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Hape Kerkelings Großvater | Was beweist ein Urteil von 1933?05.10.2026

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Abschrift des Videos vom 05.10.202635 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Im April 2026 spricht Hape Kerkeling in der Gedenkstätte Buchenwald über seinen Großvater Hermann, Häftling Nummer 6117, verhaftet, weil er Flugblätter gegen Hitler verteilt hat. Im Juni 1933 steht derselbe Name in den Zeitungen des Ruhrgebiets. Dort heißt es der berüchtigte Einbrecher Hermann Kerkeling. Zwei Geschichten über denselben Mann. Welche stimmt? Mein Name ist Uwe Loose und drei Fragen nehmen wir uns jetzt vor.

Was steht wirklich in den Zeitungen von 1933? Was beweist ein Urteil aus diesem Jahr und was nicht? Und warum ist das heute keine Familiensache mehr, sondern eine politische Frage? Die Grundlage sind die Berichte von damals im Original, nicht die Nacherzählung von heute. Damit zur dritten Frage zuerst, denn diese betrifft Sie mehr als es scheint. Stellen Sie sich ein altes Fotoalbum vor. Auf der einen Seite klebt Ihr Großvater in seinem Sonntagsanzug.

Auf der nächsten ein Zeitungsausschnitt, den in der Familie niemand gerne ansieht. Solange das Album im Schrank liegt, ist das Ihre Sache. Was aber, wenn Sie eine dieser Seiten öffentlich hochhalten, um ein Argument zu machen? Dann wird das ganze Album Prüfsache. Auch die Seite, die Sie nicht gezeigt haben. Wer hat hier eine Seite hochgehalten? Beide Seiten. Hape Kerkeling hat die Geschichte seines Großvaters im April im Buchenwald erzählt.

Und am 30. September saß er als Sachverständiger sozusagen in eigener Sache im Thüringer Landtag. Dort ging es um ein mögliches Verbot der AfD. Und was kam dann? Am 3. Oktober schrieb ihm der Journalist Ralf Schuler bei NIUS einen offenen Brief. wie sein Thema, die Verurteilung des Großvaters wegen des Bandendiebstahls. Und ich, ich gehöre auch dazu, in meinem Video vom 2. Oktober habe ich gesagt, die Geschichte des Großvaters gebe, so sehe ich das, jedem Satz von Hape Kerkeling moralisches Gewicht.

Die Diebstähle kamen in meinem Video nicht vor. Der Bericht darüber war am 28. August in der Münsterland-Zeitung erschienen. Und wer einen solchen Satz sagt, muss ihn natürlich prüfen, wenn neue Quellen auftauchen. Und das tue ich hier. Eine Familiengeschichte, die als Argument benutzt wird, gehört nicht mehr nur der Familie. Halten wir fest, wo das alles spielt. Scherlebeck ist ein Ortsteil von Herten, einer Bergbaustadt bei Recklinghausen im nördlichen Ruhrgebiet.

Dort wohnt 1933 Hermann Kerkeling, Kaiserallee 14. Hermann Kerkeling ist Zimmermann, geboren am 12. Juni 1901, verheiratet mit Bertha. Die Arolsen-Archive sind das große Archiv über die Verfolgten des NS-Staats. Dort wird er als Katholik und als Kommunist beschrieben. Am 2. Juni 1933 meldet die Polizeipressestelle in Recklinghausen einen großen Schlag. 19 Einbrecher aus zwei Banden sind gefasst, 80 Straftaten aufgeklärt.

Eine der Banden heißt es, stand unter der Führung von Hermann Kerkeling aus Scherlebeck. Was hat diese Bande getan? Stellen Sie sich einen Bauernhof im Münsterland vor, einsam gelegen, die Kühe nachts auf der Weide. Am Morgen liegt ein Rind, geschlachtet im Gras, ausgenommen, das Fleisch ist weg. Im Stall fehlen Gänse, Enten, Hühner und Kaninchen. Die Täter sind mit Fahrrädern gekommen und mit Fahrrädern wieder verschwunden.

So beschreibt es die Polizeimeldung. Ist das ein Bild aus einem Kriminalroman? Nein, das ist ein Bild von Hunger. Wer nachts mit dem Fahrrad ins Münsterland fährt, um ein Rind auf der Weide zu schlachten, sucht nicht in erster Linie Geld. Dieser Täter sucht Fleisch. Das ist meine Deutung. Die Polizei hat das so nicht geschrieben. Und eine zweite Spur legt die Polizei gleich mit. Zwei Mitglieder dieser Bande hätten auch mit einer anderen Bande gearbeitet, die in Gastwirtschaften und Geschäfte einbrach. Zu dieser zweiten Bande kommen wir gleich.

Damit zur ersten Frage vom Anfang. Was steht in den Zeitungen von 1933? Die Antwort ist überraschend genau. Es gibt nicht ein Urteil gegen Hermann Kerkeling, sondern drei. Stellen Sie sich das vor wie drei Aktendeckel auf einem Tisch. Auf jedem steht derselbe Name, Hermann Kerkeling. Und in jedem liegt ein anderes Verfahren. Wir schlagen sie der Reihe nach auf. Der erste Aktendeckel, 9. Oktober 1933, die große Strafkammer in Bochum. Es geht um die Viehdiebstähle. Kerkeling bekommt fünf Jahre Zuchthaus und Ehrverlust wegen elf schwerer und vier einfacher Diebstähle. Und der Richter? Laut Bochumer Anzeiger hielt er den Angeklagten vor, im Mittelalter habe man solche Burschen einfach gehängt.

Eine andere Zeitung nennt ein Detail, das man sich merken sollte. Kerkeling sei schon mehrfach vorbestraft gewesen, und zwar wegen Jagdvergehen. Was heißt Jagdvergehen? Kerkeling hat gewildert. Fleisch hat er sich also schon vorher geholt, obwohl es ihm nicht gehörte. Der zweite Aktendeckel, rund zwei Wochen später, dieselbe Kammer. Diesmal ist die Bande aus Gastwirtschaften und Läden dran. 8 Männer, mehr als 40 Einbrüche, Gastwirtschaften, Läden, Pfarrhäuser, ein Erholungsheim der Knappschaft.

Gestohlen wurden vor allem Lebensmittel, Schnaps in ganzen Fässern, Zigarren, Stoffe und Schuhe. Und jetzt wird es politisch. Laut Bericht gehörten die Männer der Kommunistischen Partei an. Und was stahlen sie auftragsgemäß für das Sekretariat der Partei? Eine Schreibmaschine. Kerkeling ist der Haupttäter. Das Gericht bezieht das erste Urteil ein und bildet eine Gesamtstrafe.

Acht Jahre Zuchthaus, Ehrverlust, Polizeiaufsicht. Der dritte Aktendeckel. Dezember 1933, der Strafsenat des Oberlandesgerichts in Hamm. Jetzt geht es offen um Politik. Ganz offen. Sieben Kommunisten aus Scherlebeck haben ein Flugblatt gedruckt und es verteilt. Es heißt »Die Rote Welle«. Und was steht darin? Zitat »Arbeiter entwaffnet die SA und SS-Mordbanditen«. Zitat Ende.

Das Gericht wertet das als Vorbereitung zum Hochverrat. Kerkeling bekommt eine Zusatzstrafe. Insgesamt sind es jetzt neun Jahre Zuchthaus. Halten wir fest, was die drei Aktendeckel ergeben. Die Münsterland-Zeitung hat im August von acht Jahren für Bandendiebstahl und ein Jahr für Hochverrat geschrieben. Das stimmt mit den Berichten von 1933 überein. Die Arolsen-Archive fassen dasselbe zu einer Zeile zusammen.

Neun Jahre wegen Vorbereitung zum Hochverrat, aber auch wegen Einbruch und Diebstahl. Beide Fassungen sind richtig, nur jede zeigt nur einen Teil des selben Tisches. Kommen wir zur zweiten Frage. Was beweist ein Urteil aus dem Jahr 1933? Hier müssen wir genauer hinsehen. Und zwar auf zwei Dinge. Wie die Geständnisse zustande kamen und wer darüber berichtet hat. Zuerst die Geständnisse. Der Bochumer Anzeiger lobt nach dem zweiten Prozess,

man erlebe selten, Zitat, ein so vollkommenes Eingeständnis der Schuld. Zitat Ende. Die Angeklagten hätten vor dem Urteil eine Art Lebensbeichte abgelegt. Und was sagen die Akten über die Zeit davor? Die Arolsen-Archive berichten folgendes. Hermann Kerkeling wird am 5. März 1933 zu Hause verhaftet, zwei Tage nachdem er Flugblätter verteilt hat. Kerkeling kommt ins Polizeipräsidium

Recklinghausen. Politische Häftlinge nannten es damals die Hölle von Recklinghausen, wegen der Folter dort. Kerkeling selbst hat später ausgesagt, die Beamten hätten ihn schlecht behandelt. Und bis zu seiner ersten Vernehmung vergingen vier Monate. Stellen Sie sich das vor. Vier Monate in einer Zelle, in einem Haus, über das man sich solche Namen erzählt und dann erst die erste Vernehmung.

Was sagt ein Mensch in dieser Lage? Vielleicht die Wahrheit, vielleicht das, was man von ihm hören will, vielleicht beides oder vielleicht weiß er es auch selbst nicht mehr so genau. Ich nenne beide Lesarten und zuerst die, die für die Urteile spricht. Die Geständnisse enthalten Einzelheiten, die man schlecht erfindet. Die Schreibmaschine für die Partei, die Fässer Schnaps, die Wachhunde, welche die Diebe immer wieder vertrieben. Und nach dem Krieg hat Kerkeling Anträge auf Amnestie gestellt. Wofür beantragt man eine Amnestie? Für eine Strafe, nicht für ein Missverständnis.

Das ist allerdings meine Schlussfolgerung. Die Akten sagen nicht, was er darin geschrieben hat. Die andere Lesart ist, ein Geständnis nach vier Monaten im Polizeipräsidium Recklinghausen beweist zunächst nur, dass es überhaupt abgelegt wurde. Und eine Kleinigkeit fällt auf. Die zweite Bande soll bis Mai 1933 eingebrochen haben. Kerkeling saß aber seit dem 5. März in Haft. Was immer er getan hat, die letzten Monate dieser Serie kann er nicht mitgemacht haben.

Es widerlegt natürlich nichts, aber dieses Detail zeigt, wie grob solche Zusammenfassungen sind. Und dann der zweite Punkt. Wer berichtet eigentlich? Im Jahr 1933 gibt es in Deutschland keine freie Presse mehr. Dieselben Zeitungen schreiben über die Angeklagten von Scherlebeck. Diese Blätter nennen sie Pioniere des Bolschewismus. Und die Strafen seien hart, aber gerecht.

Der Bochumer Anzeiger erklärt die Diebstähle mit den kommunistischen Versammlungen. Dort sei gesagt worden, wer hungere, dürfe sich nehmen, wo er etwas finde. Diese Zeitungen hatten ein Interesse daran, aus Kommunisten Verbrecher zu machen. Passt also alles ins Bild? Nicht ganz. Im selben Prozessbericht steht etwas, das nicht dazu passt. Die Verteidigung bittet um Milde, weil die Angeklagten in Not geraten seien.

Einer hatte in der Inflation sein ganzes Erspartes verloren, fast 20.000 Mark. Ein anderer erzählt von der Krankheit seiner Frau und von Arbeitslosigkeit. Und die Waffen, die einige dabei hatten, gebrauchten sie laut Bericht nicht gegen Menschen. Wer von wem spricht, sagt der Bericht nicht. Kerkeling ist namentlich nicht gemeint. Ein Urteil von 1933 beweist, dass verurteilt wurde.

Was ist aber hinaus beweist, muss man an jedem Urteil einzeln prüfen. Er bleibt der Teil, über den sich beide Seiten einig sein müssten. Und in der aktuellen Debatte geht er fast unter. 1940 schreibt Hermann Kerkelings Frau Bertha, ein Gnadengesuch an das Oberlandesgericht Hamm. Das Gericht lehnt dieses ab. Dann ist die Strafe verbüßt und Hermann Kerkeling kommt nicht frei. Die Gestapo nimmt ihn in sogenannte Schutzhaft.

Was heißt das? Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Strafe abgesessen. Das Gericht hat gesprochen. Die Zeit ist um. Und am Tor steht ein Beamter und sagt, sie bleiben trotzdem. Ohne Anklage. Ohne Richter. Ohne Ende. Schutzhaft brauchte es weder einen Beweis noch eine Anklage und diese konnte beliebig verlängert werden. Am 2. Juli 1942 kommt Hermann Kerkeling ins Konzentrationslager Buchenwald.

Die SS führt ihn als politischen Häftling Nr. 6117. Am Ende August 1942 muss er in der Effektenkammer arbeiten. Was war das? Dort lagerte die SS, was man den Häftlingen bei der Ankunft abgenommen hatte. Und genau hier ist die Grenze, um die es geht. Für die Diebstähle hatte Kerkeling seine Strafe verbüßt. Was danach kam, fast drei Jahre Buchenwald, war keine Strafe für Diebstahl mehr.

Das war politische Verfolgung. Am 11. April 1945 erreichte die amerikanische Armee das Lager und am 7. Mai entscheidet ein Ausschuss der Militärregierung über ihn, singenies mit den Worten, der Häftling Hermann Kerkeling ist sofort freizulassen. Zwölf Jahre nach seiner Verhaftung kann er nach Hause. In den 50er und 60er Jahren beantragt Kerkeling Amnestie und Entschädigung. Am Ende bekommt er fast nichts. Wie so viele. Sein Urteil wegen Hochverrats ist zu seinen Lebzeiten nie aufgehoben worden. So sagt es sein Enkel.

Gestorben ist er nach Angaben der Münsterland-Zeitung 1993 in Recklinghausen. Erst 1998 kam ein Gesetz, das politische Strafurteile der NS-Zeit aufhebt. Erfasst es Kerkelings Urteil von Hamm? Das konnte ich nicht klären. Die Urteile werden aus seinem Wortlaut jedenfalls nicht, so wie ich das gelesen habe. Und damit zur unbequemen Frage. und ich stelle sie an beide Seiten der aktuellen Diskussion.

Hat Hape Kerkeling die Diebstähle verschwiegen? In seiner Rede in Buchenwald kommen diese nicht vor. Aber die Arolsen-Archive haben für sein Buch »Gebt mir etwas Zeit« recherchiert. Und auf ihrer Seite steht über seinen Großvater stehen Einbruch und Diebstahl ausdrücklich. Dort wird er sinngemäß mit dem Satz wiedergegeben, er sehe seinen Großvater weder als Helden noch als Opfer. Ob das Buch die Diebstähle erzählt, habe ich bis zu dieser Aufnahme nicht prüfen können.

Die harmlose Lesart zuerst. Eine Gedenkrede ist kein Lebenslauf. Wer in Buchenwald spricht, spricht über das, was dort geschah. Und die andere Lesart? Wer die Geschichte seines Großvaters öffentlich als Maßstab benutzt, im Gedenken und später im Landtag, Bei dem fragt man auch nach dem Teil, der nicht in die Rede passt. Auf Anfragen der Münsterland-Zeitung hat Hape Kerkeling nicht geantwortet. Und die Frage an die andere Seite.

Der offene Brief bei NIUS nennt die Verurteilung wegen Bandendiebstahls aber keine eigene Quelle dafür. Der Autor schreibt selbst, was und wie viel sich der Großvater tatsächlich habe zu Schulden kommen lasse, das wisse Ralf Schuler nicht. Denken Sie an das Fotoalbum vom Anfang. Im Buchenwald hat Hape Kerkeling die Seite mit dem Häftling gezeigt. Bei NIUS hält Ralf Schuler die Seite mit dem Zeitungsausschnitt hoch.

Wer die eine Hälfte vorwirft, erzählt dabei auch nur eine Hälfte. Und was sich nicht bestätigt hat, gehört auch hierher. Die Münsterland-Zeitung berichtet von einem bewaffneten Überfall auf einen Hof in Legden im Jahr 1932, bei dem geschossen worden sei. In der Familie des Bauern erzählt man sich, er habe Kerkeling erkannt. Gibt es dafür einen Beweis? Nein. Die Täter wurden nie gefasst und die Familie Kerkeling hält es für sehr unwahrscheinlich.

In keinem der acht Berichte von 1933, die ich gelesen habe, taucht dieser Überfall auf. Kommen wir zurück zum Anfang. Frank. Drei Geschichten über denselben Mann. Welche stimmt? Hermann Kerkeling hat im März 1933 Flugblätter gegen die neue Regierung verteilt und wurde dafür verurteilt. Im selben Jahr wurde er auch wegen Diebstählen verurteilt. Die Geständnisse dazu entstanden in einer Haft, die man die Hölle nannte. Und nach verbüßter Strafe

saß er ohne Urteil weiter als drei Jahre davon im Buchenwald. Was folgt daraus? Ich sehe drei Möglichkeiten und ich kann nicht zwischen ihnen entscheiden. Erstens, die Diebstähle sind so geschehen, wie die Urteile sagen, aus Not. Und manches davon für die Kommunistische Partei. Zweitens, ein Teil wurde Hermann Kerkeling in der Haft zugeschrieben, weil ein Geständnis schneller ging als ein Beweis. Drittens, und das zugleich, Die Quellen von 1933 reichen nicht, um das abschließend zu entscheiden.

Eines aber entscheiden sie. Die Verfolgung ab 1942 hat mit den Diebstählen nichts mehr zu tun. Und die Diebstähle verschwinden nicht, weil es die Verfolgung gab. Denken Sie noch einmal an den Beamten am Tor, als die Strafe vorbei war. In diesem Moment ist die Strafe abgesessen, auch die für die Diebstähle. Was danach kommt, braucht keinen Grund mehr, den ein Richter prüft. An diesem Tor können sich die beiden helfen.

Mein eigener Satz vom 2. Oktober. Die Geschichte gibt Hape Kerkelings Sätzen Gewicht, aber nur die ganze Geschichte. Wer eine Familiengeschichte als Argument benutzt, schuldet die ganze Geschichte. Und wer sie widerlegen will, auch. Jetzt bin ich neugierig. Darf man eine Familiengeschichte halb erzählen, wenn man sie öffentlich als Argument benutzt? Schreiben Sie es mir in die Kommentare, ich lese das.

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Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Hape Kerkelings Großvater | Was beweist ein Urteil von 1933?“, Die Welt Klar Sehen, 05.10.2026.

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Hape Kerkeling erzählt in Buchenwald von seinem Großvater Hermann, Häftling 6117. Im Juni 1933 stand derselbe Name als Anführer einer Einbrecherbande in den Zeitungen des Ruhrgebiets. Der Vortrag legt beide Geschichten aus den Quellen von 1933 nebeneinander und fragt, was ein Urteil aus diesem Jahr beweist und was nicht.

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