen. Es könnte sie also ändern, nur eben auf dem normalen Weg, der Jahre dauert.

Gut, wo trifft dieser Vergleich zu und wo hält er nicht? In der Bauform ist er okay, im Gegenstand aber nicht. Aber man muss fairerweise auch sagen, es gibt noch einen zweiten Satz, der gegen meine eigene Argumentation spricht. Beim Rechtsschutz des Einzelnen steht das europäische Recht sogar besser da als das deutsche Corona-Recht. Unser Pumpenbauer von eben hat nämlich etwas in der Hand. Ein europäischer Zwangsauftrag ist ein Beschluss an genau ein benanntes Unternehmen,

nämlich an ihn, den Pumpenbauer, und dagegen kann er klagen, vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Gegen die Bundesnotbremse gab es 2021 keinen Rechtsschutz bei irgendwelchen Fachgerichten. Warum? Weil diese unmittelbar aus dem Gesetz galt und es keinen Bescheid gab, gegen den man hätte klagen können. sondern kein Bescheid, kein Kläger, kein Gericht. Wer also behaupten will, Brüssel sei rechtsstaatlich durchweg schlechter als Berlin,

der muss natürlich diese Diskrepanz an dieser Stelle erklären. Ich kann sie nicht wegargumentieren und will und werde das auch nicht tun. Halten wir kurz fest, was bis hierher steht. Der große Ausnahmezustand verlangt zwei Drittel des Bundestages und ist deshalb für einen schwachen Kanzler gar nicht erreichbar. Das einfache Gesetz von 2020 verlangte einen Beschluss des Bundestages und sonst nichts.

Und die Brüsseler Verordnung von heute verlangt nicht einmal den. Und damit ist die erste Hälfte dieser Sendung beantwortet. Und jetzt kommt die Frage, weil all diesen Wegen den Ausschlag gibt und die fast nie gestellt wird. Sie lautet, wer schaltet diesen Prozess ein? Und wer schaltet wieder aus? Und hier kommt mein Grundbuch von vorhin zurück. Denken Sie noch einmal an die zwei Häuser in derselben Straße.

Am Tag des Verkaufs half dem Berechtigten kein guter Wille, kein Zuruf und keine Bekanntschaft mit dem Eigentümer. Es half ihm einzig sein Recht, das im Grundbuch eingetragen war. Wer nicht im Buch steht, steht am Tag der Entscheidung draußen, so freundlich er auch fragt. Der Zugriff eines Dritten existiert genau dann, wenn er im Text steht, nicht weil die Lage danach aussieht. Jetzt kann man einwenden, ein Grundbuch ist doch etwas

ganz anderes als eine Verfassung oder ein Grundgesetz. Im Gegenstand ist es das auch, aber in der Bauform nicht. Beide entscheiden im Ernstfall nämlich nicht danach, wie die Lage aussieht, sondern nach dem, was eingetragen ist. Schauen wir zuerst dorthin, wo dieser Zugriff eingetragen ist. Im Jahr 1968 hat der Gesetzgeber die Beendigung des Notstands mit einer so großen Deutlichkeit geregelt, die man selten findet. Er hat dafür zwei Sätze gebraucht und auf den

Unterschied zwischen diesen zwei Sätzen, da kommt es drauf an. Der erste lautet, der Bundestag kann Haben Sie es gehört? Der Erste sagt kann, der Zweite sagt ist. Aus einem Dürfen wird damit eine Pflicht.

Fällt die Lage weg, endet der Zustand. Nicht, weil jemand das gerade für richtig hält, sondern weil im Text steht, dass es zu geschehen hat. Da hat keiner mehr eine Wahl. Und das ist selten. Und diese eine Stelle steht nicht allein. Man kann solche Sätze Rückholklauseln nennen. Also Stellen im Text, an denen jemand das ausgelöste Prozedere wieder einfahren kann. Wie ein Notaus an einer Maschine.

Nur, dass es hier im Gesetz steht, wer genau den Knopf drücken darf. Ich habe sie Ihnen gezählt. Es sind acht. Acht Stellen, an denen der Bundestag oder Länderkammer eine einmal getroffene Notstandsmaßnahme wieder aufführen können. Kommen wir zu derselben Frage bei den beiden anderen Wegen. Wer schaltet dort den Schalter wieder aus? Beim Corona-Recht von 2020 gab es sie. Sie hat sogar funktioniert. Und zwar auf die unauffälligste Art, die denkbar ist.

Im November 2021 hat der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite schlichtweg nicht mehr verlängert. Kein Beschluss, keine Debatte, keine Schlagzeile. Weil das Gesetz diese Feststellung befristet hatte, endete sie mit dem Fristablauf von ganz allein. Sie lief eben einfach nur aus. Und beim Energiesicherungsgesetz, auch dort steht der Ausschalter im Text. Und der ist dort durchaus schärfer als man erwartet.

Der Bundestag kann die Aufhebung einer solchen Verordnung verlangen und dann muss sie binnen zwei Monaten weg. Das heißt, das Parlament muss dafür nichts beschließen, was Gesetzeskraft hätte, es muss es eben nur verlangen. Zweimal deutsches Recht, zweimal ein Ausschalter im Text. Und jetzt der Vergleich, auf den es mir ankommt. Und wie steht es damit in Brüssel? Beim europäischen Notlagenrecht steht dieser Satz nicht.

Wer die Krise feststellt und damit das ganze Instrumentarium in Gang bringt, das sind erstens die Europäische Kommission und zweitens der Rat. Und wer sie für beendet erklären will, sind wieder die Europäische Kommission und der Rat. Also dieselben beiden Hände. Dazu kommt die Frist und die ist allerdings ein eigenes Kapitel wert. Denken Sie mal an die zwei Sorten von Fristen, die Sie aus Ihrem eigenen Haushalt kennen. Die erste ist das sogenannte Ablaufdatum, wie zum Beispiel auf der Milchtüte.

Das wirkt von ganz alleine am Tag X ist eben Schluss. Und wer sie weiter trinken will, der muss das natürlich selbst entscheiden. Das zweite ist die Wiedervorlage. Da liegt am Tag X ein Zettel auf dem Tisch und irgendjemand muss dann daran denken. Wer nichts tut, bei dem läuft die Sache schlichtweg weiter. 1968 gilt ein Ablaufdatum. Sechs Monate nach dem Ende, zwingend, im Text. Im europäischen Recht steht eine Wiedervorlage.

Der entscheidende Halbsatz lautet, so oft zu verlängern, wie dies für notwendig erachtet wird. Zitat Ende. So oft wie für notwendig erachtet? Und wer erachtet? Die Europäische Kommission und der Rat, genau dieselben, die zuvor entschieden haben, dass die Krise überhaupt vorliegt. Bis hierhin stimmt der Vergleich zwischen Ablaufdatum und Wiedervorlage, aber weiter geht die Analogie auch nicht.

Denn auch eine Wiedervorlage ist zwar besser als nichts, fasst niemand den Verlängerungsbeschluss an, endet die Sache aber doch. Doch der Unterschied ist nicht alles oder nichts, sondern der Unterschied ist, auf wessen Seite die Trägheit arbeitet. Und damit ist der zweite Teil an seinem Kern angekommen. Für einen Regierungschef, der Zeit gewinnen will, ist nicht die Frage entscheidend, wie scharf ein Instrument ist. Entscheidend ist, wer es wieder abschalten kann und ob dieser jemand ersetzt ist.

Jetzt setze ich die drei Wege mal nebeneinander. Und dieser Vergleich wird uns mehr zeigen, als jeder einzelne Weg das selber könnte. Der große Notstand von 1968 ist die strengste Ordnung, die unser Grundgesetz kennt. Zwei Drittel im Bundestag, dazu die Länderkämmer, acht ausdrückliche Rückholklauseln, ein Ablaufdatum im Text und ein Kern, an den auch dann niemand herankann. Diese Form ist nie benutzt worden, kein einziges Mal. Benutzt wurden dann eben andere, leichtere

Wege. Im Jahr 2020 ein einfaches Gesetz, dessen einzige Voraussetzung ein Beschluss des Bundestages war und sonst gar nichts. Seit 2025 europäische Verordnung, über die eine Ministerrunde ohne Parlament entscheidet und die letztendlich von derselben Ministerrunde beendet werden könnte, die sie in Gang gesetzt hat. Also, nicht die Eingriffe sind härter geworden, sondern die Hürden sind niedriger geworden.

Und damit sind wir wieder bei den Häusern vom Anfang. Denken wir an ein Haus mit einem sehr schweren Tresor im Keller. Eingebaut vor 58 Jahren doppeltes Schloss. Und in der Hausordnung steht ja genau beschrieben, wer diesen Tresor öffnen darf und wer ihn wieder schließen muss. Geöffnet worden ist er nie. Er ist heute eben noch genauso schwer und verschlossen wie damals. Verändert hat sich aber etwas ganz anderes. Neben dem Haus sind über die Jahre Nebeneingänge entstanden,

kleiner, unauffälliger, im Alltag durchaus nützlich. Und an keinen von denen hängt so ein Schloss. So, was man aber jetzt nicht daraus so einfach übertragen kann, dass hinter jedem Nebeneingang dasselbe läge wie im Tresor. Das tut es nicht. Was dahinter liegt, ist im Grunde harmloser. Netze, Speicher, Lieferketten, Versorger. Es ist eben nur sehr viel leichter, das zu erreichen. Und genau darin liegt der Unterschied, um den es mir heute ging.

Und was ist mit der Zahl vom Anfang? 32 statt 316. Die gilt und verändert im Text seit 1968. Sie ist einer der Gründe, warum diesen Weg so schnell niemand gehen wird. Wer sich in den Notstand als Kanzler rettet, verkleinert den Kreis derer, die ihn stürzen können, um den Faktor 10. Das heißt, der schwere Tresor schützt am Ende auch den, der ihn gar nicht öffnen kann. Und die Frage vom Anfang, kann ein Kanzler mit diesen Wegen ewig regieren?

Nein, das kann er nicht. Kein einziger dieser Nebeneingänge verlängert seine Amtszeit. Und keiner von ihnen hält eine Wahl auf. Aber was Sie einem Kanzler ersparen, ist etwas anderes, nämlich Abstimmung, die er verlieren könnte. Er reagiert damit also nicht länger, aber er reagiert damit ungestörter. Und das ist die leisere Antwort, aber nicht unbedingt die harmlosere. Und was folgt daraus?

Ich sage mal ganz ehrlich, keine Empfehlung. Jedenfalls nicht von meiner Seite. Ich habe kein Rezept und werde Ihnen an dieser Stelle auch keins anbieten. Und wer das macht, der hat eben die Sache nicht ganz zu Ende gedacht. Was ich habe, ist allenfalls eine Prüffrage. Und die können Sie ab heute an jedes neue Gesetz und an jede neue Verordnung anlegen. Und zwar ohne einen einzigen Paragrafen zu lesen. Die Frage lautet nicht, wie scharf ist das Instrument, sie lautet, wer schaltet diese Regel wieder auf und muss er dafür handeln oder muss er dafür nichts tun? Steht dort ein Ablaufdatum, arbeitet die Trägheit für Sie. Steht dort eine Wiedervorlage, arbeitet sie eben gegen Sie. Das ist letztendlich der ganze Unterschied und der steht in keiner Schlagzeile.

Und damit gebe ich an Sie ab mit einer Frage, die ich wirklich beantwortet haben möchte. Schreiben Sie es bitte unten in die Kommentare. Welche der beiden Ordnungen beunruhigt Sie mehr? Die strenge von 1968, die nie benutzt wurde, oder die leise Ordnung von heute, mit der wir längst leben? Schreiben Sie es einfach unten rein. Ich lese jeden Kommentar. und denken Sie daran, die Quellenliste am Ende der Sendung

zeigt Ihnen jede Funktion, jede Zahl, jeden Wortlaut, den ich Ihnen hier vorgelesen habe. Sie können alles selbst nachschlagen, wenn Sie es suchen. Also abonnieren Sie den Kanal Die Weltklarsehen-Orientierung in bewegten Zeiten.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Kann Merz damit ewig regieren?“, Die Welt Klar Sehen, 28.08.2026.

iWas dabei übertragen wird

Erst der Klick startet das Video und baut dabei eine Verbindung zu YouTube auf. Bis dahin wird nichts von dort geladen — auch dieses Vorschaubild liegt auf dem Server von dieweltklarsehen.de. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung

Diese Folge als Podcast hören — Alle Folgen: Spotify · Apple Podcasts · Amazon Music · Deezer · podcast.de · Podcast Index

Der Vortrag stellt eine einzige Frage: Wie kommt es, dass in Deutschland weitreichende Entscheidungen fallen, für die niemand mehr eine Mehrheit im Bundestag braucht — ohne dass je eine Verfassung geändert wurde. Beantwortet wird sie an drei Wegen. Der große Notstand von 1968 ist die strengste Ordnung, die das Grundgesetz kennt, und wurde in 58 Jahren kein einziges Mal benutzt; für einen schwachen Kanzler ist er sogar gefährlich, weil im Verteidigungsfall 32 statt 316 Stimmen genügen, um ihn zu stürzen. Benutzt wurden statt dessen die Nebeneingänge: 2020 ein einfaches Gesetz, dessen einzige Voraussetzung ein Bundestagsbeschluss war, und seit Ende 2025 europäische Verordnungen, über die eine Ministerrunde ohne Parlament entscheidet. Der Kernbefund lautet, dass nicht die Eingriffe härter geworden sind, sondern die Hürden niedriger. Am Ende steht eine Prüffrage für jedes neue Gesetz: Wer schaltet es wieder aus — und muss er dafür handeln oder nichts tun?

Alle Videos aus 2026 · Zum Videoportal